leisteten Beitrag beim Sachstand von vor einer Woche hier dargestellt hätten. Inzwischen ist das eingetroffen, was Sie eigentlich immer gewollt haben.
Ja, das ist so eingetroffen, das haben Sie ja auch verlauten lassen, dass Sie das sehr begrüßt haben. Das, was Ihnen jetzt vorgelegt wird, ist mit den Betroffenen abgestimmt, und ich sehe keinen großen Sinn darin, noch einmal in eine Grundsatzdebatte einzutreten bei dem, was jetzt vorgelegt worden ist. Ich halte das auch aus Ihrer Sicht heraus für zustimmungsfähig, und insofern können wir die erste und zweite Lesung ruhigen Gewissens und vor aller Öffentlichkeit hier durchführen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen zur Geschäftsordnung nicht vor. Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, heute die zweite Lesung auszusetzen. Über diesen Antrag lasse ich abstimmen. Wer diesem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt diesen Antrag ab. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist dann mit den getroffenen interfraktionellen Absprachen einverstanden. Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Frank Pietrzok zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen im Internet”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Warum folgt das Land Bremen nicht dem Vorbild anderer Länder, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, und stellt Gesetze und Verordnungen ins Internet ein?
Im Informationssystem bremen.online sind im Themenbereich „Politik und Verwaltung” und dort unter „Justiz und Datenschutz” bereits einige für die Bürgerinnen und Bürger interessante Landes- und Ortsgesetze abrufbar. Möglichkeiten zur Erweiterung dieses Angebots bis hin zu einem umfassenden Vorschrifteninformationssystem werden zurzeit geprüft. Gegenstand der Prüfung sind sowohl der Umfang und die Form eines solchen Informationsangebots als auch die Frage, ob vertragliche Verpflichtungen modifiziert werden müssen, die zurzeit gegenüber den Verlagen bestehen, die das Bremische Gesetzblatt und die Sammlung des bremischen Rechts veröffentlichen.
Herr Dr. Scherf, Sie sprachen von Verpflichtungen gegenüber Verlagen. Sind diese Verträge kündbar, und wenn ja, bis wann?
Das weiß ich im Augenblick nicht. Ich denke, sie sind kündbar, und ich werde mich erkundigen, bis wann sie kündbar sind. Aber wir haben eigentlich kein Interesse, uns hier unnötige Kosten an den Hals zu holen, sondern wir würden gern das wichtige Pflegen einer solchen umfassenden Internetveröffentlichung mit diesen Verlagen vereinbaren, sonst haben wir zusätzliche Kosten zu tragen. Übrigens hat Mecklenburg-Vorpommern nichts ins Internet eingestellt, Sie müssen Ihre Informationen korrigieren. Ich habe mich versucht zu erkundigen, Sie beziehen sich da auf das falsche Land.
Ich habe andere Auskünfte, Herr Dr. Scherf. Das werde ich sicherlich noch einmal überprüfen. Ich möchte Sie trotzdem noch einmal bitten, die Frage zuzuspitzen. Plant das Land Bremen, alle Verordnungen ins Internet einzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen?
Wir machen das behutsam, wir wollen uns nicht unnötige Kosten ans Bein binden, sondern wir wollen mit den Verlagen, die das bisher für uns machen und die natürlich auch ein Eigeninteresse haben, dass sie in dem neuen Medium vorkommen, ganz gelassen, wie die anderen Länder auch, versuchen, das möglichst kostengünstig hinzubekommen. Wir wollen uns nicht ohne Not hier zusätzlich mit Kosten belasten. Ich gehe davon aus, dass uns das gelingt.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Äußerungen des Senatspräsidenten Dr. Scherf. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Treffen die auf der Wirtschaftskonferenz in Cuxhaven gemachten Äußerungen des Senatspräsidenten zu, dass die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft sich an der Hafengesellschaft Cuxport beteiligt?
Zweitens: Treffen weiterhin die Äußerungen zu, dass von Reedern bei internationalen Werften bereits Schiffbauaufträge mit mehr als 10 000 Standardcontainern erteilt seien?
Drittens: Treffen auch die Äußerungen zu, dass sich bereits viele Großinvestoren für den geplanten Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven angemeldet haben?
Zu Frage eins: Entsprechend den Äußerungen von Bürgermeister Dr. Scherf hat es bislang des Öfteren Gespräche zwischen der BLG und der Cuxhavener
Hafenwirtschaft über eine Zusammenarbeit gegeben und wird es auch in Zukunft geben. Die BLG kann sich vorstellen, auch in Cuxhaven aktiv zu werden, vor allem für logistische Dienstleistungen, nicht so sehr für den Hafenumschlag.
Zu Frage zwei: In der Vergangenheit hat sich in der Containerschifffahrt ein kontinuierliches Schiffsgrößenwachstum vollzogen. Bereits heute erreichen die größten eingesetzten Containerschiffe eine Kapazität von über 8000 TEU. Die wichtigsten Containerhäfen der Welt richten sich bei der Neuinvestition in Containerbrücken auf Schiffe ein, die über eine noch deutlich höhere Kapazität und damit Breite verfügen. Die in dem Planco-Gutachten „Bedarfsanalyse für einen Tiefwasserhafen in der Deutschen Bucht“ zitierten Untersuchungen halten den Bau von 12 000-TEU-Schiffen für machbar.
Bezüglich konkreter Schiffbauaufträge ist der Fachpresse Folgendes zu entnehmen: Maersk/Sealand hat bei der konzerneigenen Werft in Odense vier Schiffe mit rund 10 000 Containerstellplätzen, TEU, bestellt. Die Schiffe sollen Ende 2002 abgeliefert werden. Die China Shipping Corporation und Samsung Heavy Industries haben einen Letter of intent für drei Containerschiffe mit einer Kapazität von 9800 TEU unterzeichnet. Die Schiffe sollen 2004 ausgeliefert werden. P and O Nedlloyd will gemäß Veröffentlichungen der Geschäftsführung bis 2003 Containerschiffe bis zu einer Kapazität von 10 000 TEU einsetzen. Zu Frage drei: Die Regierungschefs der Länder Niedersachsen, Hamburg und Bremen haben am 30. März 2001 öffentlich verkündet, dass mindestens 50 Prozent der Infrastruktur privat finanziert werden sollen. Hierzu liegen jetzt bereits erste Interessenbekundungen von potentiellen Investoren beziehungsweise Finanzierungsgesellschaften vor, die von der gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft bewertet werden sollen. Abschließende Ergebnisse sollen bis Ende 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Vielen Dank, Herr Dr. Scherf! Wenn ich die drei Antworten einmal als Fazit zusammenzähle, dann darf ich vielleicht mit Ihnen feststellen, dass alle drei Äußerungen von Ihnen jetzt ein bisschen relativiert worden sind. Sind Sie mit mir auch dieser Auffassung?
Nein! Sie ärgern sich offenbar darüber, dass meine Leute in der Fachpresse besser orientiert sind als Sie, aber das müssen Sie aushalten, Herr Schramm!
Herr Dr. Scherf, Sie können mir glauben, dass ich, bevor ich eine solche Anfrage stelle, ein bisschen recherchiere und mich nicht auf Veranstaltungen hinstelle und Äußerungen mehr oder weniger aus dem Bauch heraus mache.
Die kommt jetzt sofort, das war eine kurze Vorrede! Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Äußerungen, dass sich die BLG jetzt am Cuxport beteiligt, von der BLG selbst relativiert worden sind, wie Sie auch eben richtig geantwortet haben?