Kollegin Enders, Sie haben soeben wortwörtlich gesagt: Eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land muss erhalten bleiben. – Sie haben sogar darüber schwadroniert, dass es ein Recht auf wohnortnahe Versorgung gebe. Gleichzeitig hören wir von Ihnen ein großes Hurra für die Abwicklungsbürokratie der Staatsregierung. Sie sprechen hier von "Stärkung der Krankenhäuser", obwohl es um Schließungen geht, meine Damen und Herren. Stärkung durch Schließung – oder wie sollen wir das verstehen?
Ganz offen und ehrlich: Ich weiß nicht, warum sich die FREIEN WÄHLER an diesem Theater beteiligen, wo sie doch sonst immer für den ländlichen Raum stehen. Eine "wohlwollende Begleitung" dieses Gesetzentwurfs wird es mit uns sicherlich nicht geben.
Herr Winhart, Sie behaupten doch immer, dass Sie sich in der Gesundheitspolitik auskennen und mit Intelligenz an die Sache herangehen. Selbst Sie müssten doch bereits bemerkt haben, dass man ausschließlich mit AfD-Parolen
Sie bringen Parolen, wie zu allen Themen – in diesem speziellen Fall absolut nicht weiterkommt. Während Sie Parolen herausschreien, sorgen wir dafür, dass alle verfügbaren medizinischen Fachkräfte, die friedlich sind und sich an unsere Gesetze, an unsere Rahmenbedingungen halten, hier in unserem Land arbeiten dürfen, während Sie unterdessen menschenverachtend und rassistisch umherplärren.
Wir sorgen dafür, dass die Folgen der irrsinnigen Regularien des Bundes hier auf der Landesebene so weit wie möglich abgefedert werden. Das ist ein Beitrag zur Erhaltung der Krankenhausstruktur, zumindest aber dafür, dass sie aufgrund der irrsinnigen Bundespolitik nicht noch weiter kaputtgeht –
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Andreas Winhart (AfD): Sie haben wirklich keine Argumente mehr, Frau Kollegin!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! In dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, geht es nicht um sehr viel, obwohl es für die Krankenhäuser in Bayern eigentlich um alles geht. Es handelt sich um eine kleine bürokratische Erleichterung, die richtig ist. Aber mit der Bewältigung der eigentlichen Aufgaben werden Kommunen und Klinikträger weiterhin alleingelassen.
Dabei bitten sie händeringend, immer lauter und verzweifelter darum, dass die Bayerische Staatsregierung endlich ihrer Aufgabe nachkommt und eine gescheite, zuverlässige und zukunftsfähige Krankenhausplanung vorlegt. Das wäre eine Chance gewesen.
Was braucht es wo? Das ist die entscheidende Frage, die Sie endlich beantworten müssen. Welche Standorte für Kliniken in Bayern sind unverzichtbar für eine schnell verfügbare und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung? Wer soll sich wo in bestimmte Fachgebiete vertiefen, sodass wir in Zukunft flächendeckend eine möglichst gute Versorgung bekommen? – Damit lassen Sie Klinikträger und Kommunen aber weiterhin allein. Das ist durchaus gefährlich.
Sie liegen falsch, wenn Sie weiterhin meinen, die Umsetzung der Krankenhausreform den einzelnen Akteuren vor Ort aufbürden zu können. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist und bleibt die gesetzliche Aufgabe der Staatsregierung.
Entscheidungsträger vor Ort können doch nur dann eine sinnvolle Entscheidung treffen, wenn eine verlässliche, zukunftsfähige Versorgungsplanung vorliegt. Mit diesem Gesetzentwurf geben Sie aber auch hierzu keine Orientierung. Sie sagen heute lediglich: Wenn jemand von sich aus umstrukturiert und damit auf die heutige Bedarfslage reagiert, dann verlangen Sie nicht auch noch Fördergelder zurück. – Das ist schön. Aber ganz ehrlich: Etwas anderes wäre ja auch noch schöner!
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird es Klinikträgern und Kommunen ein bisschen erleichtert, sich umzustrukturieren. Das ist richtig und dringend nötig, reicht aber bei Weitem nicht aus.
Als Ihnen Ende des vergangenen Jahres die kommunalen Spitzenverbände aufs Dach gestiegen sind und sich über die mangelnde Krankenhausplanung der Staatsregierung bitter beschwert haben, ist Ihnen nicht mehr eingefallen als das, was heute hier vorliegt, und die Vergabe von Gutachten – für viel Geld – an Externe. Das ist nämlich der Rest des 7-Punkte-Plans.
Sie bleiben stur dabei, nur eine Moderatorenrolle übernehmen zu wollen, aber keine Verantwortung. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes verantwortungslos. Die Kliniken in Bayern brauchen eine gescheite Krankenhausplanung und keinen moderierten Stuhlkreis. Dieser Gesetzentwurf betrifft nur eine kleine, aber durch
aus dringend nötige Änderung. Die Bewältigung der eigentlichen Aufgaben bleiben Sie jedoch weiterhin schuldig.
In diesem Gesetzentwurf ist von "abtrennbaren Teilen eines Krankenhauses" die Rede. Es wird sicherlich interessant, wenn in der Beratung die Frage erörtert wird, wie das planungsrechtlich identifiziert bzw. definiert werden soll. Entscheidend für die Krankenhausträger sind auch künftig die Rückläufe der Planungsbehörden. Diese überschneiden sind aber möglicherweise mit der Vergabe oder dem Baubeginn. Wir werden schauen müssen, wie es mit den Interpretationsspielräumen dann aussieht, damit dies nicht doch noch zu Schwierigkeiten führt.
Es wäre für die Umsetzung des Gesetzentwurfs hilfreich, wenn die Staatsregierung dafür sorgen würde, dass die jeweiligen Bezirksregierungen und die Behörden einheitliche Regelungen für das Prüfverfahren schafften. Es muss insgesamt entbürokratisiert werden, weil es zum Teil zu langsam vor sich geht und in den Behörden auch unterschiedlich gehandhabt wird. Es wäre gut, wenn Sie auch hier für Klarheit sorgen würden.
Grundsätzlich geht dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Aber die große Aufgabe der Krankenhausplanung bleibt immer noch offen.
Vielen Dank. – Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Huber, AfD-Fraktion, vor.
Kollegin Waldmann, gestern Abend haben wir den Haushalt beschlossen; ich bin Mitglied des Krankenhausausschusses. Wir müssen wieder Millionen zuschießen, weil wir das Krankenhaus sonst nicht erhalten könnten. Sie stellen sich hierhin und sagen, das sei Aufgabe des Staates. Aufgabe des Bundes wäre es eigentlich, dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser, um die Aufgabe der optimalen Versorgung erfüllen zu können, die Vergütung erhalten, die sie brauchen. Das ist bisher nicht der Fall. Im ländlichen Raum haben wir riesige Probleme. Auch Sie reden hier von dem Mangel an Fachkräften. Schauen Sie sich einmal den Stellenplan an; dann wissen Sie, was die Leute dort aushalten müssen. Angesichts dessen kommt gerade eine von der SPD daher – Entschuldigung, dass ich es so formuliere – und sagt, das sei Sache des Staates, wir seien für die Planung zuständig. Was sollen wir denn planen, wenn wir nicht einmal die Unterhaltskosten zahlen können? Was sollen wir dann noch planen?
Wir sind für ortsnahe Versorgung. Das Geld müsste da sein. Das müssen uns die Krankenhäuser wert sein.
Es kann doch nicht sein, dass Sie die Rolle des Buhmanns wieder weiterschieben. Wir hören das von Ihnen jede Woche, aber es ändert sich nichts. Wie lange werden wir das Krankenhaus noch halten können? Wir müssen in die Neuverschuldung gehen, weil wir nicht einmal mehr die Pflichtaufgaben erfüllen können. Wie sollen wir die Kliniken im ländlichen Raum erhalten?
Herr Huber, ich erkläre es Ihnen gern auch zum x-ten Mal: Krankenhausplanung ist Ländersache. Investitionskostenförderung ist Ländersache.
Die Krankenhausreform auf der Bundesebene dient dazu, eine bessere, auskömmlichere Vergütungsstruktur zu schaffen. Darum geht es ja ganz genau: dass wir keine Fehlanreize mehr haben, sondern in die Krankenhäuser so investieren, dass wir eine gute, zukunftsfeste Versorgung sicherstellen. Durch die Krankenhausreform sollen unter anderem die Vorhaltekosten finanziert werden.
Heute, in der jetzigen Struktur, geht es doch den Krankenhäusern schlecht. Deswegen muss die Struktur geändert werden; sie ist teuer und ineffizient.
Ganz ehrlich, es kann nicht darum gehen, immer nur Krankenhäuser zu retten. Es muss darum gehen, die bestmögliche medizinische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Das ist die Aufgabe, die wir als Politik haben. Wenn dafür Veränderungen nötig sind, dann muss man sie anpacken und darf sich davor nicht immer scheuen.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung finden Begründung sowie Aussprache zu einem Wahlvorschlag nur statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt.
Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags und Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine Aussprache hierzu beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen.
Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Bisher haben die von der AfD-Fraktion als Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten beantragt. Die AfD-Fraktion hat Herrn
Abgeordneten Markus Walbrunn als Kandidaten vorgeschlagen. Wie soeben beschlossen, findet hierzu keine Aussprache statt.
Wir kommen zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten blauen Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können die Stimmabgabe entweder vom Platz aus hier im Plenarsaal oder in der Wahlkabine draußen im Wandelgang zum Lesesaal vornehmen. Wenn Sie den Stimmzettel am Platz ausfüllen, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Kennzeichnung nicht beobachtet werden können und eine geheime Wahl sichergestellt ist. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.