Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Ruth Müller. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in diesem Sommer einen Biobetrieb im Landkreis Kelheim besucht. Dort werden Biorüben ohne den Einsatz von Neonikotinoiden angebaut. Ein Großteil unserer rund 8.000 bayerischen Zuckerrübenbauern arbeitet aber noch konventionell. Insbesondere die Zuckerrübenbauern in Franken haben das Problem durch die Infektion mit dem Vergilbungsvirus. Deshalb wurde beschränkt auf diese Region zum Jahreswechsel eine Notfallzulassung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erteilt. Bereits mit unserem Antrag auf Drucksache 18/12446 vom 26. Januar 2021 haben wir gefordert, dass uns noch in diesem Jahr im Landwirtschaftsausschuss ein Bericht über das den Anbau begleitende Monitoring gegeben werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut in Veitshöchheim wollen wir erfahren, welche Umwelteffekte zu erwarten sind, da zwischenzeitlich von der Aurelia Stiftung in Berlin Meldungen erschienen sind, dass durch klimabedingte Starkregenereignisse möglicherweise Pestizide in Gewässer gelangen, wenn die Wirkstoffe wasserlöslich sind.
Deshalb wollen wir unseren Antrag erweitern und haben deshalb heute einen neuen Antrag gestellt. Mit unserem Antrag wollen wir zusätzlich zu unserem zuvor genannten Antrag einen ergänzenden Bericht erhalten, der dieses Thema aufgreift. Wir brauchen Erkenntnisse zur Wasserlöslichkeit und Regenfestigkeit der angewandten Pestizide. Wir brauchen Informationen zu den Halbwertszeiten und den Wirkungszeiten der Pestizide. Die Auswirkungen der Verunreinigungen der Gewässer auf die Tier- und Pflanzenwelt müssen geklärt werden. Und die Staatsregierung muss erläutern, wie ein Abschwemmen von Pestiziden in Zukunft verhindert werden kann. Wenn im Dezember über das Monitoring der Neonikotinoide-Beizung berichtet wird, brauchen wir für eine weitere Entscheidungsgrundlage auch die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Starkregenereignisse.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir so viel Insektenschutz wie möglich erreichen wollen. Uns allen sind nicht nur die Bienen, sondern auch die Wildbienen und alle weiteren Tiere in der Nahrungskette wichtig. Wozu geben wir aber ein Monitoring in Auftrag, wenn wir acht Wochen oder zehn Wochen, bevor der Bericht gegeben wird, heute eine Entscheidung treffen sollen? Wir werden uns deshalb beim Antrag 18/17937 der GRÜNEN enthalten und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Antrag der AfD auf Drucksache 18/17957 lehnen wir ab.
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Petra Högl für die CSU-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst im Juli dieses Jahres hatten wir uns intensiv mit der zeitlich und räumlich eng begrenzten Notfallzulassung für gebeiztes Saatgut beschäftigt. An dieser Stelle möchte ich schon noch einmal darauf eingehen, weshalb es im Dezember 2020 für das fränkische Anbaugebiet von Zuckerrüben zu dieser Notfallzulassung gekommen ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – hatte mit Bescheid vom 23.12.2020 für Bayern eine Notfallzulassung für den Zeitraum Januar bis April 2021 erteilt. Hintergrund war die starke, ja die existenzbedrohende Betroffenheit der fränkischen Zuckerrübenanbaugebiete mit der virösen Vergilbung. 87 % der Anbaufläche waren 2020 in Franken davon befallen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Zuckerrübenanbau in Franken unter diesen Voraussetzungen nicht mehr existenzfähig war. Es war ein Notfall, für den eine umfas
sende Güterabwägung vorzunehmen war. Die bayerische Landesregierung hat daraufhin angemessen gehandelt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, die Staatsregierung hat reagiert. Ja, sie hat gehandelt, weil das absolut erforderlich war, um die Existenzen von zahlreichen fränkischen Zuckerrübenanbauern und deren Mitarbeitern zu sichern. Daher gab es den Antrag Bayerns auf Notfallzulassung beim BVL, der Genehmigungsbehörde, für die massiv betroffenen Gebiete in Franken. In Niederbayern und in Schwaben war das anders.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur Bayern hat einen Antrag auf Notfallzulassung gestellt. Nein, unter anderem haben das auch die Bundesländer BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen getan. Ja, meine Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD, Ihre Parteikollegen in Regierungsverantwortung haben aufgrund ähnlicher existenzbedrohlicher Herausforderungen beim BVL Notfallzulassungen beantragt. Die sind auch genehmigt worden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die erteilte Notfallzulassung in Bayern war mit klaren Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz von Insekten und anderen Nichtzielorganismen und einem engmaschigen Monitoring verbunden. Das war eine klare Forderung der CSU-Fraktion. Diese wurden zwischen dem BVL und den Bundesländern inhaltlich eng abgestimmt und in der Allgemeinverfügung der LfL – Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – vom 19. Januar 2021 geregelt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird entsprechend überwacht. Die Kontrollen umfassen die Zuckerrüben im Aussaatjahr 2021 und die Kontrolle der Folgekultur im Jahr 2022. Wir begrüßen es, dass ergänzend ein Bienenmonitoring des Instituts für Bienenkunde und Imkerei der LWG – Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – durchgeführt wird. Die Ergebnisse zu möglichen Auswirkungen auf die Bienenvölker werden nach Auswertung der Daten des Monitorings dem Landtag in einem Bericht Ende des Jahres übermittelt. Auch können die Imker in den Aussaatgebieten ihren Honig kostenlos auf Rückstände untersuchen lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie schon mehrmals in vergangenen Debatten betont, nehmen wir die Warnhinweise der EFSA – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – zur Bienengefährlichkeit der Neonics sehr, sehr ernst. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die EFSA die Rechtmäßigkeit der erteilten Notfallzulassungen noch in diesem Jahr in mehreren Mitgliedstaaten überprüft. Ich möchte auch auf die uns allen übermittelten Untersuchungen des Aktionsbündnisses für eine Neonic-freie Landwirtschaft eingehen. Nach meinem Kenntnisstand steht fest, dass ein Landwirt ein Erosionsereignis mit Auswirkungen auf andere Flächen nicht angezeigt hat. Dies ist ein Verstoß gegen Bestimmungen der geltenden Allgemeinverfügung. Hier sind die Behörden aktuell dabei, entsprechende Fachrechtskontrollen durchzuführen. Wir unterstützen dies vollumfänglich, damit dieser Sachverhalt aufgeklärt wird.
Nun zu den Anträgen. Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab. Dem Antrag der SPD stimmen wir bei Umformulierungen zu. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Behauptungen in Ihrer Antragsbegründung von uns zurückgewiesen werden. Die Behauptung, dass der Einsatz von Pestiziden in Bayern nicht zufriedenstellend geregelt ist, weisen wir ebenso vehement zurück wie die Behauptung, dass gewonnene Erkenntnisse des Einsatzes von Pestiziden nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage und werden von uns vehement zurückgewiesen. Wir begrüßen den Bericht, aber stimmen dem Antrag nur zu, wenn der erste Absatz der Begründung gestrichen wird und das Wort "zeitnah" durch das Wort "termingerecht" ersetzt wird.
Den Antrag der AfD lehnen wir ab. Eine generelle Zulassung von Neonics im Zuckerrübenanbau in Bayern lehnen wir ganz klar ab.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal Folgendes festhalten: Erstens. Es handelte sich bei der beantragten Notfallzulassung im fränkischen Anbaugebiet um existenzbedrohliche Situationen für die zahlreichen Zuckerrübenanbauer. Zweitens. Die beantragte Notfallzulassung war mit klaren Risikomanagementmaßnahmen und einem engmaschigen Monitoring verbunden. Das war eine klare Forderung der CSU-Fraktion. Drittens. Auf EU-Ebene wird geprüft, ob die Notfallzulassungen rechtlich zulässig sind. Viertens. Wir begrüßen das engmaschige Monitoring in den Anbaugebieten. Die Ergebnisse sind nach einer entsprechenden Auswertung dem Landtag vorzulegen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin. – Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Für die erste erteile ich Herrn Kollegen Paul Knoblach für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Högl, bestreiten Sie die Beobachtungen und die labortechnisch abgesicherten Werte von Imkerinnen und Imkern und vom BUND Naturschutz aus Mittelfranken, dass man tatsächlich Abschwemmungen von Giften, genau diesen, im Brackwasser gefunden hat, dass man Ansammlungen in Pflanzenteilen gefunden hat, die nicht Zuckerrüben waren, und alles andere auch? Bestreiten Sie, dass Blühpflanzen auch heute noch auf Feldern stehen, wo sie nie hätten stehen dürfen? Sie sprechen von klarem Monitoring. Erfolgt ist es spärlich bis gar nicht. Die Imker wurden nicht oder viel zu spät informiert. Bestreiten Sie das?
Nein, das bestreite ich nicht. Ich habe gesagt: Es hat Abschwemmungen gegeben, weil es ein Starkregenereignis gegeben hat. Deswegen ist es zu Abschwemmungen gekommen. Der Landwirt hat das nicht gemeldet. Aber nachdem es gemeldet wurde, hat die Fachbehörde jetzt die Kontrolle aufgenommen und geht diesem Sachverhalt nach.
Wir als CSU-Fraktion waren deswegen so dahinter, dass wir gesagt haben: Wir brauchen diese Monitoring-Regelungen, wir brauchen das Risikomanagement. Deswegen ist die Fachbehörde jetzt auch dabei, diesen Sachverhalt zu klären.
Danke schön, Frau Kollegin. – Zu einer weiteren Zwischenbemerkung erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Frau Högl, in unserer letzten Debatte im Juli haben Sie gesagt: Wir, die CSU, stehen zum Zuckerrübenanbau und zum Produktionsstandort für Zucker in Bayern. Das freut uns zu hören. Jetzt meine Frage: Sie haben ausgeführt: In Franken, wo 87 % der Rüben von der Vergilbung betroffen waren, haben Sie die Notfallbeize zugelassen. In Schwaben waren es 30 %; dort haben Sie sie aber nicht zugelassen. Wir kritisieren, dass das keine fairen Wettbewerbsbedingungen sind. Es ist die Frage: Wie soll das weitergehen? Wie hoch muss die Vergilbung in Zukunft sein, damit Sie es zulassen?
Ich bin vor Kurzem herumgefahren und habe mir die Rübenäcker angeguckt. Bei mir vor der Haustür ist wieder relativ viel gelb. Mich würde jetzt interessieren:
Warum wollen Sie keine fairen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der bayerischen Zuckerrübenindustrie?
Sehr geehrter Herr Mannes, es ist halt so, dass die Neonics verboten sind. Jetzt hat man erreicht, dass man für die stark betroffenen Gebiete Notfallzulassungen erteilen konnte; aber für Gebiete, wo der Befall nicht so stark ist, gibt es keine Notfallzulassung.
Ich möchte aber schon darauf aufmerksam machen, dass es Forschungen gibt, bei denen Pflanzen gezüchtet werden, die auf diesen Virusbefall nicht so heftig reagieren und den gewünschten Ertrag erbringen. Also auch hier ist die Forschung dabei, in die Zukunft zu gehen. Übrigens wird sie durch das Bundesministerium für Landwirtschaft gefördert. Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Christoph Skutella für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Forderung, dass die Möglichkeiten der Notfallzulassung im Europarecht schnellstmöglich ausgeschlossen werden, schließen wir uns gerne an. Ein Verbot allerdings, das nur Deutschland und Bayern betrifft, macht jedoch keinen Sinn, ist unfair, wettbewerbsverzerrend und hilft vor allem der Umwelt nicht, weil sich die Probleme dadurch nur verlagern.
Grundsätzlich ist die Problematik natürlich der unfaire Wettbewerb innerhalb Europas durch die unterschiedlichen Umsetzungen der EU-Vorgaben. Wenn ein Pflanzenschutzmittel in der gesamten EU verboten wird, Deutschland dieses Verbot umsetzt, andere EU-Staaten, wie zum Beispiel Frankreich, aber Ausnahmen machen oder andere Staaten es grundsätzlich nicht umsetzen, wie zum Beispiel Rumänien oder Bulgarien, hat das mit einheitlichen Standards und fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun.
Wie soll man denn unseren Zuckerrübenbauern erklären, dass sie ein Pflanzenschutzmittel nicht ausbringen dürfen, der französische Nachbar dies aber schon tun darf? In Frankreich werden die Notfallzulassungen für die Saatgutbeize seit dem Verbot 2018 regelmäßig erteilt. Tatsächlich ermöglicht es das EU-Pflanzenschutzmittelrecht den einzelnen EU-Ländern, nicht zugelassene Präparate unter besonderen Umständen doch zu genehmigen. Diese Möglichkeit für den Notfall ist erlaubt, sofern sie sich angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist.
Der sogenannte Notfall im EU-Pflanzenschutzmittelrecht wird in den einzelnen EUMitgliedstaaten aber sehr unterschiedlich ausgelegt. Die EU-Kommission hat bisher einmal eingegriffen, nämlich als Polen und Rumänien die Verbote komplett übergangen haben. Der deutsche und der bayerische Landwirt denken sich auch ihren Teil dazu.
Auch die Experten der Bundesforschungsanstalt kritisieren den uneinheitlichen Umgang mit den Verboten zur Anwendung schon länger. Ich zitiere:
Wir sind verblüfft, dass EU-Mitgliedstaaten das Verbot ganz oder teilweise aufheben können und das auch schon getan haben. Das führt zu ungleichen Wettbewerbsverhältnissen und wirft die Frage auf, wie solide die wissenschaftliche Basis des Verbotes ist.
Der Forderung vier, die Forschung voranzubringen, können wir grundsätzlich zustimmen. Aber auch hier müssen wir europäisch denken und vor allem mit anderen EU-Ländern zusammenarbeiten. Es bringt natürlich nichts, wenn Bayern Forschungsprojekte anschiebt, die in anderen EU-Ländern schon wesentlich weiter entwickelt sind.
Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Leopold Herz für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Ich könnte mich mit Ihnen über den Wirkstoff Thiamethoxam unterhalten – das klingt wie ein Zungenbrecher –, aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ist das nicht mehr möglich.
Ich möchte deshalb ganz kurz auf die vorliegenden Anträge eingehen und zunächst einmal daran erinnern, dass man vor vielen Jahren in Europa stolz war, die Zuckerrübe eingeführt und gefördert zu haben. Wir waren ja abhängig von Zuckerimporten. Das sollte man nicht vergessen. Man sollte auch nicht vergessen, dass wir vor wenigen Jahren noch eine Zuckerkontingentierung hatten, die den Zuckerrübenbauern Perspektiven bot, die jetzt aber vollkommen weg sind. Von daher haben wir bei den Zuckerrübenproduzenten enorme Produktionsprobleme und Ängste hinter uns. Ich glaube, diese Vorgeschichte zu kennen, ist sehr wichtig.
Ich komme jetzt zu den Anträgen. Auch wir FREIEN WÄHLER sind gegen den Einsatz von Neonikotinoiden, und durch das Volksbegehren sind wir auch verpflichtet. Wie angesprochen wurde, ist das Realpolitik. Man muss Kompromisse schließen. Man kann hier nicht einseitig darauf achten, wenn hier, wie schon erwähnt, Vergilbungserscheinungen festgestellt werden. Die Zuckerrübenlandwirte kommen hier in echte Existenznöte. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen wir aus diesem Grund ablehnen; denn wir haben im Ausschuss lange besprochen, dass es hier gerade im Bereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt Probleme gegeben hat. Ich glaube, das sollte auch die Ausnahme bleiben.
Ich komme noch ganz kurz zum Antrag der AfD. In der Praxis gibt es natürlich Forderungen und Leute, die so argumentieren; aber wenn wir das Volksbegehren ernst nehmen, können wir den Antrag nicht weiter unterstützen.
Ganz kurz noch zum Vorschlag der Kollegin Högl. Wir haben uns soweit besprochen: Mit der vorgeschlagenen Änderung würden wir dem SPD-Antrag zustimmen.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Es gibt zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Für die erste erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion das Wort.
Ich als schwäbischer Abgeordneter muss den anderen schwäbischen Abgeordneten einfach mal fragen: Wir haben in Schwaben eine Vergilbung von ungefähr 30 %. Die Erzeugergemeinschaft in Schwaben hat ebenfalls die Notfallbeize beantragt; sie aber nicht bekommen. Frau Högl hat richtigerweise ausgeführt, dass es in einigen Jahren möglicherweise neue Sorten gibt, die gegen
die Vergilbung resistent sind. Wäre es nicht sinnvoll, den schwäbischen Rübenbauern zu helfen und ihnen die Notfallbeize zuzugestehen, zumindest bis die neuen, resistenten Sorten kommen? Es bestehen sonst einfach schlechte Wettbewerbsbedingungen. Der eine oder andere Rübenbauer muss dann vielleicht aufhören. Das wäre schade. Ist es nicht sinnvoller, den schwäbischen Rübenbauern zu helfen?