Protocol of the Session on January 24, 2001

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Man kann aber in Bremen auch noch mehr tun, und wir beantragen, dass Bremen selbst ein Zeichen setzt, nicht nur nach dem Motto, es ist gut, dass wir einmal darüber geredet haben, und auch in der Tat Dinge verändert. Wir hatten heute an anderer Stelle schon über Beschaffungsrichtlinien gesprochen. Es gibt auch Beschaffungsrichtlinien für Textilien. Wir fordern den Senat auf, dafür zu sorgen, dass in seinen Beschaffungsrichtlinien für die stadt- und landeseigenen Betriebe, auch die Betriebe, die daran hängen, aufgenommen wird, dass zumindest Schritt für Schritt auf sozial und ökologisch vertretbare Textilien umgestellt wird.

Das hört sich zunächst einmal so an, als ob man spontan sagen könnte, da gibt es ja gar nicht viel, was soll das denn, das ist ja höchstens ein ganz kleiner Bereich. Wenn Sie denn aber einmal sehen, dass es um Krankenhäuser, Kindergärten, Justizvollzugsanstalten geht, und wenn sie die Menge an Gebrauchswäsche allein einmal nehmen, die in diesen Betrieben verwendet wird, dann sehen Sie, dass der Senat hier, wenn er konkret handeln würde, was wir beantragen, ein klares Zeichen aus Bremen aussenden könnte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sind weiterhin nicht dafür, und das unterscheidet uns auch, und das ist, glaube ich, ein großes Missverständnis, wir sind überhaupt nicht dafür, dass Bremen ein eigenes Prüfzeichen für Textilien entwickelt, um Gottes willen! Wir mit unseren 650 000 Einwohnern wollen nun ein eigenes Prüfzeichen für Textilien entwickeln! Das halten wir, ehrlich gesagt, in Ihrem Antrag für eine Schnapsidee! Unsere Aufforderung ist politisch eindeutig, Bremen soll über den Bundesrat, auch über die Bundesregierung, möglichst auch EU-weit einheitliche Prüfzeichen für soziale und ökologische Standards der Textilien einführen und keine bremischen Sonderregelungen machen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir finden auch, dass im Bereich der Forschung, hier legen wir uns gar nicht auf einzelne Zweige fest, insgesamt im Bereich der Forschung hier einiges getan werden kann und dass das auch eine Belebung der bremischen Forschungslandschaft in Zusammenarbeit mit den Trägern, die wir genannt haben, die an diesem Thema schon so intensiv arbeiten, werden könnte. Das alles haben wir in unserem Antrag, das alles ist in Ihrem nicht, deswegen haben wir ihn auch eingebracht. Wir sind ein bisschen enttäuscht, dass Sie uns in diesen Punkten nicht gefolgt sind.

Ihr Antrag ist uns zu unkonkret. Wenn man bereits eine Große Anfrage an den Senat gestellt hat, dann ist es etwas wenig, wenn man einen Antrag

für die Große Anfrage hinterherschiebt, in dem man dann nur den Senat bittet zu prüfen, zu prüfen und zu prüfen! Wir haben, was unsere Aufgabe als Opposition ist, eine konkrete Alternative zu Ihrem eher etwas beliebigen Prüfauftragsantrag hier eingestellt, und wir bitten Sie, sich das nun noch einmal zu überlegen, sich das noch einmal anzuschauen. Umgekehrt bitte ich Sie, diesem sehr viel konkreteren Antrag zuzustimmen, und ich würde Ihnen sehr dafür danken, wenn Sie es tatsächlich täten!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau Staatsrätin Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem Lob für das Schülerforum anschließen. Ich finde es gut, dass junge Menschen hier in Bremen, und gerade auch angesichts unserer Konsumgesellschaft, das Thema Kinderarbeit aufgegriffen haben, und daher sollte ihr Anliegen unsere Unterstützung finden.

Inwieweit allerdings das kleine Bremen die Not in der Welt ändern kann, da lassen Sie mich doch ein kleines Fragezeichen machen! Aber nichtsdestoweniger muss jeder auf seine Weise um Abhilfe der schlechten Bedingungen insbesondere der Kinder in der Dritten Welt bemüht sein. So geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass die sozialen und ökologischen Bedingungen in Drittländern bei der Herstellung von Textilien aus Baumwolle verbessert werden müssen. Er sieht dies vornehmlich als eine Aufgabe internationaler Organisationen an, zum Beispiel des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen oder der International Labour Organisation, die die Arbeitnehmerrechte ja weltweit vertritt.

Es wurde bereits gesagt, auch die WTO kann helfen, denn ein Mehr an Marktzugang in den Industriestaaten bedingt höhere Lebensstandards in den armen Ländern, und gerade für Textilwaren müsste sich auch die EU weiter öffnen. Es sind also vornehmlich internationale Organisationen gefragt, sich einzusetzen, denn formale Eingriffsmöglichkeiten durch regionale Einheiten sind gar nicht gegeben.

Andererseits gibt es auf internationaler Ebene einen ziemlichen Widerstand der Drittländer gegen Auflagen, denn diese Länder sehen durch die Einführung der ökologischen und sozialen Standards ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Industrieländern gefährdet.

Dennoch unterstützt der Senat ein auf internationaler Ebene entwickeltes Sozial- und Ökolabel, denn er geht wie Sie auch davon aus, dass ein sozial und ökologisch engagierter und informierter Verbraucher mit Hilfe eines Labels eine entsprechende Kaufentscheidung trifft, seine Kaufentscheidung überprüft und damit wiederum zur Durchsetzung nachhalti

ger Produktionen in der Dritten Welt beiträgt. Ein halbwegs nennenswerter Erfolg eines Labels ist aber nur dann zu erwarten, wenn es eine EU-weite Kennzeichnungskampagne gibt und nicht nur eine nationale beziehungsweise regionale. Auf der anderen Seite scheint eine Steuerung über ein Label auch nicht so ganz einfach zu sein, und zwar aus folgenden Gründen, einen Teil der Gründe hat Herr Henkel schon genannt: Es existieren bislang über 70 verschiedene Ökolabels in Textilien, sowohl bei Textilketten, also billigen Produkten, als auch im hochwertigen Segment, aber sie alle sind ohne nennenswerte Berücksichtigung geblieben. Der Verbraucher hat sie also nicht so akzeptiert, wie das hier im Hause gewünscht wird. Die Kaufentscheidungen und -gewohnheiten der Menschen lassen sich, und das ist die Folge, also nur schwer durch Regulierungen beeinflussen. Einige der bestehenden Ökolabels haben zwar ihre spezielle Nachfragerschaft, heben sich aber gewollt auch von anderen ab.

Marktwirtschaftlich gesehen scheint es sinnvoller, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine Marke herauszubilden, also eine Markenbildung zu verstärken. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass ein einheitliches allgemeines Label voraussichtlich zu höheren Kosten führen würde, die nicht von allen Verbrauchern getragen werden können. Das Gros der Kleidung wird im unteren Preissegment verkauft, in dem solche Regelungen nur sehr schwer durchzusetzen sind. Ein kurzes Wort zu ECO-Proof und Faserinstitut! Auch das ECO-Proof-Zeichen des TÜV Rheinland hat sich nach Aussage des dortigen TÜV in der Praxis nicht bewährt, weil die lückenlose Kontrolle vor Ort, also in den Drittländern, kaum möglich ist. Wie der TÜV hat auch das Faserinstitut Probleme mit einem entsprechenden Konzept zur Überwachung und Kontrolle international hergestellter Textilien. Dennoch: Wir werden entsprechende Möglichkeiten, auch Informationsmöglichkeiten, überprüfen. Ein Letztes noch! Der Deutsche Bundestag hat, wie hier auch bereits erwähnt wurde, in einem interfraktionellen Antrag an die Bundesregierung eine Reihe von Forderungen gestellt, die wir alle nur unterstützen können. Lassen sich mich da einen Aspekt herausgreifen, den das „Deutsche Bündnis für den Global March“ auch angesprochen hat: Die schlimmste Folge der Kinderarbeit ist dann gegeben, wenn sie die Kinder von tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbildung ausschließt und ihnen damit jegliche Perspektive für die Zukunft verwehrt. Wenn es dem angesprochenen Bündnis und den internationalen Organisationen gelänge, hier eine Verbesserung zu erreichen, dann wäre schon viel getan, und insofern haben diese Organisationen unsere Unterstützung. Zurück zu Bremen! Durch die Agenda-Aktivitäten und die Förderung entsprechender Verkaufsor

ganisationen, wie dem Bremer Eine-Welt-Laden, versuchen wir hier vor Ort Maßnahmen zur Erleichterung für die Kinder in der Dritten Welt zu unterstützen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/569 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/597 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 15/546, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich freundlicherweise auf eine Umstellung der Tagesordnung geeinigt, nämlich in der Weise, dass wir

jetzt den Tagesordnungspunkt 31 aufrufen könnten, Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2001.

Gibt es gegen eine solche Umstellung der Tagesordnung Widerspruch?

Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Änderung der Tagesordnung beschlossen.

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2001

Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2000 (Drucksache 15/572) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Perschau, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Dannemann.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Mützelburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie sollen jetzt gleich eine Änderung des Haushaltsgesetzes beschließen, in dem die Kreditaufnahme für den Kapitaldienstfonds um 73 Millionen DM gegenüber dem Haushaltsgesetz erhöht wird. Der Senat hatte ja schon damals bei der Haushaltsaufstellung angekündigt, dass er keine ganz exakten Daten liefern könne und dass eventuell später Verschiebungen nötig seien. Gegen dieses Verfahren haben wir keine Einwände.