Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte kurz noch einmal ergänzen, dass dieses Datenschutzproblem kein Problem ist, das wir in Bremen lösen können. Es geht darum, dass die Polizei einer solchen Beratungseinrichtung, die sich dann auch der Täter annimmt, ihre Daten über solche Straftaten übermitteln soll, und das ist nach unseren Datenschutzbestimmungen so nicht möglich. Herr Güldner nickt. Er gibt zu erkennen, dass ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wir werden das bremisch nicht lösen können, und deshalb kann man hier auch keine schnelle Lösung anbieten, sondern das ist ein tiefgehendes Schiff, das viele Auswirkungen auch auf andere Bereiche haben kann. Deswegen sehe ich nur, dass es sich im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung lösen wird, die ein Wegweisungsrecht vorsieht, die ja auch andere Maßnahmen vorsieht, wie mit den Tätern dann umgegangen werden soll, Empfehlungen geben wird, und in dem Zusammenhang wird man dieses Problem lösen müssen. Das können wir leider in Bremen so isoliert nicht.
Die Abgeordnete Frau Wulff hat beantragt, den Antrag der Grünen an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zu überweisen. Die Antragstellerin ist damit einverstanden.
Wer damit einverstanden ist, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen!
Aggressive Hunde — schärfere Regelungen für Zucht und Haltung Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 26. April 2000 (Drucksache 15/296)
Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass hier auch die Aussprache über die Polizeiverordnung, Drucksache 15/151 S, mit einbezogen werden soll.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage „Aggressive Hunde“ ist eine Initiative unserer Kollegin Karin Tuczek. Sie ist leider krank und kann an dieser Debatte nicht teilnehmen. Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, ihr von hier aus gute Besserung zu wünschen.
Meine Damen und Herren, die in der letzten Zeit zu beobachtenden schlimmen und tragischen Vorfälle, bei denen Menschen und Tieren durch Angriffe so genannter Kampfhunde schwere Schäden zugefügt wurden, zwingen uns Politiker, unverzüglich zu handeln. Wir haben die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor solchen Angriffen durch äußerst gefährliche Hunde zu schützen.
Die Stadt Bremen und auch die Stadt Bremerhaven haben bereits seit 1992 eine Polizeiverordnung, die den Umgang mit gefährlichen Hunden regelt. Diese beiden Städte waren vor acht Jahren die Ersten, die diesbezüglich eine polizeiliche Regelung hatten. Andere Städte haben danach mehr oder weniger von uns abgeschrieben beziehungsweise Formulierungen übernommen. Nach dieser Verordnung können allerdings einem Halter nur Auflagen gemacht werden, wenn ein Hund auffällig geworden ist, das heißt, es muss durch ihn bereits zu einer Schädigung oder einer Gefährdung gekommen sein.
Schon 1992 hat die Stadt Bremerhaven vorgehabt, in ihrer Polizeiverordnung für Kampfhundrassen bestimmte Maßnahmen vorzusehen. Dies wurde ihr damals durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen untersagt. In den folgenden Jahren haben andere Gerichte hinsichtlich der Differenzierung gefährlicher Hunde nach Rassenzugehörigkeit unterschiedliche Urteile gesprochen.
Nachdem nun das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am 19. Januar dieses Jahres es für zulässig erklärt hat, dass Kommunen für gefährliche Hunderassen eine bis zu achtfache Hundesteuer erheben können, hat auch die Innenministerkonferenz Anfang Mai die Länder gebeten, mit präventiven Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Kampfhunde vorzugehen, und dies nicht nur mit einer erhöhten
Hundesteuer oder Auflagen gegen den Halter, sondern auch eventuelle Maßnahmen gegen den Züchter und den Händler von Kampfhunden zu ergreifen.
Aber was kann unser kleines Bundesland schon allein mit einer landesgesetzlichen Regelung, zum Beispiel Zucht- oder Handelsverbot für gefährliche Hunde, erwirken?
Wenn der Senat und die Fachverbände der Meinung sind, dass das gesteigerte aggressive Verhalten von Hunden auf die Zuchtauswahl zurückzuführen ist, dann muss auch schnellstens eine Regelung her, dies aber nicht landes-, sondern bundesweit. Wenn Fehler bei den Händlern, die ja die Ersterziehung durchführen, gemacht werden, muss hier auch etwas unternommen werden.
Obwohl Bremen nur wenige gewerbliche Hundezüchter hat, die so genannte Kampfhunde züchten, könnte die Stadt dennoch eine Vorreiterrolle wie damals mit der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden übernehmen.
Allerdings wäre eine europaweite Regelung noch besser. Ob die, die es in Frankreich zurzeit wohl gibt, die Richtige ist, das weiß ich nicht. Dort werden alle Kampfhunde kastriert beziehungsweise sterilisiert. Es besteht ein Zucht- und Importverbot. Dort werden diese Rassen regelrecht ausgerottet. Ich glaube, das will von uns hier jedoch keiner. Aber es kann auch so, wie es zurzeit bei uns im Bundesgebiet ist, nicht weitergehen. Der Senat hat deshalb in seiner Antwort zugesagt, mögliche Zucht- und Handelsverbote zu prüfen.
Laut einer Städteuntersuchung werden jedes Jahr über 50 000 Menschen von Hunden verletzt. In jedem zehnten Fall ist ein Kampfhund beteiligt, wobei die Verletzungen in diesen Fällen besonders schlimm sind. Oft sind es schwerwiegende Gesichtsverletzungen bei Kindern. Wenn so ein Kampfhund zubeißt, ist es weitaus brutaler, als wenn ein Dackel einmal beißt oder zwickt. Deshalb ist auch die vom Senat vorgelegte Änderung der Polizeiverordnung für die Stadt Bremen notwendig und richtig. Eine ähnliche Polizeiverordnung hat ja auch die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven beschlossen.
Die Ergänzung des Paragraphen 1 Absatz 3 der bremischen Verordnung mit einer Auflistung von Kampfhundrassen ist eine reine Präventivmaßnahme. Hier will man nicht wie vorher erst abwarten, bis etwas passiert, sondern hier gilt, wie in Paragraph 2 Absätze 1 und 2 beschrieben, von vornherein ein
Bezüglich der einzelnen aufgeführten elf Rassen hat die CDU-Fraktion noch bis gestern recherchiert. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bordeaux-Dogge bisher in keinster Weise auffällig geworden ist. Sie gehört deshalb auch nicht zu den gefährlichen Hunden und muss zwangsläufig von der Vorlage des Senats gestrichen werden.
Die zehn Kampfhundrassen sind in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgeführt. Das Bremer Gesundheitsressort hat dieser Liste soweit auch zugestimmt, sogar der Tierschutzverein hat ihr nicht widersprochen. Ich halte es jedoch nicht für ausgeschlossen, dass im Laufe der Zeit weitere Rassen hinzugefügt werden.
Der neue Paragraph 2 a ist ebenfalls richtig. Hier soll in einem Genehmigungsverfahren bei der Anschaffung eines Kampfhundes festgestellt werden, ob der Halter überhaupt geeignet ist, einen solchen Hund zu halten. Er muss nachweisen, dass er den Hund ausbruchssicher unterbringen kann und dass er über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Des Weiteren dürfen gegen den Antragsteller keine polizeirelevanten Erkenntnisse vorliegen wie zum Beispiel Körperverletzung, Zuhälterei, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder das Waffengesetz und so weiter. Diesbezüglich hat Bürgermeister Dr. Scherf 1997 auf die Kleine Anfrage der CDU zum Thema „Halten von gefährlichen Hunden“ unter anderem Folgendes geschrieben, ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren:
„Der Senat wird unabhängig von den genannten Schwierigkeiten hinsichtlich der Differenzierung nach Hunderassen nochmals prüfen, ob gegenüber den Haltern so genannter Kampfhunde besondere Zuverlässigkeitsanforderungen notwendig sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Hunde auch ohne sicheren statistischen Nachweis ihrer Gefährlichkeit von der Bevölkerung als erhebliche Bedrohung empfunden werden und sie von den Eigentümern in der überwiegenden Zahl ausschließlich beschafft und gehalten werden, um Ängste zu erzeugen und gegebenenfalls Druck auszuüben.“
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, dass ein so genannter Kampfhund unter Umständen in der Hand desjenigen, der etwas bezwecken will, zur Waffe werden und Menschen schwer verletzen oder sogar töten kann. Die CDU-Anfrage erfolgte bereits 1997, seitdem gab es weitere schwere Vorfälle mit Kampfhunden, wie vor kurzem in Bremerhaven, bei dem fünf Menschen von einem Pitbull angefallen
und zum Teil schwer verletzt wurden, darunter waren drei Kinder. Ein dreijähriger Junge wurde derart ins Gesicht gebissen, dass er unter Umständen lebenslang gezeichnet ist. Um solche schrecklichen Ereignisse in Zukunft zu verhindern, brauchen wir unverzüglich die neue Polizeiverordnung.
Wer bereits einen Kampfhund besitzt, braucht sich dem Genehmigungsverfahren nicht mehr zu unterziehen, das besagt eine Übergangsregelung im neuen Paragraphen 5 a. Er muss den Hund jedoch innerhalb von drei Monaten schriftlich anmelden und den Leinen- und Maulkorbzwang nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung befolgen. Erst nach der Anmeldefrist werden wir einen Überblick über die Anzahl der Kampfhunde in unserer Stadt haben.
Leider wird es auch mit dieser erweiterten Polizeiverordnung keine hundertprozentige Sicherheit für die Bevölkerung geben. Es wäre aber schon ein Erfolg, wenn die Zahl der Kampfhunde nicht weiter ansteigt. Die Einführung eines Hundeführerscheins wäre eventuell auch eine geeignete Maßnahme, um den Umgang mit den Hunden jeweils zu erlernen. Dies kann leider nur mit einem gewaltigen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden, aber auch hier hat der Senat eine Prüfung zugesagt.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, es ist klar geworden, dass es nicht um Hundehass geht, sondern vielmehr um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Hunden.
Unter den über 16 000 angemeldeten Bremer Hunden gibt es sehr viele liebe Hunde, die in den Familien auch eine gewisse soziale Aufgabe haben, und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Koalitionsparteien positiv bewerte. Die Ergänzung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden ist ein erster notwendiger Schritt, um solch schlimme Vorfälle wie kürzlich in Bremerhaven zu verhindern. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!