Protocol of the Session on December 14, 2000

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir haben im Rahmen des Vulkan-Geländes über ein solches Projekt ja schon einmal diskutiert, aber dieses Projekt CargoLifter befindet sich absolut im Anfangsentwicklungszustand. Es gibt noch nicht einmal einen Prototyp, er wird entwickelt, und es wird sich im weiteren Zeitablauf zeigen, welcher Nutzen aus einem solchen CargoLifter für Bremen und Bremerhaven zu ziehen ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Hat Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin ihre Doktorarbeit nie veröffentlicht?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bürger, Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

(Unruhe – Glocke)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie doch, ruhig zu sein und den Fragesteller die Anfrage stellen zu lassen und die Beantwortung auch aufmerksam wahrzunehmen! Ich stelle fest, dass heute Vormittag eine ausgesprochene Unruhe hier im Plenarsaal vorhanden ist.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Treffen nach Kenntnis des Senats Veröffentlichungen zu, dass Bundesjustizministerin Herta DäublerGmelin ihre 1975 verfasste Dissertation bis dato nicht veröffentlicht hat, und welche Auswirkungen hat dies gegebenenfalls auf die Berechtigung zur Führung des Doktortitels?

Wie beurteilt der Senat die Absicht von Frau Ministerin Däubler-Gmelin, diese Unterlassung jetzt durch eine Einstellung der Dissertation ins Internet „heilen“ zu wollen, und sieht der Senat Anhaltspunkte dafür, die weitere Führung des Titels dennoch versagen zu müssen?

Welche Maßnahmen müssen nach Auffassung des Senats ergriffen werden, um weitere offenkundig ähnlich gelagerte Verfahrensfelder im Zuge zurückliegender Promotionsverfahren aufzuarbeiten, wie viele derartige Fälle sind dem Senat bekannt, und wie sollen derartige Vorkommnisse gegebenenfalls zukünftig verhindert werden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Köttgen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die vom Senat der Freien Hansestadt Bremen im Januar 1973 genehmigte Promotionsordnung der Universität Bremen sah vor, dass innerhalb von acht Tagen nach der Entscheidung über die Promotion dem Kandidaten die Promotionsurkunde auszuhändigen ist und der Doktorgrad nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden darf. Die Promotionsordnung bestimmte weiterhin: „Die Universität veröffentlicht die Dissertation in angemessener Frist selbst, sofern sie noch unveröffentlicht ist und sofern nicht der Verfasser die Veröffentlichung innerhalb angemessener Frist sicherstellt.“

Die Universität hat es versäumt, diese Veröffentlichung von Frau Dr. Däubler-Gmelin vorzunehmen. Es besteht kein Anlass, die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades in Frage zu stellen.

Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. Oktober 1997 kann eine Dissertation auch in einer elektronischen Version im Datennetz veröffentlicht werden. Der Senat begrüßt es, dass Frau Ministerin Dr. Däubler-Gmelin entsprechend dieser Regelung ihre Dissertation jetzt ins Netz stellt. Anhaltspunkte dafür, dass der Akademische Senat der Universität die Gradführung untersagen müsste, sieht der Senat nicht.

Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wie viele ähnlich gelagerte Verfahrensfehler der Universität Bremen unterlaufen sind. Die Promotionsordnung der Universität Bremen wurde im Mai 1977 dahingehend geändert, dass die Promotionsurkunde erst dann aus

gehändigt wird, wenn „die Dissertation veröffentlicht beziehungsweise die Veröffentlichung sichergestellt ist“.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bürger!

Herr Staatsrat, wenn Frau Dr. Däubler-Gmelin, Ministerin der Justiz, es damals der Universität überlassen hat, die Dissertation zu veröffentlichen, wäre es dann nicht ihre Pflicht gewesen, sich zwischenzeitlich danach zu erkundigen, ob das tatsächlich geschehen ist?

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Das ist keine Frage für den Landtag! Jeder blamiert sich so gut er kann! – Abg. E c k - h o f f [CDU]: Warum sind Sie so aufgeregt bei dieser Frage?)

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein!

(Unruhe bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, geben Sie dem Staatsrat die Möglichkeit, diese Frage zu beantworten! Bitte!

Herr Präsident, ich habe sie beantwortet!

Sie haben die Zusatzfrage von Herrn Bürger beantwortet! Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte schön!

Herr Staatsrat, obwohl ich mit der Beantwortung nicht einverstanden bin! Ein lapidares Nein ist hier, glaube ich, nicht angebracht, das sage ich ganz deutlich!

(Beifall bei der CDU)

Eine zweite Frage: Wenn Sie geantwortet haben, dass Ihnen, das heißt dem Senat, ähnlich gelagerte Fälle nicht bekannt sind, ist es dann nicht ein Armutszeugnis der Universität – ich gehe davon aus, dass Sie sich bei der Universität erkundigt haben –, dass Ihnen darüber keine Auskunft erteilt worden ist? Das muss doch bekannt sein!

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, es ist offensichtlich nicht bekannt! Die Regelung gibt es ja auch seit 1977 nicht

mehr. Seit 1977 gibt es eine Promotionsordnung, nach der der Doktorgrad erst geführt werden darf, wenn eine Veröffentlichung vorliegt oder die Veröffentlichung sichergestellt ist. Insofern sehe ich das nicht als ein Armutszeugnis an, aber die Universität konnte uns dazu keine Angaben machen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass eine Universität doch über Veröffentlichungen, auch wenn sie jetzt 25, 26 Jahre zurückliegen, Auskunft geben müsste? Das muss doch irgendwo nachlesbar und überprüfbar sein!

Bitte, Herr Staatsrat!

Natürlich kann die Universität über Veröffentlichungen Auskunft geben, wenn sie die entsprechenden Angaben hat, aber da es nicht veröffentlicht worden ist – –.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Da es nicht ver- öffentlicht worden ist, kann es nicht beant- wortet werden! – Abg. B ü r g e r [CDU]: Es ist nicht veröffentlicht!)

Sie fragen ja nach den nicht veröffentlichten Dissertationen!

(Abg. B ü r g e r [CDU]: Richtig, ob es ähnlich gelagerte Fälle gibt!)

Ich habe Ihnen geantwortet, dass ich Ihnen dies nicht sagen kann. Aber Sie haben mich ja gefragt, ob die Universität über Veröffentlichungen Auskunft geben kann. Über Veröffentlichungen kann sie sicher Auskunft geben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hier war von Veröffentlichungen von Dissertationen die Rede! Also, Herr Staatsrat, ich muss schon sagen, das ist mehr als peinlich!

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat Köttgen, ich weiß nicht, ob Sie die Dissertation des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Dr. h. c. Helmut Kohl gelesen haben, ich habe das getan. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es manchmal auch

besser sein kann, eine Doktorarbeit nicht zu veröffentlichen?

(Heiterkeit und Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. B ü r g e r [CDU]: Wir beurteilen Ihre Doktorarbeit auch nicht! – Zurufe von der CDU – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ich habe sie gelesen im Gegensatz zu Ihnen! Sie können Sie gern bekommen! – Zurufe von der CDU – Glocke)

Die Fragestunde kann ja einen hohen Unterhaltungswert haben, aber ich kann eigentlich nicht zulassen, dass sie hier zu einer Kabarettveranstaltung wird!

(Beifall bei der CDU)

Bitte, Herr Staatsrat!