Protocol of the Session on March 22, 2001

Dazu stehen wir noch heute, und dass die Mehrheit der Bevölkerung dazu steht, hat, glaube ich, das Wahlergebnis in Hessen eindeutig und eindrucksvoll bewiesen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben dieses Thema der Einbürgerung ja bereits diskutiert bei der Einbringung des Antrags der Grünen, wir haben es dann in der Deputation für Inneres diskutiert, wir haben jetzt zum dritten Mal die Gelegenheit, es hier zu diskutieren. Der konkrete Punkt Ihres Antrags, Herr Güldner, ist ja die Frage, warum so wenige antragsberechtigte Kinder die Gelegenheit genutzt haben, oder besser gesagt ihre Eltern, einen solchen Einbürgerungsantrag zu stellen. Das ist der Kernpunkt. Ich bin zunächst einmal Frau Möbius und Herrn Herderhorst sehr dankbar, dass sie deutlich machten, dass es nicht an der fehlenden Information gelegen hat, denn wir haben in Bremen eine sehr gute Prozentzahl von Antragstellern, 20 Prozent gegenüber zehn Prozent im Bundesvergleich.

Nein, der Grund, Herr Güldner, war genau das, was Sie eingangs gesagt haben: Unabhängig von der inhaltlichen politischen Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es eine komplizierte Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts, eine sehr komplizierte Regelung, wer auch immer sie da veranlasst hat, ich gebe Ihnen da Recht! Aber dieses jetzige Staatsangehörigkeitsrecht ist kompliziert, schwierig zu begreifen, schwer zu exekutieren, schwierig zu vermitteln. Ich empfehle Ihnen, Herr Güldner, statt hier Verbesserungen in Details anzustreben, lieber auf Bundesebene zu versuchen, über Ihre Kontakte auf Bundesebene ein besseres, praktikables Gesetz hinzubekommen, das diese Schwierigkeiten vermeiden lässt.

Der Grund, weshalb es auf Bundesebene Streit gibt, ist ja, dass wir sagen, dass die unterschiedlichen Meinungen im Bundesrat deutlich gemacht haben, dass allein durch eine Verlängerung der Antragsfrist und eine Reduzierung der Gebühr von 500 DM auf 100 DM pro Kind das Problem nicht gelöst werden kann, sondern das Problem liegt einfach darin: Wenn Eltern oder Elternteile antragsberechtigt sind,

deutsche Staatsangehörige zu werden, was haben sie denn dann für ein Interesse, ihre Kinder in eine solche Antragsberechtigung zu bringen? Das ist doch der Kernpunkt dessen, was wir hier festgestellt haben. Wir haben 30 Prozent Antragsberechtigte von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hier leben, und nur ein geringer Prozentsatz von denen nutzt die Gelegenheit, ihre Kinder hier anzumelden. Das ist doch der Kernpunkt. Das kann man nicht durch eine Verlängerung der Antragsfrist verändern oder durch eine geringere Gebühr.

Ich habe auch einen zweiten Grund, weshalb ich gegen eine geringere Gebühr bin. Wir haben jetzt im letzten Jahr eine Gebühr von 500 DM gehabt. Viele Eltern haben danach gehandelt, haben auch diese 500 DM bezahlt. Wenn wir jetzt diese Gebühr bei einer Verlängerung reduzieren würden auf 100 DM, wäre das eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die sich nach den bisherigen Gebühren orientiert haben. Das ist ein weiterer Grund, weshalb wir, glaube ich, hier schlecht beraten sind.

Wir müssen jetzt abwarten, wie es auf Bundesebene weitergeht. Es gibt jetzt ein Prozedere, über das auf Bundesratsebene nachgedacht wird, wie das weitergeht. Ich bin jedenfalls dankbar, wenn Sie als Bürgerschaft jetzt diesen Antrag ablehnen, weil das auch der Linie entspricht, die wir im Senat verabredet haben. Wir haben uns dort im Bundesrat der Stimme enthalten, weil wir gemeinsam der Auffassung sind, es müssen bessere Lösungen auf den Weg gebracht werden als die, die zurzeit auf der Tagesordnung steht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Bemerkungen muss man, glaube ich, zu dem Gehörten jetzt doch noch machen. Das Argument gegen eine Gebührensenkung, das Sie gerade gebracht haben, Herr Innensenator, leuchtet mir nun wirklich nicht ein! Das würde nämlich auch dagegen sprechen, da früher das Telefon teuer war, können wir heute nicht die Telefongebühren senken, weil es ungerecht wäre gegenüber denjenigen, die früher einmal höhere Telefongebühren bezahlt haben.

(Zurufe von der CDU)

Das ist doch kein Argument gegen eine Senkung der Gebühren! Was Sie hier bringen, ist ja nachgerade lachhaft! Wir haben ja viele Fälle, in denen wir Gebühren senken, in vielen Bereichen, ob das Abwasser ist, oder beim Telefon sind sie gesenkt wor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

den, in vielen anderen Bereichen. Da kann man doch nicht kommen und sagen, früher war es einmal teurer, jetzt muss es also teuer bleiben! Das leuchtet, glaube ich, den Menschen da draußen so nicht ein.

Noch einmal zu den Zahlen hier im Lande Bremen! Sie sind ja für verschiedene Argumente hier gebraucht worden. Sie haben gesagt, das sei doch ein Beweis für ihre gute Informationspolitik. Über die Hälfte der Anträge, die für Kinder im Alter bis zu zehn Jahren im Lande Bremen gestellt worden sind, sind im Dezember des Jahres 2000 gestellt worden, wenn Sie sich die Zahlen einmal genau ansehen, über die Hälfte der Anträge im Dezember! Das heißt, die Tatsache, dass Sie im Oktober erst mit einer Informationskampagne begonnen haben, als die Frist schon fast abgelaufen war, zeigt, dass im Dezember dann erst der Effekt da war und dass über die Hälfte der Anträge in einem Monat allein gekommen ist. Das zeigt, was Information von Bevölkerung tatsächlich auch bringen kann!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich, einfach, weil Sie jetzt versucht haben, das auf den Bund und auf die Bundesregierung zu übertragen, doch noch einmal ein Wort zu Bremen sagen! Es ist über die Fraktionen hinweg und auch nicht erst seit heute und nicht erst seit gestern Konsens, und Sie haben es wiederholt, und selbst Ihr Staatsrat hat es in der Innendeputation eingeräumt, dass durch den Zustand im Einbürgerungsverfahren – und das müssen Sie wirklich zugeben – ein großer abschreckender Faktor in der Tat besteht, nämlich ein Antrag auf Einbürgerung im Lande Bremen, der im Schnitt ein Jahr lang erst einmal überhaupt nicht angerührt wird und dann weitere ein bis zwei Jahre braucht, um überhaupt beschieden zu werden, den Sie seit langen Jahren hier vor sich herschleppen und für den Sie in Bremen verantwortlich sind und nicht die Bundesregierung, ist doch ein Zustand, bei dem man inzwischen auch schon von vielen Leute hört, dass es sie in das Umland treibt, weil sie sagen, da kann ich es in drei, vier Monaten bekommen, weil da die Behörden schneller und auch unbürokratisch funktionieren.

Das heißt, Sie haben doch selbst im Lande Bremen auch eine Verantwortung, endlich in der Frage der Einbürgerung einen Zustand zu beheben, der nicht nur etwas hinderlich und etwas mühsam für die Antragsteller ist, der nebenbei auch ungesetzlich ist, und es gibt ja viele Verfahren, bei denen Sie verklagt worden sind vor dem Verwaltungsgericht wegen Untätigkeit und bei denen sogar Strafen gezahlt worden sind an die Antragsteller, weil hier die Verfahren so lange dauern und weil hier erst einmal ein Jahr vergeht, bevor die Akte überhaupt in die Hand genommen wird.

Zu dieser langsamen, schleppenden und unübersichtlichen Abarbeitung der Anträge kommt, dass

Sie auch – und jenseits der gesetzlichen Bestimmungen – in der Einbürgerungsstelle nach wie vor nicht nötige Verzögerungen und bürokratische Hindernisse einbauen. Ich erwähne nur das Beispiel der iranischen Staatsbürger. Viele von Ihnen kennen wahrscheinlich auch iranische Staatsbürger hier, es gibt viele Geschäftsleute darunter. Hören Sie sich einmal die Geschichten an, wie lange es dauert, Menschen, die zum Teil 20, 30 Jahre hier sind, alle Voraussetzungen liegen vor, welche Hürden hier aufgebaut werden, welche Wege, welche Kosten, welche Fristen hier verstreichen, bis es hier zu einer Einbürgerung kommt, sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern! Wenn man sich das anschaut, dann muss man sagen, das ist in der Tat ein Armutszeugnis in der Behörde, mit diesem ganzen Bereich Einbürgerung so zu verfahren. Nun wird angedacht beim Senator für Inneres, diesen Bereich möglicherweise aus der senatorischen Behörde, wo er direkt angesiedelt ist, in das Ausländeramt auszulagern. Aber wer die Zustände dort kennt, und auch das haben wir jüngst gerade wieder in der Deputation besprochen, der fragt sich natürlich, ob – der Begriff Synergieeffekt –, wenn man zwei in katastrophalem Zustand befindliche Behördenteile zusammenlegt, dabei wirklich eine gute Behörde herauskommt. Das heißt, der erste Schritt der Stadt wäre, anstatt diese Dinge auf die Bundesregierung zu schieben, erst einmal zu schauen, dass im Lande Bremen die ausländischen Bürgerinnen und Bürger eine ordentliche Bearbeitung ihrer Anträge erfahren, dass sie von Ihnen als Innensenator in diesem Lande willkommen geheißen werden, dass Sie hier nicht diese Dinge blockieren wie heute unseren Antrag auf Fristverlängerung bei den Kindern, sondern dass Sie offen und sozusagen mit ausgebreiteten Armen dastehen und froh sind um jeden, der sich hier integrieren und einbürgern lassen will, weil das ein entscheidender Schritt für das Zusammenwachsen und das Zusammenleben in gedeihlicher Form in unserem Lande ist. Hier haben Sie noch viel zu tun! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 15/559, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. T i t t - m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/614, Kenntnis.

Perspektiven des Strafvollzugs im Land Bremen umfassend klären

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2001 (Drucksache 15/626)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit zwei, drei Jahren, seit der Debatte um die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses „Justizvollzugsanstalt“ ist der Senator für Justiz und Verfassung öffentlich in der Pflicht, ein neues Konzept für den Strafvollzug im Lande Bremen vorzulegen. Die Dringlichkeit dieses Konzepts wurde seitdem mit jedem Monat größer, mit dem die fortwährende Personalreduzierung im Strafvollzug eine Weiterführung des bisherigen Konzeptes immer mehr unmöglich gemacht hat. Der Druck, der entstand, ist auf die Beschäftigten abgeladen worden.

Wir haben im vergangenen Herbst hier die dramatische Situation im Jugendvollzug diskutiert, die damals ja den Anstaltsbeirat zu der Überzeugung gebracht hatte, dass die Grenze zum gesetzwidrigen Verwahrvollzug schon überschritten sei. Seitdem ist der Personalabbau weitergegangen. Die Situation der Inhaftierten hat sich gerade in den Punkten weiter verschlechtert, in den Haftumständen, die den Gefangenen befähigen sollen, künftig nach der Entlassung „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ – das war das Zitat des Paragraphen 2 des Strafvollzugsgesetzes –, nämlich in Fragen von Freizeit, sozialen Kontakten, Arbeit und Entlassungsvorbereitung.

Bis heute hat der Senator für Justiz und Verfassung ein Konzept für den Vollzug nicht vorgelegt. Mit Strafvollzug, so hatte der Senator erklärt, sei eben politisch kein Blumentopf zu gewinnen. Diesen Satz, Herr Scherf, werde ich Ihnen in dieser Frage, seien Sie sicher, nicht vergessen! Sie haben stattdessen Roland Berger beauftragt, für knapp 600 000 DM eine betriebswirtschaftliche Studie über mögliche Einsparungen im Vollzug vorzulegen. Die Studie liegt jetzt nach mehrfacher Überarbeitung vor.

Der Senator für Justiz und Verfassung hat sich ihr angeschlossen. Sie kommt grob skizziert zu folgenden Ergebnissen. Weil ich die auch ein bisschen darlegen muss, um das verständlich zu machen, haben wir darum gebeten, dass die Redezeit verlängert wurde.

Zunächst sagt Roland Berger, Bremen sei ein kleines Land. Richtig! Außerdem seien die Justizvollzugsanstalten des Landes nicht ausgelastet, 90 bis 95 Prozent seien keine Auslastung. Sie seien örtlich zersplittert mit je „unterkritischer Größe“ und alter Bausubstanz – das mit der Bausubstanz ist zum Teil jedenfalls richtig –, daher seien die Bewirtschaftungskosten zu hoch. Die Zahl der in der Justizvollzugsanstalt Tätigen sei erstaunlicherweise nicht etwa, wie bisher immer angenommen, zu gering, sondern nach Meinung der Gutachter im Prinzip erheblich zu hoch. Sie seien außerdem unflexibel eingesetzt und zu einem großen Teil zu hoch besoldet. – Soweit Roland Berger und der Senator!

Ihr Vorschlag: Neubau einer Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände vom Blockland oder anderswo für 700 Haftplätze, alle in einem Bau, oder für 550 Haftplätze plus 150 im offenen Vollzug am Fuchsberg, wenn dieser dann erhalten bliebe. Aufgebracht würden die dafür notwendigen Gelder, also mindestens 250 Millionen DM, zu einem geringen Teil durch günstigeren Betrieb, Heizung und so weiter, vor allem aber durch einen weiteren drastischen und scharfen Personalabbau, noch einmal im Vollzug, von etwa einem Drittel.

Mehr Technik und Zusammenlegung der Häftlinge zu großen Gruppen von je 72 Häftlingen sollen das möglich machen. Eine Belegung klar über 100 Prozent wird als normal angesehen. Das Vollzugskonzept, das dann gelten soll, ist uns nicht bekannt, aber eines ist klar und auch gesagt, das Ziel der letzten zehn Jahre, durch einen Ansprechpartner für den Häftling einen persönlichen Kontakt möglich zu machen, wird schon einmal ad acta gelegt und auch mit großer Freude von einer Seite dieses Hauses, von der CDU, begrüßt. Als Zwischenschritt, so der Vorschlag, soll die JVA Blockland aufgegeben, der Justizvollzug nach Oslebshausen zurückverlegt werden, die Frauen irgendwo nach Niedersachsen, nach Hamburg, man weiß es nicht, verlegt werden. Darauf komme ich zurück.

Meine Damen und Herren, Roland Berger hatte den Auftrag, ein tragfähiges Konzept der bremischen Justizvollzugsanstalten zu erstellen unter der Bedingung der Haushaltskonsolidierung, sprich: mit Einsparungen. Das kritisieren wir nicht. Was wir kritisieren, ist die einseitige betriebswirtschaftliche Sichtweise. Sie ist unzureichend, weil hier ein Gesamtkonzept der Strafverfolgung notwendig ist. Die Methode Roland Berger führt zum Beispiel dazu, dass sie sagen, wenn ein Knast von 700 Plätzen besser ausgelastet ist, wenn mehr Häftlinge darin sind, wenn er am besten überbelegt ist, dann sei das bil

liger, dann sinken nämlich die Kosten pro Haftplatz. Das ist natürlich eine Milchmädchenrechnung! Die Gesamtkosten des Strafvollzugs und der Strafverfolgung sind dann natürlich höher, wenn mehr Gefangene darin sind, aber das interessiert bei so einer Rechnung nicht, und es interessiert auch nicht, ob durch die Qualität des Vollzugs die Resozialisierungschancen sinken, die Rückfallquoten steigen und damit die gesellschaftlichen Kosten ansteigen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, wir fordern in dem heute vorgelegten Antrag, diesen Mangel von Roland Berger zu korrigieren und die politische Fragestellung zu öffnen, sie in eine umfassende justizpolitische Strategie einzubetten. Wir finden, Senat und Bürgerschaft müssen sich beiden Fragen stellen: Erstens, wie kann man Strafverfolgung, Strafvollzug selbst besser machen, und zweitens, wie kann man gleichzeitig dabei die Gesamtkosten senken? Wir sagen gar nicht, dass das mit den Kosten keine Frage ist, wir sagen, wir müssen eine Strategie finden, die beides macht. Nach unserer Auffassung muss deswegen die Frage im Mittelpunkt stehen, wie wir durch Verbesserung und Ausweitung von Haftvermeidung und Haftverkürzung die Zahl der Hafttage und damit die Zahl der Haftplätze, die wir vorhalten, senken können. Wir sind jedenfalls der festen Überzeugung, dass eine solche Politik den Auftrag des Gesetzes besser erfüllt und dass sie gleichzeitig im Gesamtergebnis weniger kostet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir reden, dazu will ich jetzt vorsichtshalber noch ein kurzes Wort sagen, hier nicht über schwere Verbrechen, schwere Straftäter, die sind sowieso hier in Bremen nicht inhaftiert, und wir reden auch nicht über solche schrecklichen Straftaten, wie wir sie kürzlich in Eberswalde erlebt haben. Wir reden hier über die relativ große Zahl von Häftlingen, die kurz einsitzen, unter einem Jahr, unter einem halben Jahr, und sogar nur für einige Tage oder Wochen, weil sie nur eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Diese Leute waren 1999 weit mehr als die Hälfte der Verurteilten in Bremen. Die hohe Zahl solcher kurzen Strafen ist überhaupt nicht Sinn des Gesetzes gewesen, das sieht übrigens auch die sozialdemokratische Bundesjustizministerin so. Sie leitet die Begründung ihres neuesten Gesetzentwurfs zur Reform des Sanktionenrechtes mit den Sätzen ein, ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:

„Das geltende Sanktionensystem gibt den Gerichten zu wenig Gestaltungsmöglichkeiten, um im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität in geeigneter Weise mit spezialpräventiver Zielrichtung auf Straftäter einzuwirken. Deshalb soll der Gesetzentwurf die ambulanten Sanktionsmöglichkeiten für

Straftaten in diesen Bereichen erweitern und dabei insbesondere der Vermeidung von kurzen Freiheitsund Ersatzfreiheitsstrafen dienen. Auf diese Weise sollen unerwünschte Nebenwirkungen von Freiheitsstrafen vermieden oder abgeschwächt und der Strafvollzug entlastet werden.“

Soweit die Bundesministerin zur Begründung ihrer Vorschläge zur Ausweitung gemeinnütziger Arbeit, von Fahrverboten und anderen Maßnahmen! Das ist genau die Philosophie unseres Antrags, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)