Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin für den Antrag dankbar. In der Sache sind wir einer Meinung. Das Problem, das wir gegenwärtigen, ist mehr ein prozeduales, wie beschleunigen wir den Vorgang, als ein solches inhaltlicher Erkenntnis. Bremen hat zwei Gutachten vorgelegt, in denen die Wirtschaftlichkeit belegt wird und in denen auch perspektivisch ein Zeitraum bedacht wird, in dem man solche Investitionen durchführen und denken muss. Ich habe vor einigen Tagen mit der Frau Kollegin aus Niedersachsen ein Gespräch zum Thema als solchem, zum weiteren Prozedere und auch zur Frage, wie sich Niedersachsen denn, das ja im Wesentlichen auch von diesem Vorgang Vorteile hat, weiter beteiligen will. Wir sind uns einig, dass wir noch einmal einen Versuch unternehmen, eine vernünftige Lösung für die niedersächsische Beteiligung zu erreichen.
Warum ist das Thema so zögerlich angegangen? Das scheint aus meiner Sicht mehr ein haushaltsrechtliches denn ein inhaltliches Problem zu sein. Wir bemühen uns, die Schleuse von 115 Metern auf 140 Meter auszuweiten, weil das, Herr Schramm, gutachtlich belegt ist, weil wir einen Zeitraum von 30 Jahren zu überbrücken haben. Lieber Herr Schramm – darf ich Sie einmal so anreden? –, bei konkreten Problemen zu sagen, nun kümmert euch einmal, nun macht einmal etwas Innovatives, ist für mich mehr Ausdruck des Eingeständnisses, dass man selbst keine bessere Lösung hat als ein zielorientierter Hinweis. Wenn ich Ihren Satz, man sollte beschlossene Maßnahmen nicht ständig auf den Prüfstand stellen, verallgemeinere, dann habe ich in Zukunft ein leichtes Leben. Vielen Dank!
Dazu noch einmal mein Hinweis: Jetzt ist auch noch die Bundesbahn um eine Stellungnahme bemüht. Die Schlickverhältnisse werden vorgegeben oder sind ein tatsächliches Problem. Der Bundesverkehrsminister hat natürlich, Herr Schramm, seinen Haushalt in vielfältiger Weise beansprucht. Wir aber müssen sehen, damit bin ich doch am Punkt, an dem ich mich ein wenig wundere, dass Sie ihn so wenig annehmen, dass ein Fluss und ein Hafen in einer vernünftigen Verbindung wirtschaftlich bleiben, und wir erreichen hohe Vorteile, wenn wir die Binnenschifffahrt enger an die bremischen Häfen binden. Das ist letztlich der materielle Gedanke, der uns bewegt.
Ich hoffe, dass wir das Planverfahren, dass wir den Bundesverkehrswegeplan noch so bewegen können, dass er zu diesem Thema bewegt wird. Ich bin, wie gesagt, und wiederhole mich, für diesen Antrag dankbar. Er wird taktisch nicht schaden, sondern er wird hilfreich sein. Wir selbst bemühen uns, Beschleunigung in die Sache zu bekommen. Ob es aber noch in dieser Legislaturperiode des Bundes etwas
werden wird, wird von mir zumindest mit einem Fragezeichen versehen. Gleichwohl: Wir bemühen uns! – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/618 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich kann nun Frau Senatorin Adolf nicht fragen, ob sie das machen will, aber wir gehen einmal davon aus, wie schon in der Gepflogenheit, dass das nicht nötig ist.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich gehe davon aus, dass Frau Adolf Bescheid gesagt wird. Ja, das hat schon geklappt! Dann warte ich auch noch die Sekunde, bis sie sich gesetzt hat und dann in Ruhe die Debatte verfolgen kann.
Wir haben eine Große Anfrage von der Koalition auf den Weg gebracht mit dem Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren vor Alkohol und Tabakkonsum“ und haben jetzt die Mitteilung des Senats vorliegen und werden diesen allerdings sehr eingeschränkten Bereich des Jugendschutzgesetzes heute debattieren. Ich glaube, dass alle im Hause und auch sonst viele, die uns zuhören, meinen, das Jugendschutzgesetz kenne man ja. Wenn man sich das Jugendschutzgesetz aber noch einmal genau zu Gemüte führt, wird selbst mir, und ich beschäftige mich ja schon längere Zeit mit Jugendpolitik, klar, dass man doch nicht alle Einzelheiten so genau im Kopf hat. Deswegen gibt es eine Broschüre vom Juni 1998 von der Bundesebene zu diesem Thema, um das Thema Jugendschutz und Jugendmedienschutz ein bisschen bekannter zu machen. Ich möchte anfangen mit einem Zitat aus dieser Broschüre, um uns auch in das Thema einzustimmen: „Immer noch sind Jugendliche und auch viele Erwachsene falsch oder nicht vollständig über Jugendschutz und Jugendmedienschutz informiert. Um dem entgegenzuwirken gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Broschüre heraus. Ich möchte für die Ziele und Inhalte des gesetzlichen Jugendschutzes werben, denn mir ist bewusst, dass sich junge Menschen einerseits teilweise durch die staatlichen Jugendschutzregelungen bevormundet fühlen und sie generell ablehnen und andererseits die betroffenen Geschäftsleute in derartigen Normen nicht selten eine Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit sehen. In den Jugendschutzgesetzen ist zum Beispiel festgelegt, dass die Regelungen und Verbote des Jugendschutzgesetzes sich nicht an Jugendliche, sondern ausschließlich an Erwachsene richten.“ Dass Jugendlichen ab 16 Jahren der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet ist und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zwar für die Indizierung von Medien zuständig ist, die Altersfreigabe von Kino- und Videofilmen aber zu den Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde zählt und von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft durchgeführt wird, zeigt also, dass es verschiedene Ebenen gibt, auf denen der Jugendschutz geregelt ist oder geregelt werden muss, angesiedelt ist, kontrolliert werden muss und durchgesetzt werden muss. Das wird auch in der Antwort des Senats deutlich. Trotzdem kann ich mir ein bisschen Kritik an der Antwort nicht ersparen, weil die Antwort leider we
nig konkret ist. Es gibt wenige oder keine speziellen Erkenntnisse, viele allgemeine Einschätzungen. Es spricht eigentlich eine ziemliche Hilflosigkeit in diesem Bereich aus der Antwort des Senats. Ich denke, das muss uns zu denken geben.
Unsere erste Frage lautete: „Wie viele Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nach Erkenntnissen des Senats Probleme mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin?“ Auf diesen Teil beschränken wir uns hier, die anderen Bereichen haben wir auch schon in verschiedenen Debatten behandelt. Das heißt also, Alkohol und Nikotin ist unser Schwerpunkt heute und wird unterschiedlich gehandhabt.
In der Antwort heißt es: „Obwohl schon unter zehnjährige Kinder erste Rauchversuche starten, beginnen Jugendliche im Schnitt mit zwölf bis 13 Jahren mit dem Rauchen. Jungen etwa ein halbes Jahr früher als die Mädchen, aber für beide ist es gleich schädlich.“ Das heißt, wir wissen, dass es das Phänomen als solches gibt.
Dann lautet die zweite Frage: „Welche suchtpräventiven Maßnahmen ergreift der Senat in diesem Zusammenhang, welche freien Träger und Vereine sind im Land Bremen im Bereich der Suchtprävention bei Jugendlichen unter 16 Jahren tätig, und wie viele Kinder und Jugendliche werden dort betreut?“
Der Antwort des Senats kann man entnehmen, dass natürlich sehr genau bekannt ist, welche Träger sich in diesem Bereich betätigen, unter anderem der Träger des Präventionszentrums Nord des Vereins Bremer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Aufgaben, die der Verein wahrgenommen hat, werden wohl zukünftig von anderen Trägern wahrgenommen werden müssen. Nichtsdestotrotz bleibt die Aufgabe als solche sicherlich auch in Bremen-Nord eine notwendige Aufgabe und wird von dem nächsten Träger verantwortungsvoll wahrgenommen.
Die Trägerfrage ist also bekannt. Nicht bekannt ist, wie viele Jugendliche denn betroffen sind. Das ist ja mindestens eine genauso wichtige Größe wie die, wie viele Träger sich damit beschäftigen und möglicherweise auch noch wie viel Geld wir dafür ausgeben. Da haben wir Nachholbedarf, da müssen wir nacharbeiten und schauen, ob wir genauere Zahlen ermitteln können.
Das Gleiche gilt auch für die Prävention im Bereich Schule. In der Antwort heißt es, auch für die Grundschulen sind evaluierte Programme zu Nichtraucher- und Lebenskompetenzförderung vorhanden.
Ich glaube, und ich habe das bei meinen Kindern erlebt, im Bereich Grundschule wird das gemacht, da ist aber noch keine persönliche Betroffenheit. Die persönliche Betroffenheit beginnt wesentlich im SekI-Bereich. Es ist die Frage, ob die erste Information oder die erste Unterrichtseinheit in der Grundschule tatsächlich effektiv ist, ob der richtige Zeitpunkt
nicht etwas später ist und wir noch einmal darüber nachdenken können, ob die Information und Aufklärung verschoben werden können. Manchmal erreicht man ja auch durch frühzeitige oder zu frühe Information genau das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll.
In der Antwort auf Frage drei: „Mit welchen Maßnahmen gewährleistet der Senat die Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes?“ wird es dann auch ziemlich dürftig. Es wird zwar viel geschrieben, aber es ist doch wenig konkret. Den Aktionsplan „Alkohol“, den wir jetzt haben, unterstützen alle Fraktionen im Haus. Die Veranstaltungen im Rathaus sind fachlich gut besucht. Inwieweit sie in der Öffentlichkeit die erhoffte und notwendige Resonanz finden, werden wir sehen. Wir wünschen es uns alle, glaube ich. Aber es ist schwer, diese Themen an die Bevölkerung, an die Familien, in die Gesellschaft zu bringen, was immer wieder das so genannte „Apfelsaftgesetz“ deutlich macht, das schon ziemlich lange existiert. Immer wieder schaue auch ich in die Speisekarten und stelle fest, dass es hier und dort nicht eingehalten wird. Die Überprüfungen machen hier auch deutlich, dass es uns noch nicht gelungen ist, auch wenn der DEHOGA von sich aus sagt, wir machen da viel, das ins Bewusstsein zu bringen.
Das Verhalten Erwachsener, die für Kinder und Jugendliche Alkohol- und Tabakerzeugnisse erwerben, erklärt sich zum Teil aus mangelnder Einsicht in die erhöhte Gefährdung des jugendlichen Organismus durch Gifte legaler Drogen. Widersprüche ergeben sich zum Teil aus den für die Abgabe und den Verzehr beziehungsweise Konsum unterschiedlichen gesetzlichen Normen des Jugendschutzgesetzes. So gibt es altersdifferenzierte Abgabe- und Verzehrverbote für Alkohol. Dagegen gibt es für Tabakkonsum nur ein Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit, aber kein Abgabeverbot von Tabakwaren. Das ist in meinen Augen ein bisschen schizophren. Wenn ich etwas kaufen darf, aber es mindestens in weiten Teilen unserer Gesellschaft dann nicht benutzen darf, dann müssen wir da, glaube ich, auch noch einmal schauen, ob das denn alles so richtig ist.
Allerdings mache ich mir auch nichts vor. Ich denke, es geht Ihnen genauso. Neue Gesetze, neue Regelungen bringen uns nur weiter, wenn wir sie auch einhalten können und überwachen können. Ansonsten ist das Papier wie in vielen anderen Fällen sehr geduldig und hilft uns aber letzten Endes in der gesellschaftlichen Umsetzung nicht sehr viel weiter.
„Wie wendet der Senat sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, um die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen durchzusetzen?“ Das Strafmaß, das hier angegeben worden ist, ist am untersten Ende. Das Gesetz selbst hat viel mehr Möglichkeiten. Ich habe mich im Vorfeld der
Debatte umgehört und immer wieder das Argument gehört, wenn ich das nicht mache, macht es mein Nachbar, er verkauft dann den Schnaps, er verkauft dann das Bier und den Wein. Also mache ich das Geschäft doch lieber selbst.
Möglicherweise muss man die Strafe an den Umsatz, der damit verbunden ist, koppeln. Vielleicht hat das dann eher eine entsprechende Wirkung, als wenn man weiß, man hat eigentlich nur mit 100 DM Geldstrafe zu rechnen. Das ist vielleicht nicht so wirkungsvoll. Vielleicht muss man die Zusammenhänge enger miteinander koppeln, denn verdenken kann man das letzten Endes in dieser Gesellschaft, in der um jede Mark Umsatz gekämpft wird, den Einzelhändlern nicht. Trotzdem ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht, was die Abgabe von Alkohol angeht, auch entsprechend Rechnung tragen.
„Wie viele Ordnungswidrigkeiten gab es im Land Bremen?“ Das ist nicht besonders viel. Das macht schon deutlich, dass wenig kontrolliert wird, und auch die Bemerkung, dass das Personal dafür nicht ausreicht, finde ich, ist keine ausreichende Begründung dafür. Das könnte auch für alles andere herhalten. Letzten Endes gilt das, was ich vorher gesagt habe. Gesetze sind dazu da, dass sie eingehalten werden von der Bevölkerung, aber auch kontrolliert werden vom Staat. Das ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Insofern müssen wir auch da noch einmal schauen, wie wir denn eine Verstärkung auch von staatlicher Seite hinbekommen. Auf die Eigenverantwortlichkeit komme ich nachher noch einmal. (Glocke)
Ich will noch ein bisschen zur Einhaltung des Rauchverbots sagen, weil ich glaube, dass das am schwierigsten durchzusetzen ist. Ich mache das beim nächsten Debattenbeitrag mit ein paar Beispielen deutlich. Ich weiß, wir haben früher über Raucherecken in den Schulen hier geredet. Die waren groß akzeptiert. Inzwischen ist der Antwort des Senats eine andere Tendenz zu entnehmen. Ob die Tendenz mit der Realität etwas zu tun hat, hören wir dann vielleicht von der Senatorin. Ich bin nicht so sicher, dass wir in den Schulen schon so weit sind, dass das langfristige Ziel der Rauchfreiheit in allen Schulen angestrebt ist. Aber vielleicht kann ich mich da eines Besseren belehren lassen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol und Tabakkonsum hat für Gesundheitspolitiker, und aus dieser Sicht möchte
ich das gern betrachten, einen hohen Stellenwert. Dieser Schutz sollte aber eigentlich nicht, wie uns das in unserer Großen Anfrage dargelegt wurde, auf Jugendliche und Kinder im Alter von unter 16 Jahren, Sechzehnjährige beschränkt bleiben, sondern ich hätte mir vorstellen können, dass wir diese Debatte auch für über sechzehnjährige Kinder und Jugendliche führen. Auch, meine ich, hätte es dieser Debatte gut angestanden, nicht nur vor dem Hintergrund von legalen Drogen das zu diskutieren, sondern auch von illegalen. Sei es drum!
Ich bedanke mich für die umfangreiche Antwort des Senats. Ich habe nicht ganz so viele Kritikpunkte gefunden wie meine Kollegin Frau Striezel, aber Sie sehen das unter dem Blickwinkel des Jugendschutzgesetzes. Ich sehe es unter dem gesundheitlichen Aspekt. Insofern habe ich eben auch das eine oder andere von Ihnen noch gelernt. Deutschland gehört innerhalb der EU zu den Ländern mit hohem Alkoholkonsum. Seit vielen Jahren wird das Trinkverhalten auch gerade Jugendlicher wissenschaftlich untersucht. Erfreulich ist eigentlich festzustellen, dass der Anteil junger Menschen, die noch nie einen Alkoholrausch gehabt haben, sich deutlich auf nahezu 50 Prozent gesteigert hat.
Diesen Zahlen stehen jedoch, und das ist der Antwort des Senats zu entnehmen, andererseits erschreckende Zahlen gegenüber. In der Altersgruppe der Zwölf- bis Fünfzehnjährigen geben nur knapp 60 Prozent an, noch nie im Leben Alkohol getrunken zu haben. In Großstädten wie auch in Bremen sind die Zahlen sogar noch höher. Mehr als 40 Prozent der Unter-Fünfzehnjährigen konsumiert bereits Alkohol.