Protocol of the Session on November 15, 2000

Bitte, Herr Senator!

Ich bin gern bereit, diese Frage, wenn Sie sie schriftlich stellen, noch einmal detailliert zu beantworten, aber ich habe mich eben bemüht, die Konsequenzen, die wir gezogen haben, anzusprechen, und ich meine, wenn ich das zusammenfassend sagen darf, wir sind für das Thema sehr sensibel.

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Dr. Mathes!

Herr Senator Hattig, würden Sie mir auch zustimmen, dass zwar hinsichtlich der Genehmigungssituation der Bund zuständig ist, dass aber auch die Länder hier in der Verantwortung sind, da gerade die Atomenergie natürlich ein extrem hohes Risikopotential hat, und dass natürlich auch beim Bund daran gearbeitet wird, das zu verbessern, das Gutachten sich aber spezifisch auf die Frage bezog, was das Land beitragen kann, um hier noch zu einer Risikominimierung zu kommen?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe mich bemüht, das zu beantworten. Ich wiederhole es gern. Wenn Sie mit Verantwortung nicht Zuständigkeit meinen, stimme

ich Ihnen zu, denn zuständig ist der Bund, zuständig ist das Strahlenschutzamt, aber darüber hinaus, und ich kann das nur wiederholen, nehmen wir alle Möglichkeiten wahr, um auf die Zuständigen so einzuwirken, dass ein hohes Maß an Verantwortung sichergestellt ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wird der Senat wie zwölf andere deutsche Bundesländer einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde abschließen?

Zweitens: Wenn nein, was sind die Gründe hierfür?

Drittens: Wenn ja, wann wird der Staatsvertrag abgeschlossen, und welche Inhalte wird er umfassen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat antwortet wie folgt:

Die erforderlichen finanziellen staatlichen Leistungen für die Jüdische Gemeinde im Lande Bremen sind gesichert durch die jährliche Zuwendung von 350 000 DM an die Jüdische Gemeinde für die kulturelle und religiöse Betreuung der Gemeindemitglieder und zur Unterstützung des Wiederaufbaus eines jüdischen Gemeindelebens.

In Gesprächen zwischen dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen und dem Präsidenten des Senats werden unter anderem Möglichkeiten erörtert, ob und gegebenenfalls wie durch vertragliche Regelungen der gegenseitigen Beziehungen die Gesamtheit der Aktivitäten der Jüdischen Gemeinde in Bremen und Bremerhaven noch besser unterstützt und abgesichert werden kann.

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte schön!

Sie haben eigentlich keine der drei Fragen beantwortet, deswegen frage ich noch einmal in einer Zusatzfrage nach: Beabsichtigt der Senat, einen solchen Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde abzuschließen, und wie können Sie sich erklären, dass

die von Ihnen genannten Gespräche seit über zwei Jahren ausgesetzt worden sind und so nicht mehr stattgefunden haben? Also im Kern: Welche Perspektive für die Frage des Staatsvertrags hat der Senat?

Bitte, Herr Staatsrat!

Zunächst einmal habe ich darauf schon geantwortet, dass der Senat die Frage einer vertraglichen Regelung prüft.

(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Wie lange noch?)

Zweitens ist es nicht richtig, dass es keine Gespräche mehr gegeben hat. Es haben kontinuierlich Gespräche auch über die Fragen der Zuwendung und der Absicherung stattgefunden, und diese Gespräche verlaufen, wenn ich es richtig sehe, sehr kooperativ und positiv. Warum es bisher nicht zu einem Abschluss eines Vertrages gekommen ist, gerade auch in den letzten zwei Jahren, hat Ursachen, die nach meiner Kenntnis nicht unbedingt beim Senat liegen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wo liegen Ihrer Erkenntnis nach dann die Ursachen, wenn sie nicht beim Senat liegen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wahrscheinlich bei dem anderen Gesprächspartner!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie damit unterstellen wollen, dass die Jüdische Gemeinde Bremen keinen Wert auf diesen Staatsvertrag legt? Wie erklären Sie sich dann die vielfach auch öffentlich gemachten Äußerungen sowohl der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde als auch des Landesrabbiners, dass genau dies der Fall sei?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Güldner, ebenso wie Sie und auch die Jüdische Gemeinde ist natürlich auch der Senat durch die neueren Entwicklungen noch sehr viel stärker sensibilisiert, als wir es sowieso schon sind. Es hat aber Probleme gegeben hinsichtlich der Frage, ob und wie man vertragliche Beziehungen gestaltet. Diese werden wir, wenn die Jüdische Gemeinde das will, mit Sicherheit konstruktiv ausräumen können.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte! Wie beurteilen Sie die Situation im Lichte der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik, dass zwölf der 16 Bundesländer einen solchen Staatsvertrag abgeschlossen haben, meines Wissens drei weitere in sehr weit fortgeschrittenen Verhandlungen sind und dies in Zukunft tun werden und die dann voraussichtlich entstehende Situation, dass Bremen das einzige Bundesland wäre, das einen solchen Staatsvertrag nicht besitzt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Zunächst einmal ist ja nach dem, was ich gesagt habe, gar nicht vorgesehen, dass wir das letzte Land sind. Im Übrigen liegen mir andere Informationen vor, was zum Beispiel ein süddeutsches Land angeht, das keineswegs beabsichtigt, einen Staatsvertrag zu schließen. Aber wir haben nicht den Ehrgeiz, das letzte Bundesland zu sein. Wir hatten immer den Ehrgeiz, in der Förderung und Unterstützung der Jüdischen Gemeinde sehr wohl an der Spitze zu rangieren, und das ist auch von der Jüdischen Gemeinde im Land Bremen bis heute nicht in Frage gestellt worden. Wir werden auch gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde eine angemessene Form der Absicherung finden, die voll den Aspekten und Wünschen der Jüdischen Gemeinde entsprechen wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Förderung des kombinierten Ladungsverkehrs im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Töpfer, Beckmeyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung des kombinierten Ladungsverkehrs sind im Lande Bremen durchgeführt worden, und welche sind in der Planung?

Zweitens: Für welche dieser Maßnahmen und Projekte sind EU- und Bundesmittel mit zur Finanzierung herangezogen worden beziehungsweise sind in der Planung mit vorgesehen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Im Güterverkehrszentrum Bremen ist die Umschlagsanlage Roland für den kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene gebaut worden.

Für den Umschlag im kombinierten Ladungsverkehr Seeschiff/Bahn sind beim Ausbau des Containerterminals Bremerhaven die Anlagen der Hafenbahn mit dem Aus- und Neubau der so genannten Vorstellgruppen Imsumer Deich und Weddewarder Tief sowie der zweiseitigen Anbindung des Terminals II und III erweitert worden. Es ist geplant, im Zuge des Baues des Containerterminals CT III a und CT IV die Hafenbahn entsprechend zu erweitern.

Das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik in Bremen prüft derzeit gutachtlich im Rahmen einer so genannten Durchführbarkeitsanalyse Möglichkeiten und Chancen eines Verkehrskorridors Bremerhaven/Bremen – Berlin/Brandenburg für kombinierte Ladungsverkehre. Auftraggeber ist der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unter Beteiligung der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen.

Zu zwei: Der Bau der Umschlagsanlage Roland ist unter anderem mit Bundesmitteln finanziert worden. Die derzeit laufende Untersuchung des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik wird zur Hälfte vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Bundesmitteln in Höhe von 150 000 DM, der Rest von den Ländern Brandenburg, Berlin und Bremen mit Landesmitteln in Höhe von jeweils 50 000 DM finanziert. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bin teilweise überrascht über die Antwort, weil ich in ihr Aussagen zur geplanten KLV-Anlage auf dem Carl-Schurz-Kasernengelände in Bremerhaven vermisse. Gerade dieses Sahnegrundstück hinter dem Containerterminal sollte für derartige Ladungsverkehre aufgebaut werden, und es fehlt in der Anwort des Senats. Haben Sie dafür eine Begründung?