In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch herausgestellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, vor allem bei der Unterstützung der Länder und des IT-Planungsrats im Projekt- und Produktbereich. Zwischen Beantragung von Mitteln und dem tatsächlichen Projektbeginn verstrichen teilweise bis zu zwei Jahre. Fehlende Übertragungsmöglichkeiten des Budgets auf Folgejahre und das damit einhergehende Finanzierungsrisiko haben sich als nachteilig für die Fortentwicklung von Digitalprojekten erwiesen. Um die FITKO vor diesem Hintergrund zu einer beweglicheren, flexibleren Einheit zu machen, wurde eine Änderung des IT-Staatsvertrags notwendig, vor allem mit flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten.
Mit dem neuen IT-Staatsvertrag und den von Bayern maßgeblich forcierten Governance-Reformen – Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, welchen Stellenwert wir in diesem Prozess hatten – besteht jetzt die Möglichkeit, dass die FITKO von ihren Befugnissen her letztlich die ihr zugedachte Funktion in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung finanziell erfüllen kann. Neben der finanziellen Neuaufstellung wird der Aufgabenkatalog der FITKO und des IT-Planungsrates durch Beschreibungen präzisiert, ihre Finanzierungsgrundlage ausgeweitet und flexibilisiert. Zum Beispiel wird es nun möglich, dass die FITKO Projekte in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung mehrjährig und dauerhaft bewirtschaftet. Nach den neuen Vorschriften könnte der Wirtschaftsplan der FITKO auf drei Jahre im Voraus geplant werden. Durch die von Bayern und NRW vorangetriebenen Governance-Reformen werden die FITKO und der IT-Planungsrat zukünftig beim Projektmanagement durch Steuerungskreise erheblich entlastet. Damit werden dann auch Ressourcen für die Kernaufgaben frei.
Eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren wird sein, die durch den IT-Staatsvertrag und die zeitgleiche Governance-Reform hergestellten neuen Rahmenbedingungen auszufüllen, zu beleben sowie wirksam in Vollzug zu setzen.
Ergänzend zum Vorredner möchte ich sagen: Für genau solche Aufgaben – zwischen den Fachressorts zu vermitteln, eine Strategie vorzugeben – ist das Digitalministerium auch gedacht. In den letzten fünf Jahren hat das hervorragend funktioniert. Deswegen bin ich auf froh, dass wir das Ministerium beibehalten haben. Bei dieser Änderung des IT-Staatsvertrages hat Bayern sich erfolgreich für eine Reform des IT-Planungsrates und dessen untergeordnete Gremien starkgemacht, um die Länderinteressen besser zu wahren. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Legislaturperiode beginnt so, wie die letzte geendet hat. Wir diskutieren darüber, wie wir die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben können. Wir diskutieren über eine Modernisierung unseres Staates, über Bürokratieabbau, über das Vereinfachen von Prozessen und darüber, wie wir Behörden für die Menschen nahbarer, einfacher und umgänglicher gestalten können.
Lieber Minister, lieber Fabian, so blumige Worte wie die, mit denen du das gerade beschrieben hast, habe ich dafür jetzt nicht. Täglich grüßt das Murmeltier. Ich kannte ähnliche Formulierungen von Judith Gerlach. Jetzt kommt das von deiner Seite in deiner ersten Rede, wie toll Bayern doch dasteht, wie toll die Digitalisierung in Bayern eigentlich läuft.
2019, also vor genau fünf Jahren, haben wir schon einmal über den IT-Staatsvertrag diskutiert. Da war von der Staatsregierung genau das gleiche Wording da: Auf der einen Seite ist alles super und toll, ich habe mein Tablet auf meinem Schoß usw. Auf der anderen Seite ist die Realität in den fünf Jahren aber doch etwas anders gewesen. Dann kamen Ankündigungen, dass jetzt natürlich auch noch KI, Quantencomputing und was noch alles groß vorangebracht werden wird. Ähnliches höre ich auch jetzt bei dir wieder. Ich stelle also schon einen gewissen Wiedererkennungswert bezogen auf den Beginn der letzten Legislaturperiode fest. 2019 haben wir die erste Änderung zum IT-Staatsvertrag diskutiert. Damals ging es vor allem darum: Wie können wir die Kooperation zwischen Bund und Ländern verstärken? Wie können wir insbesondere auch die Kommunen stärker mit einbinden? – Wir haben jetzt auch fünf Jahre lang die FITKO, die Föderale IT-Kooperation, erlebt, und die hat sich – ich glaube, da kann ich dir schon zustimmen – sehr bewährt. Das sind gute Änderungen gewesen. Die FITKO als Anstalt öffentlichen Rechts ist gut und hat sich bewährt.
Gleichzeitig merken wir aber, dass unser Staat im Zeitalter der Digitalisierung zu langsam und zu unflexibel ist. Vieles ist einfach zu statisch. Der IT-Planungsrat hat sich Mitte letzten Jahres noch mal zusammengesetzt und sich Gedanken gemacht, wie denn die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben und vor allem flexibler gestaltet werden kann. – Jetzt hat er diese neue, zweite Änderung des IT-Staatsvertrages vorgeschlagen. Eigentlich sind diese Änderungen gar nicht so wild. Da geht es – wie du schon gesagt hast – im Kern darum: Wie wird die FITKO zukünftig finanziert? – Dabei gibt es vor allem einen Kern, und der Kern ist, dass die Digitalisierung der Verwaltung in Zukunft als Daueraufgabe begriffen wird.
Für mich als ITler, der in Unternehmen viel mit Change-Prozessen, Digitalisierung usw. beschäftigt war, hört sich das schon irgendwie komisch an, dass man heute auf die Idee kommt, zu sagen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Natürlich ist das eine Daueraufgabe; aber tatsächlich war das bisher nicht
so vorgesehen. Wir halten quasi sklavisch an dem Wirtschaftsplan fest, der einmal im Jahr aufgestellt wird, und haben keinerlei Flexibilität mehr, um auf der einen Seite auf Eventualitäten zu reagieren und auf der anderen Seite auch eine langfristige Planung zu ermöglichen. Hier wird durch diese Daueraufgabe dann doch einiges verändert. Das Digitalbudget im Wirtschaftsplan wird jetzt mehrjährig aufgestellt – und damit eine Zukunftssicherheit für Projekte gegeben, damit die eben auch in den folgenden Jahren sicher finanziert werden können – und kann auch unterjährig verändert werden. Damit kann man eben auch mal flexibel auf Neuerungen reagieren und muss nicht sagen: Das ist eine gute Sache, aber wir müssen erst mal warten, bis wir einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Das ist gut. Durch diese Kombination schaffen wir, glaube ich, auf der einen Seite eine gute Flexibilisierung und auf der anderen Seite Planungssicherheit. Das kann, wenn andere Rahmenbedingungen entsprechend dann ausgeführt oder verbessert werden, eben zu mehr föderaler Kooperation und hoffentlich auch zu einer schnelleren Digitalisierung der Verwaltung führen. Deswegen sind die Änderungen sinnvoll.
Ich glaube auch nicht, dass es in den Ausschüssen noch zu großen Diskussionen darüber kommen wird; aber da du mir jetzt ein bisschen mehr Zeit eingeräumt hast, will ich noch auf deine Schlussbemerkungen eingehen. Du hast einen Satz gesagt: Du hast gesagt, dass man die Digitalisierung nicht mit Verboten, sondern mit Innovationen voranbringen soll. Dann denke ich mir, die gefühlt erste Äußerung des neuen Staatsministers war: Er möchte in Zukunft Faxe in Behörden verbieten.
Er hat also keinerlei Ideen, jedenfalls noch nicht, zu der Frage, wie man denn tatsächlich auch die Innovation in Behörden so voranbringen kann, dass die Behörden am Ende die Aufgaben auch ohne Fax erledigen können. – Stattdessen kommt der Minister dann gefühlt am 01.01. in jede Behörde und reißt die Faxgeräte aus der Wand.
Deswegen plädiere ich da für mehr Innovation und weniger Verbote. Vielleicht kommt da in den nächsten fünf Jahren auch etwas von dir.
Vielen Dank, Herr Kollege Adjei. – Als Nächster hat der Kollege Tobias Beck von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Als studierter IT-Manager und nach langjähriger Tätigkeit in ebendiesem Bereich weiß ich um die wachsenden Herausforderungen und um die Entwicklung in der Informationstechnik; aber ebenso kenne ich die daraus entstehenden Möglichkeiten. Der reibungslose und sichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Aufgabe für alle in diesem Bereich Tätigen dar. Eine effektive Aufgabensteuerung erscheint also auch angesichts der steigenden föderalen IT-Budgets als unabdingbar. Genauso ist ein reibungsloser Betrieb zu gewährleisten. Dafür braucht es neben einheitlichen Sicherheitsstandards auch ein gemeinsames Grundverständnis über Ausgestaltungsmöglichkeiten und eine enge Bund-Länder-Zusammenarbeit.
Global gesehen ist es, denke ich, essenziell, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nicht in Kleinstaatlichkeit verrennt, sondern versucht, Synergieeffekte zu schaffen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Genau dafür steht der IT-Staatsvertrag.
Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist der Aspekt der Bündelung von Ressourcen sehr wichtig. Der Staat sollte nicht unnötig mehr Softwareentwickler und ITFachkräfte binden, als gebraucht werden. Gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und Bayern werden diese Fachkräfte eben auch an anderer Stelle dringend benötigt. Unabhängig davon ist es manchmal sinnvoller, Software zu verwenden, die vielleicht nicht hundertprozentig zum Workflow passt, dafür aber kostengünstiger ist, vor allen Dingen aber weniger Ressourcen bindet und die Kompatibilität zu anderen Systemen sicherstellt.
Seit der Verarbschiedung des IT-Staatsvertrags wurden bereits Erfolge geschafft. Es gibt eine gemeinsame Bibliothek; ich glaube, der Kollege Adjei weiß, wovon ich spreche. Es ist sehr wichtig, dass man eine gemeinsame Grundlage zur Programmierung schafft. Weiter gibt es Transport- und Informationskonzepte; OSCI und XTA sind da zwei gute Beispiele, die gerade im E-Government sehr häufig verwendet werden, um Sicherheit, Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität der Daten sicherzustellen.
Wie schon angeklungen ist, ist Bayern bei der Verwaltungsdigitalisierung im Ländervergleich aktuell auf Platz eins. Ich glaube aber schon, dass wir unsere Position, auch wenn wir auf Platz eins liegen, weiter ausbauen müssen und nicht verweilen können, sondern weiter vorangehen müssen. Die Digitalisierung wird weiter an Bedeutung gewinnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt wird in der Verwaltung künftig die Künstliche Intelligenz sein, die den öffentlichen Sektor weiter enorm verändern wird. Ich glaube, da ist gerade die Stärkung des IT-Planungsrats und der FITKO ein sehr wichtiger Bestandteil.
Ein weiterer wichtiger Grund ist die Finanzierung. Die Haushaltsansätze im Bund sind noch nicht final, aber es gibt erste Tendenzen, eher weniger Geld ins System zu pumpen. Ich glaube, der Staatsvertrag ist deshalb auch wichtig, um uns und der Bayerischen Staatsregierung im Hinblick auf die Finanzkontrolle und das Einstimmigkeitserfordernis für große finanzielle Entscheidungen bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Wir alle wissen, dass mehr Geld auch mehr Möglichkeiten bedeutet. Die Kooperation mit dem Bund ist dabei wichtig. Wie wir wissen, kann man sich auf den Bund aktuell aber nicht so verlassen. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales eine Organisationsreform des Planungsrates durchgesetzt.
Das sind bayerische Verhandlungserfolge. Ich möchte mich da ausdrücklich bei der Vorgängerin von Fabian Mehring, Judith Gerlach, und bei Fabian als jetzigem Minister für die guten Verhandlungsergebnisse bedanken.
Unser Ziel muss es sein, die Bürokratie abzubauen, wo dies möglich ist und wo die Digitalisierung Möglichkeiten bietet; dies ist dringend nötig. Dafür braucht es ein funktionierendes Netzwerk, um IT-Planungen voranzutreiben, Ideen zu entwickeln und an Lösungen zu arbeiten. Es braucht an das Jahr 2024 angepasste Lösungen und dazu passende gesetzliche Rahmenbedingungen und Gremien nicht nur für heute, sondern für die Zukunft eines modernen, globalen, attraktiven Standorts Bayern sowie einer zukunftsfähigen Verwaltung und Wirtschaft in ganz Deutschland. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Beck. – Als Nächstem erteile ich dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Florian von Brunn das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist sinnvoll, dem IT-Staatsvertrag zuzustimmen, nachdem er im Benehmen zwischen dem Bund und der Mehrheit der Bundesländer so verabredet worden ist.
Er ist nicht nur eine wichtige Grundlage für die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, sondern er regelt insbesondere auch den Online-Zugang für Bürgerinnen und Bürger. Er schafft also die Voraussetzungen für ein leichteres Leben. Ich glaube, unsere gemeinsame Zielsetzung und Sichtweise auf das Problem ist, dass Digitalisierung und Bürokratieabbau mit der Vereinfachung von Zugängen und Prozessen Hand in Hand gehen. Deswegen ist die Digitalisierung natürlich eine große Chance, indem jetzt verstetigt wird und mehr Unabhängigkeit und mehr Handlungsfähigkeit da sind. Das ist Ziel dieser Reform. Das ist gut, weil wir alle wollen, dass Bürgerinnen und Bürger immer mehr zentrale Verwaltungsdienstleistungen auch digital nutzen können. Ich finde es aber auch wichtig, die Unternehmen im Blick zu behalten, weil insbesondere die Angebote, die Unternehmen gemacht werden, im Wettbewerb auch Kosten darstellen. Es ist wichtig, dass wir vorankommen.
Im Bitkom-Index, dem Ranking der Großstädte bei der Digitalisierung, steht Bayern mit München, SPD-regiert, auf Platz eins und mit Nürnberg auf Platz vier nicht schlecht da. Ich finde es aber auch wichtig – ich möchte das an der Stelle ausdrücklich sagen –, dass wir die ländlichen Gemeinden nicht vergessen und sie bei der Digitalisierung und der Umsetzung dieser Möglichkeiten unterstützen.
Ich glaube, insgesamt können wir in Bayern schon auch noch mehr tun. Ich wünsche deswegen dem neuen Minister an dieser Stelle viel Glück.
Mein Vorredner hat gerade gesagt, Bayern stehe auf Platz eins. Fraunhofer FOKUS sieht das ein bisschen anders. Da gibt es aus dem letzten Jahr eine Studie, nach der die Stadtstaaten – Hamburg, Bremen und Berlin – auf Platz eins stehen; Bayern firmiert da unterdurchschnittlich.
Ich glaube also, es ist in dem ganzen Prozess wichtig, dass wir neben allen Willenserklärungen auch regelmäßig evaluieren, wo wir im Bereich der Digitalisierung stehen: Wo stehen wir in den großen Städten, aber wo stehen wir eben auch im ländlichen Raum?
Wir sind gerne bereit, mit unseren Vorschlägen konstruktiv mitzuarbeiten. – Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführen
dem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.