Das ist ein bisschen zu schlicht. Dass sich derjenige, der in einer Sitzung nicht anwesend ist, seinen Pflichten als Abgeordneter entzieht, das ist zu schlicht!
Ich rechne Ihnen an, dass Sie sich vorhin möglicherweise verhört haben. Nicht ich habe die Behauptung aufgestellt, sondern ich habe die Ihrige zurückgewiesen, als Sie nämlich hinsichtlich der Gleichwertigkeit Bremens und Bremerhavens und der Verteilung von 67 zu 16 Mandaten wörtlich erklärt haben, das Ausmaß der Zulässigkeit sei damit weit überschritten. Das habe ich zurückgewiesen, dass Sie es als maßlos überzogen ansehen, dass Bremerhaven 16 Mandate bekommt.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Herr Teiser, rechtlich! Das sagen auch Herr Wrobel und das Innenressort!)
Ob Herr Wrobel das sagt, das beeindruckt mich nun auch nicht mehr, als wenn Sie das sagen. Das mag alles sein!
Ich will noch auf einen anderen Punkt eingehen, weil Herr Isola vorhin für die Grünen praktisch erklärt hat, das hätten sie doch nicht gemeint, das passive Wahlalter herabzusetzen, nur das aktive. In dem Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist beides gemeint. Ist das richtig?
Wir stimmen hier nicht über Berichte ab, wir stimmen über Anträge ab. Sie haben hier beantragt, dass in Paragraph 1 Absatz 1 Ziffer 1 die Zahl 18 durch 16 ersetzt wird. Ich vermute einmal, Sie haben dann vergessen, Paragraph 4 Absatz 1 zu verändern, weil danach wählbar ist, wer nach Paragraph 1 Absatz 1 Ziffer 1 gewählt werden kann. Insofern haben Sie einen Antrag vorgelegt, der das aktive und passive Wahlrecht beinhaltet.
Gut, dann ist Ihr Antrag falsch geschrieben. Das ist dann wiederum nicht mein Problem, sondern mehr das Ihre. Ich wollte ja nur feststellen, dass ich mich nicht vertan habe, weil Herr Isola noch einmal auf den Bericht hinwies.
Jetzt will ich Ihnen in aller Offenheit auch noch einmal deutlich machen, denn Sie unterlassen es ja nicht zu spekulieren, was für eine Diätenerhöhung seinerzeit die Webers und Neumeyers und wer noch alles dabei war, Böhrnsen und Eckhoff in der Funktion auf jeden Fall wohl nicht, eigentlich verabredet haben. Es gab zwei unterschiedliche Auffassungen. Ich sage Ihnen, Sie werden das auch gleich anhand der Zahlen deutlich sehen, da hat es nicht im Ansatz eine Rolle gespielt, dass irgendjemand in dieser Delegation auf die Idee gekommen ist, jetzt muss man die Gelegenheit nutzen, dass die Abgeordneten einmal eine kräftige Erhöhung bekommen. Die Diäte liegen zurzeit bei 4800 DM. Wenn Sie die nächsten routinemäßigen Erhöhungen hinzurechnen, dann sind wir am Ende der Legislaturperiode voraussichtlich bei ungefähr 5000 DM brutto.
Wir haben gesagt, wir bestehen darauf, dass ein neues Parlament mit einer neuen Abgeordnetenzahl und neuen Arbeitsstrukturen auch hier einen neuen Status zu Beginn dieser Arbeit erhält, und haben gesagt, deswegen würden wir vorschlagen, die Diät auf 5200 DM festzulegen. Ich sage Ihnen voraus, wenn die Diätenkommission diese Rechnung nachvollzieht, die anstehenden routinemäßigen Erhöhungen der Diäten einbezogen, wird sie zum Ergebnis kommen, dass bei fast 20 Prozent weniger Abgeordneten eine Diätenerhöhung von vier Prozent wegen der Veränderung der Strukturen und der Mehrarbeit angemessen ist.
Wenn ich bei 5000 DM bin, dann ist ein Prozent 50 DM und vier Prozent 200 DM, dann bin ich bei 5200 DM. Sehen Sie, es geht hier also um vier Prozent! Das ist das ganze Geheimnis, das sich dahinter verbirgt, wo Sie das immense Taschenvollstecken vermuten, weil sich das in der Öffentlichkeit gut macht. Ich sage Ihnen, uns geht es um den Status. Wenn jemand meint, dass das nicht erforderlich ist, werden Sie bei keinem Abgeordneten Tränen sehen, weil er diese 200 DM brutto gleich 116,30 DM netto nicht erhält. – Vielen Dank!
Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in erster Lesung abstimmen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, haben Sie getrennte Abstimmung gefordert, und zwar Artikel 1 Ziffer 1 und Ziffer 2.
Meine Damen und Herren, wer dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, Drucksachen-Nummer 15/644, und zwar Artikel 1 Ziffer 1, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.