Protocol of the Session on May 17, 2001

(Beifall bei der SPD)

Nun muss ich kurz auf die Position der CDU eingehen. Die CDU hat ja eine etwas gespaltene Position. Auf Bundesebene jedenfalls ist es einerseits so, dass die CDU sehr stark gemeinsam mit der Handelskammer und den Wirtschaftsverbänden eine offen arbeitnehmerfeindliche und gewerkschaftsfeindliche Position einnimmt. Auf der anderen Seite ist es ja so, dass der Arbeitnehmerflügel der CDU,

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Sie leben in einer Scheinwelt, Frau Kollegin!)

nämlich die CDA, sich durchaus positiv zu einer Reform der Mitbestimmung geäußert hat. Wir haben selbst eine Diskussion im Gewerkschaftshaus geführt, bei der auch die CDA vertreten war, und haben da ein sehr hohes Maß an Übereinstimmung feststellen können. Die Forderung jedenfalls, die die CDU bisher an veränderte Regelungen in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz gestellt hat, wie zum Beispiel beschleunigte Verfahren während der Mitbestimmung oder vor allen Dingen auch die Forderung nach einer Aufweichung tarifvertraglicher Regelungen zugunsten von betrieblichen Regelungen, ist ganz schlicht und einfach und ohne Wenn und Aber abzulehnen!

(Beifall bei der SPD)

Es kann nicht sein, dass tarifvertragliche Regelungen, das ist der Paragraph 77 Absatz 3, in Frage gestellt werden zugunsten angeblich flexiblerer Möglichkeiten der Regelungen durch Betriebsvereinbarungen. Mitbestimmung, betriebliche Mitwirkungsrechte bedürfen einer gesicherten Grundlage durch verbindliche Tarifverträge. Sonst wären Betriebsräte im Krisenfall erpressbar und doch dem Druck ausgeliefert, der durch den Betriebsinhaber ausgeübt werden kann. Deswegen gibt es keinesfalls eine Aufweichung des Paragraphen 77 Absatz 3. Das wird mit der SPD nicht zu machen sein. Da wird

auch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes kein Einfallstor für diese Verschlechterung der Verhältnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.

(Beifall bei der SPD – Glocke)

Ich komme erst einmal zum Schluss! Ich bin sicher, dass ich mich nach dem Beitrag der CDU noch einmal melden werde. Ich werde dann auch etwas zum Antrag der Grünen und unserem Abstimmungsverhalten sagen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal in aller Deutlichkeit zurückweisen, dass die CDU hier arbeitnehmerfeindliche Politik macht!

(Beifall bei der CDU)

Ich habe mitnichten vor, hier einen Rundumschlag zu machen, und ich weiß auch gar nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass wir das Betriebsverfassungsgesetz nicht reformieren wollen. Natürlich wollen wir auch eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, und wir wollen insbesondere eine Modernisierung, eine Anpassung an die veränderten Gegebenheiten erreichen. Wir wollen keinen Schritt zurück machen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Durch die hier vorgesehenen Änderungen der Bundesregierung, über die sie sich noch nicht einmal so richtig einig ist, kann man ja sogar sprechen, über das Verhältniswahlrecht, das wollen wir im Übrigen auch, das ist auch bekannt, und die Frauenquote, die Sie eben angesprochen haben, halte ich für völlig fatal, das haben Sie eben auch schon angesprochen, dass es nämlich dann, wenn es nur zehn Prozent Frauenanteil in einem Betriebsrat gibt, in dem zehn Mitglieder sind, höchstens eine Frau geben darf. Wenn im alten Betriebsrat drei Frauen waren, müssen zwei hinaus. Das ist eine ganz tolle Frauenförderung! Super! Das ist ein Schritt zurück, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Deswegen wird es mit uns diese Veränderung des Betriebsverfassungsgesetzes nicht geben.

(Zuruf von der SPD: Wegen der Frauen!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Nicht nur deswegen, ich habe es insgesamt angesprochen.

Aber jetzt wollen wir doch einmal ganz vernünftig und ruhig, wie das Frau Ziegert auch begonnen hat, anfangen. Die geltende Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes, das ist eben gesagt worden, ist inzwischen fast 30 Jahre alt, und die Wirtschafts- und Arbeitswelt und damit auch die betriebliche Praxis haben sich in dieser Zeit wesentlich verändert. Die Globalisierung der Märkte, die technologischen Veränderungen, die wachsende Bedeutung der Dienstleistungen und die Individualisierung unserer Gesellschaft haben tiefgreifende Veränderungen nach sich gezogen. Das ist alles gesagt worden.

Die Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das ist nicht gesagt worden, ist im Verlauf der letzten Jahre deutlich gestiegen. Die Anforderungen an Betriebsabläufe, Produktionsverfahren und Produkte werden einem immer schnelleren Wandel unterworfen. Die betrieblichen Gestaltungen sind vielfältiger und differenzierter geworden. Dementsprechend sind auch die Aufgaben der Betriebsräte komplexer und vielfältiger geworden.

Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes muss dieser Vielfalt entsprechen und mehrere betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Es ist mehr Flexibilität und mehr Betriebsnähe erforderlich. Gerade das, meine Damen und Herren, erfüllt leider das vorgelegte Betriebsverfassungsgesetz der Bundesregierung in keinster Weise, es geht in keinster Weise auf diese Probleme ein. Die Chancen einer Flexibilisierung der Mitbestimmung und einer Beschleunigung von Entscheidungen im Betrieb sind überhaupt nicht genutzt worden.

Das Ziel einer Reform muss es aber sein, für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen die wichtige mitentscheidende Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stützen und zu stärken. Durch die Ausweitung der geltenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, das Absenken der Schwellenwerte für die Größe des Betriebsrates sowie für Freistellungen der Betriebsratsmitglieder werden diese Ziele aber konterkariert.

Ich will jetzt nur an einigen Beispielen einmal sagen, was dabei so alles herauskommt! Der Kernpunkt der Reform ist in meinen Augen nicht, dass man das Wahlverfahren für die Betriebe zwischen fünf und 50 Mitgliedern so ändert, dass sie Betriebsräte wählen können. Betriebsräte könnten sie ja im Übrigen schon vorher gewählt haben. Durch diese Vereinfachungen werden aber jetzt natürlich in diesen Betrieben erheblich mehr Betriebsräte gewählt.

Meine Damen und Herren, diese Arbeitgeber sind doch keine Ausbeuter, bei denen 50 Prozent der arbeitenden Menschen beschäftigt sind. Warum müssen diese Unternehmen, die hervorragend funktio

nieren, denn jetzt dazu gebracht werden, unbedingt Betriebsräte zu wählen?

(Beifall bei der CDU)

Das hatte jahre- und jahrzehntelang funktioniert, ohne dass sich da überhaupt jemand aufgeregt hat. Es gibt sogar sehr viele Betriebe, die überhaupt keinen Betriebsrat wollen. Sie werden jetzt praktisch dazu gebracht, einen Betriebsrat zu bekommen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Das können Sie sich nicht vorstellen, aber das gibt es noch ganz oft in diesem Lande!

Der Kernpunkt der Reform ist aber die Absenkung der Schwellenwerte. Dieser zieht sich vollkommen durch. Das fängt damit an, dass Betriebe jetzt ab 200 Beschäftigten freigestellte Betriebsratsmitglieder haben müssen, vorher war es ab 300 Beschäftigte. Dann werden von 500 bis 900 Mitarbeitern zwei Arbeitnehmer für den Betriebsrat freigestellt, bis 1500 Mitarbeitern drei und bis 2000 Mitarbeitern vier. Das war früher bei 3000 Mitarbeitern so. Das ist eine erhebliche Ausweitung, wenn man insgesamt sieht, wie viele Betriebe davon betroffen sind.

Der Schwellenwert für die Zahl der Betriebsräte ist noch drastischer zurückgegangen. In Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeitern, bisher waren es 150, und bis zu 200, das waren früher 300 Mitarbeiter, müssen sieben Interessenvertreter gewählt werden, bis zu 400 Mitarbeitern neun, das waren früher 600 Mitarbeiter. Das geht immer so weiter und führt zu einem erheblichen Anwachsen von Betriebsratsmitgliedern. Dadurch wird der gesamte Entscheidungsprozess natürlich nicht wesentlich einfacher und eindeutiger. Er wird dadurch behindert, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Allein in Bremen sind über 100 Betriebe davon betroffen. Da kann man sich ausrechnen, welche Kosten auf die Betriebe zukommen. Deswegen sage ich Ihnen einmal: Jeder hat das Recht zu demonstrieren, auch die Unternehmer – die im Übrigen keine Ausbeuter sind, was ich da eben vorhin gehört habe –, die wirklich dafür sorgen, dass viele Menschen eine Arbeit haben und dadurch auch als Arbeitnehmer zu Wohlstand gekommen sind, die darf man auch nicht so behandeln, wie Sie das eben gemacht haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe Respekt davor, dass sie diese Demonstration machen, genau wie ich für die Putzfrauen und all die anderen Demonstranten und Demonstrationen, die hier in den letzten Tagen gewesen sind,

auch Respekt gezeigt habe. Jeder kann für seine Sache einstehen, und das sollte man den Arbeitgebern auch zubilligen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Dann hat Frau Ziegert angesprochen, dass es ja so toll ist, dass sie sich jetzt auch mehr Fachleuten bedienen können, was sowieso schon gemacht wird, so ist es ja nicht, dass das alles nicht geht. Die Gremien werden aber natürlich ausgeweitet. Die Betriebsräte bekommen jetzt auch die Möglichkeit, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu bilden, Sachverständige heranzuziehen und die ganze Sache wesentlich breiter und länger zu diskutieren. Folgendes kommt dabei heraus: Die Entscheidungen werden verzögert,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das ist doch Unsinn!)

und Entscheidungsabläufe können nicht mehr schnell durchgezogen werden. In der schnelllebigen Zeit, in der wir uns befinden, ist das ein fatales und genau gegenläufiges Instrument. Wir brauchen genau das Gegenteil!

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Sie können sich auch noch einmal melden! Ich will jetzt nur sachlich hier diskutieren und auf Punkte eingehen!

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Das ist nicht sachlich! Das ist keine Ahnung!)

Die Novelle der Regierung sieht an mehreren Stellen mehr Mitwirkungsrechte vor. Das haben Sie eben auch gesagt: Integration von Ausländern im Betrieb, Fragen umweltpolitischer Art, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Ich glaube, es kann nicht Aufgabe eines Betriebsrates sein, sich zu einem Politgremium zu entwickeln.

(Beifall bei der CDU)

Das würde dazu führen, dass die Arbeitnehmerfragen weit in den Hintergrund gedrängt werden würden und allgemein ein politischer Diskutierclub entstehen würde. Das ist nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, denn da heißt es ausdrücklich, dass dort Arbeitnehmerfragen zu behandeln sind. Deswegen sehe ich diesen Punkt in dieser neuen Vorlage auch als ein weiteres Beschwernis und Hindernis an.

Der Gesetzentwurf insgesamt ist wesentlich zu bürokratisch und belastet die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, mit erheblichen Kosten. Nach mehreren Untersuchungen, da können Sie natürlich

sagen, dass das unseriös und völlig falsch sei, es gibt aber sehr viele Untersuchungen, natürlich von der deutschen Wirtschaft – klar, auch von den Arbeitgebern, aber auch von anderen –, die davon ausgehen, dass Kosten zwischen 2,5 und sechs Milliarden DM durch diese Änderungen, die Sie jetzt hier in dieses Gesetz hineinschreiben würden, entstehen würden.

Die Regelungsdichte im deutschen Arbeitsrecht, die sich schon jetzt auf höchstem Niveau befindet, wirkt sich weiterhin negativ auf die Entscheidungen in- und ausländischer Investoren aus.