Protocol of the Session on February 4, 2025

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Gerd Mannes.

Sie haben natürlich recht. Im Hinblick auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" mit dem anschließenden Gesetz gibt es mehr als nur ein Problem – das stimmt. Jetzt reden wir aber über den Gesetzentwurf.

Jetzt frage ich Sie mal etwas. Wissen Sie, was Herr Aiwanger im Jahr 2019, als wir die Debatte geführt haben, gesagt hat? – Er hat gesagt: Dieses Volksbegehren ist ein Scheißdreck. – Damit hat er nicht ganz Unrecht gehabt. Eigentlich hat er recht gehabt. Er hat trotzdem zugestimmt. Aber noch mal die Frage: Warum haben wir das überhaupt eingeführt? Das war doch überflüssig wie ein Kropf, wenn wir noch Jahre über die Überbürokratisierung reden. Das Ganze hätte man auch bleiben lassen können. Oder sind Sie anderer Meinung?

Es ist ein Volksbegehren gewesen, das die Mehrheit der bayerischen Bevölkerung unterstützt hat. Die Mehrheit der bayerischen Bürger sind keine Landwirte, sie haben aber über den Kopf der Landwirte hinweg entschieden. Lieber Herr Kollege Mannes, wäre ich damals im Landtag gewesen – das sage ich auch ganz ehrlich –, hätte ich es nicht unterstützt, weil es nur einseitig belastet. Der Bürger wird nicht belastet, man schiebt alles auf die Landwirte ab. Das war damals nicht gut. Dazu stehe ich.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Anna Rasehorn.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern. Eine Folge des Volksbegehrens war ein Verbot der ersten Mahd vor dem 1. Juni. Wir haben sehr mühevoll – Herr Flierl und Herr Friedl haben das auch schon angesprochen – in einem Trialog mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden und der Politik einen Kompromiss erarbeitet. Das ist einfach ein guter Kompromiss. Die frühe Mahd würde nicht nur die Lebensräume von Bodenbrütern wie dem Kiebitz zerstören, sondern auch den Insekten ihre Nahrungsgrundquelle nehmen.

Dank der GRÜNEN und der SPD haben wir im Umweltausschuss eine gute Anhörung zu fünf Jahren Volksbegehren gehabt, aufgrund derer wir auch entschieden haben, eine Evaluation durchzuführen. Das hat auch schon Frau Kollegin Jakob gesagt. Was hat denn in den letzten fünf Jahren gut funktioniert? Worüber können wir noch mal diskutieren? – Hinsichtlich des Mahdverbots kann man aber schon mal eines festhalten: Der Gesamtzustand unserer bayerischen Wiesen ist leider weiterhin schlecht. Die Kiebitze haben Sie auch gar nicht ausgeschlossen. Die Wissenschaft kommt in den Studien zu dem Ergebnis, dass extensiv bewirtschaftete Wiesen mit später Mahd entscheidend für den Erhalt unserer Biodiversität sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon einmal über diesen Antrag sprechen, reden wir doch mal Tacheles. Was steht denn im AfD-Wahlprogramm zum Thema Förderung von Landwirten und der Rettung der Landwirte? – Dort steht ganz klar drin, dass Sie jegliche Subventionen ablehnen. Damit sind Sie nicht die Retter unserer Landwirtschaft, sondern die Totengräber. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD)

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Frau Kollegin. – Herr Kollege Gerd Mannes hat sich knapp zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Frau Rasehorn, neulich habe ich es im Ausschuss gesagt. Vielleicht haben Sie nicht zugehört. Gerne sage ich es Ihnen noch einmal. Ich erkläre Ihnen das Problem mit der Subvention gerne noch einmal. Deutschland gibt in diesen Topf ungefähr zehn Milliarden Euro, erhalten tun wir weniger als sechs Milliarden Euro. Jetzt frage ich Sie: Ist das für den deutschen Steuerzahler und für die deutsche Landwirtschaft ein gutes Geschäft? Ja oder nein?

Ich kann Ihnen gerne auch die Gegenfrage stellen. Die Gemeinsame Agrarpolitik fördert unsere Landwirt:innen. Unsere Landwirt:innen leben massiv von den Subventionen, weil sie sonst gar nicht überleben würden. Deswegen sind die Subventionen essenziell für unsere Landwirt:innen, auch wenn Sie das nicht verstehen. Reden Sie doch mit unseren Landwirt:innen, sie werden es Ihnen ganz klar darstellen. Bitte schön.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/3438 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshof Frau Kornelia Kornprobst, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, mit Ablauf des 13. Februar 2025 endet. Es wird vorgeschlagen, Frau Kornelia Kornprobst als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2025 dem Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diesen Wahlvorschlag anzunehmen. Die vorgeschlagene Kandidatin ist bereit, im Falle ihrer Wiederwahl das Amt anzunehmen, und hat die entsprechende Erklärung gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.

Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. An Ihrem Platz finden Sie hierzu den benötigten weißen Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen aus den vorangegangenen zwei Wahlgängen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. – Wir beginnen mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 17:01 bis 17:05 Uhr)

Haben alle Mitglieder ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesdenkmalrat

(Unruhe)

Ich bitte um Konzentration und darum, die Plätze einzunehmen.

(Glocke des Präsidenten)

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 27. Januar 2025 mitgeteilt, dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche als vorschlagsberechtigte Institution gemäß Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Frau Katrin Link als Stellvertreterin für Herrn Helmut Braun benannt hat. Es wurde darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestellung durch den Landtag herbeizuführen.

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestellung durch den Landtag.

Wer mit der Bestellung von Frau Katrin Link als stellvertretendes Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenso nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Eingabe Einwände gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Gemarkung Leiblfing EB.0370.19

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 18. Sitzung am 4. Dezember 2024 mit der Eingabe befasst und beschlossen, diese gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären und der Petentin die Stellungnahme der Staatsregierung zu übersenden.

Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen.

Zur Berichterstattung erteile ich nun zunächst das Wort an Herrn Kollegen Dr. Stefan Ebner.

Geschätzter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Besucher auf der Tribüne! Wir beschäftigen uns heute mit der Petition 0370.19. Im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden vom 4. Dezember 2024 hat die AfD-Fraktion fristgerecht gemäß Artikel 5 Absatz 2 Bayerisches Petitionsgesetz die Beratung und Abstimmung über die genannte Petition durch das Plenum beantragt. Mir fällt die Aufgabe der Berichterstattung zu, die ich bereits im Ausschuss hatte.

Die Petition beinhaltet den Einwand gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf der Flurnummer 54/1, Gemarkung Leiblfing im Landkreis StraubingBogen, Niederbayern. Eingereicht wurde die Petition am 1. September 2024. Die Petentin ist Frau Gabriele Müller aus der Gemeinde Leiblfing. Der Petition liegen 1.003 Unterschriften zugrunde.

In der Gemeinde Leiblfing existiert bereits ein Übergangswohnheim, das aktuell circa 50 Personen beherbergt. Das Gebäude ist im Besitz einer Privatperson, die dieses an die Regierung von Niederbayern vermietet. Neben diesem Gebäude soll nun ein neues Gebäude errichtet werden. Beide Gebäude zusammen sollen dann zu einer Gemeinschaftsunterkunft mit insgesamt 75 Personen umgewidmet werden, also 25 mehr als aktuell.

Die Baugenehmigung wurde am 29. September 2024 durch das Landratsamt Straubing-Bogen erteilt. Bezüglich der Unterkunft von Flüchtlingen liegt der aktuelle Erfüllungsgrad des Landkreises Straubing-Bogen nach der Asyldurchführungsverordnung bei 62 %. In den Verhandlungen im Vorfeld wurde der Gemeinde durch die Regierung von Niederbayern zugesichert, dass die maximale Anzahl bei 75 Bewohnern bleibt und dass innerhalb der nächsten 15 Jahre keine weitere Unterkunft im Gemeindegebiet entstehen wird. Die Petentin wendet sich gegen den Bau dieser weiteren Unterbringung in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets, da nach Ansicht der Petentin negative Auswirkungen wie Platzmangel, erhöhte Verkehrsbelastung, Konflikte, Lärmbelästigung und eine erschwerte Integration befürchtet werden. Sie kritisiert, dass der Mindestabstand zu Wohngebäuden gesetzlich nur drei Meter betragen muss und dass durch die dauerhafte Zweckbindung der Fläche dann Flächen für Gemeinschafts- und Spielflächen fehlten. Das führe, so die

Einschätzung der Petentin, dazu, dass sich die Bewohner dann auf der Straße aufhalten werden.

In der Berichterstattung und Mitberichterstattung im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass Petitionen im Bayerischen Landtag geprüft werden, wenn sie das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben. Der Ausschuss hat folglich zu bewerten, ob es hier zu einem Fehlverhalten der Behörden gekommen ist. Dies ist nach Auffassung von Bericht- und Mitberichterstatter ausdrücklich nicht der Fall. Die Empfehlung von Berichterstatter und Mitberichterstatter war folglich, die Petition für erledigt zu erklären, also nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag zu verfahren. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss dann gegen die Stimmen der AfD gefolgt. Die Begründung der AfD für die Ablehnung war, dass die Regierung von Niederbayern die Einwände der Petentin nicht sachlich widerlegt habe, sondern nur äußerst allgemein, und die Ausführungen weltfremd seien.

In der weiteren Debatte im Ausschuss wurde deutlich, dass es zwei Dinge zu unterscheiden gilt: Einerseits Aufgabe und Handlungsspielraum des Ausschusses und andererseits die inhaltliche politische Bewertung des Anliegens.

Zur politischen Bewertung wurde im Ausschuss erwähnt, dass es den allermeisten Abgeordneten lieber wäre, wenn es den Bedarf an diesen Unterkünften nicht gäbe, wenn es also deutlich weniger Asylbewerber gäbe. Diese Stellungnahmen stellen die Debatte im Ausschuss dar. Die Petition wurde, wie erwähnt, mehrheitlich für erledigt erklärt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Dr. Harald Schwartz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier. So könnte man die heutige Debatte untertiteln, da die AfD-Fraktion offensichtlich ihre Aufgabe darin sieht, kurz vor den Wahlen das zu tun, was erwartungsgemäß auch vor den nächsten Wahlen und vor jeder größeren Entscheidung passieren wird, Themen nach oben zu ziehen, die sonst über Monate, ich möchte sogar sagen: über Jahre, im Ausschuss recht einvernehmlich diskutiert und am Ende entschieden werden können.

Es sei dahingestellt, ob es wirklich darum geht, dass man den Petenten Hilfe leisten und die zum Teil berechtigten Anliegen würdigen möchte. Am Ende darf ich aber eines festhalten: Das, was die Petenten verlangen und einwenden, ist nicht ohne. Die Argumente, die sie vortragen, müssen gehört und gewichtet werden, und darauf ist einzugehen. Genau das ist aber auch passiert. Es gibt in der Petition – und jeder von uns kann das nachvollziehen –, Überlegungen vor Ort zu folgenden Fragen: Wie passt das, wenn die Belegung zu groß wird? Was bedeutet das für unser Wohnumfeld? Was bedeutet das für den an- und abfließenden Verkehr? Gibt es dort Sicherheitsbedenken und und und?

Wer sich den Sachverhalt genau anschaut, der kommt schnell zum Schluss, dass diese Fragen nicht nur diskutiert, sondern auch beantwortet wurden, teilweise mit echtem, materiellem Entgegenkommen und teilweise mit weiteren Schritten. Ich darf vielleicht im Einzelnen auf Folgendes aufmerksam machen: Man hat zwischenzeitlich Zusagen gemacht, dass – ich sage das bewusst in Anführungszeichen: – "nur" 75 Personen dort untergebracht werden. Man hat zugesagt, dass die Unterbringung zeitlich limitiert wird. Man hat sich, was die verkehrliche Belastung betrifft, angestrengt. Man musste aber feststellen, dass die Damen und Herren, die

da untergebracht sind, im Wesentlichen keine Kfz haben. Es handelt sich um berechtigte Überlegungen der Petenten, auf die man aber auch reagiert hat.