Protocol of the Session on March 23, 2000

Achten Sie also bitte bei der Rückkehr der KosovoFlüchtlinge nicht nur auf starre Fristen und auf Beschlüsse, sondern beziehen Sie die realen Rückkehrmöglichkeiten, sei es nun für Angehörige einer ethnischen Minderheit, sei es nun, weil in einem bestimmten Dorf oder einer Region tatsächlich der Wiederaufbau noch nicht rechtzeitig geklappt hat, beziehen Sie alle diese Faktoren, die wir Ihnen auch im Antrag benennen, ein!

In unserem dritten Teil des Antrages setzen wir einen Schwerpunkt, indem wir fordern, unterstützen Sie die freiwillige Rückkehr dieser Menschen weiter! Hier müssen wir sagen, dass auch in Bremen von allen Ressorts sehr viel getan worden ist. Das begrüßen wir sehr, weil das eine sehr vernünftige Art und Weise ist, mit diesen Dingen umzugehen, Anreizsysteme zu schaffen, Unterstützung zu schaffen, dass Menschen auch freiwillig zurückkehren können. Hier müssen wir gar nicht mit Abschiebungen und Ähnlichem arbeiten.

Ich finde ganz besonders nachahmenswert — und in den Fall komme ich auch nicht so oft — einen Erlass, den Bayern und Baden-Württemberg herausgegeben haben. Das ist das, was wir unter klugen, flexiblen Lösungen verstehen. Dort hat man in einem Erlass geregelt, dass die Gesamtfamilie zurückkehrt, aber ein erwachsenes Familienmitglied für maximal sechs Monate noch im Land bleiben und Geld verdienen darf. Während unten schon am Wiederaufbau des Hauses gearbeitet wird, kann der eine Verdiener hier noch Mittel erwirtschaften, um Ziegelsteine, Dachziegel, Zement und so weiter zu kaufen. Wenn das Dach fertig ist, dann kehrt er auch zurück, und dann kann die Familie wenigstens unter anständigen Verhältnissen leben. Sagen Sie

mir nicht, so etwas wäre nicht auch in Bremen möglich!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deswegen fordern wir den Innensenator auf, vertreten heute durch Herrn Staatsrat Goehler, und ich möchte auch Herrn Kleen und Herrn Herderhorst direkt ansprechen, tragen Sie diesen pragmatischen und humanitären Kurs, den wir hier vorschlagen, mit! Veranlassen Sie mit uns, dass die Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge so in geordneten Bahnen zustande kommt, vermeiden Sie die Eile, und vermeiden Sie den absoluten Druck, ab dem 7. April dies unbedingt in jedem Einzelfall durchziehen zu müssen! Sie verschärfen die Spannungen im Kosovo. Sie bringen Familien in unmögliche Situationen, und Sie vergeben sich relativ wenig, wenn wir hier ein wenig flexibler handeln. — Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, wir unterstützen alles, was Sie sagen, das können wir auch, ohne Ihren Antrag mittragen zu müssen.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber er schadet auch nicht!)

Ich glaube, ich kann darauf kommen, Ihnen das zu erklären. Sie werden es alle als sehr nachvollziehbar empfinden. Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Situation in einem vom Krieg gezeichneten Land nicht so ist, wie wir uns das wünschen, deshalb ist da zwischen der Bundesrepublik und auch dem Generalsekretär der Vereinten Nationen im vergangenen Herbst eine Verabredung getroffen worden, über den Winter niemanden zurückzuschicken, dieses „Memorandum of Understanding“.

Herr Dr. Güldner hat schon darauf hingewiesen, dass es auf der anderen Seite aber auch klar sein muss, und das unterstützen wir alle und war immer Bestandteil der Politik der rotgrünen Bundesregierung und der internationalen Staatengemeinschaft, im Kosovo eine Lage zu schaffen, die allen die Rückkehr ermöglicht. Sie wissen, dass seit Ende der militärischen Aktionen bereits 800 000 Kosovaren freiwillig zurückkehrt sind, davon aus Deutschland bereits 14 000.

Ich finde es absolut wichtig, dass hier der Schwerpunkt auch der Politik liegt, die freiwillige Rückkehr zu ermöglichen. Ich bin Herrn Dr. Güldner sehr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass der Senat und die Bundesregierung schon eine Menge in diese Richtung getan haben. Man kann die Übernahme von Beförderungskosten, Benzinkostenzuschüsse, Gepäckzuschüsse, Überbrückungshilfen und vieles Weitere an dieser Stelle nennen.

Eines der Dinge, die Sie fordern, und da bin ich mit Ihnen völlig überein, kann auch sein, den Menschen die freiwillige Rückkehr zu ermöglichen, indem man diese befristete Arbeitsgenehmigung vorsieht. Vermutlich wissen Sie, dass ausländerrechtlich es ohnehin überhaupt kein Problem ist. Kosovaren sollen hier arbeiten dürfen, ausländerrechtlich wird ihnen da kein Hindernis in den Weg gelegt. Das Problem ist, dass das Arbeitsamt angesichts der konjunkturellen Situation in Norddeutschland nur sehr selten in der Lage ist, das auch umzusetzen. Es ist gewollt, dass Kosovaren arbeiten dürfen, um auch die Belastung mit Sozialhilfekosten selbst zu senken.

Das Ziel des Antrags der Grünen ist eine zeitliche Streckung. Beabsichtigt ist, im Laufe dieses Jahres die Rückkehr zu ermöglichen. Erst jetzt im Frühjahr soll der große Schwung laufen. Ich glaube, dass dieses Jahr ausreicht und dass die meisten, wie es bei den Bosniern war, freiwillig zurückkehren werden.

Aber, Herr Dr. Güldner hat es angesprochen, die Rückkehr ist nicht in das Belieben gestellt, sondern kann möglicherweise auch zwangsweise durchgesetzt werden. Ich bin mit ihm einer Meinung, dass diese zwangsweise Durchsetzung sehr maßvoll und mit der gebotenen Sensibilität vorgenommen werden muss, dass Härten berücksichtigt werden müssen und Rücksicht genommen werden muss. Das ist aber alles eine Forderung, die bereits durch den Erlass des Innensenators an das Ausländeramt umgesetzt ist. Genau das passiert, auf spezielle Situationen kann Rücksicht genommen werden, und die Einzelfallentscheidung in bestimmten Situationen ist vorgesehen. Deshalb brauchen wir das hier nicht noch einmal zu betonen.

Es findet sich in diesem Erlass auch die besondere Berücksichtigung der Roma. Wir haben in Bremen sehr viele Roma, und wir wissen, dass eine Rückkehr von Roma sehr schwierig sein kann. Aber auch das findet sich im Erlass des Innensenators. Auch da haben wir keine Notwendigkeit, wie es dieser Beschluss vorsieht, noch einmal unterstützend tätig zu werden.

Der Beschlussvorschlag der Grünen enthält somit sehr viele Dinge, die schon umgesetzt werden. Dieses Problem hatten wir gestern schon, dass wir uns als Regierungsfraktion immer etwas schwer tun, das Handeln unseres eigenen Senats dann zu fordern, wenn er es schon macht. Wir könnten es begrüßen, haben aber darauf verzichtet, einen solchen Begrüßungsantrag zu schreiben.

Es finden sich allerdings in diesem Vorschlag auch Forderungen, denen wir uns nicht anschließen kön

nen. Die eine Forderung ist die nach dem Rückkehrbeauftragten. Die Innenministerkonferenz hat sich mit der Forderung nach einem Rückkehrbeauftragten sehr intensiv beschäftigt und auf Empfehlung von Hans Koschnick, und der zählt in der SPD eine Menge, darauf verzichtet. Hans Koschnick hat gesagt, es gäbe entscheidende Unterschiede zwischen Bosnien und dem Kosovo.

Die zweite Forderung, die wir auch nicht mitmachen können, ist, den Senat aufzufordern, für eine bestimmte Gruppe, und da haben Sie einen Stichtag genannt, auf das Erzwingen der Rückkehr gänzlich zu verzichten. Das ist nichts anderes als eine Altfallregelung, die die Innenministerkonferenz ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das ist schon schwierig. Auf der einen Seite schicken wir hochkompetente Leute in das Kosovo, unter anderem den grünen Spitzenpolitiker Tom Koenigs, der für den Aufbau in Kosovo wichtige Arbeit leistet, und auf der anderen Seite sagen wir, aber wir wollen, dass auch viele hier bleiben können. Das geht nicht, dann widersprechen wir uns. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass alle zurückkehren können. Ich glaube, wir sind uns tatsächlich in einem sehr großen Maß einig.

In Ihrem Antrag sind zwei Forderungen, denen man überhaupt nicht zustimmen kann. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen, und es bringt auch nichts, diesen Antrag dann noch einmal in die Deputationen oder Ausschüsse zu überweisen, wenn man von vornherein weiß, darin sind Forderungen enthalten, die man auch nach einer solchen Deputationsrunde nicht erfüllen kann.

Ich möchte sehr anregen, dass man sich in der Sozialdeputation oder im Ausländerausschuss mit den einzelnen Dingen noch einmal ganz genau beschäftigt, welche Hilfen geleistet werden können, und dass wir auch nach den Ferien, im September, Oktober, uns noch einmal vom Senat Bericht erstatten lassen, wie viele von den 350 Kosovaren, die es in Bremen betrifft, noch hier sind und aus welchen Gründen. — Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben leider in Deutschland, aber auch in Bremen uns des Öfteren mit einem solchen Thema zu befassen. Leider sage ich deswegen, weil der Hintergrund dafür so schlimm ist. Es stehen immer Kriege oder Bürgerkriege im Hintergrund, und das ist in der Tat ein ganz trauriges Kapitel. Deshalb möchte ich auch einige grundsätzliche Bemerkungen hier machen, vorab aller––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

dings noch darauf hinweisen, Herr Kleen, und ich denke, da wird es keinen Widerspruch geben, nicht nur diese Bundesregierung hat bei vielen Aktionen immens geholfen, und, ich denke, das wird auch zukünftig so bleiben.

Richtig ist jedenfalls, dass uns schon unsere Verfassung unzweifelhaft verpflichtet, Flüchtlinge, die politisch verfolgt sind und Schutz vor kriegerischen Auseinandersetzungen suchen, bei uns aufzunehmen. Deutschland ist dieser humanitären Pflicht zuletzt im Zusammenhang mit den Ereignissen im ehemaligen Jugoslawien stets ausgesprochen großzügig nachgekommen. Allein 350 000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina wurden ohne zu zögern in Deutschland aufgenommen, und ihnen wurden Schutz und Hilfe gewährt. Dies war und ist eine großartige humanitäre Leistung Deutschlands.

(Beifall bei der CDU)

So selbstverständlich, wie wir in Not zu Zeiten eines Krieges oder Bürgerkrieges helfen, so klar muss auch sein, dass die aufgenommenen Menschen nach Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen in ihre Heimat zurückkehren müssen, und dies unverzüglich. Bürgerkriegsflüchtlinge können bei uns nur Gäste auf Zeit sein. So ist es auch immer in Bund und Ländern gesehen und festgelegt worden. Die baldige Rückkehr in ihre Heimat nach Krisenende ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Deutschland bei neuen Flüchtlingswellen, wie wir sie gerade im Zusammenhang mit den Ereignissen im Kosovo erlebt haben, wieder großzügig helfen kann.

Die Akzeptanz der Menschen in Deutschland, besonders auch Alte, Kranke, Frauen und Kinder aus dem Kosovo vorübergehend aufzunehmen, bestand wesentlich deshalb, weil zwischenzeitlich viele bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren. Über 200 000 Kosovo-Albaner sind im Lauf der Jahre nach Deutschland geflohen und halten sich hier ohne dauerhaftes Bleiberecht auf. Bremen hat anteilig ein Prozent davon aufgenommen plus die Flüchtlinge, die über die grüne Grenze nach Deutschland gekommen sind. Diese Flüchtlinge können und müssen wieder zurück in ihre Heimat, dorthin, wo sie sich sicher aufhalten und ihren Beitrag zum Wiederaufbau leisten können. Nach allen verwertbaren offiziellen Erkenntnissen hat sich die Lage dort soweit stabilisiert, dies besonders auch durch die internationale Verwaltung.

Rund 800 000 Flüchtlinge sowohl aus der Region als auch aus anderen Aufnahmeländern sind zwischenzeitlich bereits zurückgekehrt. Dies ist auch ein entscheidender Bestandteil des Kosovo-Friedensplans. Diese Menschen werden für den Wiederaufbau gebraucht. Deshalb fordern wir auch alle bei uns vorübergehend lebenden Kosovo-Albaner ohne Bleiberecht in Deutschland auf, ihre baldige freiwillige Rückkehr vorzubereiten und es nicht auf eine

Abschiebung ankommen zu lassen. Rückkehrhilfen sollten dabei im möglichen Rahmen gewährt werden. Die Rückkehr kann, das muss klar gesagt werden, nicht in das Belieben der Flüchtlinge gestellt werden. Wer die Rückkehrpflicht ignoriert, muss mit seiner Abschiebung rechnen.

Die Bundesregierung sollte alles unternehmen, um Rückkehrhindernisse zu beseitigen. Dies gilt zum Beispiel für noch nicht abgeschlossene Transitabkommen. Es ist auch unverzichtbar, dass KosovoAlbaner, die vorsätzlich Straftaten begangen haben oder erst nach Kriegsende illegal eingereist sind, zwangsweise in das Kosovo zurückgeführt werden.

Meine Damen und Herren, Bundesinnenminister Schily hat bereits am 26. September 1999 betont, dass es erforderlich sei, auch zwangsweise Rückführungen von ausreisepflichtigen Kosovo-Albanern vorzunehmen, um der Ausreisepflicht Nachdruck zu verleihen. Etwas anderes sei der deutschen Bevölkerung auf Dauer nicht mehr vermittelbar. Dieser Einschätzung von Herrn Schily treten wir bei.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, gerade am 21. März, vorgestern, berichtete die „Welt“ zu diesem Thema unter der Überschrift „Kein Rückkehrhindernis für Kosovo-Flüchtlinge“, dass 390 Kontingentflüchtlinge Hamburg in Richtung Heimat verlassen können. Dabei wird Hamburg helfen. Auch in Bremen könnte geprüft werden, in welcher Form geholfen werden kann beziehungsweise inwieweit schon geholfen wurde und inwieweit möglicherweise Hausstand unbeschadet in die Heimat gelangen kann und so weiter. Behörden und Hilfsorganisationen werden beziehungsweise haben hier sicher schon Vorstellungen entwickelt.

Meine Damen und Herren, im Übrigen möchte ich noch deutlich darauf hinweisen, dass die Innenminister von Bund und Ländern einhellig jeweils deutliche Beschlüsse in dem eben von mir ausgeführten Sinn gefasst haben. Unter anderem hat die Innenministerkonferenz im November 1999 im Rahmen des Beschlusses für die geltende Altfallregelung Folgendes festgelegt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:

„Die Kosovo-Flüchtlinge müssen zügig zurückgeführt werden. Die Innenministerkonferenz begrüßt das vom Bundesminister des Innern erzielte Verhandlungsergebnis mit UN-MIG und das Memorandum of Understanding. Die Innenminister und -senatoren schaffen unverzüglich die Voraussetzungen, dass im nächsten Frühjahr die Rückführung der Kosovo-Albaner in erheblichem Umfang erfolgen kann. Die Rückführung sollte im nächsten Jahr im Wesentlichen abgeschlossen werden.“ Soweit das Zitat!

Dem ging, Herr Kleen hat es vorhin auch schon gesagt, noch voraus, das muss der Vollständigkeit

halber hier noch einmal gesagt werden, dass sich alle Beteiligten einig waren, die Flüchtlinge nicht im Winter 1999/2000 in ihre Heimat zurückzuführen. Auch diese Haltung zeigt zweifelsohne die humane Handhabung dieses sensiblen Themas.

Meine Damen und Herren, es mag sein, dass es innerhalb der Bundesregierung, zum Beispiel zwischen dem Bundesinnenminister und der Ausländerbeauftragten, einen Dissens in der Frage der Zumutbarkeit von Rückführungen gibt. Ich denke aber, wenn die Innenminister von Bund und Ländern nach objektiven Maßstäben zu dem Schluss kommen, die Rückführungen sind notwendig und zumutbar, dann kann man dem nicht widersprechen. Insofern, und weil der Antrag in den meisten Punkten ins Leere geht, Herr Kleen hat dazu auch schon Stellung genommen, lehnen wir ihn ab.

Kurz noch zu den Punkten: Die Innenministerkonferenz hat sich mehrfach eindeutig festgelegt. Deshalb sollte gerade das arme Bremen nicht den Vorreiter machen, die IMK-Beschlüsse abzuändern, abgesehen davon, dass dies gegen alle festgelegten Grundsätze über die Aufenthaltsberechtigung von Bürgerkriegsflüchtlingen verstieße.

Die Forderungen unter Punkt zwei sind alle nicht akzeptabel, weil die noch hier weilenden Flüchtlinge zumutbar in ihre Heimatorte zurückgeführt werden können, ohne dass sie gegenüber den bereits zurückgekehrten schlechter gestellt würden. Da die Bürgerkriegsflüchtlinge auch nicht unter die Altfallregelung fallen, sind sie freiwillig oder per Zwang ausreisepflichtig. Im Rahmen des Möglichen und Notwendigen wird diesen Menschen geholfen werden. Rückkehrvorbereitungsreisen sind nicht notwendig. Aktuelle Lagemeldungen und Rückkehrhinweise aus der Heimat können inzwischen über Telefon eingeholt werden und sind wesentlich aktueller.

Als Letztes: Die unter Punkt vier angesprochenen Gruppen haben nach Beschluss der IMK beziehungsweise dem Erlass des Senators für Inneres bis Juni 2000 zunächst einmal ein verlängertes Bleiberecht. Von daher ist auch hier im Moment kein Antrags- beziehungsweise Entscheidungsbedarf. Sie sehen, Herr Dr. Güldner, Ihres Antrags hätte es insgesamt nicht bedurft.

Abschließend bin ich der Meinung, dass die Bundesregierung und unter Umständen die Innenministerkonferenz neuen Erkenntnissen aktuell Rechnung tragen müssten, und sie werden es mit Sicherheit auch tun und dann entsprechende Initiativen ergreifen. Bremen wird dies dann begleiten.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Staatsrat Goehler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will dieses Thema auch in keiner Weise kontrovers diskutieren, weil wir uns ja in weitem Sinne einig sind. Ich darf nur einiges sachlich richtig stellen und vielleicht zu dem einen oder anderen Punkt um etwas mehr Verständnis bitten.

Erstens: Herr Dr. Güldner, Sie stützen sich wesentlich darauf, und das ist legitim, dass die Innenministerkonferenz diese Beschlüsse im November des letzten Jahres getroffen hat. Ich ergänze und füge hinzu, dass die Innenministerkonferenz vor gut acht Tagen, nämlich am 15. März in Düsseldorf, erneut getagt hat, nicht speziell zu diesem Thema, aber Sie wissen, im Kamingespräch und am Rande wird dies beleuchtet, das heißt, wir sind auch insoweit auf aktuellem Stand. Das muss ich einfach einmal so hier feststellen.