Meine Damen und Herren, bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Schrörs zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichen Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage, die sich auf den Flughafen Bremen bezieht, wurde zwischenzeitlich von der Fraktion der SPD zurückgezogen.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf den Ausbildungspool Bremerhaven e. V. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Welche Ergebnisse hat die Arbeit des Ausbildungspools Bremerhaven e. V., der bisher nicht ausbildungsberechtigte Betriebe zusammenfasst?
Bis jetzt konnten über den Ausbildungspool Bremerhaven e. V., der im Juli 1999 gegründet worden ist, 63 zusätzliche Ausbildungsstellen eingerichtet werden. Von diesen sind aktuell 55 Plätze besetzt, die sich auf folgende Berufe verteilen: Koch/Köchin sieben, darunter drei Frauen, Restaurantfachmann/ -frau vier, darunter drei Frauen, Bürokaufmann/-frau 16, darunter zwölf Frauen, Einzelhandelskaufmann/ -frau 28, darunter 23 Frauen.
Dem Ausbildungspool gelang es, große Tankstellen mit angeschlossenen SB-Läden für die Mitarbeit an der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten zu gewinnen. Insgesamt acht Ausbildungsstellen wurden hier neu geschaffen. Ferner konnten erstmals in Bremerhaven die großen Fitness-Studios in die duale Ausbildung einbezogen werden. Sie bilden sechs Kaufleute für Bürokommunikation mit dem Vertiefungsgebiet Sport/Fitness/Veranstaltungen aus. Mit dem Ausbildungspool wurde ein erfolgreicher neuer Weg beschritten, zusätzliche duale Ausbildungsplätze zu gewinnen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Handlungsanweisung zum Umgang mit TBT-belastetem Baggergut“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Hat der Senat eine Stellungnahme zur aktuellen Version des Konzepts zur Handhabung von TBT-belastetem Baggergut im Küstenbereich abgegeben, und wenn ja, wann und mit welchem Wortlaut?
Zweitens: Ab welchem Grenzwert hält der Senat es für erforderlich, die Verklappung von TBT-belastetem Hafenschlick in der Weser zu untersagen?
Zu Frage eins: Das Konzept des Bund-Länder-Arbeitskreises „Baggergut-Küste“, BLABAK, zur Handhabung von Tributylzinn-belastetem Baggergut im Küstenbereich liegt zur Zeit als Entwurfsfassung vor. Es handelt sich um ein Arbeitspapier, das in die Zuständigkeit der Ressorts für Wirtschaft und Häfen sowie Bau und Umwelt fällt. Es befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb des oben genannten Arbeitskreises. In einer Stellungnahme der beiden Ressorts wurden die Richtwertsetzung, die Öffnungsklausel für die Verklappung von höher belastetem Material und der Geltungsbereich problematisiert.
Zu Frage zwei: Der Senat unterstützt die Zielsetzung eines bundeseinheitlichen Vorgehens für den Umgang mit TBT-belastetem Baggergut sowie die IMO-Initiative zum Verbot von TBT-haltigen Antifoulingfarben für Schiffsanstriche ab 2003/2008.
Kurzfristig muss für den Umgang mit Baggergut aus Wasserstraßen und Häfen eine wirtschaftlich noch tragbare Lösung gefunden werden, die unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse die Möglichkeiten wirtschaftlichen Handelns bietet. Da das TBT-Konzept des BLABAK sich noch in der Diskussion befindet, hat der Senat noch keine Position zu Grenzwerten definiert. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, ich habe eine Zusatzfrage. Sie haben selbst gesagt, dass Sie die Richtwertsetzung problematisiert haben. Sie können sie ja nur problematisieren, wenn Sie schon eine Position haben, das widerspricht im Übrigen natürlich dann dem letzten Satz. Aber es ist ja klar und auch öffentlich bekannt, dass dieses Konzept besagt, dass eine Heraufsetzung des Grenzwerts auf 600 Mikrogramm pro Kilogramm stattfinden soll. Hier schließt sich auch meine Frage an – man muss natürlich den Sachverhalt erst einmal kennen –, ob es Bremen nicht für angemessen hält, nicht zu einer Verschlechterung in dem Bereich zu kommen, und ob der Senat mindestens daran fest
Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, mit Ihnen über einzelne Grenzwerte, die hier in der Diskussion sind, zu diskutieren, weil sie sehr viel komplexer sind, als Sie das jetzt hier mit der Nennung von Zahlen andeuten. Es geht ja um den unterschiedlichen Umgang mit TBT-belastetem Baggergut, die Entsorgung an Land, die Verklappung und ähnliche Dinge, so dass hier die Nennung eines schlichten Grenzwerts den Sachverhalt, sage ich einmal, nicht genau trifft.
Nach Ihrer Antwort hat der Senat die Richtwerte, das heißt eben hier die Grenzwerte, problematisiert. Meine Frage geht dahin, in welche Richtung er sie denn problematisiert hat.
Das geht in mehrere Richtungen, je nach Art des Umgangs mit diesem Material, Verklappung, Landunterbringung und Ähnliches.
Das kann ich im Moment nicht konkretisieren, weil das für mich viel zu komplex ist. Ich betone noch einmal, dass es sich hier um eine Arbeitsgruppe handelt, in der die beiden Ressorts für Bremen vertreten sind und der Senat sich da eine abschließende Bewertung des Arbeitsergebnisses, das ja noch nicht definitiv vorliegt, vorbehalten hat.
Sie können sich also durchaus vorstellen, dass Bremen hier auch den Weg zu Verschlechterungen der Umweltstandards hinsichtlich der Grenzwerte geht?
Eine Verschlechterung oder Verbesserung mag ich hier überhaupt nicht werten, das ist, sage ich einmal, auch Sache von Experten, hier diese Richtwerte, diese Grenzwerte sinnvoll festzulegen.
Herr Staatsrat, ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer Verschlechterung kommen wird, weil dies ja auch mit erheblichen Kosten, was die Unterbringung von Baggergut betrifft, einhergeht. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es inzwischen alternative Farbanstriche gibt, die sehr viel weniger umweltschädlich sind. Halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht für zu spät, den Zeitpunkt 2003/2008 für das Verbot von solchen Schiffsanstrichen zu nennen?