Protocol of the Session on May 17, 2001

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, Drucksachen-Nummer 15/644, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Nun lasse ich über den zweiten Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.

Wer den Empfehlungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses zur Festlegung eines Sitzungsrasters beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Empfehlungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses zur Festlegung eines Sitzungsrasters bei.

(Einstimmig)

Nunmehr lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung abstimmen. Da Artikel 2 Ziffer 2 und Ziffer 3 sowie Artikel 3 des Antrages durch die Annahme des Gesetzesantrages des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksachen-Nummer 15/644, erledigt sind, lasse ich über den Rest des Antrages abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt. Zuerst lasse ich über Artikel 1 des Gesetzesantrags in erster Lesung abstimmen.

Wer Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des bremischen Wahlrechts, Drucksachen-Nummer 15/655, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen] und Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 1 in erster Lesung ab.

Jetzt lasse ich über Artikel 2 Ziffer 1 des Gesetzesantrages in erster Lesung abstimmen.

Wer Artikel 2 Ziffer 1 des Gesetzes zur Änderung des bremischen Wahlrechts in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 2 Ziffer 1 in erster Lesung ab.

Da Artikel 2 Ziffer 2 und Ziffer 3 erledigt sind, lasse ich jetzt über den Artikel 2 Ziffer 4 in erster Lesung abstimmen.

Wer Artikel 2 Ziffer 4 des Gesetzes zur Änderung des bremischen Wahlrechts in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 2 Ziffer 4 in erster Lesung ab.

Da der gesamte Gesetzesantrag in erster Lesung abgelehnt ist, unterbleibt gemäß Paragraph 35 Absatz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksachen-Nummer 15/644, Kenntnis.

Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag

Mitteilung des Senats vom 27. Februar 2001 (Drucksache 15/640)

Wir verbinden hiermit:

Erziehungshilfen für Familien

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 27. April 2001 (Drucksache 15/695)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Knigge.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Striezel.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Nachdem wir eben so wichtige Entscheidungen im Parlament getroffen haben, geht es uns wie den Bildungspolitikern und den Jugendpolitikern auch, viele müssen sich jetzt erst erholen. Vielleicht kann man die Gespräche dann auch draußen führen, damit diejenigen, die hier drinnen sind, auch wirklich das hören können, was sie hören wollen. Das wäre ganz geschickt.

(Unruhe – Glocke)

Meine Damen und Herren, das Wort hat ausschließlich die Abgeordnete Frau Striezel!

Danke schön, Herr Präsident! Wir haben heute als Grundlage für unsere Debatte die Mitteilung des Senats vom 27. Februar 2001 „Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag“. Der Senat hat uns einen umfangreichen Bericht vorgelegt, unstreitig viele Seiten. Meines Erachtens hätte er sich auf das eigentliche Thema konzentrieren können. Dann hätten vielleicht auch viele von den Kollegen und Kolleginnen, die sich nicht so intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen und dürfen, wie das die Jugendpolitiker tun, auch das eine oder andere noch mitnehmen können.

Ich will ganz deutlich sagen, zum Thema Ächtung der Gewalt in der Erziehung muss ich nicht aufzählen, was wir alles an sonstigen wichtigen Programmen, durch das KJHG oder SGB VIII hervorgerufen, haben: Familienhelfer, Krisendienst und was da alles zugehört. Es ist der Vorlage zu entnehmen. Man kann das zitieren, ich will das aber gar nicht tun, Einrichtungen für Inobhutnahme und so weiter. Das hat alles nicht direkt mit dem Thema Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag zu tun, vielleicht im weitesten Sinne mit dem Bereich Erziehungshilfe, das ist ganz sicher so. Mindestens aber der Topf der Kinder- und Jugendförderung gehört meines Er

achtens nicht in diesen Bereich. Von daher fände ich es schon ganz gut, wenn wir das dann auch ein bisschen ordnungspolitisch sortieren.