Protocol of the Session on December 3, 2024

– die Menschen belogen wurden?

(Beifall bei der AfD)

Hier wird von Wahrscheinlichkeiten gesprochen, aber nicht von klaren Ergebnissen.

(Lachen bei der AfD)

Wie ich schon gesagt habe: Das war damals eine neue Krankheit. Hier musste, um Schlimmeres zu vermeiden

(Lachen bei der AfD)

ja, da lachen Sie –, etwas getan werden. Ich habe es gesagt: Für mich waren es die richtigen Entscheidungen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zurufe von der AfD)

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gerade dieser Antrag ist eigentlich ein Super-GAU. Für jemanden, der normalerweise auf Befehl und Gehorsam Wert legt, wird jetzt, weil er diesem Befehl und Gehorsam nicht Folge leistet, eine Gnadenentscheidung gefordert. Das halte ich für widersinnig an sich.

Zur Sache selbst: Bei dieser Impfpflicht handelt es sich um eine Dienstpflicht gemäß § 17a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Soldatengesetzes, wonach Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sind, entsprechende Impfungen zu erdulden bzw. bei sich durchführen zu lassen. Das wurde 2021 vom Bundesverteidigungsministerium auf COVID erweitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung in einer Grundsatzentscheidung vom 07.07.2022 als rechtmäßig und verfassungsgemäß charakterisiert.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!)

Es wurde ausdrücklich gesagt, keine rechtlichen Bedenken mit der Begründung – ganz entscheidend –, überragend wichtige Allgemeinwohlbelange werden damit berücksichtigt. Darüber hinaus geht es um die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und um den Schutz der Grundrechte Dritter. Das war damals im Jahr 2021 bzw. 2022. Damals war es richtig. Die Zahlen waren klar.

Wenn jetzt nachgekartelt wird, was möglicherweise 2024 oder 2025 kommt: Gerade bei Soldatinnen und Soldaten, die in der Lage leben, geht es nicht darum, was jetzt ist, sondern darum, was damals Befehlslage war. Ich habe selber als Soldat

einen Eid abgelegt, und zwar nach dem Motto, Recht und Verfassung in dem Zusammenhang zu beachten und zu verteidigen. Wer sich zur damaligen Zeit so gegen seinen Eid versündigt hat, ist in der Tat ein Straftäter und in der Tat nicht würdig, in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit Gnade gebracht zu werden.

(Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Aber nichtsdestoweniger hat das Gericht ihm tatsächlich eine Bewährungschance gegeben. Eine Bewährung spricht man normalerweise dann aus, wenn dem Straftäter die Verurteilung zur Warnung dienen wird und er sich in Zukunft straffrei verhalten wird. Diese Bewährungsauflage war locker zu erfüllen. Wenn Sie jetzt mit dreifacher Familienvater daherkommen: Dann habe ich natürlich auch menschliche Pflichten. Entweder gehe ich in den Knast als dreifacher Familienvater, oder ich gehe nicht in den Knast und bin weiterhin Vater meiner Kinder. Jetzt hat er sich dafür entschieden, die Geldauflage nicht zu zahlen. Er ist auch noch ein Bewährungsversager! Da ist doch ganz klar, dass hier die Justiz sagt: Bei dem, der Bewährungen nicht einhält, wird widerrufen. – Deswegen sitzt er zu Recht.

(Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordne- ten der GRÜNEN)

Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn wir in diesem Zusammenhang unser Zusammenleben so gestalten wollen, dass immer hinterher in dem jeweiligen Zusammenhang möglicherweise andere Weisheiten gelten, dann ist das nicht die Realität der Bundeswehr. Aber auch die Bundeswehr hat erkannt, dass die Realitäten anders sind; denn unter Verteidigungsminister Boris Pistorius wurde 2024 diese gravierende Änderung der Dienstpflicht nach § 17a des Soldatengesetzes wieder geändert und angepasst an die modernen Bedingungen, sodass jetzt keinerlei Sorge besteht, dass irgendeine Soldatin oder ein Soldat in diesem Zusammenhang wegen Corona zwangsgeimpft werden muss. Insoweit: keine Gnade. Der Rechtsstaat liegt hier vollkommen richtig. In diesem Bereich hat Gnade nichts verloren.

(Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordne- ten der GRÜNEN)

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Maier vor. Bitte schön.

Herr Kollege Arnold, Sie haben sich ganz zu Beginn Ihrer Ausführungen grundsätzlich gegen Gnadengesuche in jeglicher Form ausgesprochen. So habe ich es jedenfalls verstanden, ganz abstrakt gesagt.

Nein!

(Michael Hofmann (CSU): Versteht wieder nichts! – Weitere Zurufe)

Wie bewerten Sie das Gnadengesuch bzw. die Begnadigung des Sohnes des amerikanischen Präsidenten Joe Biden,

(Unruhe – Zurufe)

der bekanntlich aufgrund seiner Drogensucht ein Verbot hatte, Schusswaffen zu erwerben,

(Zuruf von den GRÜNEN: Wir sind im Bayerischen Landtag! – Unruhe – Glo- cke des Präsidenten)

sich daran allerdings nicht gehalten hat?

(Michael Hofmann (CSU): Das wird jetzt peinlich! Unglaublich!)

Er soll jetzt vom Präsidenten Joe Biden begnadigt werden.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die Vereinigten Staaten sind ja ein Musterbeispiel an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dort gelten Gesetze. Dort hat die Demokratie ihre Wurzeln, von denen wir heute profitieren können.

(Michael Hofmann (CSU): Was hat das mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun?)

Meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie diese Begnadigungen im Vergleich zu dem Antrag, den die AfD gestellt hat bezüglich der Begnadigung eines Impfverweigerers,

(Toni Schuberl (GRÜNE): Es ist nicht gut, was Biden gemacht hat!)

unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen?

(Beifall bei der AfD)

Was Joe Biden und andere auf diesem Planeten machen, ist in der Tat eine politische Sache, die ich als Abgeordneter hier im Bayerischen Landtag nicht bewerten will. Ich weiß aber zumindest, dass es in Bayern eine sogenannte Gnadenordnung gibt. Diese gibt es schon lange. Diese habe ich als Staatsanwalt beachtet; diese habe ich als Richter beachtet und habe mich dazu geäußert, ob man in einem Verfahren einem Gnadengesuch möglicherweise stattgibt. Das gibt es unter Umständen auch.

In diesem Fall liegen die Dinge aber so klar und deutlich – ein bewusst kalkulierter Rechtsverstoß

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!)

zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Nachteil unserer grundgesetzlich etablierten Armee, der Bundeswehr –, dass hier für Gnade kein Raum ist. Das ist das Entscheidende.

(Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, GRÜNE. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Klage des Freistaates Bayern gegen den Bund wegen Verstoß gegen Art. 16a Grundgesetz (Drs. 19/3352)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dierkes das Wort. Bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Bayern sind mit unserem Land geografisch sehr gesegnet. Wir haben die schönste Landschaft und die besten Städte. Allerdings haben wir auch einen großen Nachteil, nämlich gleich zwei Außengrenzen, die während der allgegenwärtigen Flüchtlingsinvasion strategische Einfallstore bieten.

Da Sie unwillig sind, dieses Problem der offenen Migration endlich zu lösen, werden wir auch heute darüber diskutieren, und zwar über eine grundlegende Frage des Rechtsstaates, nämlich: Darf die Bundesregierung dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen?