Protocol of the Session on January 24, 2024

Wir wissen, dass es Umsturzpläne gab, die diskutiert worden sind, die bekannt geworden sind.

(Zuruf von der AfD: Lüge!)

Wir wissen auch – die Präsidentin hat das heute bei der Gedenkstunde angesprochen –, dass der Vizefraktionsvorsitzende Pläne entwickelt hat, um die Präsidentin als Verfassungsorgan hier im Landtag zu delegitimieren.

(Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD))

Was letztendlich in Deutschland Millionen von Menschen auf die Straße getrieben hat, war das Bekanntwerden des Treffens in Potsdam, bei dem sich AfD-Politiker mit anderen Nazis getroffen haben und Vertreibungspläne für Millionen von Menschen in Deutschland entwickelt haben. Damit ist eine rote Linie überschritten.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜ- NEN – Christoph Maier (AfD): Was hat das mit der Abstimmung zu tun?)

Wir haben es sehr gründlich abgewogen. Herr Hofmann, wir verstehen alle diejenigen, die sagen: Es ist wichtig, die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu erhalten. Auf der anderen Seite ist das hier eine Abstimmung, eine Wahl im Parlament, die auch eine Entscheidung beinhaltet, bei der man mit Ja oder Nein abstimmen kann.

Natürlich sind wir alle in der Verantwortung. Wir hätten vor fünf Jahren bei der letzten Wahl, in der letzten Legislaturperiode, diese Regelungen ändern können. Die größte Verantwortung dabei sehe ich – das ist meine persönliche Meinung – allerdings bei der Staatsregierung, die das hätte einbringen können. Darüber will ich jetzt aber nicht streiten. Wir haben Respekt vor allen Haltungen. Wir verstehen auch Ihre Haltung und Ihre Meinung, die Sie hier heute vertreten. Wir machen Ihnen keine Vorwürfe; wir haben aber für uns entschieden: Wir werden diejenigen,

die sich sozusagen nur einen Schafspelz übergeworfen haben, die in Wirklichkeit die neuen Nazis sind, nicht wählen. Das sage ich an diese Stelle ausdrücklich: Diejenigen, die sich "AfDler" nennen, sind in Wirklichkeit die neuen Nazis in diesem Land, und diese kann die SPD nicht wählen.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Jawohl! – Christoph Maier (AfD): Früher gab es für so etwas eine Rüge! – Weitere Zurufe von der AfD)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Jürgen Mistol für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist auch all denjenigen, denen es bisher nicht klar war, in den letzten Wochen klar geworden, dass die AfD eine Gefahr für die Verfassung und die Demokratie in unserem Land ist.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Für uns GRÜNE war und ist klar: Wir werden keine Kandidaten der AfD als nichtberufsrichterliche Mitglieder am Bayerischen Verfassungsgerichtshof wählen. Feinde unserer Verfassung haben in einem Verfassungsgericht nichts zu suchen.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Zuruf von der AfD)

Die Kandidaten der AfD nicht zu wählen ist heute nur möglich, wenn wir auch die Vorschläge der anderen Fraktionen inklusive unserer eigenen en bloc ablehnen, obwohl unter ihnen Personen sind, die wir für sehr geeignet halten, nichtberufsrichterliche Mitglieder am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sein.

(Christoph Maier (AfD): Das ist verantwortungslos!)

Wir bedauern das. Wir wollen in Zukunft – ich gehe davon aus, dass es auch anderen Fraktionen so geht – bei einer Wahl tatsächlich eine Wahl haben. Weil es tatsächlich nicht auszuschließen ist, dass eine unvollständige Besetzung des Gerichts dessen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und das Risiko einer

Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht besteht, werden wir GRÜNE einen Gesetzentwurf vorlegen, um Rechtsunsicherheiten im Verfassungsgerichtshofgesetz zu beseitigen.

Herr Kollege Hofmann, es ist gut, wenn wir solche Änderungen besprechen und möglichst gemeinsam auf den Weg bringen; denn für uns ist völlig klar: Wir müssen unsere Verfassungsorgane gegenüber den Feinden unserer Verfassung widerstandsfähig machen. Das wird eine gemeinsame Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause sein.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mistol. – Wir kommen zur Wahl.

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten zu nichtberufsrichterlichen Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 f auf:

Berufung der Mitglieder der Abgeordnetenrechtskommission nach Art. 23 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (s. a. Anlage 1)

Nach Artikel 23 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ist zu Beginn der Wahlperiode eine aus neun unabhängigen Mitgliedern bestehende Abgeordnetenrechtskommission zu bilden, die von der Präsidentin bei beabsichtigten Änderungen von Leistungen nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz zu hören ist. Ferner berät sie den Landtag nach Aufforderung durch die Präsidentin aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums im Einvernehmen mit dem Ältestenrat in Angelegenheiten des parlamentarischen Mandats bezüglich der Rechtsstellung der Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Die Mitglieder der Kommission, die weder dem Landtag noch einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen, werden vom Landtag auf Vorschlag des Ältestenrats berufen. Im Einzelnen verweise ich auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung, der die vom Ältestenrat zur Berufung vorgeschlagenen Persönlichkeiten entnommen werden können.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, hierüber im Rahmen einer Gesamtabstimmung zu beschließen.

Wer mit der Berufung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die aufgeführten Persönlichkeiten zu Mitgliedern der Abgeordnetenrechtskommission berufen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 g auf:

Bestellung der von den vorschlagsberechtigten Institutionen benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesdenkmalrat (s. a. Anlage 1)

Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 hat der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Institutionen nach Artikel 14 Absatz 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder für den Landesdenkmalrat mitgeteilt und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestellung durch den Landtag vorzunehmen.

Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird.

Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 h auf:

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Datenschutzkommission (s. a. Anlage 1)

Neben den parlamentarischen Mitgliedern bestellt der Landtag gemäß Artikel 17 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Bayerischen Datenschutzgesetzes weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Datenschutzkommission.

Das von den kommunalen Spitzenverbänden benannte Mitglied wurde bereits in der Plenarsitzung am 12. Dezember 2023 bestellt, ebenso das stellvertretende Mitglied. Bezüglich der Vorschläge der Staatsregierung, des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger sowie des Verbands Freier Berufe e. V. für die heute anstehende Bestellung verweise ich wiederum auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird.

Wer der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 i auf:

Bestellung von Mitgliedern für den Hochschulbeirat der Hochschule für Politik München (s. a. Anlage 1)

Nach Artikel 6 des HfP-Gesetzes ist bei der Hochschule für Politik ein aus insgesamt 20 Mitgliedern bestehender Hochschulbeirat zu bilden. Die ihm angehörenden weiteren Mitglieder sind vom Landtag in der Weise zu entsenden, dass jede Fraktion ein Mitglied benennt und diejenigen Fraktionen, denen mehr als 50 Abgeordnete angehören, je ein weiteres Mitglied benennen.

Die CSU-Fraktion hat danach das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder, und die übrigen Fraktionen haben das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied. Die Bestellung erfolgt jeweils für die Dauer der Legislaturperiode. Im Einzelnen können die von den Fraktionen benannten Abgeordneten wiederum der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Auch hierzu wurde im Ältestenrat vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Ich lasse deshalb jetzt so abstimmen.

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.