Eine Umsetzung der derzeit geltenden Verpackungsverordnung hätte also zur Folge, dass ab Mitte 2001, in der aktuellen Diskussion wird jetzt ja gesagt, ab 1. Januar 2002, die beiden Getränkesorten Bier und Mineralwasser bepfandet werden und alle anderen Dosen nicht beziehungsweise jetzt gerade in der Modifizierung oder in der Idee zu modifizieren, dass alle anderen Getränkesorten auch bepfandet werden sollen. Hier stimmen wir mit Bündnis 90/Die Grünen überein, nur diese beiden Getränkebereiche zu bepfanden ist keine optimale Lösung.
Ich sagte es bereits, es gibt eine riesige Diskussion darüber, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn man die Verordnung in geltender oder auch überhaupt in modifizierter Form umsetzt. Es stellt sich nun die Frage, ob es zeitgemäße Alternativen zur Einführung eines Zwangspfandes gibt, um zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkemehrwegsysteme und ökologisch vorteilhafter Einweggetränkeverpackungen irgendwie beizutragen.
Dies ist eine sehr wichtige Frage, wenn man bedenkt, dass sich die Kosten für die Anschaffung von Automaten und Behältern sowie auch für bauliche Maßnahmen und die Einrichtung eines dann notwendigen bundesweiten Clearing- und Finanzierungssystems auf geschätzt bis zu 2,6 Milliarden DM, manche sprechen auch nur von 800 Millionen DM, und jährliche Betriebskosten von 1,5 Milliarden DM
belaufen würden. Dies würde den Mittelstand voraussichtlich unter erheblichen wirtschaftlichen Druck setzen, denn immerhin müssten zirka 50 000 Einzelhandelsgeschäfte mit einem oder vielleicht auch mit mehreren Rücknahmeautomaten für Getränkeverpackungen ausgestattet werden.
Meine Damen und Herren, eine Studie des Bundesumweltamtes bewertet das geplante Zwangspfand positiv. Das Pfand ist nach der Untersuchung ein geeignetes Mittel, den Anteil der bequemen Exund-hopp-Einwegverpackungen zu reduzieren beziehungsweise Mehrwegverpackungen zu stabilisieren. Glaubt man allerdings der Studie der Unternehmensberatung Roland Berger, wird das Pflichtpfand dem weiteren Vormarsch der Dose und Wegwerfflasche den Weg ebnen.
Wenn wir jetzt allerdings eine Umfrage unter der Bevölkerung machen, und das ist etwas anderes als das, was Frau Wilts eben gerade gesagt hat, sehen die meisten Menschen darin nicht die Lösung, die Flut der ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen im Verbrauch zu stoppen, denn die 50 Pfennig gibt es ja anschließend zurück, und man kann also lustig und munter weiter diese Verpackungsart nutzen. Das bedeutet nicht automatisch, dass man von Einweg auf Mehrweg umsteigt.
Viele Menschen sehen darin aber eine Möglichkeit, das so genannte Littering, wie Frau Wilts es auch schon ansprach, in den Griff zu bekommen, denn die Vermüllung unserer Innenstädte, Straßengräben, Raststätten und Parkplätze ist ein großes Problem, insbesondere, das weiß jeder von uns, im Sommer ärgert man sich darüber, wie Spiel- und Liegewiesen in Parkanlagen, auch wenn man einmal an den Osterdeich schaut, aussehen. Mit einer Bepfandung müsste die Einwegverpackung nunmehr wie eine Mehrwegverpackung zum Verkaufsort zurückgebracht werden.
Meine Damen und Herren, ich sprach aber ja an, man sollte sich auch nach Alternativen zum Zwangspfand umsehen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass man das Ganze neu aufschlüsselt und differenziert in ökologisch vorteilhafte und ökologisch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen, also nicht mehr zwischen Einweg- und Mehrweg. Bisher hieß es immer: Einweg ist schlecht, Mehrweg ist gut. Aber wenn man jetzt einmal schaut, wie die neuesten Produkte sind, erkennt man zum Beispiel an den Kartonverpackungen durchaus, dass diese es mit den Mehrwegverpackungen aufnehmen können. Dies ergibt ja auch die Ökobilanz II, die Studie für Getränkeverpackungen, die man dann entsprechend natürlich anpassen müsste.
Außerdem könnte man die Mindestabfüllmenge auch verändern und sagen, wir differenzieren jetzt nicht mehr von der zurzeit festgelegten Quote von 72 Prozent, sondern setzen eine neue ordnungsrechtliche Zielgröße von zum Beispiel einer Mindestab
füllmenge von 20 Milliarden Litern ein. Hiermit würde sich für die Abfüller durchaus ein weiterer nutzbarer Spielraum ergeben, das heißt, bis zu 2,5 Milliarden Liter könnten von Mehrweg auf Einweg gewechselt werden. Statt eines Zwangspfandes könnte zum Beispiel auch eine Abgabe als Lenkungssonderabgabe auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen durch die einzelnen Bundesländer erhoben werden. Eine weitere Möglichkeit wäre dann, das Abgabeaufkommen zweckgebunden einzusetzen, beispielsweise zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung des vorhin angesprochenen Litterings oder zur Förderung der Entwicklung vorteilhafter Verpackungen. Auch darüber könnten wir uns Gedanken machen, allerdings sehen hierin viele einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Andere wiederum sehen dies aber auch als eine Möglichkeit, um zu sagen, erst der hohe Preis macht die Dose unbeliebt, und man könnte dann vielleicht davon ausgehen, dass man damit schon Bewegung in das Kaufverhalten eines Einzelnen bringen würde. Man könnte aber auch generell auf eine Festsetzung verzichten und stattdessen die Umweltkosten, die mit dem jeweiligen Verpackungssystem verbunden sind, unmittelbar den jeweiligen Verursachern belasten. Das heißt also, die jeweilige Verpackung müsste dabei umso teurer sein, je größer die mit ihrer Herstellung, ihrem Transport, ihrer Reinigung und ihrer Entsorgung verbundene Umweltbelastung ist. Meine Damen und Herren, es gibt noch sehr viele weitere Alternativen zur Einführung eines Zwangspfandes, dies waren nur einige Beispiele. Es gilt also nun, eine praktikable Lösung zu finden. Manche sind in ihrer Effizienz überprüfungswürdig, andere lassen sich schnell verwerfen. Hiermit wollen wir uns also in den zuständigen Fachdeputationen kurzfristig auseinandersetzen. Man muss natürlich auch bedenken, dass es hierbei nicht nur grundsätzlich kontroverse Auffassungen zwischen den Bereichen Umwelt und Wirtschaft gibt, auch spielen bei den derzeitigen Diskussionen die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Bundesländer eine erhebliche Rolle. Ein Bundesland mit vielen kleinen Privatbrauereien, die wenig oder gar keine Dosenabfüllung betreiben, wird wahrscheinlich eine andere Diskussion betreiben als ein Land, in dem eine große Brauerei mit einer hohen Dosenabfüllquote ansässig ist. Unser Ziel ist es, unsere Umwelt schonend zu behandeln, und die Abfallvermeidung muss weiter vorangetrieben werden. Ein großer Fehler ist es deshalb meines Erachtens, Umweltmaßnahmen immer nur als Kostenfaktor zu betrachten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Mull sehr dankbar, dass sie einmal einen Abriss der unterschiedlichen Überlegungen, wie man eigentlich zu einer anderen Lenkungsfunktion kommen könnte, aufgezeigt hat. Alle diese Überlegungen, Frau Mull, haben in den letzten zwei Jahren immer wieder stattgefunden. Es ist ja nicht so, dass man einspurig auf Seiten des Bundes gesagt hat, nur dieser Weg kann es sein, und wir wollen es nur so, sondern diese komplizierte Diskussion, die Sie hier angeführt haben, ist nun seit mehr als zwei Jahren in allen Gremien geführt worden.
Ich gebe Ihnen Recht, es geht hier nicht um rot, schwarz oder grün, es hat nichts mit Parteifarben zu tun. Es hat sicherlich etwas mit unterschiedlichen Interessenlagen zu tun, nicht nur der Länder, sondern, Sie haben es ja implizit mit gesagt, auch der unterschiedlich betroffenen Unternehmen, die mit dabei sind, ob es die Verpackungsindustrie ist, ob es die Abfüller sind, ob es die Brauereien sind. Auch dort gibt es eine sehr breite und zum Teil unterschiedliche Interessenlage.
Was mir so durch den Kopf geht, weil ich auch immer diejenige gewesen bin, die dafür plädiert hat, ob man nicht zu einem anderen System kommen könnte, zum Beispiel im Bereich der Abgabe, die zusätzliche Investitionen gar nicht nötig machen würde: Meine Erfahrung ist, damit sind wir nicht weitergekommen, auch nicht bei den Umweltministerinnen und -ministern. Auch dort haben wir zu anderen Instrumenten keine Einigkeit finden können. Ich denke an dieser Stelle manchmal, da ist etwas seit zehn Jahren bekannt. Die Bundesregierung hat gesagt, dies ist der Weg, wenn die Quote nicht eingehalten wird, wird es so etwas geben wie ein Sanktionsinstrument. Das sage ich jetzt einmal so. Alle haben es gewusst. Seit zwei Jahren ist Riesenhektik. Eigentlich muss man doch, wenn man politische Entscheidungen getroffen und Gesetze erlassen hat, auch das Anliegen haben, dass diese ernst genommen und umgesetzt werden und am Ende diese Gesetze auch greifen.
Dass es an dieser Stelle zu Nachbesserungen kommen musste, ist ja von meinen Vorrednerinnen schon angesprochen worden. Es würde keinen Sinn machen, wenn man sozusagen nach Getränk bepfanden würde. Dies wäre sicherlich für keine Verbraucherin und keinen Verbraucher nachvollziehbar. Im Augenblick ist der aktuelle Streit, Frau Mull, jedenfalls so, wie ich ihn erlebe, und Sie haben es auch schon angesprochen, nicht so sehr, dass im Vordergrund steht, irgendjemand bestreitet, dass wir es nötig hätten, so etwas wie eine ökologische, vorteilhafte Verpackung zu befördern und diese zu stützen. Da sagen alle: Ja, das wollen wir! Im Augenblick ist die Hauptdiskussion mit dem, was die Bundesregierung dort vorlegt, ob damit die ökologische Lenkungswirkung erreicht wird oder nicht.
Sie haben auch die diversen Gutachten mit unterschiedlichen und widersprüchlichen Ergebnissen angesprochen, die es inzwischen zu diesem Thema gibt. Die einen kommen zu dem Ergebnis: Ja, es hat eine Lenkungswirkung. Die anderen sagen: Nein, es ist völlig kontraproduktiv, man würde ganz im Gegenteil nicht den Mehrweg stärken, sondern man würde die ökologisch nachteiligen Verpackungen stärken. Dabei ist ja die Unterscheidung, die Sie eben noch einmal angesprochen haben, zwischen Mehrweg und Einweg fallen gelassen worden. Also, das sieht dieser Entwurf schon vor, dass man sagt, wir gehen nur noch nach ökologisch vorteilhaft und nicht ökologisch vorteilhaft.
Der Entwurf kommt dann zu diesem Ergebnis und lässt bewusst offen, was Sie angesprochen haben, dass in weiteren Entwicklungen natürlich auch andere Verpackungen dann unter ökologisch vorteilhaft fallen können. Wenn es also Weiterentwicklung gibt, und da passiert Gott sei Dank am Markt sehr viel, hier bessere Verpackungen zu bekommen, dann sind die da mit erfasst.
Es gibt unterschiedliche Gutachten. Das Bundesumweltamt hat den Versuch unternommen, wie ich finde, sehr fair, sich mit den unterschiedlichen Gutachten auseinander zu setzen, und es kommt zu dem Ergebnis, so habe ich es jedenfalls verstanden, auch wenn man noch drei Gutachten oder noch mehr in Auftrag geben würde, dass man dann zu keiner höheren Erkenntnis kommt, weil die jeweiligen Annahmen, die diesen Gutachten zugrunde liegen, erstens in der Mehrheit sehr theoretisch sind und zweitens abhängig sind von den vielen Variablen, die als Annahmen gewählt werden. Das heißt, je nachdem, was ich unterstelle, wie die Wirkung ist, komme ich zu einem Pro- oder Kontraergebnis.
Das Bundesumweltamt, wenn ich das zitieren darf, kommt in seiner Bewertung, und ich sage einmal, das ist auch keine Hurra-Bewertung, sondern eine, wie ich finde, sehr differenzierte, zum Ergebnis, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Insgesamt hat eine Pflichtbepfandung auf Einweggetränkeverpackungen das Potential für eine positive ökologische Lenkungswirkung. Inwieweit dies zum Tragen kommt, hängt von den Entscheidungen des Handels ab, die differenziert sein werden und teilweise nicht sicher kalkulierbar sind, sowie vor allem vom Verbraucherverhalten, das wiederum wesentlich von der Pfandhöhe und von der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst wird. Bei Abwägung aller Faktoren erscheint ein positiver Lenkungseffekt wahrscheinlich, ein kontraproduktiver Effekt unwahrscheinlich.“
Ich will das der Klarheit und Wahrheit wegen zitieren, weil auch hier gesagt wird, zu hundert Prozent können wir es nicht sagen, aber wir gehen davon aus, und das ist von Frau Wilts hier angesprochen worden, dass es schon eine Entscheidungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, ob sie
etwas zurückbringen müssen und sich mehr Mühe machen müssen und ihre Entscheidungen eher in Richtung einer ökologisch vorteilhafteren Verpackung treffen. Auch das ist eine Erwartung, die wir aussprechen. Das andere ist, wie entscheidet sich der Handel? Wie räumt er sein Sortiment? Entscheidet er sich mehr dafür, ökologisch vorteilhafte Verpackungen zu haben oder nicht? Auch diese Fragen werden dort auch abgewogen, also ein sehr kompliziertes System von Abwägungen, die zu treffen sind.
Nach meiner Auffassung müssen wir jetzt endlich zu einer Entscheidung kommen. Eine weitere Hinschlepperei an dieser Stelle ist aus meiner Sicht unter politischen Gesichtspunkten, wie ernst wir das nehmen, was wir 1991 formuliert haben, nämlich zu sagen, wir wollen eine Stützung dieser Systeme, nicht vertretbar. Da die vielen komplizierten Gespräche, die auch mit den zu Beteiligenden geführt worden sind, zu keinem Ergebnis gekommen sind, denke ich, sollten wir darauf setzen, auch wenn vielleicht eine andere Lösung theoretisch noch vorteilhafter gewesen wäre, jetzt nicht das alte System greifen zu lassen, denn das wäre ja noch weniger attraktiv, sondern dass wir uns auf den Weg machen und den Entwurf, den der BMU vorgelegt hat, dann auch unterstützen.
Die Haltung des Senats ist angesprochen worden, die habe ich Ihnen in einer Fragestunde, in der das auch schon Thema war, vorgetragen. Ähnlich wie quer durch Deutschland ist eben auch im Senat eine unterschiedliche Gewichtung und Abwägung dieses Themas diskutiert worden. Es gibt eine andere Auffassung auf Seiten meines Kollegen Herrn Hattig. Ich gehe davon aus, und ich finde das nun auch nicht ehrenrührig, dass, wenn an einer solchen Stelle eine Koalition nicht zu einem einheitlichen Ergebnis kommt, man sich dann enthält. Das ist jedenfalls die Verabredung, die wir in der Koalition getroffen haben.
Im Übrigen darf ich sagen, es ist auch immer noch Bewegung in den anderen Ländern, und gerade hat der Bundesrat eine Entschließung mit großer Mehrheit gefasst, um noch einmal bestimmte Fragestellungen abzuprüfen, die sozusagen die Folge des Beschlusses der Umweltminister waren, die ja gesagt haben, wir wollen gern bestimmte Fragen geklärt haben. Die Diskussion ist im Augenblick noch nicht zu Ende. Gleichwohl hoffe ich sehr, dass wir sie zu einer Entscheidung bringen, die positiv für ökologisch vorteilhafte Verpackungen ist. – Vielen Dank!
Es ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie, federführend, und die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen vorgesehen, meine Damen und Herren.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/542 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie und die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen, wobei die Federführung bei der staatlichen Deputation für Umwelt und Energie liegt, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der SPD vom 14. Dezember 2000 (Drucksache 15/571)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schienenverbindungen von Bremen in die Region, ins Bremer Umland und aus der Region nach Bremen sind ein wichtiges Element der Verkehrspolitik und auch ein wichtiges Element für die Lebens- und Wirtschaftskraft Bremens. Gerade in einer Zeit, in der die Wanderung aus den großen Städten in das Umland nicht aufhaltbar zu sein scheint, in der sich aus der Stadtgemeinde eigentlich ein regionaler Ballungsraum entwickelt, wo immer mehr Menschen eng an der Stadt wohnen, ist es wichtig, gute und zügige Verkehrsverbindungen in die Stadt hinein zu haben, damit die Leute in Bremen und nicht nur in den Gemeinden im Umland ihren Lebensmittelpunkt sehen, hier einkaufen, hier kulturelle Einrichtungen besuchen und hier vielleicht auch Bildungseinrichtungen in der Stadt besuchen. Insofern ist es wichtig, dass sich das Land für eine gute Verbindung nicht nur auf der Straße, sondern insbesondere auch auf ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Schiene, weil das ja, wie wir alle wissen, ein umweltverträgliches Verkehrsmittel ist, einsetzt und mit besonderem Nachdruck eine Politik betreibt, die dafür sorgt, dass Bremen und das Umland enge Verbindungen auf der Schiene haben.
Genau deshalb, weil wir das im Parlament alle so sehen – Sie haben das ja schon festgestellt –, gibt es hier häufiger gemeinsame Initiativen von Opposition und Regierung oder auch Initiativen der Regierung, denen sich die Opposition hier im Parlament anschließt,
ja, der Regierungsfraktionen, gerade weil wir gemeinsam wissen, es ist nötig, mit Nachdruck seitens des Parlaments zu sagen, wir setzen auf Bremen und die Region, und wir tun etwas dafür, dass Bremen mit der Region verbunden wird. Unser gemeinsames Ziel ist, den Aktivitäten des Senats Nachdruck zu verleihen, und wenn er nicht aktiv genug ist, dafür zu sorgen, dass er aktiver wird als bisher. Deshalb sitzen wir ja normalerweise auch hier, und deshalb sind wir bei der Frage des Schienenverkehrs so oft einer Ansicht.
Die Verbindung Bremens mit der Region auf der Schiene ist nun keine neue Diskussion, sie ist lange Jahre durch die Bahn AG wahrgenommen worden, aber sie hat besondere Aktualität in einer Zeit, in der die Bahn, die jetzt ja privatwirtschaftlich organisiert ist, versucht, sich in der Region zurückzuziehen und die Verbindungen ins Umland auszudünnen. Das ist schon eine Entwicklung, die sich seit Jahren abgezeichnet hat, deshalb hat es hier im Parlament auch schon verschiedene Initiativen gegeben.
Als die CDU noch Opposition war, im Jahr 1989, hat sie, und das muss man heute sagen, durchaus vorausschauend, als damals hier ein kommunales ÖPNV-Konzept diskutiert wurde, schon auf die Beschäftigung mit einer mittelfristigen Einführung einer schnellen regionalen Bahnverbindung ins Umland gedrängt und einen Vorschlag für ein S-BahnKonzept gemacht. Während die Ampel regierte, im Jahr 1993, haben die Grünen den ersten Vorschlag gemacht, hier eine Regionalstadtbahn einzuführen.
Damals war die Zeit offensichtlich noch nicht reif, weil einerseits die Bahn AG als staatliche Bahn keinerlei Interesse an solchen Aktivitäten im Raum Bremen hatte und andererseits auch das kommunale Verkehrsunternehmen in seiner Führung eher auf die Stadt als auf die Region ausgerichtet gewesen ist. Das alles hat sich unter dem Druck der Verhältnisse geändert, unter dem Druck der Privatisierung der Bahn, bei der Veränderung der Gesetzgebung
im Bund, weil wir heute eine Regionalisierung des Bahnverkehrs haben und die Länder selbst für den Regionalverkehr zuständig sind.
Jetzt beschäftigen wir uns heute mit der Einführung einer Regionalstadtbahn. Ich muss Ihnen doch kurz erklären, was das ist, was sie von den Zügen unterscheidet, die von Nordenham, Oldenburg oder Rotenburg nach Bremen fahren. Anders ist: Sie werden künftig hier am Brill oder an der Domsheide in eine ganz normale Straßenbahn einsteigen, einen Zug, der so aussieht wie die Straßenbahn – vielleicht ist er ein bisschen länger, mit noch einem oder zwei Wagen mehr, aber im Prinzip sieht er genauso aus –, der fährt dann nur nicht zum Flughafen oder zum Roland-Center oder nach Arsten-Südwest, sondern fährt zum Bahnhof Neustadt, fährt dort auf eine Rampe, auf die Gleise der heutigen Bahn AG und fährt dann auf den Strecken, die Sie sonst gewohnt sind, mit diesen dicken, schwerfälligen entweder Doppelstockwagen oder lokbespannten überalterten Zügen zu fahren, da fährt dann die Straßenbahn zügig nach Oldenburg oder nach Nordenham.