Wenn wir diese Menschen ausweisen müssen, dann würde ich zumindest dafür plädieren, dass auch die Kinder, nicht weil sie Straftaten begangen haben oder weil sie hier nur geboren und aufgewachsen sind, sondern weil ich sie nicht von den Familien trennen möchte, in Geschlossenheit mit ihren Familien in ihre Heimatländer zurückgehen müssen.
Meine Damen und Herren, ich will noch auf einen Vorgang hinweisen, der mich auch etwas betroffen gemacht hat. Ich habe einen Hinweis bekommen, dass in der Grundschule Buntentorsteinweg Flugblätter verteilt worden sind. Das ist zunächst vielleicht noch nicht einmal etwas Schlimmes, diese Flugblätter enthielten aber nicht nur persönliche Angriffe gegen den Innensenator, sondern riefen auch zu einer Demonstration auf unter Darstellung der zum Teil hier auch geschilderten Dinge, dass sie tatsächlich doch Libanesen seien et cetera.
Ich habe nichts gegen das Verteilen von Flugblättern, ich habe aber etwas dagegen, wenn man versucht, Kinder zu instrumentalisieren, und dies hat genau diese Gruppe, von der wir reden, getan, indem sie diese Flugblätter verteilt hat. Es ist dann zu einer Demonstration gekommen. Ich will jetzt gar nicht darüber streiten, ob Ausländer hier demonstrieren dürfen.
Es ist Usus geworden, dass Deutsche sie hier anmelden, und diese Deutschen sind in aller Regel auch bekannt.
Würden Sie mir den Gefallen tun, nach dem, was Sie vorgetragen haben, auch festzustellen, dass diese Flugblätter weder vom Bündnis 90/Die Grünen noch der SPD stammen, sondern von einer ganz anderen Gruppe, mit der beide nichts zu tun haben?
Im Übrigen möchte ich hier noch anmerken, müssen wir uns alle hier im Haus fragen, und das sehe ich auch als Versäumnis an, da schließe ich mich selbst mit ein, ob wir nicht die Ortspolitik, nämlich die Ortsämter, Polizei, Soziales und so weiter, zum Teil zumindest mit den Problemen, wie sie zum Beispiel in Kattenturm aufgetreten sind, allein gelassen haben. Wer das A von Ausländern dann in den Mund nimmt, der läuft auch mitunter Gefahr, nun gleich in die rechte Rechtsaußenecke gestellt zu werden.
Ich habe befriedigt zur Kenntnis genommen, dass durch das automatische Fingerabdruckverfahren und die Änderung des Asylverfahrensgesetzes von 1993 die frühzeitige erkennungsdienstliche Maßnahme vorgenommen wird. Von daher steht zu vermuten, dass solche Fälle wie die 531 Fälle in Bremen weitestgehend unmöglich werden. Bundesweit wird man aber noch viele Altfälle abarbeiten müssen.
Meine Damen und Herren, es ist erschütternd, meine ich, wenn 148 Personen aus dem in Rede stehenden Kreis bei 2508 Straftaten, es ist gesagt worden, als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind. Wenn davon fünf Personen über hundertmal straffällig geworden sind, spricht das für sich. Das Schlimme ist nur, dass es den Eltern von Kindern und Jugendlichen offenbar nicht sehr wichtig ist, was ihre Kinder tun, und sie nicht die entsprechende Erziehung betreiben.
Meine Damen und Herren, genau deswegen müssen diese Personen von denen abgegrenzt werden, ich habe es gesagt, ich wiederhole mich, die hier rechtskonform, um Integration bemüht und mit Aufenthaltsrecht legal leben. Die Deliktgruppen, meine Damen und Herren, brauche ich sicher hier nicht zu kommentieren, sie sprechen in der Tat für sich selbst.
Ohne detailliert auf die in der Antwort aufgezeigten Kosten für den bremischen Haushalt einzugehen, sage ich, jede Mark, die an solche Personen gezahlt wird, ist eine zu viel.
ser zugute kommen. Die Zigmillionen tun jedenfalls richtig weh, werden sie doch ohne tatsächliche Rechtsgrundlagen ausgegeben.
Meine Damen und Herren, abschließend seien mir noch folgende Anmerkungen gestattet: Erstens, ich halte es für gefährlich, Realitäten, die breite Bevölkerungsteile aus den Medien entnehmen, herunterzuspielen und heile Welt vorzugaukeln. Ich halte es auch für verfehlt, wenn Berichterstatter glauben, die Brisanz solcher Fragen herunterspielen zu können. Die Bevölkerung spürt das und reagiert konträr zu dem, was da verkündet worden ist.
Ich will hier auch ausdrücklich betonen, dass sich die realen Probleme im täglichen Leben nicht nur auf diese 531 Türken beziehen, sondern sich auch andere Ausländer zum Teil nicht so verhalten, wie es aus Gründen der Unauffälligkeit in der Bevölkerung zur Schau getragen wird.
Ausgehend von der Green-Card-Diskussion scheint es dringend angezeigt, in Bund und Ländern zu Neuregelungen in verschiedenen Rechtsbereichen zu kommen. Dabei sollte primär überlegt werden, ob die Asylverfahren und die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren dazu nicht drastisch gekürzt werden können und ob die vorgelegte Konzeption zur Integration von Zuwanderern im Land Bremen ein Einstieg in vernünftige Bahnen, was Zuwanderung betrifft, sein kann. Ferner sollte überlegt werden, ob die Möglichkeit, die der Senat in seiner Antwort aufgezeigt hat, hier bei Erstanmeldung ein Asylverfahren anlaufen zu lassen, möglicherweise erreicht werden kann und ob es nicht Sinn macht, ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz unter Einbeziehung der so genannten Green-Card-Überlegungen und einer Novellierung des Asylrechts zu konzipieren und zu realisieren. Des Weiteren müsste darüber nachgedacht werden, ob es nicht verantwortungsbewusst und aus Gleichheitsgründen erforderlich ist, eine einheitliche europäische Verfahrens- und Leistungslösung zu finden, um die Asylbewerber und Zuwanderer gleichmäßig in einen Betreuungsschlüssel geben zu können, die individuellen Leistungen der Gastländer oder Aufnahmeländer gleich sind und der Rechtsstatus vernünftiger für alle Zuwanderer zu regeln ist.
Darin kann dann auch die Lösung der Frage eingebaut werden, wie die Menschen „im Sinne von Green Card“ nach Europa kommen sollen.
Ich komme zum Schluss! Sollen sie nur vorübergehend verweilen dürfen, bis sie ihre Schuldigkeit getan haben, oder müssen wir diesem Kreis von Zuwanderern auf Dauer ein Bleiberecht geben? Diese Diskussion muss rasch geführt werden, denn eine rasche Lösung all dieser Fragen ist dringend vonnöten.
Meinen letzten Redeteil, meine Damen und Herren, kann ich mir sparen. Ich hatte nämlich vor, den gleichen Satz des Bundespräsidenten zu zitieren, den ich unabhängig von dieser Gruppe auch so auslege, dass er sehr wohl sagt, man muss auch die Probleme sehen, die da sind, man darf nicht nur und ausschließlich unter Gesichtspunkten der Ausländerfreundlichkeit hier über alle Dinge hinwegsehen. Ich glaube, damit hat der Bundespräsident in der Tat Recht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir jetzt, bei dieser Debatte nicht noch einmal alle Fakten auf den Tisch zu legen, sondern mich im Wesentlichen mit den Aussagen der beiden Abgeordneten Dr. Güldner und Kleen zu befassen!
Herr Dr. Güldner, Sie haben mir ein undifferenziertes Betrachten vorgeworfen, aber gleichzeitig die Aussage des Senats gelobt, bei der die einzelnen Zahlen sehr differenziert dargelegt worden sind. Wir haben selbstverständlich auch dort dargestellt, dass von diesen 531 Personen 148 Tatverdächtige sind, die in Rede stehen, insgesamt über 2500 Straftatbestände begangen zu haben. Wir differenzieren sehr sorgfältig und genau die ausländerrechtlichen Verfahrensweisen und die strafrechtliche Komponente. Beides wird parallel abgearbeitet, und wir haben mit der Staatsanwaltschaft sehr genau abgesprochen, dass wir gleichwohl alle 531 Personen ausländerrechtlich bearbeiten und unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz der Straftäter oder der Verdächtigen jetzt die ausländerrechtlichen Verfahren einleiten.
Ich bin sehr froh, dass es gemeinsam mit dem Sozialressort gelungen ist, jetzt zusätzliche Personen einstellen zu können, so dass wir in der Lage sind, die Verfahren dieser 531 Personen zügig zu bearbeiten. Die Ausschreibungen liegen vor. Wir werden im nächsten Monat hoffentlich die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen können, so dass wir die Umsetzung starten können.
Sie haben dann, Herr Dr. Güldner, von dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 2. Juni 2000 gesprochen. Was Sie wissen müssen und vielleicht auch wissen, aber in Ihrer Darstellung kam das nicht zum Ausdruck, ist, dass diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen keine Entscheidung in der Hauptsache war, sondern dass es sich um eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen handelt. Der Vorwurf der illegalen Identitätsangabe wurde vom Verwaltungsgericht überhaupt nicht geprüft und natürlich auch nicht entschieden.
In der Sache wurden wir sogar bestätigt, weil nämlich der Richter verschiedene Angaben zur Identität dieser Personen vorgefunden hatte und sich nur nicht entscheiden konnte, welche dieser Angaben tatsächlich richtig waren. Insofern, Herr Güldner, muss man ganz deutlich sagen: Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit unserer heutigen Debatte nichts zu tun,
und deshalb sind wir auch in der Lage, unseren eingeschlagenen Weg ganz unbeirrt und konsequent weiter zu führen. Nun, Herr Kleen, zu Ihnen! Ich habe den Eindruck, Sie suchen ganz verzweifelt nach Punkten, wo Sie hier Unterschiede feststellen können, als ob Sie durch Haarspalterei versuchen, Haare in die Suppe hineinzuwerfen. Lieber Herr Kleen, Sie werfen mir Stimmungsmache vor!
Sie werfen mir Stimmungsmache vor, obwohl ich immer ganz klar gesagt habe — ich habe nie von 531 Asylbetrügern gesprochen —, wir haben es hier mit einer Gruppe von 531 Menschen zu tun, die unter Angabe von falscher Identität hier lebt. Wir wissen, dass von diesen 531 Personen 194 junge Leute hier sind,
die hier geboren worden sind, die sich selbst des Asylmissbrauchs gar nicht strafbar gemacht haben, aber die gleichwohl Kinder ihrer Eltern sind und von daher genauso behandelt werden müssen. Das heißt, die Duldung, die sie ausländerrechtlich haben, wird entfallen, und dann werden sie abgeschoben, genau wie die Eltern.
Wir können doch nicht die Eltern hier lassen und die Kinder abschieben oder umgekehrt! Sie werfen mir hier wirklich vor, ich hätte auch alle 194 jungen Leute, die hier geboren worden sind, als Asylbetrüger hingestellt! Das ist nicht der Fall,
das lassen Sie mich ganz deutlich machen! Ich habe gesagt, wir haben 531 Menschen hier, die unter falscher Angabe ihrer Identität hier leben. Wer zweimal eine Nationalität angibt, der hat einmal gelogen, Herr Kleen!
Ja, das sind die Familienväter! Viele haben ja acht bis zehn Kinder dabei. Es geht entscheidend um die gesamte Gruppe von 531 Personen. Nun lassen Sie uns doch bitte zur Sachlichkeit zurückkommen! Wir haben hier wirklich ordnungsgemäße Gerichte. Wir haben ein Verfahren, das wir gemeinsam als ein geordnetes Verfahren bezeichnen können. Nun wollen wir das abarbeiten, und nun sollten wir bitte auch feststellen, dass wir hier zügig alle 531 Personen, ob sie nun jung oder alt sind, in diese Verfahren bringen. Ich möchte zum Schluss noch einmal sagen, ich bedanke mich bei Herrn Herderhorst, dass er das erwähnt hat: Wir sollten hier auch einmal die Beamtinnen und Beamten loben, die durch eine sehr intensive Kleinarbeit diese Fälle aufgespürt haben. Es ist meine Pflicht und Schuldigkeit, Herr Kleen, solche Dinge auch bekannt zu machen, auch die Öffentlichkeit zu informieren. Es hat bundesweit Reaktionen gegeben, weil wir nun auch von anderen Bundesländern gefragt werden, wie unsere Erfahrungen aussehen. Das heißt, diese ganzen Dinge nicht bekannt zu geben, wäre nicht korrekt gewesen.
Von daher bedanke ich mich bei der Polizei, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das aufgelöst haben.