Protocol of the Session on June 20, 2001

(Beifall bei der SPD)

Frau Linnert, Sie haben hier Gewinner und Verlierer skizziert. Ich weiß, dass Politik vordergründig – in den Medien und überall – in diesen Kategorien schwarz, weiß, Gewinner, Verlierer, Sieg, Niederlage diskutiert wird. Ich kann mich Ihrer Interpretation nicht in vollem Umfang anschließen, das denken Sie sich, manches wird stimmen. Ich glaube aber, dass langfristig Gewinner die sind, die es schaffen, genau das Ziel, das ich eben versucht habe zu beschreiben, nämlich einen zukunftsfähigen – jetzt beziehe ich es einmal nur darauf – Sozialhilfebereich zu organisieren, in dem die Menschen, die Leistun

gen benötigen, diese Leistungen auch bekommen können. Das ist die Hauptaufgabe, die vor uns liegt, und ich glaube, dass wir auf der Gewinnerseite sind, wenn uns das gelingt.

(Beifall bei der SPD)

Auf dem Weg mag es Täler und Höhen geben. Ich sage ehrlich, dieses Verfahren muss ich bei Entscheidungen auch nicht unbedingt ein zweites Mal so durchführen, wie es dieses Mal gelaufen ist. Ich könnte jetzt viel reden über Verlässlichkeit und anderes, ich will das alles gar nicht, denn es nützt der Sache überhaupt nichts.

(Zurufe von der CDU)

Wir reden jetzt über das Landespflegegeldgesetz! Ich sage hier ganz offen: Es war für mich sozialpolitisch nie das Highlight, diesen Weg zu gehen. Es war etwas, was – Frau Linnert hat es angesprochen – in einem Gesamtpaket, einem Haushaltskontrakt von mir zur Organisierung meines Haushalts, eines Riesenhaushalts mit viel Geld, aber auch mit viel Bedarfen, so mit dem Senat vereinbart worden ist. Nur über dieses Gesamtpaket war es auch zu organisieren, dass wir viele Bereiche, die uns auch lieb und teuer sind, und wo ich mir Ihre Reaktion gut vorstellen könnte, wenn ich jetzt hier stehen und sagen müsste, im Jugendbereich bis 2005 waren es 25 Prozent, im Kindergartenbereich neun Millionen DM. Das alles muss ich nicht, das habe ich alles erreichen können. Es ist aber leider so, dass in Verhandlungen, wenn ein Partner dann bestimmte Anliegen hat, die Sie beschrieben haben, nicht alles zu erreichen ist.

Deshalb ist ein Gesamtpaket auch etwas, hinter dem man sozialpolitisch gesehen nicht unbedingt steht, was man aber finanzpolitisch, weil man sich in einer Gesamtverantwortung befindet, mitträgt und was ich auch mitgetragen habe. Wenn Sie aber sagen, ich hätte trotzig bis zum Ende immer noch diese Botschaft vor mir hergetragen: Das war nicht trotzig, Frau Linnert, sondern es war entsprechend den Vereinbarungen, die ich mit dem Senat getroffen hatte. Wenn ich ein Signal vom Koalitionspartner bekommen hätte, dass diese finanzpolitischen Vorgaben nicht mehr aufrechterhalten werden sollen, wäre ich die Erste gewesen, die versucht hätte, andere Vereinbarungen zu treffen.

(Beifall bei der SPD)

Auf der anderen Seite: Wenn ich das ohne Absprache mit dem Koalitionspartner getan hätte, kann ich mir ausmalen, dass dann auch an anderen Stellen meines Kontraktes – nämlich an den positiven, die ich vorhin geschildert habe – schnell noch einmal Einfluss genommen worden wäre, und das hät

te ich nicht verantwortet und auch nicht gewollt. Deswegen war ich an dieser Stelle auch absprachetreu.

Gut, das passiert mir möglicherweise nicht noch einmal! Es ist ja im „Weser-Kurier“ beschrieben worden, Herr Neumann hätte mir auf den Rücken geklopft, und die Kröte sei sozusagen wieder zum Vorschein gekommen. Ich weiß zumindest noch eine Kröte. Die werde ich auf den Teller legen und mit Herrn Neumann dann vielleicht einmal gemeinsam überlegen, wie wir sie vom Teller bekommen, denn ein solches Verfahren, glaube ich, tut weder der Sache gut noch der Koalition. Deswegen sollten wir in Zukunft versuchen, die Wege, wenn wir sie gemeinsam vereinbart haben, auch besser und bis zum Ende gemeinsam zu gehen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin sehr dankbar, dass ich mit den Menschen, mit denen ich dann über das Wochenende gesprochen habe, offen darüber reden konnte, wie die Situation ist, was ich in meinem Haushalt angesichts der Rahmenbedingungen auch noch regeln kann und was nicht. Das war sicherlich kein repräsentativer Querschnitt aller Verbändevertreterinnen und -vertreter, die ich da zusammengeholt hatte, aber es waren wichtige Menschen, die sich auch sehr heftig gegen diese Pläne gewandt hatten. Sie sind darauf eingegangen und haben sich nicht als Sieger gefühlt, Frau Linnert, sondern haben gesagt: Wir sehen auch deine Not, wir reden darüber, was machbar ist.

So haben wir einen Weg gefunden, der sich hier in dieser geänderten Mitteilung des Senats findet und vorsieht, dass das Landespflegegeld erhalten bleibt, was mich als Sozialpolitikerin natürlich freut,

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ja einmal ein Wort!)

ja, dass wir aber zu einer Absenkung kommen und mit dieser Absenkung das, was an Haushaltsrisiko seit langem da ist, erledigen können und die Menschen, die in Heimen stationär untergebracht sind und Sozialleistungen bekommen, die Hälfte des Pflegegeldes bekommen. Es gab da einen Dissens mit den Verbänden über die Auslegung, die Interpretation eines Oberverwaltungsgerichtsurteils, die Verbände hatten eine andere Auslegung als die Verwaltung. Diesen Dissens haben wir damit beigelegt, und wir folgen der Interpretation der Verbände, was richtig, gut und eine Klarstellung ist und uns auch vor weiteren Streitigkeiten schützt, die für die Zukunft sicherlich auch besser vermieden werden.

Wir haben diesen Dissens jetzt beigelegt. Gleichwohl weiß ich, Sie haben das vorhin angesprochen und gesagt, das sei nicht ganz ausgegoren in dem

Gesetzentwurf. Die Formulierung, die wir hier verwendet haben, ist korrekt. Es gibt tatsächlich, da haben Sie Recht, Übergangsprobleme. Wir haben aber bei jeder Sozialleistung Menschen, die gerade noch hineinfallen, und Menschen, die Sozialleistungen beziehen, wenn sie im Heim sind, weil ihr eigenes Geld nicht ausreicht und vielleicht sogar nur minimal Sozialleistungen bekommen und zukünftig dann auch noch Leistungen nach dem Pflegegeldgesetz bekommen würden, während Selbstzahler sie nicht bekommen, weil das OVG festgestellt hat, Pflegekassenleistungen können voll verrechnet werden.

Es gibt da Probleme im Übergangsbereich, dass Menschen vielleicht gerade dann aus diesem hälftigen Bezug des Landespflegegeldes herausfallen. Wir haben das heute mit dem Verbandsvertreter noch einmal besprochen, der uns darauf aufmerksam gemacht hat, und wir haben vereinbart, dass wir uns nächste Woche zusammensetzen, um die Verwaltungspraxis, die jetzt auf dieses Gesetz natürlich auch irgendwie folgen und geregelt sein muss, miteinander zu besprechen und Wege zu finden, auch Härtefälle, die sich in diesem Übergangsbereich ergeben, zu lösen. Wir sind auch da im Einvernehmen, hoffe ich, dass wir dieses Problem nächste Woche angehen und aufgreifen. Es gibt eine Vorgabe im Landespflegegeldgesetz, dass diese Leistung zweckgerichtet verwendet werden muss für Integrationsleistungen, wie die Verwaltung das überprüft, all das müssen wir noch regeln und auch in feste Regeln fassen, damit es da auch Verlässlichkeit für die Betroffenen und die Verbandsvertreter gibt. Das werden wir in der nächsten Woche angehen, da geht es um Verwaltungspraxis.

Ich bitte Sie sehr, diesen vorgelegten Gesetzentwurf hier heute mitzutragen, den Betroffenen dann wieder Ruhe und Sicherheit auch für die nächsten Jahre zu geben, denn dann ist diese Geschichte, glaube ich, die hier heute aufgeblättert ist, an der ich ja nun nur in der Endphase, wenn man das so will, beteiligt war, wenn das schon seit 1992 auch mit Vorlagen in Deputationen und Koalitionsvereinbarungen belegt war, damit auch erst einmal endgültig beendet.

Wir haben es dann auch zusammen geschafft, und dafür bin ich sehr dankbar, das will ich noch einmal ausdrücklich sagen, für die Kooperationsbereitschaft, für die Zügigkeit, mit der das ging und letztlich auch für das Vertrauen, das darin zum Ausdruck gebracht worden ist, auch mir gegenüber und gegenüber der SPD-Fraktion, dass wir da eine gemeinsame Lösung finden können. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich und habe hohen Respekt vor dem, was wir da erreichen konnten. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier war die Frage nach den inhaltlichen Positionen der Grünen, und Herr Tittmann hat sich ja damit gespreizt, dass er der Einzige ist, der hier einen Antrag eingebracht hat. Ich würde es gern für die Öffentlichkeit, weil das wichtig ist, hier richtig stellen und sagen, dass die Behindertenverbände eine Petition in den Petitionsausschuss eingebracht haben. In dieser Petition wünschen sie sich, und das ist auch die Position der Grünen, dass die Bremische Bürgerschaft einen nichtständigen Parlamentsausschuss einrichtet, in dem die Fragen, die mit dem Landespflegegeld zusammenhängen, aber auch mit einer ganzen Reihe von anderen Leistungen für Behinderte und vielleicht auch ausgehend von dem Diskriminierungsverbot der Landesverfassung die Regelungen Hilfen für behinderte Menschen in Bremen als Gesamtpaket angeschaut werden und dann überlegt wird, wie das besser miteinander verzahnt werden kann. Da spielt auch die Integration behinderter Kinder in Schulen und Kindergärten aus unserer Sicht eine wichtige Rolle. Solange wir die Hoffnung hatten, dass der Petitionsausschuss, er hat sich damit ja noch nicht abschließend befasst, vielleicht den Behinderten da entgegenkommt und sich dafür ausspricht, dass es diesen Parlamentsausschuss geben soll, werden wir hier keine inhaltlichen Positionen, die über das, was wir bisher vertreten haben, hinausgehen, einbringen, weil wir gern eine Beratung mit den Behinderten über ihre Vorstellungen wollen und auch glauben, dass dies für die Stadt ganz gut wäre. Wahrscheinlich wird, weil Sie das Landespflegegeld, das war ja ein zentrales Problem bei der Petition, jetzt regeln, der Druck, einen solchen Ausschuss einzurichten, jetzt geringer werden. Ich glaube nicht mehr so richtig daran, aber das war Hintergrund der Grünen. Wir wollen, dass die inhaltlichen Vorstellungen öffentlich und mit den Behinderten zusammen für die nächsten Jahre beraten werden. Zu Herrn Tittmann muss ich doch noch etwas sagen. Wissen Sie, Herr Tittmann, dass Sie jetzt hier den großen Menschenfreund mimen, stößt mir schon ziemlich sauer auf! Jedes Mal, wenn es um ausländische Menschen, um Menschen mit anderer Hautfarbe, anderer ethnischer Zugehörigkeit, Kinder aus anderen Ländern gegangen ist, hatten Sie hier Schaum vor dem Mund.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Nein!)

Es kann Ihnen nicht hart und rabiat und ausgrenzend genug zugehen, und auf einmal entdecken Sie hier Ihre menschliche Gesinnung. Es ging natürlich nicht um Ausländer. Das sind Ihre zwei Gesichter, und, ehrlich gesagt, ich will mit so etwas absolut nichts zu tun haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

So etwas ist einfach unglaubwürdig, und wer sagt, dass er mit menschlicher Gesinnung auch an Probleme von Sozialpolitik herangeht, der darf nicht Menschen in deutsche Staatsbürger und Menschen aus anderen Ländern unterteilen, so wie Sie das in Ihrer ganzen Politik durchgängig tun.

Frau Senatorin Adolf hat die Sparpolitik im Sozialbereich angesprochen. Ich habe mir da nirgendwo einen weißen Fuß gemacht.

(Senatorin A d o l f : Habe ich das gesagt?)

Nein, das haben Sie nicht gesagt! Ich sage das hier jetzt noch einmal ganz deutlich, wir haben auch gesagt, dass wir wissen, es gibt vielleicht auch im Sozialbereich die Spielräume, die ausgenutzt und genauer angeschaut werden müssen, damit die Hilfen auch unter Beachtung finanzpolitischer Erfordernisse besser organisiert werden können.

Das Landespflegegeld und das, was Sie da vorhatten, hatte mit diesen Überlegungen überhaupt nichts zu tun! Erstens sollte ja kurzfristig überhaupt kein Geld eingespart werden, und zweitens, wenn man den Sozialbereich umorganisieren will, dann ist doch eines auf jeden Fall die Leitlinie: Gebt den betroffenen Menschen die Ressourcen selbst in die Hand, gebt ihnen die Selbstbestimmung über ihr Leben, macht sie frei von entmündigender und professionalisierter Hilfe! Zeigt ihnen, dass sie selbst die Anleitungskompetenz haben! Das ist der Vorteil des Landespflegegeldgesetzes. Wenn Sie dabei wirklich Sparpolitik im Auge hatten, haben Sie doch genau das Verkehrte vorgehabt mit der Streichung des Landespflegegeldgesetzes.

Deshalb, wenn man Einsparungen im Sozialressort machen will, und die Grünen werden sich daran beteiligen, auch Vorschläge zu machen, dann muss man den Menschen erstens möglichst viele Ressourcen selbst geben, ihnen die Autonomie und die Selbstbestimmung geben. Man muss zweitens die Verwaltung den Bedürfnissen der Menschen unterordnen und nicht einer von oben übergestülpten Verwaltungsreform, bei der die Verwaltung dann gezwungenermaßen ständig nur mit ihren eigenen Regeln und Spielregeln beschäftigt ist. Auch Herr Roland Berger ist nicht gerade der Experte darin, was arme und behinderte Menschen eigentlich als Ansprechpartner in den Sozialzentren der Stadtteile brauchen!

Drittens muss man, wenn man Einsparungen im Sozialbereich vertretbar hinbekommen will, die begleitenden Hilfen, die Beratungsstellen, die Schuldnerberatung, die Suchthilfe so organisieren, dass sie im Stadtteil erreicht werden können. Ich weiß, dass Sie es mit den Sozialzentren versuchen. Ich bleibe aber dabei, das wissen Sie auch, die Kritik kommt von uns immer, man muss diese Bereiche entsprechend ausstatten, damit es überhaupt gelingen kann.

Sie haben den Haushaltskontrakt angesprochen. Ich bin, ehrlich gesagt, ziemlich froh, dass Ihnen dieses Ding um die Ohren geflogen ist, denn wenn das Schule macht, was Sie dort gemacht haben, dann heißt das, dass in Zukunft das Parlament noch weniger zu sagen hat, dass im Vorfeld zwischen den einzelnen Ressorts Verträge geschlossen werden, und der Druck auf den Haushaltsgesetzgeber, sich genau dem zu beugen – Sie haben hier ja auch monatelang versucht, das Parlament dorthin zu treiben –, wird steigen.

(Zuruf des Abg. P i e t r z o k [SPD])

Das Sanierungssicherstellungsgesetz ist allerdings eine Schandtat der Mehrheit dieses Parlaments. Die Grünen haben damit nichts zu tun, und das ist auch gut so. Wenn Sie glauben, dass man deshalb zukünftige Haushaltsgesetzgeber hier so binden muss, dass eine Legitimation für die Ressorts entsteht, über Jahre hinweg Kontrakte zu schließen, die dann die zukünftigen Haushaltsgesetzgeber auch inhaltlich binden, sind Sie da einfach auf dem Holzweg, Herr Pietrzok! Die zukünftigen Haushaltsgesetzgeber hier müssen jeweils jeden Haushalt frei nach ihrem Gewissen entscheiden, und es ist nicht zulässig, dass darüber Bindungen stattfinden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte gern, auch wenn ich nicht daran glaube, dass Sie sich noch davon beeindrucken lassen, wenigstens verhindern, dass Sie hinterher sagen können, Sie haben das alles nicht gewusst. Ich möchte jetzt abschließend noch aus der Presseerklärung von „Selbstbestimmt leben“ zitieren, die uns noch einmal darauf hinweist, dass die Regelungen, die im Gesetz hier heute vorgeschlagen und von Ihnen ja in erster und zweiter Lesung beschlossen werden sollen, nicht tauglich sind. In der Presseerklärung steht, da geht es um die Anrechnung bei Menschen, die in Einrichtungen leben und Pflegegeld bekommen: „Diese Regelung steht im Widerspruch zur Zusage der Senatorin, dass zukünftig auch die Heimbewohner, die blind oder schwerstbehindert sind, ihren Anspruch auf Landespflegegeld behalten werden. Zudem führt die Regelung dazu, dass quasi durch die Hintertür die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in das Landespflegegeldgesetz eingeführt wird. Am Schlimmsten ist aber, dass es dazu führen wird, dass eine ganze Zahl von Menschen, die gerade in der Lage sind, mit eigenen Mitteln und den Leistungen der Pflegeversicherung den Aufenthalt in einer Einrichtung zu finanzieren, auch in Zukunft keine Mittel mehr haben werden, ein Minimum an sozialen Außenkontakten aufrechtzuerhalten. Dies ist im höchsten Maße sozial ungerecht.“ Ich glaube, dass die Behinderten da Recht haben, weil sie diejenigen sind, die das Gesetz am besten

kennen. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon oft gemerkt, und ich begnüge mich nicht damit, dass Sie hier sagen, wir regeln das im Rahmen der Verwaltungsanweisung. Ein Gesetz, das das Parlament verabschiedet, muss tauglich sein! Es muss auch für solche Fälle Regelungen vorsehen, es muss transparent und verständlich sein! Das ist es in diesem Fall nicht, weil die Regelung im Übergang von keinem Einkommen oder ganz viel Einkommen nicht berücksichtigt ist. So wie es im Gesetz steht, führt es zu großen Ungerechtigkeiten. Da können Sie jetzt nicht sagen, das regeln wir irgendwie auf dem Verwaltungsweg. Deshalb noch einmal: Machen Sie hier keine zweite Lesung!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Linnert, da muss ich eben noch einmal nach vorn kommen, weil das so einfach nicht stimmt, was Sie da sagen! Entweder steuern Sie das bewusst, oder Sie wissen es wirklich nicht, oder Sie hören mir auch nicht zu. Ich habe vorhin in meiner Rede ausdrücklich betont, dass die Deutsche Volksunion sich auch für Interessen von ausländischen Minderheiten, die sich hier an Recht und Ordnung, also an das Gesetz halten, einsetzt und für ihre Rechte kämpft.

Des Weiteren hat die Deutsche Volksunion noch nie gesagt, „Ausländer raus“, noch niemals!

(Abg. T ö p f e r [SPD]: Was stand denn auf den Wahlplakaten?)

Wir haben immer rigoros gesagt, „kriminelle Ausländer müssen raus, und das sofort“. Das ist auch im Interesse der hier lebenden anständigen Ausländer. Mir hier etwas anderes zu unterstellen ist eine bewusste Lüge. Also würde ich Ihnen dringend raten, mir zunächst einmal besser zuzuhören!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Lieber nicht!)

Doch, das sollten Sie, sonst können Sie auch nicht mitreden und auch nicht solche Unwahrheiten hier verbreiten!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.