Protocol of the Session on February 4, 2025

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu

überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 b aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass es zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 7 drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden werden. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmkartentaschen, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus dem Postfach vor dem Plenarsaal zu holen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (Drs. 19/4721) - Erste Lesung

Die Begründung und die Aussprache werden miteinander verbunden. Die Staatsregierung hat 14 Minuten Redezeit. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Als Erstem erteile ich dem Staatsminister Albert Füracker das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt über ein Gesetz, das sich nicht besonders eignet, um eine große politische Auseinandersetzung mit vielen Argumenten, hin oder her, zu führen. Es klingt juristisch sehr technisch, sorgt aber für positive Folgen für die Krankenhausträger, die sich mit großen Problemen beschäftigen müssen, nämlich mit Krankenhausschließungen, Krankenhausteilschließungen oder der Umorganisation der Krankenhäuser vor Ort.

Dieser Gesetzentwurf ist letztlich ein Ausfluss des 7-Punkte-Plans der Kollegin Judith Gerlach, der vorsieht, dass wir bei Krankenhausschließungen mit einer größtmöglichen Entlastung bei betroffenen Krankenhausträgern reagieren können. Es geht um die Rückzahlung von bis dahin noch gebundenen Fördermitteln.

Wir haben in dem Gesetzentwurf alle Möglichkeiten geprüft, die Rückforderungsverzichte auf möglichst viele Tatbestände zu erweitern, damit die Krankenhausträger bei Schließungen und Teilschließungen von Krankenhäusern möglichst entlastet werden. Darüber hinaus haben wir alle Möglichkeiten der Vereinfachung des Förderrechts genutzt und in diesem Gesetzentwurf abgebildet.

Der Grund dafür, dass die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs hier im Landtag recht unspektakulär sein dürfte, ist, dass wir alles mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände einvernehmlich abgestimmt haben. Der Gesetzentwurf wurde auch mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft einvernehmlich besprochen. Er wird von ihrer Seite ausdrücklich begrüßt.

Worum geht es? – Wir müssen bei Krankenhausschließungen aus juristischen Gründen prüfen, ob im Einzelfall Fördermittel zurückgefordert werden müssen. Wenn nämlich ein Gebäude mit Fördermitteln finanziert wurde und später verkauft oder vermietet wird, ist es logisch, dass diese sogenannten "Verwertungserlöse" wieder in den Krankenhausförderetat zurückfließen müssen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass es so richtig ist, sondern dass die Hälfte des Krankenhausförderetats auch von den Kommunen bezahlt wird. Wir können also nicht so tun, als handele es sich um rein staatliches Geld. Die Kommunen selbst haben dies richtigerweise so erkannt. Die Mittel können auf diesem Wege zweckentsprechend wieder für neue Krankenhausinvestitionen eingesetzt werden.

Wir hatten bislang eigentlich schon weitreichende Regelungen im Krankenhausgesetz, den Rückforderungsverzicht zu gestalten, insbesondere dann, wenn die Nachnutzungen im sozialstaatlichen Interesse liegen, wenn also zum Beispiel aus einem Krankenhaus ein Alten- oder Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen wurde oder wie auch immer. Dann haben wir in der Regel Möglichkeiten gehabt, auf die Rückforderung zu verzichten. Der Freistaat Bayern ist in dieser Hinsicht jedoch nicht frei, sondern bewegt sich im EU-Beihilferecht. Selbstverständlich ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Deswegen ist ein genereller Rückforderungsverzicht nicht einfach möglich; denn ein Verzicht darf nicht zu einer doppelten Finanzierung von Investitionen führen. Wenn Sie also zum Beispiel ambulante Nachnutzungen haben – wie etwa durch ein MVZ oder Arztpraxen –, können die Investitionen aus den jeweiligen Vergütungen auch bezahlt werden. Bei einer zusätzlich vergünstigten Nutzung durch geförderte Krankenhausgebäude entsteht somit aus beihilferechtlicher Sicht ein ungerechtfertigter Vorteil; denn auch niedergelassene Ärzte müssen ihre Arztpraxen erwerben oder dafür Miete zahlen. Hier muss der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden.

Der Krankenhausträger muss daher bei der Nachnutzung geschlossener Krankenhausgebäude eine ortsübliche Miete oder einen ortsüblichen Kaufpreis verlangen. Somit entsteht ein Anspruch auf eine Rückforderung im Einzelfall. Die Rückforderung ist aber schon jetzt ohnehin auf die erzielbaren Verwertungserlöse ermäßigt, obwohl manchmal behauptet wird, dass jemand, der sein Krankenhaus ganz oder teilweise schließen muss, die Fördergelder komplett zurückzahlen müsste. Das war auch bisher nicht der Fall. Die erzielbaren Verwertungserlöse, zum Beispiel Mieten, die auf die geförderten Investitionen entfallen, sind der Grund dafür, dass über eine Rückforderung nachgedacht werden muss.

Dieser wirtschaftliche Vorteil aus der Förderung darf also nicht entstehen. Sollte ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Förderung entstehen, wäre das eine unzulässige Beihilfe. Wir haben geprüft, was wir noch alles ergänzen können, um die Rückforderungsverzichtsmöglichkeiten zu erweitern. Mit diesem Gesetz werden wir den dargestellten rechtlichen Rahmen vollumfänglich ausschöpfen. Neu ist zum Beispiel, dass die Nachnutzung für förderfähige kommunale Zwecke in Zukunft möglich sein wird, wenn diese nicht mit einer Refinanzierung von Fördermitteln verbunden sind. Damit werden die privilegierten Nachnutzungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Wird das ehemalige Krankenhaus zum Beispiel als Verwaltungsgebäude, als Gesundheitsamt, als Jugendamt, als kommunale Beratungsstelle, als Bibliothek oder als Musikschule genutzt, ist eine Rückforderung grundsätzlich nicht mehr notwendig.

Wir werden auch die Eigeninvestitionen anrechnen, die grundsätzlich förderfähig gewesen wären. Wir sehen bei Krankenhausinvestitionen öfter, dass Träger eigenes Geld investiert haben und sich dann bei der Krankenhausschließung dafür rechtfertigen mussten, was mit den Fördermitteln geschieht, obwohl sie keine Förderung beantragt hatten. Das stellen wir ab. Investiert ein Krankenhausträger Eigenmittel in eine eigene oder eine benachbarte Einrichtung, wird dies mit den Fördermitteln, die eigentlich zurückgefordert werden müssten, verrechnet.

Bei Teilschließungen von Krankenhäusern veranlassen wir keine Rückzahlung von Veräußerungserlösen für umsetzbare Anlagegüter. Diese Mittel können künftig an die eigenen pauschalen Fördermittel überwiesen werden. Damit kommen wir den Krankenhausträgern sehr weit entgegen. Gerade für kleinere Investitionen im eigenen Krankenhaus ist das sehr wichtig.

Zudem werden wir weitere förderrechtliche Erleichterungen vornehmen. Ich nenne die Möglichkeit, in Härtefällen auf die Verzinsung von zurückgezahlten Fördermitteln zu verzichten, und die Abschaffung der Abrechnung früherer Darlehensförde

rungen, welche sehr verwaltungsaufwendig war und auch nicht mehr praktikabel ist. Außerdem werden wir künftig unkompliziert einen Teilträgerwechsel ermöglichen, wenn der neue Träger den Förderbescheid mit der gesamten Rechtswirkung übernimmt.

All diese Maßnahmen kommen weitestgehend dem entgegen, was sich die Krankenhausträger in ihrer schwierigen Situation wünschen. Diese Möglichkeiten wollen wir in diesem Gesetz schaffen. Der Rückforderungsverzicht wird also um viele Möglichkeiten erweitert, um die anstehenden Umstrukturierungen zu erleichtern.

Ich bitte, diesem Gesetzentwurf in den Beratungen der Ausschüsse zuzustimmen, damit wir möglichst rasch ein gültiges Gesetz bekommen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Andreas Winhart für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben eben gesagt, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und die Bayerische Krankenhausgesellschaft dieser Gesetzesänderung anschließen. Das mag sein; denn sie werden entlastet. Es ist allerdings nicht so, dass sie diese Schließungen, diesen Raubbau am bayerischen Krankenhauswesen, der uns durch die Lauterbach‘sche Reform vom letzten Oktober aufgezwungen wird, gutheißen. Das muss an dieser Stelle einmal klargestellt werden.

Schauen wir uns diesen Gesetzentwurf, den die Staatsregierung hier vorlegt, an. – Wo ist eigentlich unsere Gesundheitsministerin? – Sie versuchen, sich der Krise anzupassen und die Krise zu verwalten, finden aber nicht die Lösung dafür, meine Damen und Herren. Sie sind wie ein Reh nachts im Scheinwerferlicht auf der Staatsstraße. Sie wissen ganz genau, dass ein ziemlich heftiger Aufprall kommen wird, bewegen sich aber nicht und machen schön weiter wie bisher. Das kann nicht sein. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Schutz unserer bayerischen Krankenhäuser, insbesondere der Notfallaufnahmen, aber keine Verwaltung der Krise, wie Sie das vorhaben.

(Beifall bei der AfD)

Die Notfallaufnahmen und die zentralen Notfallambulanzen in den bayerischen Kliniken müssen erhalten bleiben. Es darf sich nicht wiederholen, was bereits in zahlreichen Orten Einzug gehalten hat. Ich möchte das Thema Mainburg jetzt nicht weiter ausführen. Es muss ganz klar sein: Wenn unsere Krankenhauslandschaft durch Herrn Lauterbach ausgedünnt wird, werden auch im Rettungsdienst Mehrkosten auf uns zukommen; denn den müssen wir bestellen. Wir müssen dann mehr aus unserem eigenen Topf zahlen, weil von Berlin und den Sozialkassen weniger übernommen wird.

Diese Reform geht zulasten Bayerns und des ländlichen Raumes. Dagegen müssen wir uns wehren. Wir müssen diese Strukturen zum Wohle der Patienten, der Ärzte, der Pflegekräfte und der Angehörigen erhalten und dürfen nicht die Abwicklung hier im Landtag abstimmen lassen. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass zentrale Notaufnahmen in Bayern ausgedünnt werden. Der Kern des Problems liegt darin, dass Berlin diese verkorkste Reform auf Bayern ummodelt. Die Bayerische Staatsregierung hat es offenbar nicht geschafft, die entsprechenden Hinweise der Opposition, die anlässlich der Regierungserklärung der Staats

ministerin im Oktober gegeben wurden, aufzunehmen und zu versuchen, wie man es besser und richtiger machen könnte. Sie haben offenbar auch nicht aufgepasst, als wir im letzten Jahr das bayerische FAG ändern wollten. Damals haben wir Vorschläge gemacht, wie die Defizite der bayerischen Krankenhäuser künftig ausgeglichen werden könnten. Dann müssten wir nicht über eine Abwicklung diskutieren.

Wir haben von Ihnen für unsere sogenannte Krankenhausmilliarde bei den letzten Haushaltsverhandlungen eine Ablehnung bekommen. Dafür wollten Sie kein Geld ausgeben. Sie wickeln jetzt lieber zusammen mit Herrn Lauterbach die bayerischen Krankenhäuser ab. Meine Damen und Herren, diese Politik ist mit der AfD nicht zu machen.

(Beifall bei der AfD)

Gleichzeitig ermöglichen Sie bei der Haushaltspolitik der Kommunen ein Laisserfaire. Dort kann man jetzt mit einem Bau beginnen, ohne einen Förderantrag gestellt zu haben. Wo kommen wir denn da hin? Auch bei den Betreibern wird einer unlauteren Haushaltspolitik Tür und Tor geöffnet. Nein, gerade in diesen Zeiten müssen wir darauf achten, dass das Steuergeld ordentlich verwendet wird. Meine Damen und Herren, Sie sitzen hier im völlig falschen Zug. Wir wollen alle Punkte Ihres Gesetzentwurfs unterstützen, mit denen Bürokratie gemindert oder abgeschafft wird. Auch zu den Maßnahmen, mit denen die Kommunen geschützt werden, sagen wir Ja. Wir sagen aber Nein zu einer Schließung von Krankenhäusern in Bayern. Diese Politik wird es mit der AfD nicht geben.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, kommen Sie zurück auf den Pfad der Vernunft. Lassen Sie uns gemeinsam Bayerns Kliniken in ihrer Struktur und in ihrer Breite erhalten, vor allem die Kliniken im ländlichen Raum. Der Vorstoß von Herrn Lauterbach im letzten Oktober war ein Stoß gegen Bayern, gegen den hiesigen ländlichen Raum, gegen die gesundheitliche Versorgung sowie gegen Bayerns Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und Patienten. Meine Damen und Herren, diese Menschen müssen wir schützen. Schwören Sie dieser Brandmauer ab und kommen Sie auf die richtige Seite. Dann wird es mit Bayern wieder aufwärts gehen.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Veränderung, Dynamik, Transformation – diese Begriffe beschreiben viele Bereiche unseres gesellschaftlichen und politischen Lebens. Veränderungen sind nicht per se gut oder schlecht, sondern es kommt darauf an, das zu erhalten, was sich bewährt hat, aber auch das mutig zu ändern und anzupassen, was man ändern muss. Das ist Kernelement konservativer Politik, die modern gedacht, die bürgerfreundlich ist und Sinnvolles umsetzt.

Eine besondere Dynamik trifft dabei unser Gesundheitssystem. Wir bekommen das alle mit und diskutieren das sehr häufig. Gesundheit ist deshalb das Thema, das die Menschen besonders bewegt, weil wir alle existenziell davon profitieren, dass die Gesundheit einfach das Wichtigste ist, was wir haben. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen enormen Veränderungen und auch einem Veränderungsdruck unterworfen. Gründe hierfür sind die schwierige Situation, Fachkräfte im ärztlichen und pflegerischen Bereich zu finden, allgemein der medizinische Fortschritt, der demografische Wandel, die Digitalisierung oder auch die Finanzierung des Gesundheitswesens ganz allgemein, um nur einige Gründe zu nennen. Weitgehende

Einigkeit herrscht dabei darüber, dass wir in unserem Gesundheitssystem auf die Herausforderungen dieser Zeit mit Reformen reagieren müssen.

Genau darauf zielt der vorliegende Gesetzentwurf ab. Der Grundsatz lautet: Wir wollen Transformation im Krankenhausbereich bestmöglich, träger- und damit auch kommunalfreundlich begleiten und ermöglichen. Wir wollen schneller, flexibler und pragmatischer beim Bauen, Fördern und Reformieren sein. Der Gesetzentwurf zeigt noch etwas anderes, nämlich die gute Partnerschaft zwischen den verschiedenen politischen Ebenen, den Kommunen auf der einen Seite und uns als Freistaat Bayern auf der anderen Seite, weil wir hier kommunale Forderungen aufgreifen. So erklärt sich auch das hohe Maß an Zustimmung zu dem, was hier gewünscht wird, um die Transformation angehen zu können.

Staatsminister Füracker hat die wesentlichen Bestimmungen ausgeführt, und ich möchte sie in aller Kürze wiederholen und auch aus kommunaler Sicht beleuchten. Wenn wir es bei Baumaßnahmen schaffen, dass ein früherer Baubeginn möglich wird, weil schon das positive Prüfergebnis der Förderbehörde ausreicht, dann können die Träger vor Ort, die oftmals unter Druck stehen, schneller bauen. Zeit ist Geld. Somit können wir hier die Transformation voranbringen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Albert Füracker hat es ausgeführt: Wenn ich mich daranmache, als Träger möglicherweise Teile eines Krankenhauses oder eine Gesundheitseinrichtung umzunutzen, dann steht oft die Frage im Raum: Wie gehen wir mit den bisherigen Fördergeldern um? – Hier mehr Flexibilität zu schaffen, mehr Tatbestände zu definieren, die ein breiteres Maß an Nachnutzung möglich machen, das ist das, was die Planungen von Trägern ermöglicht, fördert und die Kommunen an der Stelle entlastet.

Viele Baumaßnahmen sind in den letzten Jahren – wir wissen das und kennen das aus den unterschiedlichsten Bereichen – natürlich von Kostensteigerungen betroffen. Diese werden bei der Förderung berücksichtigt, aber oft erst nach einer Abrechnung, die lange Zeit in Anspruch nimmt. Um den Prozess zu beschleunigen, sind Abschlagszahlungen nun früher möglich. Kommunen und Träger sind nicht mehr gefordert, Zwischenfinanzierungen, die auch wieder Geld kosten, zu bezahlen. Das ist ein deutliches Entgegenkommen und eine deutliche Vereinfachung. Letztlich werden auch förderrechtliche Erleichterungen im Allgemeinen übernommen, soweit sie für die Krankenhausinvestitionsförderung sinnvoll sind. Das betrifft unter anderem auch die Erleichterung bei der Prüfung der Vergabe von Aufträgen.

Wir begrüßen die Weiterentwicklung des Bayerischen Krankenhausgesetzes, welches Trägern und Kommunen in einer Zeit zugutekommt, die mit vielen Veränderungen vor Ort einhergeht. Dabei sind die Maßnahmen für den Staatshaushalt als kostenneutral anzusehen.

Neben den Gründen für die Veränderungen im Krankenhausbereich und im Gesundheitswesen ganz allgemein, die ich eingangs erwähnt habe, spielt natürlich auch die im Bund beschlossene Krankenhausreform eine wichtige Rolle. Die Reform ist beschlossen, aber wir brauchen dringend auch Änderungen bei dieser Reform. Eine umfassende Krankenhausreform nimmt nämlich nicht nur die großen medizinischen Zentren, vor allem in den Städten, in den Blick, sondern auch die Krankenhausversorgung in der Fläche und im ländlichen Raum. Eine gelingende Krankenhausreform nimmt auch in den Blick, dass wir gerade die kleineren Häuser während der Pandemie gebraucht haben. Niemand will mehr eine Pandemie, aber vorbereitet müssen wir doch darauf sein, und das geht das nur mit dezentralen Strukturen.

Eine gute Krankenhausreform bedeutet auch – und daher müssen wir sie ändern –, dass wir unseren Krankenhäusern Luft zur Entwicklung lassen, indem sie die Betriebskosten gegenfinanziert bekommen, die sie am allermeisten belasten. Eine gelungene Krankenhausreform bedeutet auch, dass man sie mit den Ländern und mit den Kommunen und nicht über deren Köpfe hinweg macht und dass man sie nicht unabgesprochen einfach ins Werk setzt. Eine neue Bundesregierung wird das angehen und wird die notwendigen Transformationen dort, wo sie durchdacht, notwendig und sinnvoll sind, fördern. Das ist das Gegenteil von dem, was jetzt passiert oder passieren könnte, nämlich das Gegenteil eines kalten Strukturwandels, der medizinisch, aber auch ökonomisch falsch ist.

Wir entwickeln die Krankenhausplanung hier in Bayern in Kooperation mit den Trägern, den Kommunen und in immer stärkerem Maße auch sektorenübergreifend fort. Dazu dient der von Judith Gerlach vorgelegte 7-Punkte-Plan, ein 7-PunkteMaßnahmenplan zur Krankenhausentwicklung, der die Krankenhausentwicklung und Planung in Bayern fortschreibt. Dazu dient das von Albert Füracker vorgelegte Gesetz, das wichtige Entlastungen und gute Möglichkeiten für Transformationsprozesse liefert. Wir stehen für eine moderne, gute und möglichst flächendeckende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung, die wir unter schwierigen Bedingungen sichern und fortentwickeln werden.

Wir stimmen den geplanten Änderungen im Bayerischen Krankenhausgesetz zu und bitten auch Sie, dies zu tun. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank. – Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Winhart.