Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Staatsräte! Auf dem Marktplatz findet eine Demonstration statt, dort tummeln sich einige Demonstrationsteilnehmer. Es sind noch nicht so viele, vielleicht werden es noch ein paar mehr. Ich habe aber bemerkt, dass diese Demonstration über eine ausgezeichnete Logistik verfügt, jedenfalls besser als viele andere Demonstrationen, die hier auf dem Marktplatz stattfinden.
Zu dem nun aufgerufenen Tagesordnungspunkt war ich vor acht Wochen ganz optimistisch, dass wir alle hier einen Antrag meiner Fraktion tragen könnten, denn ich fand ihn verdammt gut, ich finde ihn immer noch gut, und ich finde ihn auch richtig. Mittlerweile bin ich um einige Erkenntnisse reicher geworden. Herr Focke hat auch schon einige Kommentare in diversen Zeitungen geäußert. Die Linien verlaufen hier heute, glaube ich, klarer, ich denke, wir kommen doch zu einer spannenden Auseinandersetzung zu dem Antrag und zu dem Thema.
Die rotgrüne Bundesregierung hat die längst überfällige Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes in Angriff genommen. Das ist gut so!
Längst überfällig ist die Änderung deshalb, weil das zurzeit geltende Betriebsverfassungsgesetz von 1972 ist und deshalb natürlich nicht auf die in den letzten Jahren rasant veränderten Bedingungen in der Arbeitswelt und im Familienleben zugeschnitten ist. Die jetzt geplanten Änderungen sollen zu mehr Demokratie in den Betrieben führen, sie sollen die Wahlverfahren vereinfachen, und sie sollen der Diskriminierung von ausländischen Kollegen und von Frauen aktiv entgegenwirken.
Wir meinen, dass der bremische Landtag gut daran täte, die anstehende Modernisierung dieses Gesetzes zu unterstützen. Dabei eine Klarstellung vorweg! Der Vorrang vor Flächentarifverträgen vor betrieblichen Vereinbarungen wird, entgegen anderslautender Behauptungen in der Öffentlichkeit, durch dieses Vorhaben nicht ausgehebelt. Der Paragraph 77 Absatz 3, der diesen Vorrang festlegt, ist eine wichtige Errungenschaft, denn er verschafft den Arbeitnehmern eine Verhandlungsposition mit den Arbeitgebern auf gleicher Augenhöhe.
Der Paragraph 77 Absatz 3 ist nicht überflüssig, und er ist nicht unmodern, er ist notwendiger denn je und bleibt unangetastet.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch die Änderung mehr Demokratie und Mitbestimmung auch in kleineren und mittleren Betrieben ermöglicht wird. Die Erleichterung von Wahlverfahren für kleinere Betriebe ist notwendig für den Abbau von zu viel Bürokratie. Die Befürchtungen der Arbeitgeber, durch vereinfachte Wahlverfahren könnten im Hauruck-Verfahren Minderheiten ihre Interessen auf Kosten der Mehrheit durchsetzen, widersprechen der betrieblichen Erfahrung. Sie sind also schlichtweg Unsinn.
Verbesserungen sind nach Ansicht vom Bündnis 90/Die Grünen allerdings in dem Punkt notwendig, dass der Minderheitenschutz in den Betriebsräten durch die Beibehaltung des Verhältniswahlrechts erhalten bleiben muss. Für diese Änderung werden wir uns deshalb in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen einsetzen. Es hat auch schon Gespräche mit der SPD-Fraktion gegeben. Die SPD hat Verhandlungsbereitschaft in diesem Punkt signalisiert.
Eine weitere Verbesserung des Gesetzentwurfes ist unserer Ansicht nach im Bereich der Jugend- und Auszubildendenvertretung nötig. Ihre Stärkung im Regierungsentwurf ist eine gute Sache, was aber zukünftig eingeführt werden sollte, ist die Eigenständigkeit dieser Vertretung. Dann können auch die Auszubildenden in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, wo es häufig keinen Betriebsrat gibt, ihre Rechte wahrnehmen.
Richtig, weil konsequent, ist, dass die Freistellung von Betriebsräten ab einer Belegschaft von 200 Mitarbeitern vorgeschrieben wird, denn die immer komplizierter werdenden Verflechtungen in den Unternehmensstrukturen und Beschäftigungsverhältnissen machen dies einfach notwendig. An diesem Punkt sind in den letzten Wochen die Emotionen besonders hochgekocht. Herr Focke, Sie schauen schon so! Ich bin ja schon gespannt. Die Rede war von zig Milliarden DM, die an zusätzlichen Kosten auf die Unternehmen zukommen, da waren ja wirklich astronomische Summen zu hören. Darüber werden wir sicherlich noch ins Gespräch kommen.
Hunderte! Verschiedene Summen von Freistellungen! Dabei lässt sich heute überhaupt noch nicht seriös sagen, wie viel und ob überhaupt Mehrkosten durch diese Festlegung entstehen werden. Also, Ruhe bewahren, Sicherheit ausstrahlen, durchatmen! Wir leben außerdem in einer Demokratie, und die kann nicht vor den Betriebstoren enden. Auch hier gilt: Demokratie bekommt man nicht umsonst, aber sie ist eine gute Investition!
Durch die geplante Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wird es künftig leichter sein, dass sich auch Betriebsräte von Experten beraten lassen können. Das ist für die Unternehmensleitungen heute schon eine Selbstverständlichkeit. Davor sollte man eigentlich keine Angst haben, im Gegenteil, die Betriebe werden letztendlich von größerer Sachkunde ihrer Betriebsräte profitieren.
Ebenso verhält es sich mit den Einwendungen zu den Erweiterungen der Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel auf dem Feld des betrieblichen Umweltschutzes. Betrieblicher Umweltschutz steht in engem Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz und der Gesundheit der Belegschaften. Wenn Betriebsräte zukünftig mehr Informationen verlangen können und damit auch Verbesserungen bei gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen erreichen, können damit Fehlzeiten der Kolleginnen und Kollegen gesenkt werden, und damit kann von den Unternehmen richtig Geld gespart werden.
Neben der Frage, wie viele Betriebsräte es gibt, ist aber sicher entscheidend, in welchen Fragen Mitbestimmung wirklich möglich ist und sich nicht nur auf Informationsrechte beschränkt. Deshalb führt das Gesetz neue Rechte des Betriebsrates ein, sowohl im Punkt Beschäftigungssicherung als auch bei der Frage der beruflichen Qualifizierung. Ich möchte kein Hehl daraus machen, ich könnte mir auch noch weitergehende Rechte gerade in Sachen Qualifizierungs- und Mitspracherechte von Betriebsräten vorstellen. Das ist durchaus ausbaufähig.
Es ist ja auch nur vernünftig, wenn der Arbeitgeber sich auch in diesem Bereich die Kompetenzen des Betriebsrates zunutze macht und sich seiner Un
terstützung versichert. Wir unterhalten uns hier in diesem Parlament sehr oft über die Fragen der Qualifizierung gerade von älteren Arbeitnehmern und von Frauen. Ich denke, das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Beitrag dafür, dass gerade auch Betriebsräte, die als Experten der Belegschaft vor Ort sind, die Unternehmensleitung in diesem Punkt auch sehr gut beraten können.
Stichwort gleiche Chancen für beide Geschlechter! Frauen sind in den meisten Betriebsräten seltene Ausnahmen. Der Entwurf zum neuen Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Frauenquote vor. Frauen müssen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein.
Für mich ist das eine Mindestforderung, die aber natürlich nicht zu einem Rückschritt in den Betrieben führen darf, wo Frauen überproportional im Betriebsrat vertreten sind. Ich gehe davon aus, Herr Focke, dass die Bearbeitung des Gesetzentwurfes Klarheit schaffen wird.
Außerdem sollen Männer und Frauen künftig leichter für ihre Arbeit im Betriebsrat freigestellt werden. Das erleichtert gerade teilzeitbeschäftigten Frauen das Engagement für ihre Kolleginnen. Wenn sich mehr Frauen in den Betriebsräten engagieren, profitiert davon die Gleichstellung von Mann und Frau im Betrieb. Wir haben uns hier gestern über den Begriff des Gender Mainstreaming unterhalten. Ich gehe davon aus, dass der stärkere Einfluss der Frauen in Betriebsräten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern kann. Der Druck auf entsprechende innerbetriebliche Vereinbarungen wird dadurch stärker.
Damit die Gleichberechtigung Realität wird, sind noch viele Schritte notwendig. Die hier vorgelegte Gesetzesnovelle ist einer davon. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag, denn die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist richtig, sie ist wichtig, und sie ist überfällig. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich die CDU vorlassen, aber die CDU kneift erst einmal, und so muss ich meine Munition eben nachher noch verschießen.
desregierung in dieser Legislaturperiode, ich würde sogar sagen, das wichtigste neben der Rentenreform. Dass dies so gesehen wird, auch unter anderem von den Arbeitgebern, zeigt sich daran, dass wir die einmalige Situation haben, dass sich zum ersten Mal Arbeitgeber auch bemüßigt fühlen, für ihre Forderungen auf der Straße zu demonstrieren. Ich finde es übrigens bemerkenswert, welche Koalition zu dieser Demonstration aufgerufen hat. Das waren nämlich nicht nur die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, sondern die FDP, die CDU und die Handelskammer.
(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Die Koalition der Ausgebeu- teten! – Heiterkeit bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)
Deutlicher kann man wohl nicht sehen, wie die politischen Interessen hier in dieser Stadt vertreten werden. Ich werde zur Position der CDU gleich noch etwas sagen, denn die CDU hat eigentlich auch einen relativ starken Arbeitnehmerflügel, der sich durchaus positiv zu einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes geäußert hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitbestimmung gehört untrennbar zu einem demokratischen Gemeinwesen. Durch Mitbestimmung wird ein Stück Demokratie in dem Bereich verwirklicht, der immer noch für die meisten Menschen mit das Wichtigste in ihrem Leben ist, nämlich in der Arbeitswelt.
Gegenüber diesem Gerede, dass das hier in Deutschland so einmalig ist: Nicht nur in Deutschland, sondern in allen demokratischen Staaten Europas, in 15 der 19 europäischen Staaten gibt es Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Beteiligungsrechte, gesetzlich abgesichert von betrieblichen Interessenvertretungen, in den anderen machen dies direkt die Gewerkschaften. Es ist durchaus in etlichen Ländern so, dass die betrieblichen Interessenvertretungen größere Rechte haben als bei uns. So können zum Beispiel in Schweden bei Managementfehlern Verfahren gestoppt werden, in Frankreich und den Niederlanden können die Betriebsräte Managementfehler gerichtlich überprüfen lassen. Es ist keineswegs so, dass wir hier mit der betrieblichen Mitbestimmung etwas ganz Exotisches und ganz Einmaliges haben. Dennoch, meine Damen und Herren, es ist unbestreitbar und wird auch von Unternehmern nicht bestritten, dass diese Form der betrieblichen Mitbestimmung, des Aushandelns von Konflikten, wie es sich in Deutschland seit fast 50 Jahren bewährt hat, ein eindeutiger Standortvorteil für Deutschland, für die deutschen Arbeitnehmer und für die deutsche Wirtschaft ist.
Übrigens sagen Unternehmen dies selbst gegen dieses Gerede, dass Ausländer nicht mehr investieren würden. Die Bertelsmann-Stiftung hat gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung eine Befragung bei 400 der größten Niederlassungen von ausländischen Unternehmen durchgeführt über die Mitbestimmung und die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten. 68 Prozent davon bewerten die Zusammenarbeit als wichtig und positiv. Nebenbei bemerkt, die Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden bewertet nicht einmal die Hälfte davon als ebenso positiv.
Wir brauchen ja gar nicht so weit zu schauen! Ich weiß nicht, wie wir in Deutschland, auch hier in Bremen, den gewaltigen Strukturwandel, den wir hier teilweise hinter uns, aber auch teilweise noch vor uns haben, bewältigt hätten und bewältigen werden ohne die Mitwirkung der Betriebsräte und der Gewerkschaften. Ich erinnere an die Strukturbrüche, die wir hier zu bewältigen hatten, an die Stahlwerke, früher Klöckner-Hütte, den Konkurs des Vulkan, die Umwandlungen in der Hafenwirtschaft, all die Probleme im Schiffbaubereich. Ich weiß nicht, wie wir das hier in Bremen einigermaßen sozialverträglich hätten bewältigen können, wenn nicht eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und mit den Betriebsräten zustande gekommen wäre, wo Politik und betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretungen und Unternehmen gemeinsam daran gearbeitet haben, diesen Strukturwandel zu bewältigen.
Wozu jetzt also die ganze Aufregung? Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, und da müssen wir auch einmal ein bisschen auf dem Teppich bleiben, ist doch im Grunde genommen nichts anderes als die Anpassung dieser bewährten Form der Mitwirkung und Mitbestimmung an die veränderte Arbeitsund Lebenswelt. Wenn wir bedenken, dass das letzte Betriebsverfassungsgesetz, die jetzige Fassung, im Grunde genommen noch die Fassung von 1972 ist, und wenn wir bedenken, welche Veränderungen sich wirtschaftlich seitdem ergeben haben, dann ist eine Reform, eine Novellierung dringend überfällig.
Veränderte Arbeits- und Wirtschaftsstrukturen brauchen auch eine veränderte Struktur der Betriebsratsarbeit, vor allem aber doch eines, eine moderne Arbeitswelt muss demokratischer werden! Zu Arbeitnehmern, die Selbstverantwortung und Eigeninitiative zeigen wollen, und das fordern die Unternehmer doch immer wieder ein, passen keine Betriebe, in denen über die Köpfe der Beschäftigten hinweg noch nach altertümlichem Herr-im-HausStandpunkt regiert wird. Die Zukunft der Betriebe und die Zukunft der betrieblichen Beziehungen be
deuten mehr Demokratie, mehr Mitbestimmung. Mehr Demokratie bedeutet eben gesetzlich abgesicherte Beteiligungsrechte und nicht Beteiligungsmöglichkeiten, die nach Belieben von den Betriebsinhabern gewährt oder auch wieder entzogen werden können.
Die Befürchtungen der Wirtschaft, Frau Stahmann hat es ja schon angesprochen, und ich denke, das wird uns jetzt dann auch gleich von Herrn Focke vorgetragen werden, die, wie ich finde, auch in unsachlicher und unsachgemäßer Weise von Handelskammer und Wirtschaftsverbänden geschürt werden, sind bei nüchterner Überlegung völlig unberechtigt. Wenn wir rechnen, was die gesamte Betriebsratsarbeit die Betriebe kostet, so sind das weniger als zwei Prozent der Bruttolohnsumme. Das muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn jetzt an die Wand gemalt wird, dass Riesenbelastungen durch die verbesserten Freistellungsmöglichkeiten in Betrieben entstehen, ab 200 statt bisher ab 300 Beschäftigten, dann ist darauf hinzuweisen, dass auch jetzt schon Betriebsräte für ihre Tätigkeit von der Arbeit freigestellt werden müssen, so dass diese Freistellungsregelung im Grunde genommen nur eine gesicherte Grundlage schafft, aber nicht in dem Ausmaß höhere Belastungen für die Betriebe bedeutet.
Im Übrigen muss man sich dann eben auch einmal überlegen, was der soziale Friede wert ist, was die Einbeziehung der Kompetenzen der Belegschaften wert ist, was das Heranziehen von Qualifikation aus der Belegschaft im Unternehmen wert ist. Man weiß, dass viele Unternehmen sehr teure Managementseminare machen, sehr teure Schulungsseminare machen, sich das etwas kosten lassen, um die Qualifikation, das Gold in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu heben. Ich würde sagen, die betriebliche Mitbestimmung ist da noch eine sehr preiswerte Form davon.
Eigentlich müsste die Wirtschaft eine Bestimmung im neuen Betriebsverfassungsgesetz, gegen die sie ja Sturm läuft, nämlich das vereinfachte Wahlverfahren in Kleinbetrieben, unter diesem Kostenaspekt befürworten. Es spart nämlich insgesamt 450 Millionen DM gegenüber dem sehr komplizierten und langwierigen Wahlverfahren, wie es bisher besteht. Aber in meinen Augen ist natürlich das Kostenargument nicht das gravierendste Argument. Ich halte das vereinfachte Wahlverfahren für eines der wichtigsten Elemente in diesem neuen Betriebsverfassungsgesetz, weil es die Möglichkeit erleichtert, dass auch in Klein- und Mittelbetrieben Betriebsräte gebildet werden. Wenn man bedenkt, dass fast 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben zwischen
fünf und 50 Beschäftigten arbeiten, zeigt das, wie wichtig es ist, dass auch dieser Bereich unserer Wirtschaft in demokratische Verhältnisse und in Mitbestimmungsregelungen einbezogen wird und nicht außen vor bleibt.
Meine Damen und Herren, verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Qualifizierung, Beschäftigungssicherung, Mitreden bei Frauenförderung, Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit, Umweltschutz, all dies sind Probleme, die jetzt schon wichtig sind und in Zukunft immer wichtiger für die Betriebsräte und für die Beschäftigten werden und eine immer größere Rolle spielen. Der Zukunft, ich wiederhole es noch einmal, wird mehr Mitbestimmung, mehr Mitsprache gehören und nicht weniger.