Wie beurteilt der Senat angesichts der hohen Kinderkriminalitätsentwicklung den fast völligen Verzicht auf eine geschlossene Heimunterbringung? Auch in diesen Einrichtungen kann die Erziehungsaufgabe im Mittelpunkt stehen.
Eine Entwicklung ist zu verzeichnen, und vor diesem Hintergrund sind die Entscheidungen, die über die Heimunterbringung von Kindern im Land Bremen getroffen sind, glaube ich, aufrechtzuerhalten.
Frau Senatorin Adolf, wie lange ist der Zeitraum zwischen einer Straftat und dem Urteil bei Kindern und Jugendlichen?
Bei Kindern? Es geht hier um die Strafunmündigen. Da gibt es gar kein Urteil! Sie werden natürlich im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen betreut, begleitet, aber es gibt eben kein Strafverfahren.
Ich gehe davon aus, dass es unverzüglich nach Bekanntwerden von unseren zuständigen Fachleuten in der Erziehungshilfe auch wahrgenommen wird.
Teilen Sie auch meine Auffassung, dass präventive Angebote der Jugendhilfe in erster Linie greifen müssen, bevor man über geschlossene Einrichtungen von Jugendlichen und Kindern redet?
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Novellierung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wir fragen den Senat: Welche Zeitschiene plant der Senat zur Novellierung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Wird der Senat dabei den Prozess der Modernisierung der Verwaltung berücksichtigen und die Gesamtkosten für Vertretungsrecht den Sanierungszielen Bremens anpassen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Partner der Regierungskoalition haben für ihre Zusammenarbeit in der fünfzehnten Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 1999 bis 2003 zum Thema „Novellierung des Bremischen PVG“ Folgendes vereinbart:
Erstens: Der Aufgabenwandel des öffentlichen Dienstes sowie die veränderte Aufbau- und Ablauforganisation im Rahmen der erforderlichen Modernisierung der Verwaltung erfordern die Überprüfung und Anpassung der Aufgaben der Personalvertretungen. Dabei ist unter Wahrung des Grundsatzes der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Modernisierung und Effizienzsteigerung der Verwaltung als fortlaufender Gestaltungsprozess eine aktive und verantwortliche Beteiligung der Beschäftigten erfordern, ebenso aber auch darauf Bedacht zu nehmen, dass eine Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren entsprechend den Anforderungen eines modernen Verwaltungshandelns erreicht wird.
Zweitens: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst fordert eine Anpassung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes an die definierten verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Mitbestimmung. Drittens: Der Senat legt bis zum 1. 1. 2000 eine Auswertung über den Anpassungsbedarf vor, der sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt.
Viertens: Die Beschäftigten und ihre Vertretungen sind weiter an der Verwaltungsreform zu beteiligen. Die vereinbarte Zusammenarbeit nach dem Verwaltungsreformabkommen ist daher intensiv fortzusetzen.
Fünftens: Mit externer Unterstützung wird eine Wirkungsanalyse über die Beteiligung der Beschäftigten unter den Bedingungen einer tief greifenden Verwaltungsreform erstellt, für die verschiedenen Ebenen und Bereiche des „Konzerns Bremen“ mit unterschiedlichen Beteiligungsstrukturen und -formen.
Der Senat hat die Arbeiten zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Insbesondere wegen der im Verfolg der Verfassungsänderung vom Juli 1999 mit Priorität vorangetriebenen Dezentralisierung der personellen Entscheidungsbefugnisse konnte der vorgenannte Termin nicht eingehalten werden. Der Senat wird eine Auswertung über den Anpassungsbedarf bis Mitte des Jahres vorlegen. Er wird bei seinen Vorarbeiten den Prozess der Modernisierung der Verwaltung und die Gesamtkosten sowie die -nutzen von Beteiligung und Vertretung in Bezug auf die Sanierungsziele Bremens berücksichtigen.
(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Das haben Sie nur gefragt, damit hier die Koalitionsvereinbarung verlesen wird!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Initiativen hat der Senat ergriffen, um die Kontrolle der Kennzeichnungspflicht nach der Novel-Food-Verordnung zu gewährleisten?
Zweitens: Will der Senat eine Marktübersicht über das Angebot an gentechnisch veränderten Lebensmitteln erstellen, um gezielter Kontrollen durchführen zu können?
Zu erstens: Die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung gewährleistet, so auch die Kennzeichnungspflicht nach der Novel-FoodVerordnung. Dies erfolgt durch Betriebsinspektionen — Prüfung der Rohstoffe, Lieferantennachweise, Eigenkontrollen, Produktkennzeichnung — und durch planmäßige Beprobung und Untersuchung des Marktangebots. Derzeit werden etwa zwei Prozent der Planproben für Produkte eingesetzt, die Zutaten enthalten, bei denen gentechnische Veränderungen möglich sind.
Zu zweitens: Nein! Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind, wenn sie die Anforderungen der Novel-Food-Verordnung und deren Folgeverordnungen erfüllen, frei verkehrsfähige Lebensmittel und unterliegen keiner weitergehenden Überwachung durch staatliche Behörden als andere Lebensmittel.
Der Senat ist der Auffassung, dass die Lebensmittelüberwachung für eine Kontrolle von Lebensmitteln, über deren Verkehrsfähigkeit in einem aufwendigen und umfassenden Verfahren in der Europäischen Kommission und im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz entschieden worden ist, zur Gewährleistung der Rechtskonformität über geeignete Instrumente verfügt.
Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass die Lebensmittelüberwachung durch die Antrags- beziehungsweise Anzeigeverfahren der Novel-FoodVerordnung und der damit verbundenen Informationspflichten der Europäischen Kommission und der Lebensmittelprüfstellen systematisch über Informationen verfügt und deshalb gezielte Kontrollen ausreichend wahrnimmt. — Soweit die Antwort des Senats!
Finden Sie das Probensoll von zwei Prozent hinreichend? Ihnen ist ja vielleicht bekannt, dass kürzlich die Zulassung von BT-Mais aufgrund der Risiken der Antibiotikaresistenz vom Gesundheitsministerium gestoppt worden ist. In der Tat ist es aber so, dass solcher BT-Mais über die Importzulassungen in die EU importiert wird, so dass aufgrund des Stopps des Gesundheitsministeriums sehr deutlich wurde, dass da Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen bestehen. Reicht in diesem Zusammenhang in der Tat dieses doch geringe Probenausmaß aus, zumal — ich hatte ja eine Kleine Anfrage gestellt — da deutlich wurde, dass der Missbrauch, das heißt der Verkauf von Lebensmitteln, die hätten gekennzeichnet werden müssen, das aber nicht sind, doch relativ groß ist?
Ich halte, gemessen an dem, was ich von anderen Bundesländern weiß über den Umfang von Kontrollen, diese Quote für angemessen.
Wenn der Senat schon der Auffassung ist, dass es auf das Bundesland Bremen bezogen offenbar nicht sinnvoll sei, eine Marktübersicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erstellen, wäre es dann nicht vielleicht sinnvoll, über eine Initiative im Bundesrat eine solche Marktübersicht für die gesamte Republik anzuregen?