Protocol of the Session on December 10, 2024

Darüber schauen Sie hinweg, weil Sie nicht mehr in der Realität sind! Das ist das Traurige an dieser schwarz-grünen Politik. So schaut es aus, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der AfD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

Und nur Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, Sie benennen hier ein angebliches Problem, das in Wirklichkeit absolut kein Problem ist.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der AfD)

An Ihrem Vorschlag zu diesem Gesetzentwurf sieht man ganz klar, dass bei Ihnen in der Fraktion kein einziger Landwirt ist, der da mal darüberschauen und sagen kann: Stopp, wir haben zwar Probleme in der Landwirtschaft, klar, aber das ist definitiv kein Problem!

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD) – Heiterkeit bei der AfD – Andreas Winhart (AfD): Einfach weiter vorlesen! – Weitere Zurufe von der AfD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Könnt ihr da drüben euch mal benehmen?)

Wir können auch warten, das stört mich nicht.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorher aus gutem Grund gesagt: Nur die Kollegin Jakob hat jetzt das Wort. Ich bitte alle, das einzuhalten. Bitte, Frau Kollegin.

Danke.

Die Zeit wird Ihnen natürlich gutgeschrieben.

Die Zielvorgabe von 10 %, wie sie im Bayerischen Naturschutzgesetz steht, ist schon weit übertroffen, und zwar mit freiwilligen Maßnahmen über das KULAP. Über das KULAP-Programm K17 und K16, Schnittzeitpunkt 15. Juni und 1. Juli, geben wir den Landwirten ab 01.07. insgesamt 320 Euro für den Hektar oder 370 Euro für den Hektar, um diesen Schnittzeitpunkt auf freiwilliger Basis zu erreichen. Das sind keine Verbote. Einem Landwirt wird das nicht vorgeschrieben. Festgelegte 10 % der Fläche darf man erst später mähen.

Übrigens: In diesem Sommer haben wir selber es gar nicht fertiggebracht, vor dem 01.07. zu mähen, weil das Wetter das gar nicht zugelassen hat. Ihre Begründung ergibt also für dieses Jahr überhaupt keinen Sinn, weil das Wetter eine frühe Mahd gar nicht zugelassen hat. Der Landwirt kann selber entscheiden, ob er an dieser KULAP-Maßnahme teilnehmen will und dadurch einen Beitrag für den Artenschutz leisten will oder eben nicht. Dafür bekommt er Geld vom Freistaat, um eben diese Naturschutzmaßnahme durchzuführen. Dieser Punkt im Bayerischen Naturschutzgesetz ist definitiv kein Problem für unsere Landwirte.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor. Dafür erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes, AfD-Fraktion, das Wort. Bitte schön.

Frau Jakob, das Gras ist dieses Jahr, das wissen Sie selber, sehr schnell und gut gewachsen, relativ früh. Es stimmt schon, es gab Probleme mit dem Mähen, weil es immer geregnet hat. Aber der eine oder andere konnte es doch machen. Aber man hätte früher mähen wollen. Das muss man auch dazu sagen.

Man hätte es auch dürfen!

Jetzt habe ich eine Frage. Wissen Sie, was mich ein bisschen stört? – Zwei Drittel der Mittel der Staatsregierung gehen jetzt in Ökoprojekte. Ihr Minister, Herr Glauber, will jetzt dieses Programm von 160.000 Hektar auf 200.000 Hektar aufstocken. Aber die Wahrheit ist: Vieles geht an den Landwirten vorbei. Wissen Sie, wo es hingeht? – In NGOs, in Landschaftspflegeverbände. Ist es nicht ärgerlich, wenn das an den Landwirten vorbeigeht?

(Unruhe)

Das muss man doch mal benennen. Meiner Meinung nach sind das schlecht eingesetzte Mittel. Haben Sie dazu etwas zu sagen? Das sind ja Steuergelder.

Bitte, Frau Kollegin.

Ich verstehe Ihre Frage gar nicht. Sie sagen, die Landwirte hätten nicht früher mähen dürfen. – Doch! Wenn sie sich nicht freiwillig dafür entscheiden, an diesem KULAP-Programm teilzunehmen, dürfen Sie mähen, wann Sie wollen. Sie haben da kein Verbot. Ich verstehe das Problem nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Wenn dieses Programm für Naturschutzflächen gewählt wird, weil dort mit viel Aufwand Artenschutz betrieben wird und man sich für den extensiven, späten Schnittzeitpunkt entscheidet, dann ist es auch okay, dass Landschaftspflegeverbände profitieren. An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank den Landschaftspflegeverbänden für ihre Arbeit. Sie leisten einen großen Beitrag für unsere Umwelt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU und der GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Patrick Friedl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin das Naturschutzprogramm der AfD gehört: Lebensmittel, sonst nichts. – Damit ist es auch ausführlich umschrieben worden.

Ich bin ganz beim Herrn Flierl. Da wird er erschrecken, ich merke es schon. Die Landwirt:innen können Klimaschutz und Artenschutz, und ich füge noch hinzu: Sie können auch Naturschutz. Es geht darum, ihnen die Grundlagen und Bedingungen zu schaffen. Das hat dieses Volksbegehren getan. Deswegen ist es so wichtig und eine erfolgreiche, auch gemeinsame Tätigkeit gewesen, dies durch diesen Runden Tisch in ein Versöhnungsgesetz zu übersetzen. Da vielen Dank an alle, die mitgewirkt haben!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Regelung zur ersten Mahd vor dem 15. Juni ist eine Vorgabe, die sich eben nicht an die Landwirtinnen und Landwirte unmittelbar richtet, sondern den Freistaat Bayern verpflichtet, hier tätig zu werden. Der ist tätig geworden mit freiwilligen Maßnahmen und mit attraktiven Förderprogrammen. Darüber wurde erreicht, dass die Landwirte das haben. Die haben das selbst entschieden. Ziel ist, bayernweit mindestens 10 % nur extensiv genutzte Wiesen zu erhalten und zu sichern, die sowohl Wiesenbrütern als auch der Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten zugutekommen. Das ist schon 2023 gelungen. Insofern ist es doch ein Erfolg.

Interessanterweise wollen die Antragsteller:innen die Förderprogramme beibehalten. Worin besteht also der Bürokratieabbau bei so einem Antrag? – Das bleibt unklar. Das Monitoring der Flächen ist schließlich nötig, um die Förderung haushaltsrechtlich korrekt umzusetzen. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre nach dem erfolgreichsten Volksbegehren Bayerns versucht die AfD mal wieder, die Fortschritte für Artenvielfalt und Naturschutz zurückzudrehen. Diesmal führt sie völlig kurios als Begründung den Klimawandel an – ja, genau den Klimawandel, von dem sie seit Jahren behauptet, dass es ihn gar nicht gibt. Aufgrund der Klimaentwicklung der letzten Jahre müsse die Mahd des Grünlands vor dem 15. Juni erfolgen, heißt es.

Damit würde einer der größten Mosaiksteine für die Verbesserung der Artenvielfalt zunichtegemacht. Dabei vergessen Sie auch, dass über viele geförderte Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz von unseren Landwirten artenreiche Wiesen erhalten und geschaffen wurden. Unsere Landwirte haben damit doch bewiesen, dass sie Verantwortung für den Naturschutz übernehmen. Danke dafür!

(Beifall bei der SPD)

Eine frühe Mahd würde nicht nur die Lebensräume von Bodenbrütern wie Kiebitzen zerstören, sondern auch Insekten ihre Nahrungsquelle nehmen. Dieser Eingriff in das Ökosystem hätte weitreichende Folgen: Gräser, Kräuter und Wildblumen können nicht mehr blühen und sich nicht mehr fortpflanzen. Damit würde die Grundlage für viele Arten verschwinden.

Wenn man sich mit Naturschützern unterhält, erfährt man, dass der Gesamtzustand unserer bayerischen Wiesen leider weiterhin schlecht ist. Die Wissenschaft kommt in Studien zu dem Ergebnis, dass extensiv bewirtschaftete Wiesen mit später Mahd entscheidend für den Erhalt der Biodiversität sind.

Die AfD nimmt mit ihrem Gesetzentwurf billigend in Kauf, dass die Landwirtschaft dadurch ökologische Gewinne verlieren würde, nämlich Bodenfruchtbarkeit, Schädlingsregulierung und Bestäubung.

Bei noch einem Punkt irrt die AfD in ihrem Gesetzentwurf: Sie geben bei den Kosten an: "Keine". – Das ist eine Lüge. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs würde uns nicht weniger als die Artenvielfalt kosten, und die ist unbezahlbar, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir stehen hinter den 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift unter das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" ein klares Zeichen für den Naturschutz gesetzt haben. Dieser rückwärtsgewandte Gesetzentwurf wird von uns selbstverständlich entschieden abgelehnt im Sinne unserer Natur und unserer Artenvielfalt und im Interesse der Zukunft Bayerns.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung finden Begründung sowie Aussprache zu einem Wahlvorschlag nur statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt. Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtages – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher nun über diesen Antrag abstimmen.

Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die übri

gen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Antrag hiermit abgelehnt.