Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte um diese Frage nicht unnötig ausweiten. Es geht um die Kosten für jene in diesem Zusammenhang, die sich an Investitionskosten bei stationären Pflegeeinrichtungen beteiligen können und müssen. Hier liegt ein Kostendruck vor, der nach einer Lösung verlangt,
die hier einerseits finanzpolitisch tragbar und andererseits sozialpolitisch vertretbar ist. Die Frage ist also, wenn wir davon ausgehen müssen, dass die Kosten nicht vermieden werden können, auf welchem Weg sie gedeckt werden können, und die Kosten können nicht vermieden werden. Eine Zunahme förderfähiger Belegungen, notwendiger Modernisierungen von Einrichtungen, Neu- beziehungsweise Ausbau von Einrichtungen sowie erhöhte Wiederbeschaffungspreise von beweglichen Anlagegütern erhöhen vielmehr den Druck.
Wenn das Budget zur Förderung von Investitionen bei Pflegeeinrichtungen aus bremischen Mitteln nicht erhöht werden kann wie angesichts der extremen Haushaltsnotlage, weil uns dafür die Möglichkeiten fehlen, spätestens dann muss geprüft werden, ob die Eigenanteile der Bewohner zur Investitionsförderung in diesem Zusammenhang erhöht werden können. Das ist natürlich unter zwei Gesichtspunkten zu prüfen. Das eine ist der Ländervergleich, und der andere Punkt ist natürlich individuelle Zumutbarkeit.
Es geht uns hierbei übrigens nur um die vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege. Sie stellen den größten Anteil dar, und außerdem macht eine Vollförderung von Einrichtungen der teilstationären Tages- oder Nachtpflege aus unserer Sicht Sinn, weil wir darin eine gewisse Anreizsystematik sehen, die wir auch erhalten haben wollen.
Heimbewohner zahlen als Eigenanteil der Investitionsförderung durchschnittlich 438 DM im Monat. Das ist ein relativ geringer Wert, weswegen Sozialdemokraten eine Erhöhung für akzeptabel halten, auch wenn wir wissen, dass die Hälfte der Kostensteigerungen gegenüber den Bewohnern durch Aufwendungen des Sozialhilfeträgers letztlich wieder übernommen werden muss. Wir tragen es also mit an dieser Stelle, eine Erhöhung von 12,50 DM auf 17,50 DM am Tag für den nichtförderfähigen Sockelbetrag jetzt vorzunehmen. Dann bezahlen die Pflegebedürftigen in der Regel zukünftig einen Eigenanteil, der bei durchschnittlich 534 DM liegen wird.
Das ist zwar eine deutliche Steigerung, die uns aber im Vergleich mit dem niedersächsischen Umland als absolut vertretbar erscheint und zu keinen Verschiebungen innerhalb der Landschaft führt. Auch ein Ländervergleich zeigt an dieser Stelle, dass Bremen selbst durch diese deutliche Anhebung keine außerordentlich hohen Anteile an investitionsbedingten Aufwendungen fordert. Kurzum, finanzpolitisch nötig, sozialpolitisch okay! Der Ländervergleich zeigt keine relative Überbelastung, und eine Änderung in der derzeitigen bremischen Struktur ist nicht zu erwarten bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen. Es wird keine Abwanderungen geben. Daher unterstützen wir die Änderungen des Bremi
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Worum geht es in dieser Sache? Das Pflege-Versicherungsgesetz schreibt vor, dass die Länder einen Teil der Investitionen, die entstehen, wenn man Pflegeeinrichtungen baut, durch Zuschüsse fördern, um so ein ausreichendes Angebot an Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sicherzustellen. Das ist die gesetzliche Grundlage, auf der das bremische Ausführungsgesetz, über das wir heute reden, fußt.
Bremen hat 1996 eine auch im Bundesvergleich recht großzügige Regelung zur Ausführung dieses Bundesgesetzes beschlossen, und zwar ab einem Quadratmeterpreis Kaltmiete in einer Pflegeeinrichtung von 12,50 DM muss die Bewohnerin oder der Bewohner des Pflegeheimes nur noch 20 Prozent der diese 12,50 DM übersteigenden Quadratmeterkosten bezahlen. Die anderen 80 Prozent übernimmt das Land. Jetzt soll, darüber reden wir jetzt, der Quadratmeterpreis zu 100 Prozent von den Bewohnerinnen und Bewohnern bezahlt werden, solange er 17,50 DM nicht übersteigt. So kann es jetzt passieren, dass die Kaltmiete in Pflegeheimen von jetzt maximal 578 DM auf 700 DM steigt. Das ist eine deutliche Erhöhung. Deswegen war den Grünen auch wichtig, dass das hier nicht ohne Debatte über die Bühne geht, weil das doch eine Reihe von Menschen in Bremen in ihrem Portemonnaie deutlich merken werden.
Wir halten hier diese Erhöhung trotzdem für vertretbar, weil die Bremer Regelung bisher auch im Bundesvergleich eine äußerst großzügige und für die Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen sehr günstige Regelung gewesen ist. Die Förderung ist sogar so weit gegangen, dass man davon ausgehen konnte, dass es auch einen richtigen Anreiz gibt, vielleicht auch für die Träger, besonders viele Pflegeeinrichtungen zu bauen, weil sie eben diese günstige Investitionsförderung hatten, und vielleicht gab es auch den Anreiz, im einen oder anderen Fall nicht so übermäßig auf die Kosten zu schauen, weil man ja wusste, dass das Land doch sehr stark in die Förderung einsteigt.
Wir halten es deshalb für vertretbar und werden diese Gesetzesänderung hier auch gleich mitbeschließen. Mir ist das auch wichtig, das hier zu sagen, weil den Grünen ja immer vorgeworfen wird, dass wir dann, wenn es um Einsparungen geht, nie dabei sind oder uns immer eine weißen Fuß machen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
oder Obstruktionspolitik betreiben. An diesem Punkt gilt das klar nicht. Diese Einsparungen im Sozialbereich sind in Ordnung. Wir werden das hier gleich mitbeschließen.
Damit ist allerdings unsere grundsätzliche Kritik an diesem Pflegeversicherungsausführungsgesetz nicht behoben. Unsere grundsätzliche Kritik geht dahin, dass es in Bremen zu einer Regelung gekommen ist, die ausschließlich eine Regelförderung für den stationären Bereich vorsieht, und es aus unserer Sicht darüber zu einer Benachteiligung des ambulanten Bereichs kommt. Nach der Rechtslage wäre es möglich, dort auch regelmäßig die Investitionen zu fördern, was dann dem Sinn des Gesetzes, nämlich einem Vorrang der ambulanten Hilfe, auch eher Rechnung tragen würde. Diese Kritik halten wir aufrecht. Deshalb haben wir damals auch das Gesetz insgesamt abgelehnt. Die Erhöhung, die jetzt für den stationären Bereich in dem Gesetz zur Rede steht, machen wir mit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Diese Haltung ist durchaus richtig und vernünftig, Frau Linnert. Sie haben gegen das Gesetz gestimmt, haben aber auch damals gesagt, dass Sie die Kostenregelung in Bremen für zu günstig halten, und dass Sie jetzt die Anpassung mitmachen, finde ich dann auch konsequent.
Meine Damen und Herren, die Pflegeversicherung war noch ein neues Gebilde, als die Bürgerschaft das bremische Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz mit der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes beschloss. Inhalt dieses Gesetzes ist die Verpflichtung auf Landesebene, die Förderung von Pflegeeinrichtungen zu sichern. Diese Forderung hat dieses Gesetz in der Vergangenheit auch erfüllt. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass sich die Ausgangslage für dieses Gesetz verändert hat, wie sich für viele Gesetze Ausgangslagen verändern. So gibt es eine Zunahme der Anzahl der förderungswürdigen Belegungen. Durch die Systematik der Pflegeversicherung bleiben die Menschen mit der Pflegestufe null, diese sind auch von der Förderung ausgenommen, in ihrer häuslichen Umgebung.
Ambulant vor stationär ist die oberste Präambel des Pflege-Versicherungsgesetzes. Das haben wir alle gewollt, weil wir auch sicherlich gemeinsam der Meinung sind, dass es menschlicher ist. Jeder von uns merkt, dass die Preise in Bewegung sind, und leider nicht alle nach unten. Bei den beweglichen Anlagegütern ist leider eine Preisbewegung nach oben festzustellen. Ältere Anlagen müssen moder
nen pflegetechnischen Anforderungen angepasst werden. Ich glaube, dem stimmen wir auch alle zu. Auch das kostet Geld, und dass die Standards der Hotelleistungen der Pflegeeinrichtungen modernen Erkenntnissen angepasst werden, wer möchte das hier im Haus nicht teilen? Darüber hinaus entstehen in geringer Zahl neue Plätze durch Neu- beziehungsweise durch den Ausbau von vorhandenen Einrichtungen.
Das bremische Ausführungsgesetz zum PflegeVersicherungsgesetz schreibt nun vor, dass der sich in der Einrichtung befindende Pflegebedürftige einen Beitrag zu den Investitions- und Folgekosten leistet. Bei der Höhe dieses Betrages haben wir uns 1996 von einer marktüblichen Kaltmiete leiten lassen. Der zu zahlende Höchstbetrag lag damals bei 578 DM im Monat in einer Einrichtung mit höchstem Standard im Lande Bremen. Seit 1996 haben sich auch die Mieten auf dem freien Markt erhöht, die Nebenkosten auch, was aber auch für die Leistungskraft der Betroffenen ebenso wichtig ist, ihr Einkommen hat sich in aller Regel auch nach oben bewegt, zu Zeiten der CDU/FDP-Regierung, und da kann ich ein bisschen an das anknüpfen, was eben debattiert worden ist, nicht nach Kassenlage, sondern nach Gesetz erhöht.
Der Senat stellt selbst fest, was nicht zu leugnen ist, die Altersarmut ist zumindest zurzeit auf einem sinkenden Zweig. Deshalb meinen wir Koalitionäre, eine Anhebung auf im Höchstfall 700 DM im Monat für eine Topanlage verantworten zu können. Dies sind, immer den Höchstfall angenommen, 122 DM im Monat mehr. Alle Stufungen darunter sind dann entsprechend geringer, in den meisten Fällen aber deutlich weniger als dieser Betrag. Wer, und das haben meine beiden Vorredner schon gesagt, zu diesem erhöhten Beitrag nicht in der Lage ist, dem wird ohnehin nach Gesetz durch die Hilfe zum Lebensunterhalt, durch die Sozialhilfe geholfen.
Meine Damen und Herren, wir schaffen die Wahlfreiheit, sich ein Pflegeheim nach der eigenen Kassenlage auszusuchen, nicht ab, sondern beteiligen die Menschen, die es tragen können, maßvoll an der durch das Land zu erbringenden Leistung. Man könnte auch sagen, wir fordern das, was wir von allen als Konsolidierungsbeitrag zur Gesundung der Finanzlage des Landes Bremen einfordern, auch von den Menschen in Pflegeeinrichtungen ein.
Bei der Projektförderung senken wird den Betrag von fünf Prozent der Geldmenge der Regelförderung auf vier Prozent. Danach wird es keinen Rechtsanspruch auf die Höhe dieses Betrages geben. Kein Heimbewohner wird allerdings durch diesen Konsolidierungsbeitrag betroffen. Ein Vergleich mit dem Fördersystem anderer Länder ist sehr schwer, zeigt aber, dass sich Bremen dort befindet, wohin wir seit
Gründung der Sanierungskoalition wollten, nämlich an das Ende vergleichbarer staatlicher Leistungen im Geleitzug der Länder.
Meine Damen und Herren, hier in diesem Haus debattieren wir über solche Dinge, auch über Investitionsfolgekosten, in anderen Landtagen wird das auf unterer Ebene der Bezirke oder Kommunalgliederschaften gemacht. Deswegen mein letzter Satz, meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung in erster und zweiter Lesung zu dem vorgelegten Gesetz!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es so eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzesänderungsvorhaben gibt. Das ist ja nicht alltäglich im Bereich der Sozialpolitik, zumal man nur hoffen kann, dass es auch in anderen Fragen, die die Gesellschaft im Augenblick bewegen, solche breiten Mehrheiten gibt. Sie wissen alle, worüber ich rede. In Bonn sitzen die Strategen und leider auch eine Menge Taktiker zusammen, um sich in der Rentenfrage zu verständigen. Die Einigung ist relativ greifbar, und ich hoffe, dass das spätestens in der nächsten Woche gelingt.
Ich zitiere das deswegen, weil das, was wir hier tun, auch mit dem Geist, man kann auch sagen dem Zeitgeist, zu tun hat, der in der Rentenpolitik im Augenblick auf eine Regelung drängt, dass es nämlich notwendig ist, den Sozialstaat, so wie er überkommen ist, umzubauen. Das, was wir hier machen, ist auch ein Stück Umbau, indem wir einfach sehen, welche Aufgaben es auf der einen Seite gibt, und auf der anderen Seite erkennen, welche Finanzierungsquellen es gibt. Die traditionellen Muster, dass der Staat sich auf breiten Feldern betätigt, manchmal auch ohne Ansehen dessen, was Bürger selbst dazu beitragen können, dieses alte Muster ist nicht mehr hilfreich genug. Wir müssen nach neuen Mustern suchen, und das haben wir in diesem Fall auch getan.
Es gibt breiten Konsens. Auch die Träger von Einrichtungen haben diesem Änderungsvorschlag zugestimmt, dass wir den Selbstbehalt, wie ich ihn einmal nennen will, auf jetzt 17,50 DM erhöhen. Die Aussage, dass wir damit weiterhin relativ günstig abschneiden, ist völlig zutreffend und hat deswegen wohl auch zu der Verständigung geführt. Lediglich die Pflegekassen haben Bedenken geäußert, das können Sie auch der Begründung des Gesetzes entnehmen, zumindest die Fachpolitiker wissen das aus der Deputation. Da steht einfach die Sorge im Vordergrund, dass die stärkere Belastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner die Grenze des
sen eher erkennen lässt, was auch den Pflegekassen noch bevorsteht, die ja heute mit einem Pauschalbetrag bei der Finanzierung von stationärer Pflege dabei sind, dass dieser Pauschalbetrag am Ende irgendwann dann doch nicht helfen wird, die Probleme, die sich in diesem Feld stellen, zu lösen, also etwas verändert werden muss, was sicherlich ein Riesenproblem darstellt, das für die Zukunft noch nicht gelöst ist.
Das wird das Nächste sein, was in der Republik zu lösen sein wird, nachdem die Rentenfrage geklärt ist, nachdem die Krankenversicherung jedenfalls in vielen Bereichen eine Beordnung erfahren hat. Dann wird die Pflegeversicherung wieder in den Vordergrund drängen, weil erkennbar ist, dass eine langfristige finanzielle Beordnung auf diesem Feld leider Gottes noch aussteht.
Dieses bremische Gesetz ist vier Jahre alt. Wir mussten es ändern. In diesen vier Jahren hat es unter anderem dafür gesorgt, dass es eine weitere Entwicklung in Bremen gegeben hat. Allein in der Stadt Bremen hat sich die Zahl der geförderten Plätze um etwa 350 erhöht. Der Spielraum, den wir jetzt finanziell gewinnen, wird dafür gebraucht werden, um etwa die 200 Plätze, die, um mit einem früheren Senator zu sprechen, in der Pipeline sind, im Bau oder in der Planung sind, zu finanzieren, um Modernisierungsaufgaben zu lösen und um auch nach wie vor im ambulanten Bereich, Frau Linnert, manche Förderaufgabe zu lösen. Wir haben dort keine Regelförderung, das ist völlig richtig, aber wir haben eine Projektförderung, die durchaus geeignet ist, viele Dinge in Gang zu bringen. Vielen Dank für Ihre Zustimmung, die Sie gleich erklären werden!
Wer das erste Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!