Integrationszentren sollen ja den Sprachstand heben und Frühförderung betreiben; deshalb sind sie kommunal, vor Ort und bürgernah.
Frau Kollegin, wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen noch intensiv diskutieren. Ich will Ihnen nur noch etwas zu dem Beispiel des öffentlichen Dienstes sagen: Wir sind uns da mit allen Fachleuten des Datenschutzes und in den Personalabteilungen einig. Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, in dem Personalakt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin des Freistaats Bayern zu erfassen, ob
jemand sogenannten Migrationshintergrund hat. Er oder sie hat entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes. Man kann aus dem Personalakt den Geburtsort ablesen. Es gibt bekanntermaßen aber auch deutsche Kinder, die, weil die Eltern gerade zufällig in Peking waren, in Peking geboren sind; der Geburtsort lässt noch nicht automatisch auf einen Migrationshintergrund schließen. Es gibt auch unter Datenschutzgesichtspunkten keine Rechtsgrundlage dafür,
im Personalakt eines Mitarbeiters des Freistaats Bayern einen Migrationshintergrund zu behaupten oder zu fingieren oder dergleichen. Deshalb – –
Ja, es ist so. Bringen Sie mir einen qualifizierten Juristen, egal ob von der Landeshauptstadt München oder sonst wo, der dazu eine andere Meinung vertritt. Bringen Sie mir einen, der dazu eine andere Meinung vertritt.
Sie werden keinen finden. Das ist so. Sie können deshalb nirgends feststellen, wie hoch die von Ihnen angestrebte Migrantenquote im Moment ist, weil es dazu nämlich keine Zahlen gibt. Ich bin auch nicht dazu bereit, eine solche Statistik datenschutzwidrig zu erstellen. Deshalb ist das, was Sie hier erzählen, einfach Unfug.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keine Einwendungen. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist durchgängig der Fall. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich der Stimme. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Florian von Brunn u. a. (SPD) LGBTIQ* in Ungarn massiv unter Druck - Menschenrechtsverletzungen der Orbán-Regierung stoppen und europäische Grundwerte verteidigen (Drs. 18/16833)
Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die FREIEN WÄHLER, die CSU, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Herr Staatsminister Bernd Sibler hat mit Schreiben vom 2. September 2021 aufgrund des eingetretenen Ruhestands eines Mitglieds des Landesdenkmalrats und des altersbedingten Ausscheidens eines weiteren Mitglieds darum gebeten, gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als Vertreter der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Landesgruppe Bayern, Herrn Armin Keller sowie als Vertreter des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e. V. Herrn Prof. Dr. Günter Dippold jeweils zum Mitglied des Landesdenkmalrats zu bestellen.
Wer mit der Bestellung von Herrn Armin Keller zum Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Eine Enthaltung von Herrn Plenk (fraktionslos). Damit ist Herr Armin Keller zum Mitglied des Landesdenkmalrats bestellt.
Wer mit der Bestellung von Herrn Prof. Dr. Günter Dippold zum Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Eine Enthaltung von Herrn Swoboda (fraktionslos). Damit ist Herr Prof. Dr. Günter Dippold zum Mitglied des Landesdenkmalrats bestellt worden.
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds sowie Wahl der zweiten Vertreterin des Präsidenten
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass in der Folge des Wechsels an der Spitze des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die Position eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs sowie die Position des zweiten Vertreters des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs vakant sind.
Als neues berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wird Herr Dr. Paul Heinrichsmeier, Vizepräsident des Landgerichts München I, vorgeschlagen.
Als neue zweite Vertreterin des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs wird die Richterin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Andrea Schmidt vorgeschlagen. Diese ist derzeit noch Präsidentin des Landgerichts München I; der Ministerrat hat aber am 20. April 2021 entschieden, dass Frau Dr. Schmidt zum 1. Oktober 2021 Nachfolgerin von Herrn Dr. Heßler als Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird.
Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 22. September 2021 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind bereit, im Fall der Wahl die Ämter anzunehmen, und haben die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. An Ihrem Platz finden Sie die hierfür benötigten beiden farbigen Stimmzettel sowie einen Umschlag vor. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer gelben Namenskarte nicht vorliegt, ist diese in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt. Für den Wahlgang sind ausschließlich die beiden Stimmzettel sowie Ihre Namenskarte zu verwenden.
Bitte geben Sie die beiden ausgefüllten Stimmzettel in den Umschlag, den Sie an Ihrem Platz vorfinden. Dieser wird nach dem Schluss der Wahl von den Offizianten eingesammelt. Bleiben Sie hierfür bitte bis zum Schluss der Wahl an Ihrem Platz und reichen Sie den Umschlag mit den beiden Stimmzetteln den Offizianten. Ihre Namenskarte werfen Sie bitte gesondert in den von den Offizianten mitgeführten DIN-A4-Umschlag. Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltung. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten.
Meine Damen und Herren, die Wahl ist beendet. Bitte werfen Sie noch die allerletzten Zettel ein. Das Wahlergebnis wird später bekannt gegeben.
Ich darf einer Emotion von mir Ausdruck verleihen: Ich freue mich, dass ihr nach eineinhalb Jahren wieder alle da seid. Das ist für einen Vizepräsidenten ein schönes Bild, wenn wieder alle da sind. Das tut gut.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Prof. Dr. Ingo Hahn, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Bundesverfassungsgericht schützen - Zentralismus bekämpfen! (Drs. 18/17933)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das Bundesverfassungsgericht vor der Übergriffigkeit von EU-Organen zu schützen, ist ein breites Signal aller Landesparlamente erforderlich. Unser Hohes Haus verlässt damit keineswegs die originäre Ebene seiner Wirkmacht, ganz im Gegenteil. Jeder Angriff auf die Souveränität des Staates und seines Volkes bedarf der entschlossenen Antwort aller seiner gewählten Volksvertreter. Sie zieren sich, das zu formulieren. Wir tun es; denn genau dafür, meine Damen und Herren, wurden wir in dieses Hohe Haus gewählt.
Die Parteien, die heute im Reichstag am linken Bündnis basteln, erstreben damit die Kanzlerschaft des Mannes, der noch vor wenigen Wochen als Bundesfinanzminister mit seiner Antwort an die EU-Kommission die mutige und richtige Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichts einfach mal so relativierte. Welch dramatischer Kotau vor der Kommission, die versucht, mittels ihres Brüsseler Gewaltenkonglomerats unser Bundesverfassungsgericht in die Knie zu zwingen. Ich rufe Herrn Scholz zu: Unsere Werte und Institutionen sind eben keine Verhandlungsmasse!