Protocol of the Session on December 3, 2024

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Eva Lettenbauer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewaltenteilung bei Spitzenehrenämtern erhalten (Drs. 19/3564)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3022, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf Drucksache 19/3496, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/4022 zugrunde.

Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3564 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung.

Wer entgegen diesem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3022. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 7 der "17. Dezember 2024" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/4022.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Jeweils keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltung

en? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3496 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden (Drs. 19/3346)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Öffentlich Klimaschutzziele anzweifeln in einem Jahr, in dem Bayern massive Klimaschäden erlitten hat, und gleichzeitig nach Erdgas bohren – so sieht die Klimapolitik des Ministerpräsidenten Markus Söder im Jahr 2024 aus. Zu dieser Politik sagen wir ganz klar Nein. Wie viele Häuser müssen noch absaufen, wie viele Existenzen zerstört werden, wie viele Milliardenschäden noch auflaufen – von der Gefahr für Leib und Leben will ich hier gar nicht sprechen –, bis Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN begreifen, dass Klimaschutz wichtig ist?

Die Erdgasbohrungen, ob es das konkrete Projekt in Reichling ist oder andere, die noch geplant sind, sind vollkommen aus der Zeit gefallen. Die Menschen vor Ort sind dagegen. Sie wenden sich klar gegen diese Erdgasbohrungen. Sie fürchten zu Recht um ihre natürlichen Lebensgrundlagen. Der Landrat des Landkreises Starnberg, Herr Eichinger, ist dagegen; der Kreistag des Landkreises Starnberg ist dagegen. Was brauchen Sie noch? – Hier geht es darum, dass die Bohrungen des kanadischen Unternehmens auch für die Versorgungssicherheit überhaupt nicht relevant sind. Sie könnten gerade einmal den Bedarf in Bayern für vielleicht einen oder zwei Tage decken. Wir haben auch gar keine Gasmangellage. Daher ist unser klarer Appell: Stoppen Sie diese Bohrung!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir hörten dazu in den letzten Monaten immer wieder Ausreden: Das können wir nicht machen. Die Bayerische Staatsregierung ist gar nicht zuständig. Das ist alles Bundesrecht, das ist alles Bergrecht. – Das ist falsch. Sie haben viele Möglichkeiten, ob über das Landesplanungsrecht oder – darum geht es uns heute in unserem Antrag – konkret über die Erhebung einer Förderabgabe.

In unserem Antrag fordern wir nämlich, dass die Erdgasförderung nicht länger durch die Befreiung indirekt subventioniert wird, sondern dass sie wie die Förderung aller anderen Rohstoffe, ob das Öl, Graphit, Lehm oder Braunkohle ist – so steht es in der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben aus dem Jahr 1998 geschrieben –, mit einer Förderabgabe belegt wird. Für all das gibt es nämlich eine Förderabgabe. Der einzige Punkt, bei dem seit dem Jahr 1998 eine Ausnahme besteht – damals nur für ein Jahr –, ist für Erdgas. Da fragen wir ganz klar: Warum und weshalb? Warum fördern Sie hier fossile Energien? Warum fördern und subventionieren Sie in einem Jahr, in dem man eigentlich Klimaschutz machen sollte, weiter fossile Energien? Das geht gar nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seit dem Jahr 1998 steht ein kleiner Absatz in dieser Verordnung: Wenn es nicht anders beschlossen wird, verlängert sich die Regelung immer wieder um ein Jahr. – Sie wurde seitdem 25-mal verlängert, ohne dass Sie irgendetwas tun. Dann stellt sich Wirtschaftsminister Aiwanger hin, ob bei "Jetzt red i" oder anderen Gelegenheiten, und sagt: Wir können nichts tun. – Natürlich können Sie etwas tun. Sie bräuchten nur einmal auf die anderen Bundesländer zu schauen. Da gibt es Bundesländer, die 10 % Förderabgabe verlangen; da gibt es Bundesländer, die 12 % verlangen, Schleswig-Holstein zum Beispiel. Kein einziges Bundesland hat eine Förderabgabe von null Euro; es gibt kein einziges. Das ist nur in Bayern so. Dann stellen Sie sich hin und sagen: Sie können nichts tun. – Das ist eine glatte Unwahrheit.

Deswegen sagen wir ganz klar: Wir brauchen hier eine Förderabgabe. In unserem Antrag haben wir 15 % genannt. Über die Höhe kann man natürlich immer diskutieren, aber das ist in einem üblichen Rahmen. Damit würden Sie ganz klar diese Erdgasbohrungen deutlich unattraktiver machen. Sie würden sie deutlich erschweren. Dann wären die Überlegungen ganz andere.

Ich muss noch daran erinnern, dass man jetzt im neuen Papier von CSU und CDU lesen kann: Mit Marktwirtschaft zum Ziel beim Klimaschutz. – Wie passt dazu eine Subventionierung? – Eine Subventionierung von fossilen Energien passt überhaupt nicht dazu.

Deswegen fordern wir ganz klar die Änderung dieser Verordnung. Sie haben die Möglichkeiten. Sie haben alle gesetzlichen Möglichkeiten. Es kostet Sie nichts. Im Gegenteil, Sie hätten sogar noch Einnahmen. Sie haben ein Klimaziel beschlossen, von dem Sie meilenweit entfernt sind. Es wird allerhöchste Zeit, diese indirekten Subventionen von fossilen Energien zu beenden und unsere Lebensgrundlagen in Bayern endlich konsequent zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Jenny Schack von der CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund ein Vierteljahrhundert haben die GRÜNEN sich nicht daran gestört, dass es in Bayern keine Förderabgabe für Erdgas gibt. Doch jetzt möchte man die Befreiung möglichst schnell beenden und fordert obendrein noch eine Förderabgabe von mindestens 15 % des marktüblichen Werts. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als Doppelmoral. Warum? – Während die GRÜNEN die bestehende Gasförderung in Bayern quasi zum Erliegen bringen wollen, schließen sie gleichzeitig Verträge über Erdgaslieferungen aus Ländern, die – wie soll ich sagen? – sicherlich nicht die gleichen Umweltstandards haben wie wir.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Befristet!)

Die GRÜNEN importieren lieber Fracking-Gas aus den USA oder Flüssiggas aus Katar, statt zu sagen, dass wir es übergangsweise – da Sie gerade von Befristung reden – vor der eigenen Haustür fördern.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Zu spät!)

Der Witz ist: Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen bzw. warum Sie diesen Antrag stellen. Schauen wir mal auf die Zahlen. In Bayern fördern wir lediglich

0,1 % der gesamten Förderung in Deutschland. 95 % der Erdgasförderung in Deutschland findet in Niedersachsen statt, übrigens unter einer rot-grünen Regierung.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!)

Schauen wir mal ganz genau hin, dann zeigt sich, dass die Förderabgabe laut Bundesberggesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden darf. Das können – das ist richtig – die Länder tun. Aber eine dieser Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, ist der Schutz volkswirtschaftlicher Belange. Sie, die GRÜNEN, sagen aber, dass Sie die Entwicklung neuer fossiler Projekte bremsen wollen; Herr Stümpfig, Sie haben es auch eben deutlich gesagt. Das ist meines Erachtens kein hinreichender Grund zum Schutz volkswirtschaftlicher Belange.

(Toni Schuberl (GRÜNE): Echt jetzt?)

Selbst fiskalische Gründe reichen nicht aus – die werden dann immer hinterhergeschoben, ich habe es eben gehört –, wie das ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2018 in Mecklenburg-Vorpommern klargemacht hat.

Also ganz ehrlich: Wozu dieser Antrag? – Wir als CSU sagen doch, dass Erdgasförderung nur eine Brückentechnologie ist in Bayern,

(Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Hör halt mal zu und babbel nicht rein!)

die im Rahmen der Energiewende bis zum Erreichen der Klimaneutralität gebraucht wird, so beispielsweise in Redundanzkraftwerken für die Sicherstellung der Wärmeversorgung aus der Tiefengeothermie. Da wären Sie ja wieder mit dabei.

Man darf die Erdgasförderung auch in Bezug auf Geothermie und zukünftige Wasserstoffspeicher betrachten. Die Wissensgewinnung durch die Erkundungsbohrungen hilft auch bei der Entwicklung neuer und nachhaltiger Energiequellen. Das müsste Ihnen ja gerade recht sein.

Weil wir das gerade gehört haben, möchte ich es auch noch ansprechen: In Reichling im Landkreis Landsberg am Lech handelt es sich übrigens lediglich um eine Erlaubnis zur Probebohrung aus dem Jahr 2022, einer Zeit – wir erinnern uns gut –, als die Energiekrise uns alle vor sehr große Herausforderungen gestellt hat. Diese Probebohrungen sind nicht neu. Sie nutzen ein bereits bestehendes Rohr aus den 1980er-Jahren.

Schauen wir mal auf die Fakten. Wir sprechen hier von einer Erdgasförderung auf einem extrem niedrigen Niveau. Ich hatte vorhin schon gesagt, dass es im Schnitt unter 10 Millionen Kubikmeter pro Jahr sind, also im bundesweiten Vergleich 0,1 % der gesamten Erdgasförderung in Deutschland. Unsere einzige aktive Gewinnungsstelle in Bayern ist in der Nähe von Rosenheim und dient ausschließlich dem dortigen Eigenverbrauch.

Wir als CSU verstehen es als unsere Verantwortung, die heimische Erdgasförderung so lange aufrechtzuerhalten, bis wir gute Alternativen haben. Das steht nicht im Widerspruch zu unseren Klimazielen, im Gegenteil. Unsere Strategie setzt auf einen langsamen und planmäßigen Übergang.

(Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

Der Weg zur Klimaneutralität darf nicht zulasten unserer wirtschaftlichen Stärke gehen. Der Antrag der GRÜNEN ist angesichts der geringen Erdgasförderung in

Bayern, der Rolle von Erdgas als Übergangstechnologie und der rechtlichen Rahmenbedingungen abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Bleiben Sie bitte kurz am Rednerpult, Frau Kollegin. – Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Gabriele Triebel vor.

Verehrte Kollegin Schack, als Stimmkreisabgeordnete des Landkreises Landsberg frage ich Sie, ob Sie wissen,

(Zuruf: Sie sind keine Stimmkreisabgeordnete! – Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sie sind keine Stimmkreisabgeordnete! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

dass die Probebohrung – Sie haben recht – in einem ein Kilometer langen Rohr schon stattfindet, aber dass die Probebohrung über 3.000 Meter in die Tiefe geht? Das heißt, dass also weitere 2.000 Meter plus in die Erde gebohrt wird.