Protocol of the Session on January 24, 2001

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Hochwertige und gesunde Ernährung in öffentlichen Einrichtungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Für welche öffentlichen Einrichtungen gilt die Verordnung, durch welche die Verwendung von Rindfleisch bei der Zubereitung der Mahlzeiten verboten wurde?

Zweitens: In welcher Weise will der Senat trotz des Vewendungsverbots von Rindfleisch für eine hochwertige Ernährung in Kindertagesheimen, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sorgen?

Drittens: Hält der Senat die Verwendung von Geflügel- und Schweinefleisch, das aus nicht artgerechter Tierhaltung stammt, bei der Essenszubereitung für akzeptabel, obwohl bei der Aufzucht der Tiere zum Beispiel antibiotische Leistungsförderer eingesetzt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens: Eine Verordnung auf Landesebene oder Bundesebene zum Verbot von Rindfleisch bei der Zubereitung von Mahlzeiten in öffentlichen Einrichtungen ist dem Senat nicht bekannt.

Zu zweitens: Für den Bereich der Kindertagesheime hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales empfohlen, bis auf weiteres auf den Einsatz von Rindfleisch und Rindfleischprodukten zur Zubereitung von Mahlzeiten zu verzichten,

solange nicht alternativ ein anderes Essensangebot unterbreitet werden kann.

Durch die Zusammenarbeit mit dem BIPS und flächendeckende Information der Träger und der für die Herstellung von Mahlzeiten zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den Einsatz alternativer Produkte ist auch weiterhin eine kindgerechte, qualitativ hochwertige Ernährung in den Kindertagesheimen gewährleistet.

Die Schulen weichen auf alternative Produkte aus. Die Altenheime im Land Bremen befinden sich sämtlich in verbandlicher oder privater Trägerschaft. Die Gestaltung der Ernährung ist Sache der Einrichtungen. Die Heimaufsicht überprüft im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die altengerechte Ernährung in den Heimen. Das Gleiche gilt für die Krankenhäuser.

Solange es kein gesetzlich verankertes Verbot der Verwendung von Rindfleisch gibt, liegt die Entscheidung über die Zubereitung von Speisen mit diesem Fleisch in der Zuständigkeit der Häuser. Der Senat geht davon aus, dass die genannten Einrichtungen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit in jedem Fall eine hochwertige Ernährung in ihrem jeweiligen Bereich sicherstellen.

Zu drittens: Der Senat hält die Verwendung von Geflügel- und Schweinefleisch aus rechtskonformen Tierhaltungen bei der Essenszubereitung dann für akzeptabel, wenn der Einsatz der zugelassenen Zusatzstoffe im Einklang mit den bestehenden Rechtsgrundlagen erfolgt ist.

Solche Stoffe werden nach eingehender toxikologischer Prüfung mit Festlegung einer Höchstmenge zugelassen. Die Zahl der zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer ist in den vergangenen Jahren reduziert worden. Der Senat würde eine weitere deutliche Reduzierung begrüßen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Ja, ich wollte vielleicht erst einmal auf ein positives Beispiel eingehen. Die Mensa hat auch stark auf artgerechte Tierhaltung umgestellt. Es ist also möglich. Es gab ja auch über Jahrzehnte Widerstände, das hinzubekommen. Hieran anschließend die Frage: Inwieweit ist im Senat daran gedacht, über Beschaffungsrichtlinien oder ähnliche Instrumentarien auch in den Einrichtungen langfristig eine gesunde Ernährung sicherzustellen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir sind in den Einrichtungen, da kann ich für meinen Bereich insbesondere und da besonders für die Kindertagesheime sprechen,

sehr weit. Wir sind in ständigem Kontakt mit dem BIPS, wir haben Beratungsgespräche und Aktionen für gesunde Ernährung in den Kindertagesheimen.

Ich räume ein, dass wir uns im Moment konkret mit der Frage noch nicht beschäftigt haben, Beschaffungsrichtlinien zu erlassen für solche Einrichtungen. Ich nehme das als Hinweis gern auf, wie ich überhaupt für Hinweise, was man noch tun könnte, sehr dankbar bin, weil eine kleine Behörde wie unsere auch nicht alles immer sofort in petto hat. Wenn Sie Hinweise haben, bin ich da jederzeit offen, das zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst einmal danke! Das finde ich sehr schön, wenn man hier einmal einen Schritt weiterkäme, über Beschaffungsrichtlinien doch stärker auch für artgerechte Tierhaltung und entsprechenden Konsum zu sorgen.

Sie hatten ja auch angesprochen, dass die antibiotischen Leistungsförderer reduziert worden sind. Nichtsdestoweniger müssen wir doch hinsichtlich der Frage der Ernährung und der Landwirtschaft vieles überdenken. Meine Frage ist dahingehend, ob der Senat sich dafür einsetzen wird, dass die heute noch zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer in der Mast verboten werden.

Bitte, Frau Senatorin!

Sie haben deutlich gehört, dass wir es im Senat sehr begrüßen würden, wenn es zu einer weiteren deutlichen Reduzierung kommt, wobei das für mich auch null heißen kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Imhoff! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, könnten Sie mir erklären, wenn wir darüber sprechen, dass artgerechte Tierhaltung gesund ist, was Sie unter artgerechter Tierhaltung denn bitte schön verstehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube, das wäre dann jetzt ein weitgehender Dialog, den wir hier zu führen hätten und den wir führen müssen, das räume ich Ihnen ein. Ich glaube, dass unter diesem Begriff durchaus unterschiedliche Dinge verstanden werden und dass nicht jede Viehhaltung, insbesondere bei kleineren Betrieben, wie wir sie im Land Bremen haben, nicht artgerecht ist. Das hat aber auch niemand behauptet, wie ich das gehört habe.

Ich glaube, dass wir im Land Bremen – wir haben, glaube ich, so große Betriebe gar nicht, in denen

Massentierhaltung oder Ähnliches vorkommt – wohl durchgehend von artgerechter Tierhaltung ausgehen können. Gleichwohl müssen wir auch da im Gespräch bleiben, was man noch verbessern könnte, und dagegen spricht ja aus Ihrer Sicht sicherlich auch nichts.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie mir denn zustimmen, dass in der dritten Frage, die von Frau Dr. Mathes gestellt worden ist, die nicht artgerechte Tierhaltung bei Schweinen und Geflügel nicht zutreffend, sondern nur verallgemeinert ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Es gibt solche nicht artgerechte Tierhaltung in der Bundesrepublik. Sicherlich! Da haben wir etwas zu unternehmen!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Futtermittelsicherheit“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie groß sind die bestehenden mit Tiermehl kontaminierten Futtermittelbestände, die in Bremen gelagert werden?

Zweitens: Wie stellt der Senat sicher, dass diese Futtermittel zukünftig nicht mehr in die Futtermittelkette gelangen?

Drittens: In welcher Form soll die Entsorgung dieser Futtermittel stattfinden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens: Die Ermittlungen ergaben, dass bei den im Land Bremen ansässigen Futtermittelherstellern rund 805 Tonnen tiermehlhaltige Futtermittel vorhanden waren.

Zu zweitens: Es wurde angeordnet, dass diese Futtermittel nicht weiter in den Verkehr gebracht werden dürfen, die Lagerung abgeschlossen und gesondert zu erfolgen hat, diese Produkte unverzüglich

unter amtlicher Aufsicht einer unschädlichen Vernichtung zugeführt werden und der Nachweis über die Vernichtung der Behörde vorzulegen ist. Zu drittens: Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass die Firma ANO – Abfallbehandlung Nord – in der Lage ist, diese Produkte ordnungsgemäß zu verbrennen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!