Meine Damen und Herren, bevor ich die zweite Anfrage aufrufe, darf ich jetzt noch einmal die Chorsänger aus Frederikshavn, Dänemark, das die Partnerstadt von Bremerhaven ist, begrüßen. – Herzlich willkommen!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Löhne am Bau. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Jägers, Ehmke, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: In welchen Fällen wird, auch für Nachunternehmer, bei öffentlicher Vergabe der Mittellohn, der dem Angebot zugrunde liegt, festgestellt?
Zu Frage eins: Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vergabevorschriften. Soweit Zweifel an der Angemessenheit von Angeboten bestehen, werden diese einer vertieften Prüfung unterzogen, insbesondere dann, wenn die Angebotssumme um mehr als zehn Prozent unter der des nächsthöheren Angebotes liegt.
Hierbei wird der Bieter eines solchen Angebotes zunächst aufgefordert, eine Erklärung zu den in seinem Angebot enthaltenen Preisen abzugeben. Danach erfolgt, wenn Zweifel über die Angemessenheit des Angebotes weiterbestehen, eine vertiefte Prüfung. Diese kann durch eine Vergleichsrechnung oder Einblick in die Kalkulation erfolgen. Hierbei wird der Mittellohn festgestellt, der dem Angebot zugrunde liegt. Eine Feststellung des Mittellohns auch von Nachunternehmerangeboten kann nicht erfolgen, da diese Angebote nicht vorgelegt werden müssen.
Zu Frage zwei: Die Höhe des Mittellohns ist abhängig von der Qualifikation und der Zusammensetzung des erforderlichen Personals und von der
jeweils auszuführenden Leistung. Zudem ist der Mittellohn ein kalkulatorischer Wert, der nichts über die real gezahlten Löhne aussagt. Ein durchschnittlicher Mittellohn zur Beurteilung der Auskömmlichkeit von Angeboten kann daher nicht genannt werden.
Zu Frage drei: Es ist nicht bekannt, dass Angebote ausschließlich wegen eines nicht auskömmlichen Mittellohns von der Wertung ausgeschieden wurden. Da alle Vergabeentscheidungen seit dem 1. Januar 2001 gerichtlich nachprüfbar sind, wäre die allein auf einen zu geringen Mindestlohn gestützte Ablehnung eines Gebotes nur in extremen Fällen nicht mit rechtlichen Risiken verbunden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wenn wir das Baugewerbe zum Anlass nehmen, um uns den Fall genauer anzuschauen, dann ist dort festzustellen, dass der Stundenverrechnungssatz, also der Mittellohn, bei etwa 54 DM liegen muss. Alles, was darunter liegt – da sind sich die Fachleute einig –, ist dann illegal, weil entsprechende Leistungen nicht gezahlt werden müssen. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Bedeutung des Mittellohns auch hervorgehoben wird, weil im Vorfeld schon festgestellt werden kann, ob Angebote rechtens sind, ob alle rechtlichen Leistungen, die gezahlt werden müssen, auch gezahlt werden?
Herr Abgeordneter, ich habe versucht, weil ich den Hinweis auf diese 54 DM auch bekommen habe, dem nachzugehen. Ich habe versucht, beim Bundesministerium für Bau und Verkehr herauszufinden, ob ein solcher über alles geltende Mittellohnsatz von 54 DM auch dort bekannt ist. Wir haben bei den beiden zuständigen juristischen Stellen, sowohl was den Hochbau als auch den Tiefbau angeht, nachgefragt. Diese beiden Stellen beim Bundesministerium sind ja zuständig dafür, alle aktuellen Entwicklungen, auch solche, die Sie ansprechen, dann in die Verdingungsordnung einzuführen und sie jeweils zu aktualisieren und weiterzubringen, also eine Fortschreibung zu machen. Ein solcher allgemein gültiger Mittellohnsatz ist dort nicht bekannt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich dem natürlich gern noch vertiefter nachgehen werde.
Die Zahlen beziehen sich auf die Zolldirektion Bamberg, die das sehr genau ausgerechnet hat. Ich würde Sie auch bitten, dem Ganzen dort noch einmal nachzugehen, weil man, da werden Sie mir sicher zustimmen, um es auch in
eine Frageform zu bringen, wenn man sich anschaut, was gezahlt werden muss, also vermögenswirksame Leistungen, Arbeitgeberanteil, Beitrag zur Bau BIH, also der Gefahrenklasse des Hochbaus und so weiter, dann eben gerade mit dem Mindestlohn, der gesetzlich vorgeschrieben ist, auf diese Summe von etwa 54 DM kommt. Insofern stimmen Sie mir sicher zu, dass man sich dann auch an dieser Stelle im Land Bremen diese Angebote vor diesem Hintergrund anschauen müsste.
Ich kann Ihnen zusichern, dass ich dieser Frage weiter nachgehen werde. Ich habe Ihnen gesagt, dass zurzeit auf Bundesebene diese Zahlen nicht bekannt und dort auch keine Hinweise gegeben worden sind. Ich hatte es bisher so verstanden, dass es schon ein Unterschied ist, ob Sie Gewerke wie die Erdarbeiten und daneben im Vergleich Gewerke haben, die sich mit Heizung, Sanitär, Lüftung, also anderen technischen Einheiten befassen, dass es da schon sehr kompliziert ist, auf solche selbstkalkulatorischen Löhne zu kommen, weil dort eben doch unterschiedliche Qualitäten abgefragt sind. Aber, wie gesagt, wir gehen dem weiter nach!
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass bei Nachunternehmern der Mittellohn nicht festgestellt wird. Nun ist ja gerade bei Generalunternehmervergaben das System, dass dort Nachunternehmer auftreten. Wenn Sie da nicht prüfen können, dann kommen Sie in eine schwierige Situation. Wären Sie bereit, noch einmal aufzugreifen, ob man in die Vertragsbedingung aufnehmen kann, dass auch Mittellöhne für die Nachunternehmer festgestellt werden können?
Ich bin gern bereit, diese spezifische Ausprägung, die Sie ansprechen, auch noch einmal aufzunehmen und in die weiteren Beratungen einfließen zu lassen. Sie wissen, da Sie ja im Vergabeausschuss sind, dass wir jeweils bei den Vergaben sehr konkret nachfragen, ob Subunternehmen zu erwarten sind, und wir ihnen hier auch zur Bedingung machen, dass sie den Tariflohn auch dort festsetzen müssen. Das ist auch eine Vorgabe an die Hauptunternehmen, die sie an ihre Nachunternehmen weiterzugeben haben. Sie wissen auch, dass wir, wenn es ganz kritische Fälle sind, in denen wir klagen würden, diese Unternehmen auch bitten, dem im Sinne einer Nachprüfung des Mittellohnes nachzugehen.
Nun ist es so, dass im Vergabeausschuss nur ein Bruchteil der öffentlichen Vergaben auftaucht, ein Großteil läuft über die privatisierten Gesellschaften. Wären Sie dann bereit, Ihre Prüfergebnisse dem gesamten Senat für alle Bereiche zur Verfügung zu stellen, damit es auch dort Anwendung findet?
Natürlich bin ich bereit, auch den übrigen Ressorts die Erkenntnisse, die wir haben, zur Verfügung zu stellen!
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass ab 1. 1. 2001 Vergabeentscheidungen gerichtlich nachprüfbar sind. Wäre es da nicht hilfreich, wenn man auf der Grundlage eines Landesvergabegesetzes gleiche Grundlagen schafft, indem man die ortsüblichen Löhne zur Grundlage der Kalkulation macht?
Herr Abgeordneter, wir haben uns in der letzten Bürgerschaftssitzung über die Frage eines Landesvergabegesetzes doch sehr interessant ausgetauscht, und meine Auffassung zu einem Landesvergabegesetz habe ich Ihnen hier vorgetragen. Wir werden in den weiteren Entwicklungen sehen, ob wir diesem Ziel näher kommen oder nicht.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Umstellungsförderung in der Landwirtschaft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche maximalen Prämien erhalten Landwirte für extensiv bewirtschaftetes Grünland und welche bei Umstellung auf ökologischen Landbau?
Zweitens: Wie häufig und in welcher Form werden die Landwirte beraten, um eine Steigerung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen im Land Bremen zu erreichen?
Zu eins: Für extensiv bewirtschaftetes Grünland erhalten Landwirte maximal 700 DM pro Hektar und Jahr. Diese Prämien werden durch den Senator für Bau und Umwelt bewilligt. Bei der Umstellung auf ökologischen Landbau sind die Prämien auf 300 DM pro Hektar und Jahr festgelegt. Diese Prämien werden durch den Senator für Wirtschaft und Häfen bewilligt.
Zu zwei: Die Landwirte werden durch die Landwirtschaftskammer Bremen und andere Spezialberater aus dem ökologischen Landbau mehrfach im Jahr beraten. Darüber hinaus erfolgen Beratungen und Hinweise auf Fördermöglichkeiten anlässlich verschiedener Kontakte mit den Beratungsinstitutionen zum Beispiel auf öffentlichen Veranstaltungen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ihnen ist ja bekannt, dass in den Jahren 2000 und 2001 hier im Land Bremen keine Förderungsanträge auf Umstellung auf ökologischen Landbau gestellt wurden. Meine Frage ist: Würden Sie mir zustimmen, dass ursächlich dafür ist, dass die Prämie bei Extensivierung höher ist als bei Umstellung auf ökologischen Landbau?
Ich kann da nur auf die generelle Situation der Landwirtschaft hinweisen. Ich glaube, damit die Frage zu beantworten, nämlich dass die Landwirte aus eigenem Gusto solche Anträge stellen. Da ist einmal der höhere Förderungssatz interessanter, weil er auch mit geringeren Auflagen verbunden ist als etwa der Satz, der eine totale Umstellung auf Ökologie notwendig macht.