Protocol of the Session on December 3, 2024

Das Ergebnis des nachgezogenen Dringlichkeitsantrags der AfD-Fraktion betreffend "Energiepolitische Geisterfahrt beenden – Ja zur sicheren, günstigen und umweltfreundlichen Kernkraft!", Drucksache 19/4146: Mit Ja haben 25 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 133 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Das Ergebnis des nachgezogenen Dringlichkeitsantrags der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER betreffend "Vernunft statt Ideologie – für eine Energiepolitik für Unternehmen und Verbraucher" auf Drucksache 19/4147: Mit Ja haben 96 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 39 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen: 25 Abgeordnete. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Nächster Redner ist nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Florian Köhler. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf sieht wieder einmal einige Anpassungen an EU-Vorgaben vor. Landesrecht wird an den Zensurakt, also an den Digital Services Act und an das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz angepasst. Die EU-Zensurvorgaben lehnen wir selbstverständlich ab. Das vorab.

Es ist aber unbestreitbar, dass die Medienlandschaft in Bayern unter Wettbewerbsdruck steht, vor allem durch veränderte Nutzergewohnheiten. Natürlich hat auch die Medienlandschaft in Bayern noch an den Folgen der Corona-Krise zu knabbern und auch an den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.

Aber heiße Eisen werden in dem Gesetzentwurf wesentlich nicht angepackt. Der Gesetzentwurf versucht, die Unsicherheiten für private Hörfunkanbieter bei den UKW-Frequenzen mit einem Gesetzesvorbehalt auszuräumen; denn der Privatfunk in Bayern muss auch weiterhin zwei Netze finanzieren, UKW und DAB+.

Das wird aber noch eine ganze Weile so bleiben. Es ist halt einfach so: Es gibt mehr UKW-Hörer als DAB+-Hörer. Der alte, analoge Hörfunk ist nicht nur gut in Katastrophenfällen; denn der Stromverbrauch beim UKW-Betrieb ist in der Regel niedriger, was bei einem Stromausfall ein wichtiges Kriterium sein könnte. Der alte, analoge Hörfunk ist auch noch die Haupteinnahmequelle und der Reichweitengarant, mit dem sämtliche digitale Investitionen, sei es über das Internet oder über Podcasts, refinanziert werden. Die Staatsregierung kündigt im Entwurf auch das Ende der Veranstaltung bzw. von UKW an, sollte die Landeszentrale irgendwann zu diesem Ergebnis kommen. Das wäre bedauerlich.

Die BLM erteilt nicht nur die Sendelizenzen für die Sender; wegen des bayerischen Privatfunkverbots fungiert die BLM auch als Träger der Programme. Abgesehen davon: Die Förderung des Regionalfernsehens war ja in aller Munde bei denjenigen, die sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben.

Lokal-TV ist richtig und wichtig, insbesondere für die verschiedenen Bezirke und aufgrund der regionalen Unterschiede in Bayern. Wir haben uns erst kürzlich auf einer Tagung der medienpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen darauf geeinigt, dass die Medienvielfalt für die Meinungsbildung wichtig ist. Das gilt nicht nur für die öffentlich-rechtlichen, sondern und vor allem auch für freie alternative und eben auch lokale Medien.

Uns stimmt schon bedenklich, dass selbst der Rechnungshof Zweifel an der Vergabe der Zuschüsse hat. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat festgestellt, dass es teilweise keine sauberen Dokumentationen gibt. Die BLM finanziert die Zuschüsse nicht nur aus dem eigenen Gebührenaufkommen, sondern auch aus Steuergeld, das der Freistaat dafür zuschießt. Das sind jährlich knapp 12 Millionen Euro.

Was macht die Staatsregierung, nachdem der Rechnungshof die Kritik vorgetragen hat? – Nichts! Die Staatsregierung verweist die Sache an die BLM zurück. Die BLM hat nach dem Bericht des Rechnungshofs nicht einmal eine eigene interne Revision; sie überlässt alles externen Beratern. Grundsätzlich gilt auch hier: Eigentlich müsste die BLM zukünftig genauso der parlamentarischen Kontrolle unterliegen und rechenschaftspflichtig sein. Auch deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht in allen Teilen folgen;

(Beifall bei der AfD)

denn die Zustände, die der Rechnungshof bemängelt, bestehen ja nicht erst seit gestern.

Zu den jüngsten Verfehlungen der BLM, den aufgeblähten Strukturen, den überhöhten BLM-Gehältern – nur am Rande: der BLM-Präsident hatte 2019 ein Einstiegsgehalt von 162.000 Euro gehabt, also mehr als beispielsweise ein Landtagsabgeordneter, um das einmal ins Verhältnis zu setzen – und einem wachsenden Verwaltungsapparat, ist von der Staatsregierung betreffend Kontrolle oder dergleichen bisher leider nichts gekommen.

Vor allem hier bräuchte es eine klare Reform. Mit der Tatsache, dass die BLM nach dem DSA die Aufsicht hat, macht man den Bock zum Gärtner; denn die BLM wollte doch einen verstärkten Einsatz gegen Extremismus. Was ist denn mit Linksradikalen, die geltende Gesetze unterlaufen? Das linke Radio Lora strahlte am 22. Oktober dieses Jahres eine Sendung aus, wie man Geflüchteten helfen kann, die Bezahlkarte zu umgehen. Darin wurde der Tatplan beschrieben, dass man die angeblichen Flüchtlinge in verschiedenen Läden und Discountern Gutscheine kaufen lässt und diese dann zum Beispiel in München an fünf Tauschstellen gegen Bargeld eintauschen kann. Die Konsequenzen: auch hier keine.

Die heißen Eisen werden in diesem Gesetzentwurf leider nicht angefasst. Deswegen müssen wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf, auch wenn er einige positive Aspekte hat, leider enthalten.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Ich gebe nun noch bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 9, Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Erdgasförderung nicht länger subventionieren: Befreiung von der Förderabgabe bei Erdgas beenden" auf Drucksache 19/3346, namentliche Abstimmung beantragt hat.

Dann kommen wir zum nächsten Redner: Herr Kollege Rainer Ludwig für die FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags wurden zahlreichen Veränderungen für die deutsche Medienlandschaft vorangebracht. Infolgedessen werden natürlich auch im bayerischen Medienrecht entsprechende Anpassungen notwendig.

Allen voran sieht der Staatsvertrag die Modifikation der sogenannten Regionalfensterverpflichtung vor. Ich kenne das aus eigener Erfahrung heraus aus Oberfranken. Die Stationen greifen hier lokale Themen auf. Sie begegnen den Menschen direkt vor Ort verlässlich, authentisch und bürgernah und setzen wirtschaftlich, politisch, sozial und kulturell Akzente. Deshalb verpflichtet der Medienstaatsvertrag die beiden reichweitenstärksten Sender dazu, sogenannte Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat wird diese Verpflichtung nun im Bayerischen Mediengesetz in Artikel 3 Absatz 3 präzisieren, und das ist auch gut so.

Um die Unterstützung von Lokal-TV darüber hinaus auch weiter kontinuierlich zu gewährleisten, wird die Rechtsgrundlage für diese Förderung nach Artikel 23 des Mediengesetzes fortgesetzt, und zwar unverändert für voraussichtlich vier Jahre bis Dezember 2028. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, nachdem ja ursprünglich der Förderzeitraum wegen eines ORH-Berichtes nur bis 30. Juni 2026 geplant war.

Meine Damen und Herren, des Weiteren werden wichtige fachliche Anpassungen unseres Medienrechtes auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. Sie umfassen die Vorgaben für digitale Dienste der EU, den Digital Services Act, sowie das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Das EU-Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen verbreiteten Inhalten, um künftig Fake News effektiver zu überwachen und damit auch irreführende Informationen oder Hassreden im Netz zu minimieren. Gestärkt durch diesen bedeutenden Schritt ist hierfür unsere Landeszentrale für neue Medien in Bayern zuständig. Ich darf an sie ausdrücklich ein großes Dankeschön richten.

Ich komme zu einem letzten, aber sehr wesentlichen Punkt, meine Damen und Herren. Unsere privaten Sender sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens, stehen aber auch unter einem erheblichen Druck. Ein dynamisch zunehmender Wettbewerb, neue Audio-Angebote, ein verändertes Nutzungsverhalten und steigende Kosten sorgen für schwierige, für stets herausfordernde Rahmenbedingungen. In den vergangenen Monaten gab es daher insbesondere über die 2025 auslaufende UKW-Zuweisung teils heftige, teils kontroverse Diskussionen. Viele Sender sind verunsichert und besorgt über die Zukunft ihrer Verbreitungswege. Gerade davon aber hängen Reichweiten und auch potenzielle Werbeeinnahmen ab.

In meiner Funktion als Medienrat der BLM ist es für mich deshalb essenziell, den Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten, um den Transformationsprozess auch wirtschaftlich tragfähig zu gewährleisten. Mit ihrer Audiostrategie hat die BLM einen flexiblen Weg mit gebotener Staatsferne für die weitere Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW oder DAB+ bis 2035 vorgezeichnet. Ich meine, das ist ein fundiertes, ein marktorientiertes Anreizkonzept zur Digitalisierung des Hörfunks. Darum haben wir auch intensiv gerungen.

Der langfristige Zeithorizont des Umstiegs stellt meines Erachtens eine vernünftige Balance dar. Er wird jetzt mit dem neuen Artikel 27 Absatz 1 auch gesetzlich flankiert. Mit dem Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 Absatz 2 wird auch die Streichung bislang genutzter technischer Verbreitungswege gesetzlich verankert.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Die neuen Regelungen ermöglichen summa summarum den gezielten Wandel hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Medienlandschaft. Damit soll auch künftig die Akzeptanz in der Bevölkerung garantiert werden. Unsere systemrelevanten Medien mit ihrer Vielfalt behalten so ihre zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft und sind eine wichtige, eine stabilisierende Grundlage und ein Garant für Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Lokaler und bürgernaher Journalismus bleibt somit – das möchte ich an dieser Stelle hier im Hohen Hause mit Nachdruck unterstreichen – ein essenzieller Anker für unsere Demokratie. In diesem Sinne stimmen wir, wie auch schon in der Ersten Lesung, dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben schon mehrfach, im Ausschuss und im Plenum, über diesen Gesetzentwurf diskutiert. Er regelt viele wichtige Dinge, hinter denen auch die GRÜNEN stehen, aber es gibt ein paar Punkte, die weiterhin kritisch zu bewerten sind. Wir finden es gut, dass zum Beispiel die Planungssicherheit mit einer Erweiterung von 18 Monaten auf jetzt wieder vier Jahre doch noch einen Sprung gemacht hat, doch noch hier im Gesetz gelandet ist. Ich glaube, das ist unserer gemeinsamen Arbeit als Parlament zu verdanken, dass wir hier die Kurve gekriegt haben.

Lassen Sie mich aber auch ein paar Punkte nennen, die wir GRÜNE weiterhin kritisch beurteilen:

Die Staatsferne sollte man ernst nehmen. Der Medienrat hat mit der Audiostrategie und dem Lokal-TV-Konzept ganz wichtige, zukunftsweisende Papiere erarbeitet, und es ist gut, dass der Medienrat das gemacht hat, denn in dem Medienrat sitzt nur ein Drittel staatsnaher Vertreterinnen und Vertreter. Zwei Drittel sind Menschen aus Sportvereinen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kirchen, Leute aus der Zivilgesellschaft, fern vom Staat, fern von der Politik, die hier mitverhandelt haben.

Warum nenne ich das? – Weil in dieser Audiostrategie – deshalb wundert mich Ihre Einlassung ein bisschen, Kollege Ludwig – eigentlich schon explizit festgelegt war, wie man mit Verbreitungswegen umgehen kann, wie es eine gute Lösung für alle geben kann. Wir sind der Meinung, dass mit dem Gesetzesvorbehalt hier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Kompetenzen entzogen werden. Es geht ja beim Verbreitungsweg nicht nur um den privaten, sondern auch um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem vielfältigen Angebot. Wenn man da nicht mehr auf Augenhöhe verhandeln kann, weil es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dann haben wir ein Problem.

Außerdem war im Lokal-TV-Konzept ganz klar festgelegt, dass man Online-Angebote auch fördern solle. Ja, es gibt seit vier Jahren – wie die Staatskanzlei auch im Ausschuss erklärt hat – von der BLM Angebote auf Plattformen, die gefördert werden. Aber die Angebote der Medienunternehmen, der Anbieterinnen und Anbieter von vielfältigen Medien hier in Bayern, sind eben noch nicht förderfähig, wenn sie online sind. Das ist etwas, was wirklich nicht mehr zukunftsweisend ist. Einfach darauf hinzuweisen, dass wir das ja mit der nächsten Novelle regeln könnten, ist zu kurz gesprungen, liebe Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die BLM fördert viel: Programmqualität, Medienkompetenz, technische Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, Initiativen gegen Hass im Netz – auch auf unsere grüne Initiative hin –, Standort und Innovation. Zum Vergleich will ich aber mal in andere europäische Länder schauen: In Schweden zum Beispiel ist die Staatsferne sehr gut in einem Fonds aufgehängt. Ohne Eingriffe der schwedischen Regierung oder des schwedischen Parlaments gibt es 13,2 Millionen Euro pro Jahr für die Programmqualität-Förderung von 140 Medien. 14,5 Millionen Euro pro Jahr gibt es für die Infrastruktur und 42,3 Millionen Euro für die Transformation der Medien, eben um junges Publikum auch online, auch über Apps, auch auf Drittplattformen zu erreichen. Bayern gibt dafür 12 Millionen Euro aus. Aber es gibt viel zu tun, woran wir arbeiten müssen.

Der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist in den Programmgrundsätzen, zum Beispiel in Artikel 5, aktuell noch nicht enthalten. Stattdessen sind Dinge enthalten wie die Achtung von Ehe und Familie.

(Florian Köhler (AfD): Das ist ja ein Skandal!)

Wir finden, der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung könnte dort auch Platz finden.

Wir müssen außerdem weiter intensiv daran arbeiten, wie die Staatsferne und die Unabhängigkeit von einem Staatshaushalt gesichert werden können. Ich weiß, in Bayern geht man davon aus, dass sich hier sehr selten die Regierungsmehrheiten ändern. Aber was machen wir denn, wenn hier auf einmal autoritäre Parteien das Ruder übernehmen sollten, Einfluss gewinnen sollten, Sperrminoritäten haben und auf einmal

(Zuruf von der AfD)

da kommen hier von rechts natürlich Zwischenrufe – diese Förderung aus dem Staatshaushalt nehmen, wie sie es schon für die Kultur fordern, wie sie es für die Kreativwirtschaft fordern, wie sie es für die Filmbranche fordern, dort überall die Mittel auf null zu kürzen? Wie sieht es denn dann mit unserem Lokal-Rundfunk aus?

Planbar, langfristig und solide aufstellen, insbesondere Staatsferne stärken – so stellen wir uns eine Förderung vor. Aber viel Gutes ist dabei. Deshalb werden wir uns diesmal enthalten. Vielleicht können wir beim nächsten Mal mit Ja stimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medien

staatsverträge mit den erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht. Heute steht die Zweite Lesung auf der Tagesordnung. Am 10. Oktober wurde der Gesetzentwurf bereits im Wirtschaftsausschuss beraten. Hier sind aus unserer Sicht keine wesentlichen neuen Erkenntnisse hinzugekommen.

Kurz eingehen möchte ich allerdings auf den aktuellen kritischen Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs vom 12. November hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der BLM. Zu den Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs hat die BLM am 15. November umfassend Stellung genommen, und die von ihr dargelegten Sachverhalte und Argumente gilt es jetzt entsprechend abzuwägen. Der Prüfungszeitraum war von 2015 bis 2020. Empfohlen wird, das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken. Wichtig ist aber auch, dass die BLM weiterhin die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich wahrnehmen und erfüllen kann.