die ganz deutlich aufzeigen, dass an der Stelle gewisse Dinge positiv zu beurteilen sind, gewisse Dinge für die bremischen Häfen im Augenblick nicht zutreffen, weil auch die Schiffe, auf die dieses Bonus-Malus-System zutrifft, oder wie immer man das nennen möchte, oder Green-award, Bremen einfach nicht anlaufen. Deswegen kann man hier auch ganz gut Fensterreden halten, weil man weiß, es passiert an dieser Stelle nichts.
Ich finde daher die Initiative der großen Koalition ehrlicher und ernsthafter, dass man hier einen Prüfauftrag an den Senat gibt, dass er eine entsprechende Vorlage ausarbeitet und dann hier nicht so tut, als ob er letztendlich nichts getan hätte. Ich glaube, da müssen Sie sich dann irgendwann einmal auch
selbst klar werden, wie Sie Ihre Rolle als Opposition sehen. Wenn Sie sagen, es soll geprüft werden, aber jetzt schon sagen, was am Ende bei der Prüfung herauskommen soll, ist das nicht besonders glaubwürdig. Das kommt zumindest bei Ihrer Rede immer wieder zum Ausdruck. Ich kann mich da den Ausführungen meines Vorredners anschließen, ich glaube, dass wir an dieser Stelle gerade im Zusammenwirken mit den Hafenstandorten an der Nordrange überlegen und auch sehr fortschrittlich einer Entwicklung vorangehen sollten bei der Einführung von Standards, die ein umweltfreundliches Schiff bevorteilen. Ich glaube, dass wir, weil die Entwicklung in den vergangenen Jahren sehr vorangeschritten ist, hier zwischenzeitlich zu Dingen gekommen sind, die dann auch in Bremen umsetzbar sind. Von daher glaube ich, dass wir, das hoffe ich zumindest, wenn der Bericht vorliegt und der Senat hier seine Arbeit gemacht hat, dann hoffentlich sehr einheitlich und einig diese Dinge irgendwann einmal umsetzen können, so dass die ökologischen und auch ökonomischen Gesichtspunkte von Hafenwirtschaft unter einen Hut gebracht werden können. — Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte als Erstes auf den Antrag der Fraktion der Grünen eingehen. Soweit uns bekannt ist, plant Hamburg im Moment keine konkreten Anreizsysteme. Es gibt in der hamburgischen Koalitionsvereinbarung dazu Ausführungen, die das Ganze aber relativieren. Zum ersten Punkt Ihres Antrages, Ziffer 1: Es ist aus unserer Sicht unsinnig, für Bremen eine isolierte Klassifizierung für Schiffe zu schaffen. Man kann da eigentlich nur die IMO-Standards heranziehen. Wenn man Veränderungen will, muss man das, das wurde hier deutlich, zusammen mit anderen Häfen machen, insbesondere auf europäischer Ebene. Zur Ziffer 2 Ihres Antrages, in der Sie über die Boni-Mali-Regelung sprechen: Hier ist es ja so, dass der IMO-Standard die 100 Prozent definiert. Es ist allerdings so, dass Schiffe, die sich unterhalb dieses Standards bewegen, gar nicht in Häfen einlaufen dürfen, so dass in diesem Sinne eine Malusregelung gar nicht greifen kann und wir so Boni auch nicht über Mali finanzieren können. Wenn ich dann zur Ziffer 3 Ihres Antrages komme, dann können wir finanzielle Effekte erst messbar machen, wenn hier klare Regelungen entworfen worden sind, so dass es auch schwierig sein dürfte, bis zum 30. Juli einen Bericht vorzulegen. Der ISL-Bericht, und das wurde hier eben deutlich, der diesem Antrag zugrunde liegt und sich mit
diesem Thema befasst, der allerdings nur eine Analyse vornimmt und keine Empfehlungen gibt, ist für uns Anstoss, uns mit dieser Gesamtproblematik auseinander zu setzen. Insofern ist es kein Problem, den gewünschten Bericht nach dem Antrag der Koalition zum 30. September vorzulegen. — Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/237 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Jetzt lasse ich noch über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/247 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen] und Abg. M ü t z e l b u r g [Bünd- nis 90/Die Grünen])
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres gab es hier an der Küste erste Signale, dass der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, die fünf Seeämter in Emden, Bremerhaven, Kiel, Rostock und Hamburg aufzulösen und zu einem Zentralamt in Hamburg zusammenzufassen. Wir hatten uns als SPD-Fraktion schon in einer Sitzung am 22. September dagegen ausgesprochen und das öffentlich gemacht. Es hieß dann eine ganze Zeit lang, diese Informationen seien falsch, wir sollten uns nicht so aufregen. Ich überspitze das einmal.
Warum erneut und warum heute wieder hier eine Antragsberatung in der Bürgerschaft? Es gab schon Mitte der siebziger Jahre eine größere Neuordnung. Damals verlor Bremerhaven zum Beispiel die Außenstelle des Oberseeamtes — die Hauptstelle war in Hamburg, und die Außenstelle war in Bremerhaven — an Hamburg. Damals wurden die selbständigen Ämter, die zum Beispiel eigene Verwaltungskräfte hatten, aufgelöst und in die Wasser- und Schifffahrtsämter eingegliedert. Sie verblieben an den Standorten, weil es auch damals schon Proteste an der Küste gab, um solch wichtige Institutionen in den wichtigen Hafenstandorten zu halten.
Vor drei Jahren, als der damalige Bundesverkehrsminister die Firma Kienbaum beauftragt hatte, die Strukturen der Wasser- und Schifffahrtsämter zu untersuchen, gab es erneut Ansätze, auch bei den Seeämtern wieder etwas zu verändern. Auch damals gab es wieder Proteste von der Küste, die sich dagegen aussprachen. Eine der Forderungen war ja der Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich. Darüber haben wir hier im Parlament diskutiert.
Die Informationen an der Küste gingen trotz der beruhigenden Töne aus Berlin weiter, man hatte schon den Eindruck, dass das Bundesverkehrsministerium nur abwarten wollte, bis der Pallas-Ausschuss seine Empfehlungen vorlegen würde, um dann diese Gelegenheit zu nutzen, eine neue Veränderung vorzunehmen, einen neuen Anlauf zu starten mit dem Ziel, die Konzentration in Hamburg durchzuführen.
Nun hat aber die Grobecker-Kommission so etwas gar nicht vorgeschlagen. Sie empfiehlt zwar unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Seeunfalluntersuchung an den internationalen Standard wegen der Fortentwicklung in den Rechtsbereichen, sagt aber zu Standorten an der Küste gar nichts aus. Von dort gibt es also keinen Vorschlag zur Auflösung der Seeämter, keinen Vorschlag zur Zentralisierung in Hamburg, und es wird kein Wort von Strukturveränderung gesagt. Der BVM hält aber nach wie vor daran fest. Wenn man
weiß, welche wichtigen Seeschifffahrtsbehörden, Fischereibehörden in Hamburg angesiedelt sind und dass sich auch in Hamburg der Internationale Gerichtshof befindet, dann muss sich hier an der Küste, denke ich, gemeinsamer Widerstand erheben. Wir sagen, wir wollen an den vorhandenen Strukturen festhalten, sie haben sich bewährt. Es muss nicht alles nach Hamburg! Ich komme gleich noch darauf zu sprechen. Was ist eigentlich die Aufgabe der Seeämter? Sie sind keine Gerichte, um das deutlich zu machen. Sie handeln unabhängig von den Möglichkeiten, die die Staatsanwaltschaften selbst haben. Wenn sich Seeunfälle, Unfälle an Bord oder auch Unfälle im Zusammenhang mit der Schifffahrt ereignen, versuchen sie unabhängig die Ursachen herauszufinden, um dann auch Empfehlungen zu verabschieden, um derartige Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Deswegen ist die Nähe zu den Hauptschifffahrtsrouten, zu den Haupthäfen von ganz besonderer Bedeutung, weil man dann sofort tätig werden kann, um die entsprechenden Untersuchungen einzuleiten. Wir begrüßen als SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass auch die Stadtverordnetenversammlung sich, weil jetzt die Pläne des Bundesverkehrsministers akut geworden sind, am 16. März einstimmig dafür ausgesprochen hat, das Seeamt in Bremerhaven zu behalten. Wir unterstützen die Initiative des Oberbürgermeisters Jörg Schulz an den Bundesverkehrsminister, Herrn Klimmt, indem er mit Schreiben vom 21. März klar Position bezogen hat, auch noch einmal inhaltlich untermauert hat, warum die Seeämter an den Standorten, an denen sie sich jetzt befindenen, verbleiben sollen. Ich zitiere einmal zwei Absätze aus dem Schreiben von Herrn Schulz: „Das Seeamt Bremerhaven hat seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf See geleistet. Angesichts der hohen Anforderungen, die gerade in einer Zeit stetig wachsender Schiffsverkehre an den Sicherheitsaspekt gestellt werden müssen, ist eine Schließung des Seeamtes Bremerhaven weder aus sachlichen noch aus finanziellen Gründen zu vertreten. Als größter Hafen an der deutschen Nordseeküste und zweitgrößter Hafen der Bundesrepublik Deutschland ist Bremerhaven ein unverzichtbarer Standort für die Untersuchung von Schiffsunglücken in der Nordsee. Bei zahlreichen schwerwiegenden Unfällen hat es sich in den vergangenen Jahrzehnten als äußerst vorteilhaft erwiesen, dass die Seeämter vor Ort einen unmittelbaren Bezug zu den Schiffsrevieren haben und den direkten Kontakt zu allen mit der Seefahrt befassten Institutionen halten können.“ Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen. Ich habe es schon deutlich gemacht, dass sich die Seeämter bewährt haben. Seit 120 Jahren sind sie tätig, um Seeunfälle aufzuklären. Nun denke ich, wenn wir es hier auch schaffen, diesen Antrag der großen Koalition einstimmig zu
verabschieden, dass wir dann Erfolg haben können. Ich habe eigentlich Hoffnung darauf, weil der neue Bundesverkehrsminister selbst aus einem strukturschwachen Land, dem Saarland, kommt. Herr Klimmt hat neulich durch seinen Staatssekretär bei der Verabschiedung des Wasser- und Schifffahrtsdirektionspräsidenten in Aurich ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, dass er strukturschwache Regionen besonders bei Neuorganisationen des Bundes beachten wird und nicht Konzentrationen vornehmen möchte an Zentralorten. Ich denke, daran sollten wir auch den Bundesverkehrsminister messen.
Ich denke, dass auch das zweite Argument nach wie vor wichtig ist, das sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1982 ergibt, wonach das Bundesverfassungsgericht den Bund aufgefordert hat, bei Neuüberlegungen, bei Neustrukturen und bei ähnlichen Dingen Institutionen und Behörden in strukturschwachen Ländern zu belassen und sie nicht gleichzeitig in strukturstarke Städte zu verlagern. Deswegen, denke ich, haben wir gute Argumente, und ich hoffe, dass diesem Antrag einstimmig zugestimmt werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man braucht den Ausführungen des Kollegen Töpfer kaum etwas hinzuzufügen. Er hat eigentlich alles zu den Seeämtern gesagt, und von daher glaube ich, es ist ganz wichtig, dass wir das hier einstimmig beschließen. Es hätte mich nur gefreut, dass, wenn Sie, um auch noch einmal den Glaubwürdigkeitspunkt hervorzuheben, in Ihrer Kritik an der Bundesregierung das mit der gleichen Schärfe hervorgebracht hätten wie in der Vergangenheit, dass nämlich hier offensichtlich die Bundesregierung nicht gewillt ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der Struktur von Bundesbehörden zu berücksichtigen, nämlich das Bundesland Bremen bei der Strukturierung solcher Einrichtungen beziehungsweise beim Festhalten solcher Einrichtungen im Bundesland Bremen entsprechend zu berücksichtigen. Ich glaube, dass hier auch ein deutliches Wort unter Parteifreunden einem Saarländer sehr helfen könnte.
gangen ist, können wir ja hoffen, dass der andere Saarländer, der im Kabinett ist, an der Stelle vielleicht ein bisschen mehr Verständnis für den Norden hat. Es würde mich zumindest sehr freuen, wenn auch hier von der Mitte des Hauses entsprechende Bekundungen dann in Bonn zu den Parteifreunden, was ja immer so stark hervorgehoben wird, entsprechend gebracht würden. Dann werden wir ja sehen und hoffentlich zu einem Erfolg kommen.
Es würde mich freuen, denn das Seeamt Bremerhaven, Kollege Töpfer hat es ausgeführt, ist eine wichtige Institution, die wir hier an einem so wichtigen Hafenstandort wie Bremen und Bremerhaven benötigen. — Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich sagen, dass man sich eigentlich nicht gegen Verwaltungsreformen wenden kann. Das ist, glaube ich, Forderung auf der Tagesordnung aller Fraktionen und auch Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich kenne jetzt die hier angesprochene Verwaltungsreform nicht im Detail. Sie liegt mir weder vor, noch sind mir irgendwelche Details bekannt, so dass ich gar nicht beurteilen kann, welche Effizienz mit einer solchen Reform verbunden gewesen wäre, wenn sie denn beabsichtigt wäre. Von daher kann ich auf die Reform selbst gar nicht richtig eingehen. Ich wollte nur noch einmal grundsätzlich sagen, dass ich meine, der oberste Grundsatz bei diesen Fragen muss die Schiffssicherheit sein vor allen Standortfragen.
Damit habe ich aber auch schon die Grundsätze verlassen und möchte jetzt zu Bremen und den Standorten kommen und das schon angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts heranziehen, auch zur Überzeugung derjenigen, die meinen, man würde nur aus lokalpatriotischen Überlegungen heraus argumentieren. Ich würde gern aus den Leitsätzen zum Urteil des zweiten Senats vom 27. Mai 1992 die Passage Nummer vier zitieren, in der es heißt — Zitat mit Genehmigung des Präsidenten —:
„Schließlich sind auch Standortentscheidungen, für die der Bund zuständig ist oder an denen er mitwirkt,“ — das ist hier der Fall — „ein geeignetes Mittel, um der wirtschaftlichen Strukturschwäche eines Landes ein Stück weit abzuhelfen. Dafür kommen etwa Entscheidungen über den Sitz von Behör––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
den ebenso in Frage wie solche über den Standort wissenschaftlich-technischer Forschungseinrichtungen und Anstalten.“
Meine Damen und Herren, das ist ein Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das wir alle gemeinsam begrüßt haben, und dem sollten wir auch folgen.
Bundeszentralen, so heißt das auf Deutsch, sollen in Sanierungsgebiete, wenn sie denn neu gegründet werden, schon gar nicht, wenn welche aufgelöst oder zentralisiert werden, sollen sie in die Regionen, wo schon eine Vielzahl von Bundesbehörden angesiedelt ist. Gerade einem Sanierungsland steht eine Bundesbehörde gut zu Gesicht. Es stärkt das Image. Das ist, glaube ich, gar keine Frage. Die originäre Steuerkraft wird ebenfalls erhöht, man wird nicht mehr Bittsteller beim Bund durch den Länderfinanzausgleich, und es stärkt im Prinzip auch den Föderalismus.
Wir haben gerade hier in Bremen die Debatte geführt, als es darum ging, die Oberfinanzdirektion aus Bremen abzuziehen. Wir haben heftig im Konsens debattiert, aber trotzdem verloren. Das ist schade, wir bedauern das alle, aber jetzt, wenn solche neuen Überlegungen bei den Seeämtern in der Diskussion sind, ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem man anfangen muss, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch in die Praxis umzusetzen, meine Damen und Herren, das heißt Standorte stärken in Sanierungsgebieten. Man muss anfangen, jetzt dieses Urteil umzusetzen.