Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Koalitionsparteien positiv bewerte. Die Ergänzung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden ist ein erster notwendiger Schritt, um solch schlimme Vorfälle wie kürzlich in Bremerhaven zu verhindern. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf dem Besucherrang ganz herzlich den Provost, also den Rektor, der Rice University in Amerika, Dr. David Minter, und seine Frau Caroline begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Großen Anfrage der CDU und SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/296, Aggressive Hunde — schärfere Regelungen für Zucht und Haltung, möchte ich mit einem gewissen Stolz Folgendes bemerken und ausführen dürfen: Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat mit den Stimmen der Deutschen Volksunion in ihrer Sitzung am 18. Mai 2000 einen Erlass einer Polizeiverordnung über das Halten von so genannten Kampfhunden beschlossen. Diese Polizeiverordnung ist am 1. Juni 2000 in Kraft getreten.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, die Bremische Bürgerschaft, Landtag, hinkt der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung etwas hinterher. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie viele schreckliche Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die Bremische Bürgerschaft, Landtag, schon viel früher eine dementsprechende Gesetzesvorlage hier eingebracht und beschlossen hätte!
Meine Damen und Herren, leider muss ich hinzufügen, dass politisch Verantwortliche immer erst dann reagieren, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist. Selbstverständlich wird die Deutsche Volksunion einer dementsprechenden Gesetzesvorlage zum Schutz unserer Bevölkerung vor so genannten Kampfhunden auch hier in der Bürgerschaft, Landtag, zustimmen.
Um unsere Bevölkerung vor Angriffen und Attacken gefährlicher Hunde zu schützen, ist es dringend erforderlich, gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Einen Maulkorb tragen zu müssen ist ebenso selbstverständlich wie die Voraussetzung, dass Aufsichtspersonen in der Lage sein müssen, gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen und zu halten. Selbstverständlich müssen gefährliche Hunde verhaltensgerecht und ausbruchssicher untergebracht sein, so dass keine Gefahren für Leben und Gesundheit von Mensch oder Tier entstehen können.
Ich möchte aber hinzufügen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein an seiner Rasse festzumachen ist. Deshalb müssen wir auch Angriffe von Hunden in der Relation sehen. Es gibt prozentual gesehen mit Sicherheit mehr Angriffe und Übergriffe zum Beispiel von Schäferhunden, Mischlingen, Dackeln und so weiter als von so genannten Kampf
hunden. Deshalb wird sich die Deutsche Volksunion auch nicht an einer allgemeinen Hetzjagd von Haltern so genannter Kampfhunde beteiligen. Selbstverständlich hat der Schutz der Bevölkerung vor Attacken von Kampfhunden für die DVU äußerste Priorität. Sollte aber ein Halter von so genannten Kampfhunden durch einen Hundeführerschein oder durch einen Fachkundenachweis belegen können, dass sein Hund nicht bissig oder aggressiv ist, sollte unter diesen Umständen sein Hund zumindest vom Maulkorbzwang befreit werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Hundehalter, die ihre Tiere artgerecht und verantwortungsbewusst halten, wo das Tier quasi als Familienmitglied gehalten wird und aufwächst, vor solchen Hundehaltern schützen, die sich einen Kampfhund einzig und allein zum Aufpolieren des eigenen Selbstbewusstseins oder gar als zusätzliche Waffe im Kampf auf der Straße anschaffen. Wir dürfen nicht alle Hundehalter von so genannten Kampfhunden in einen Topf werfen.
Wenn ich sehe, wie viele ausländische Jugendliche, Möchtegernzuhälter in Bremerhaven Kampfhunde besitzen,
zum Teil ohne Steuermarke, werde ich wütend und sauer. Deshalb sage ich ganz klar, nicht bei den Hunden, sondern bei den Haltern und Züchtern sind hier per Gesetz strengere Maßgaben anzusetzen, meine Damen und Herren. Das Problem ist wie so oft der Mensch und nicht das Tier. Ich sage es noch einmal deutlich, obwohl die Grünen, und nicht nur die Grünen, damals über diesen Ausspruch gelacht haben, das, was der Mensch dem Tier Schreckliches antut, kann er in seinem ganzen Leben nie wieder gutmachen.
Die Ursache für das Problem ist auch mit einer geplanten Kampfhundesteuererhöhung überhaupt nicht in den Griff zu bekommen. Deshalb wird die Deutsche Volksunion eine geplante Erhöhung der Hundesteuer oder eine Einführung einer Sondersteuer konsequent ablehnen. Was wir brauchen, sind klare Regeln und Gesetze für Zucht, Haltung, Import und Handel und keine unverschämte, unsoziale Erhöhung der Hundesteuer, meine Damen und Herren. Wir brauchen vor allen Dingen strengere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen Veranstalter und Halter von widerwärtigen und grausamen Hundekämpfen. Das ist nämlich das eigentliche Problem.
Meine Damen und Herren, wenn wir das Halten von so genannten Kampfhunden erschweren und verteuern, müssen wir selbstverständlich auch damit rechnen, dass derartige Tiere ausgesetzt werden. Deshalb müssen wir hier dann als Konsequenz in absehbarer Zeit selbstverständlich auch den Aus
bau der Tierheime und die Einstellung neuer Kräfte beschließen. Abschließend noch eine Frage an die Grünen, und das gehört zum Thema, Herr Dr. Kuhn: Sie haben hier damals meinen Entschließungsantrag, Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, lächerlich gemacht und einstimmig abgelehnt. Später aber, wenige Tage vor der Bundestagsdebatte, haben die Grünen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin für den Tierschutz als Staatsziel demonstriert und sich eingesetzt. Die Glaubwürdigkeit Ihrer widersprüchlichen politischen Aussagen müssen Sie mir einmal erklären! Ich nenne Ihr widersprüchliches Handeln und Ihre Aussagen schlichtweg heuchlerisch und verlogen. Wer soll Ihnen dann noch glauben, Herr Dr. Kuhn?
Jedenfalls haben Sie, Herr Dr. Kuhn, am wenigsten die Berechtigung, Herrn Neumann Doppelzüngigkeit beim Tierschutz vorzuwerfen. Fangen Sie bei sich selbst an, damit haben Sie genug zu tun!
Nein, um die Redezeit geht es hier nicht! Herr Kollege Tittmann, Sie haben zwei Worte benutzt, die nicht parlamentarisch sind, heuchlerisch und verlogen, beides weise ich zurück.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die immer wieder vorkommenden Beißvorfälle gefährlicher Hunde beunruhigen die Öffentlichkeit, und, darum braucht man auch gar nicht herumzureden, natürlich zu Recht. Bei der Auseinandersetzung mit diesem Problem sind jedoch nicht die Hunde als eigentliche schutzbefohlene Kreaturen vordringlich in den Blick zu nehmen, sondern ihre Halter, die für sie verantwortlich sind. Falsches Statusdenken, Leichtfertigkeit, Unkenntnis, Rücksichtslosigkeit, aber auch schlichte Überforderung führen zu bedrohlichen Situationen. Die Politik ist gefordert, sich dieser Problematik anzunehmen. Hier geht es um einen komplizierten Interessenausgleich: Wir müssen dem Bedürfnis nach Sicherheit im öffentlichen Raum Rechnung tragen, kriminelles Verhalten von Hundehaltern bekämpfen, bestrafen und gleichzeitig dafür sorgen, dass verant––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zurzeit werden viele Regelungsvorschläge diskutiert, deren Tauglichkeit zur Lösung des Problems ganz unterschiedlich einzustufen ist. Das hängt damit zusammen, wie viel man über Hunde weiß. Für die Konzeption geeigneter Vorschläge muss man wissen, dass Hunde schon im Alter von acht bis zwölf Wochen für ihr weiteres Leben stark vorgeprägt sind. Das ist vergleichbar vom Lebenszeitraum mit der Prägephase des Menschen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur akute Haltungsprobleme in den Griff zu bekommen und Beißvorfälle zu regeln, sondern auch deren Ursachen. Deren Ursachen liegen oft in der Zucht, Aufzucht und der Distribution. Die Kenntnisse und das Verantwortungsbewusstsein von Züchtern und Händlern sind im Verlauf eines Hundelebens von elementarer Bedeutung. Wenn mit ordentlichen Zucht- und Distributionsbestimmungen gearbeitet würde, gäbe es keine per se gefährlichen Hunderassen, sondern nur individuell gefährliche Hunde. Das Problem bei den so genannten Kampfhunden liegt ganz wesentlich im illegalen Zuchtbetrieb. Ich habe mir einmal eine Schätzung geben lassen: Von 100 so genannten Kampfhunden, die wir in der Stadt sehen, wird geschätzt, dass ungefähr 90 aus illegalen Zuchtbetrieben kommen. Insoweit ist es auch nachvollziehbar, dass wir jetzt über die Innendeputation zu einer Auflistung solcher Hunderassen gekommen sind, weil wir nicht von vornherein den Nachweis erbringen können, dass diese Hunde ordentlich aufgezogen und in verantwortungsvolle Hände gegeben wurden. Wir müssen aber auch in diesem Zusammenhang erkennen, dass wir Regelungen für die Menschen schaffen müssen, die verantwortungsvoll mit Tieren umgehen und die Hunde als Sozialpartner geprägt und auch entsprechend erzogen haben. Es werden in illegalen Zuchtbetrieben, anders als bei seriösen Züchtern, Haltungen vorgenommen, die man nur schwer nachvollziehen kann. Aggressive Hündinnen behandeln Welpen schlecht. Diese schon in der Kinderstube schlecht erzogenen und aggressiv behandelten Welpen, sind natürlich in ihrer Beißund Kampflust ganz anders einzustufen als normale Hunde aus einer Liebhaberzucht oder aus einer Liebhaberhaltung, wo man besonders darauf bedacht ist, dass freundliche Hunde das Licht der Welt und auch den Konsumenten erblicken. Diese Hunde sind geeignet für Hundekämpfe und andere verabscheuungswürdige Statushaltungen. Für viele Menschen muss der Hund etwas kompensieren, was sie selbst nicht repräsentieren. Meine Damen und Herren, für solches Status- und Schauverhalten ist der Hund schlicht nicht geeignet!
Dass die Anwendung gerade von Aggressionskriterien bei der Zucht zu Problemen führt, liegt auf der Hand. Wir benötigen dringend eine bundesgesetzliche Regelung für die Heimtierzucht und den Handel, und das müssen wir auf den Weg bringen. Da dürfen wir uns auch nicht von bestimmten Lobbyisten ins Bockshorn jagen lassen. Erst wenn wir im Heimtierzuchtwesen und -handelswesen eine Ordnung geschaffen haben, werden wir auch einen Sachkundenachweis für diejenigen einfordern können, die ihn am dringlichsten brauchen, nämlich Züchter und Händler. Dieser Sachkundenachweis wird dazu führen, dass Tiere liebevoll aufgezogen und nur in verantwortungsvolle Hände abgegeben werden.
Die schnelle Mark mit einem beißwütigen oder angriffslustigen Hund hat oft verheerende Folgen. Menschen, die bei Haltung und Ausbildung von Hunden verunsichert und überfordert sind, sollte man nicht ächten, man sollte sie auch nicht beschimpfen, sondern man sollte sie ermuntern, Beratungsangebote anzunehmen. Es gibt derer viele: bei verantwortlichen Zuchtverbänden wie dem VDH, es gibt die Fachtierärzteschaft, die sich immer wieder anbietet, Beratungen vorzunehmen. Nicht zuletzt gibt es den Bremer Tierschutzverein, der sich darum bemüht, auch Schäden, die aufgetreten sind, auszubügeln, zu informieren und bei der Aufzucht und der vernünftigen Erziehung von Tieren zu helfen. Wir brauchen nicht immer nur an Maßnahmen zu denken, die das Ende eines Prozesses beschreiben, nämlich einen aggressiven Vorfall. Wir müssen uns überlegen, wie wir auch künftig präventiv damit umgehen.
Bei allem, was wir tun, sollten wir aber eines nicht vergessen: Es ist in der letzten Zeit öffentlich sehr stark auch Aggression und über Aggressionen von Hunden diskutiert worden. Der Hund ist und bleibt für den Menschen ein wichtiger Sozialpartner und hat nicht nur eine ökologische Funktion oder eine Naturfunktion. Er ist ein gesellschaftliches Individuum, das zu uns gehört, aber wir müssen das Leben auf einem engen Raum in einer Stadt so organisieren, dass nicht der Arm des einen dort aufhört, wo die Nase des anderen schon beginnt. Wir müssen uns einen Raum dazwischen schaffen. Wir müssen auch die Phobien mancher Menschen respektieren, die Ängste, die Verunsicherungen! Das ist wichtig, wenn wir mit solchen Regelungen umgehen.
Zu den jetzt vorliegenden Gesetzesregelungen wird meine Kollegin Renate Möbius ausführlich Stellung nehmen. Ich will jetzt nur zwei Dinge sagen. Erstens, wir sind im Verzug, eine Regelung zu schaffen, die es möglich macht, verantwortungsbewussten so genannten Kampfhundehaltern nachzuweisen, dass ihre Tiere ordentlich erzogen und friedfertig sind. Damit kann man ihnen selbstverständlich nicht den Leinenzwang, aber den Maulkorbzwang ersparen. Wir wollen versuchen, der Öffentlichkeit
Die andere Sache ist die, dass uns im Schweinsgalopp bei der Erstellung dieser Regelung eine Panne unterlaufen ist, der Kollege hat schon darauf hingewiesen, dass wir die Bordeaux-Dogge fälschlicherweise in diese Liste aufgenommen haben, meine Damen und Herren. Ich habe zu meiner Freude gehört, dass die CDU in der Frage der Bordeaux-Dogge recherchiert hat und wie sie sich der Öffentlichkeit darstellt. Um Ihrer Information auf nicht ganz ernstem Wege Rechnung zu tragen, habe ich einmal einige Ablichtungen mitgebracht, die ich auch gern im Parlament herumreiche. Das ist meine besondere Hommage an den Kollegen Eckhoff, der ganz intensive Informationsbedürfnisse hatte. Wir haben auch noch eine textliche Begleitung dazu.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir einerseits das gesellschaftlich Notwendige getan haben, aber nicht für eine Überreglementierung sorgen, die dazu führt, dass wir das Ungleichgewicht von den in Rede stehenden Sachverhalten organisieren, sondern dass wir eine angemessene und sinnvolle Regelung auf den Weg gebracht haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank für diesen sehr ausführlichen und fachkundigen Beitrag an meine Vorrednerin! Ich habe nicht vor, dem in der Fachlichkeit Wesentliches hinzuzufügen, was ich gar nicht könnte, sondern ich möchte mich gern auf die wichtigsten politischen Aussagen beschränken, die unsere Fraktion zum Thema machen möchte.
Es ist bereits gesagt worden, und hier kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, dass es hier nicht um das Problem aggressiver Tiere oder gar von Tieren allein geht, sondern es geht schlicht um das Verhältnis von Mensch und Tier. Es ist auch gesagt worden, und das kann man hier noch einmal unterstreichen, dass es um das Fehlverhalten von Menschen bei Zucht, bei Erziehung, bei Haltung von Hunden geht. Dort ist die Ursache der Aggression zu suchen, und dort setzt die Diskussion, die jetzt geführt wird, an. Das halten wir grundsätzlich für richtig!
Es ist in der Kritik teilweise gesagt worden, und der Vertreter der DVU hat das auch heute in seiner unnachahmlichen Art noch einmal versucht zu tun, dass es hier um eine sehr kurzatmige, kurzfristige Reaktion geht, die nur von Presseberichten hochgepuscht aufgekommen wäre. Natürlich ist es richtig, dass man immer alles hätte früher tun können. Es gab auch in der Vergangenheit Zwischenfälle mit Kampfhunden, und wir alle müssten uns vorwerfen lassen, dass man an diesem Punkt früher hätte einschreiten können! Was mir aber nicht einsichtig ist, ist, ob man daraus nun ein Argument gegen die jetzt vorgelegte Regelung machen könnte, der wir auch in der Innendeputation zugestimmt haben.
Meiner Ansicht nach kann es kein Argument sein, nun den entscheidenden Schritt zu gehen und diese Verordnung zu erlassen und zu sagen, weil sie zu spät kommt, da machen wir gar nichts! Die Logik erschließt sich möglicherweise nur Herrn Tittmann, ich weiß nicht, wem sonst noch.
Meiner Ansicht nach ist völlig klar, dass Politik überhaupt nicht übersehen kann, wenn sie quasi aus der Bevölkerung um den Schutz gebeten wird. Wichtig ist, das ist hier bisher nicht gesagt worden, dass es gerade um den Schutz der schwächsten Mitglieder in der Gesellschaft geht. Wer kräftig, schnell und gut trainiert ist, kann möglicherweise, wenn er Glück hat, aber auch nicht immer, dieser Gefahr noch entkommen, aber Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere, die zu den Schwächsten gehören, sind natürlich gerade diejenigen, die von diesen Vorfällen, wenn man einmal die Presseberichte studiert und sich die Einzelfälle anschaut, am meisten betroffen sind. Insofern ist es die vornehmste Aufgabe dieses Hauses, sich dieses Themas anzunehmen und hier zu einer Entscheidung zu kommen.
Welches sind die wichtigsten Änderungen, die nun in der neuen Verordnung vorgesehen sind? Meiner Ansicht nach, ich komme später noch einmal zu den Bedenken, die es an einigen Punkten gibt, ist nicht die Einführung der Listen der gefährlichen Hunderassen der entscheidende Punkt, sondern der entscheidende Punkt ist für mich ganz klar, dass der Schwerpunkt auf die Zuverlässigkeit der Halter dieser Hunde gelegt wird. Hier muss ein ganz klarer Schwerpunkt sein, dass der Ausschluss bestimmter Hundehalter von der Haltung dieser Hunde möglich ist.