Protocol of the Session on July 17, 2024

(Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor, dann werden sie vielleicht gewählt!)

neue Maßnahmen gegen die Alternative für Deutschland ergreifen können, ohne dabei vom Rechtsstaat behindert zu werden; denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet abschließend erstens auch über den Ausschluss der Parteien von Wahlen und Abstimmungen in Bayern und zweitens auch über den Verlust der Mitgliedschaft zum Bayerischen Landtag.

(Zuruf von der AfD: Hört, hört!)

Mit der Möglichkeit, die Ihnen missliebigen Kandidaten gleich ganz abzulehnen, werden die Spruchkörper, die genau für diese Fälle zuständig sind, mit vier berufsrichterlichen Mitgliedern und fünf nichtberufsrichterlichen Mitgliedern besetzt, die dann allesamt aus Ihren Reihen stammen. Das heißt, diese fünf Richter,

(Michael Hofmann (CSU): Die stammen aus der Opposition und aus der Regierung! So sieht es aus!)

die alle Ihnen zugerechnet werden können, sind damit in der Lage, den Wahlantritt der Alternative für Deutschland zu verhindern

(Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor, dann werden sie vielleicht gewählt!)

bzw. über den Verlust der Mitgliedschaft von gewählten Abgeordneten hier im Bayerischen Landtag zu entscheiden. Auf die Stimmen der neutralen Berufsrichter, insgesamt vier, kommt es nicht mehr an, weil Sie mit fünf Stimmen sowieso die Mehrheit stellen.

(Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor! Sie haben ein Vorschlagsrecht!)

Aktuell ist einer der fünf Richter von der AfD, der dieses Vorhaben mit den Berufsrichtern komplett verhindern kann.

(Michael Hofmann (CSU): Sie haben ein Vorschlagsrecht!)

Ihr Machtkartell, das Machtkartell der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er versteht es nicht!)

hat es geschafft oder wird es heute schaffen, das Verfassungsgericht vollständig in seine Parteiengewalt zu bringen.

(Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse!)

Sie sind damit die Totengräber der Demokratie und des Rechtsstaats!

(Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Sie lügen Ihre eigenen Wählerinnen und Wähler mit Ihren YouTube-Videos an! Um was anderes geht es Ihnen gar nicht mehr!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir enthalten uns bei diesem Änderungsantrag und lehnen diesen verfassungsfeindlichen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassungsviertelstunde würde vielleicht auch der einen oder anderen Fraktion immer wieder guttun; denn was hier gerade in den Raum gestellt worden ist, tut schon fast weh. Es ist mir irgendwie auch zu blöd, darauf zu antworten, aber ich möchte trotzdem das eine oder andere klarstellen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Das hier ist mitnichten eine Lex AfD. Sie stellen sich immer als Opfer dar und meinen, wir machen hier Gesetze gegen sie. – Nein, wir als demokratische Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger machen Gesetze zum Schutz unserer Demokratie. Das ist eben eines von diesen Gesetzen, wo wir ganz klar sagen: Wir wollen als Parlamentarier eine Wahl haben. – Diese Wahl hatten wir bis jetzt nicht.

Bis jetzt hatten wir auch nicht den Drang, an dieses Gesetz ranzugehen, weil bis jetzt die demokratischen Vertreter, die in diesem Hohen Haus waren, anständige Menschen und anständige Kandidatinnen und Kandidaten waren, denen wir als

unabhängige Abgeordnete eine gewisse Neutralität und auch den Job zutrauen konnten. Was Sie hier aber präsentieren zum einen an Kandidaten, aber zum anderen auch an Äußerungen, macht mich sprachlos und zeigt erst recht, dass wir unsere Demokratie schützen müssen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger einfach vor Ihnen und vor politisch motivierten Äußerungen und Taten schützen.

Stellen Sie sich bitte jetzt nicht als Sündenbock dar. Wir haben eine Gesetzesänderung, die erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft tritt. Wenn Sie so weitermachen, dann weiß ich nicht mal, ob Sie als Partei überhaupt noch antreten dürfen bzw. ob Sie überhaupt die Fünf-Prozent-Hürde schaffen.

(Lachen bei der AfD)

Regen Sie sich also nicht so auf. Jetzt lassen Sie uns erst mal die Wahlen abwarten.

Am Ende möchte ich ganz klar sagen: Wir sind froh, dass wir unserer Verantwortung wie angekündigt gerecht geworden sind und als CSU und FREIE WÄHLER in dieser doch schwierigen Zeit nicht unsere parlamentarische Verantwortung und auch Staatsverantwortung vernachlässigt haben, sondern eben den Weg gegangen sind, diesen Wahlvorschlag, auch wenn er bitter war, mitzutragen, aber mit der ganz klaren Botschaft und Ankündigung, schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das in Zukunft wirklich das Prinzip einer demokratischen Wahl verdeutlicht. Das haben wir jetzt geschafft. Ich bitte jeweils um Zustimmung und freue mich auf die nächste Legislaturperiode, in der das erstmals zur Anwendung kommt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. – Es liegt ein Antrag auf Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Jurca vor.

Werter Herr Kollege Locke, Sie hatten in Ihrer Rede gesagt, man müsse die Bürger vor politisch motivierten Äußerungen schützen. Was meinen Sie denn damit genau?

Da brauche ich nicht viel in der Vergangenheit zu blättern. Da reicht der heutige Tag oder das letzte Plenum. Ich denke mal, da kann man in "Plenum TV" genug finden, was von Ihrer Fraktion an menschenverachtenden und undemokratischen Äußerungen kommt.

(Andreas Winhart (AfD): Was denn?)

Da brauche ich nicht näher darauf einzugehen. – Vielen lieben Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2065, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2725 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/2830.

Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Ich verweise hierzu im Einzelnen auf die Drucksache 19/2830.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/2725 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis und verabschiedet sich für eine halbe Stunde bis 12:30 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung von 11:56 bis 12:31 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für Ihre Anwesenheit. Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayerisches Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums (Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz) (Drs. 19/2073) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Der erste Redner ist der Kollege Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne! Es ist mal ein interessantes Gefühl, vor fast leeren Reihen zu sprechen. Ich freue mich natürlich über alle, die nach der Mittagspause schon wieder da sind, sonst würde ich ja die Falschen schimpfen. Ich grüße alle in der Mittagspause und hoffe, dass sich noch ein paar Kolleginnen und Kollegen einfinden werden.

Meine Damen und Herren, jede Suchterkrankung ist für die betroffene Person ein großes Leid, aber nicht nur für die suchterkrankte Person, sondern auch für deren