Protocol of the Session on September 29, 2021

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus diesem Grund, Kolleginnen und Kollegen, legen wir heute ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz vor, mit dem wir verlässliche staatliche Rahmen für die Gestaltung unseres vielfältigen Zusammenlebens schaffen.

Orientiert haben wir uns an den Integrationsgesetzen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, deren positive Erfahrungen auch Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, inspirieren sollten, wie es bei Ihren Kolleginnen und Kollegen von der CDU war; denn damals hat Rot-Grün das Gesetz auf den Weg gebracht, und CDU/FDP haben es übernommen. Heute feiert man das fünfjährige Bestehen dieses Gesetzes.

Die kommunalen Integrationszentren, das Erfolgsmodell in diesem Integrationsgesetz, sind der Schlüssel für die Umsetzung vor Ort. Der Flickenteppich an Hilfsmaßnahmen ist in weiten Teilen abhängig von der finanziellen Stärke und der Kassenlage der Kommune. Einzelne Projekte, die auf zwei, drei Jahre aufgelegt werden, sind keine Antwort, Kolleginnen und Kollegen der CSU, und schon gar nicht im 21. Jahrhundert in einer modernen Gesellschaft.

Auswertungen, die die Uni Münster über die Arbeit der Integrationszentren erstellt hat, brachten die Erkenntnis, dass die Integrationszentren Beschleuniger, Katalysator für Maßnahmen, mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat, sind. Prozesse können schneller angestoßen werden, und es wird besser vor Ort kooperiert und koordiniert. Also sind Integrationszentren auch in Bayern die richtige Antwort für die Bemühungen der Kommunen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, seien wir doch ehrlich, seien Sie doch ehrlich! Alles ruht auf der Integrationsbeauftragten. Keine Frage, die Kollegin macht sicherlich gute Arbeit, aber es gibt keine verlässlichen Strukturen und Kompetenzen. Wir brauchen klare staatliche Integrationsziele und Standards, die vor Ort umgesetzt werden. Aber das ist nicht alles. Flankiert wird das Ganze von der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung, also auch des Landtagsamts. Öffnung ist in Bayern schon längst überfällig. Schauen wir uns doch die Ministerien und das Landtagsamt an. Spiegeln denn die Beschäftigten wirklich den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund wider? – Hier im Reinigungsdienst im Haus ist Migrationsgeschichte zu 99 % vertreten. Das kann es doch nicht sein, Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die rechte Seite überfordere ich gerade intellektuell, daher können Sie ruhig still sein und zuhören, vielleicht lernen Sie ja noch etwas dazu.

Ein besseres Verständnis und vor allem Unterstützung durch die staatliche Führung für die Integration vor Ort ist das Ziel unseres Gesetzes. Deshalb wollen wir einen Beirat für Integration, der die Regierung in Fragen der Integrations- und Migrationspolitik berät und unterstützt. Wir wollen kein Gremium, das Sonntagsreden hält. Wir wollen kein Gremium, das keine Kompetenzen hat, sondern: Dieses Gesetz verpflichtet die Staatskanzlei dazu, eine Stabsstelle einzurichten, das Thema endlich zur Chefinnensache zu machen, damit es auch ressortübergreifend in allen Ministerien Bayerns ankommt. Denn, Kolleginnen und Kollegen, bei den besten Absichten helfen die gegenwärtigen Alibifunktionen nicht.

Neben diesen wichtigen institutionellen Änderungen bietet unser Gesetz neue Zielvorgaben für Integration. Kinder und Jugendliche mit Migrationsbiografien bekommen weit weniger häufig eine Gymnasialempfehlung, Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte bleiben weit häufiger ohne Schulabschluss und sind beim Nachholen von Abschlüssen unterrepräsentiert. Frauen bekommen keine sprachliche Ausbildung, weil nicht ausreichend Sprachkurse zur Verfügung stehen, und Menschen erhalten keine Begleitung gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

Wir brauchen ein Integrations- und ein Partizipationsgesetz, in dem das oberste Ziel die Chancengleichheit ist – Chancengleichheit überall und für jeden. Das ist die Verantwortung der Regierenden und der Politik. So regelt der Gesetzentwurf den Zugang zu schulischer Bildung für alle Kinder und Jugendlichen neu, unabhängig vom ausländerrechtlichen Status der Eltern und erweitert die Sprachförderung von Frühförderung bis ins hohe Alter, sodass also verpasste Chancen lebenslang aufgeholt werden können. Es schreibt Chancengleichheit auch auf dem Arbeitsmarkt vor, und es ermöglicht den Menschen, für sich selbst zu sorgen, ohne abhängig zu sein.

So, wie unser Gesetzentwurf die Chancengerechtigkeit unterstützt, schafft er gleichzeitig auch Diskriminierungshürden ab. Die Stärke, liebe Kolleginnen und Kollegen, einer Demokratie hängt vom Umgang mit den Minderheiten ab. Sie

haben nun die Möglichkeit, Antworten auf die Herausforderungen der globalen Gesellschaft zu geben und unseren Gesetzentwurf zu unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demirel. – Als nächsten Redner darf ich den Abgeordneten Karl Straub von der CSU-Fraktion aufrufen. Herr Abgeordneter Straub, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele können sich an die lange Diskussion – 16 Stunden hat sie gedauert – über unser Bayerisches Integrationsgesetz erinnern. Frau Demirel, am Anfang habe ich Hoffnung gehabt; denn Sie haben recht gut begonnen und erzählt, was wir mit unserem Bayerischen Integrationsgesetz wollen. Leider Gottes steht aber kein Wort davon in Ihrem Gesetzentwurf. Das, was Sie anfangs gesagt haben, ist eigentlich das, was wir damals beschlossen haben. Sie hätten damals zustimmen können; dann hätten wir auch keine 16 Stunden diskutieren müssen, weil das Gesetz eigentlich gut ist.

Ich glaube, Sie verkennen immer wieder: Bayern ist Integrationsland Nummer eins, und zwar nicht erst seit ein paar Jahren. Man kann von Jahrzehnten oder sogar von Jahrhunderten sprechen, wenn man sich die Geschichte Bayerns ansieht.

Im zweiten Teil Ihrer Rede sind Sie abgewichen und haben sich wahrscheinlich im Ort geirrt. Sie haben über die Landeshauptstadt Berlin geredet. Dort ist es nämlich zum Teil so, wie Sie es beschrieben haben. Berlin wird allerdings rot-rot-grün regiert.

Was wollen wir mit unserem Integrationsgesetz? – Wir wollen Migranten in der Zeit ihres Ankommens und ihres Aufenthaltes Hilfe leisten, um sich in einem unbekannten Land zurechtzufinden. Ich glaube, in diesem Ziel sind wir uns alle einig. Über die Wege haben wir allerdings komplett unterschiedliche Auffassungen.

In Ihrem Gesetzentwurf wird viel von staatlichen Leistungen gesprochen, also vom Fördern, was wir durchaus auch wollen. Was bei Ihnen aber großteils fehlt, ist das Fordern; denn Migration ist keine Einbahnstraße, sondern Migration betrifft beide Seiten. Der Staat, die Menschen hier im Land, müssen unterstützen, aber der Migrant muss sich auch mit einbringen, um integriert werden zu können. Ich betone: Bei uns gibt es wahnsinnig gute Ansätze. Ich erinnere daran, dass bei uns mit Abstand die meisten Migranten in Arbeit gekommen sind und dass wir in allen Bereichen – wir brauchen keine Nachhilfe von den GRÜNEN – als Freistaat Bayern ganz weit vorne sind.

(Beifall bei der CSU)

Konkret zu Ihrem Gesetzentwurf. Vieles, was Sie fordern, ist bereits gesetzlich geregelt. Darüber hinaus besteht großteils kein Handlungsbedarf. Das geltende Bayerische Integrationsgesetz ist Grundlage und ist das jetzt schon vorhandene passende Konzept. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass uns etwas besonders wichtig ist: Fördern und Fordern. Das ist in Ihren zehn Artikeln, die Sie aufführen, eigentlich nur ganz unwesentlich tangiert worden. Ihr Gesetzentwurf reduziert die Integration nahezu ausschließlich auf staatliche Förderung und staatliche Aufgaben. Migrantinnen und Migranten müssen aber vielmehr selbst einen Beitrag leisten, um sich aktiv zu integrieren. Daher fordert das Bayerische Integrationsgesetz von ihnen Integrationswillen ein – mit klaren Regeln für unser Zusammenleben und einer Kultur der Wertschätzung und des Miteinanders.

Weiter missachtet der vorliegende Gesetzentwurf mehrfach grundlegende Prinzipien und Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts. Ein Ausschluss der Begründung von subjektiven Rechten und der Klagbarkeit, wie es das Bayerische Integrationsgesetz in Artikel 16 vorsieht, sowie ein Haushaltsvorbehalt sind in Ihrem Gesetzentwurf nicht enthalten. Vielmehr werden verbindliche und umfassende staatliche Förderungsansprüche geschaffen. Integration – ich wiederhole es noch einmal – ist aber keine rein staatliche Aufgabe. Daher ist der in der Gesetzesbegründung vorgeschlagene Verzicht auf den angemessenen Eigenmittelanteil, beispielsweise im Rahmen von Projektförderungen, förderrechtlich grundsätzlich unzulässig. Das wissen Sie auch, fordern es aber immer wieder.

Auch widerspricht es dem Gleichbehandlungsgebot, wenn ein solcher Verzicht, wie vorgeschlagen, nur ausgewählten Zuwendungsempfängern zugutekommen soll. Für die Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind verschiedene Stellen und Ebenen zuständig, und zahlreiche Akteure sind daran beteiligt. Der Gesetzentwurf verkennt, dass Maßnahmen, die an verschiedenen Stellen im föderalen Kompetenzgefüge geplant und umgesetzt werden, kohärent gestaltet werden müssen.

Durch die im Gesetzentwurf jeweils vorgesehene umfassende Förderung in abstrakt bezeichneten Handlungsbereichen, wie zum Beispiel Arbeit und Sprache, ohne Rücksicht auf beispielsweise Bundeszuständigkeiten können Parallelstrukturen entstehen, etwa zum Gesamtprogramm Sprache des Bundes, bestehend aus Integrations- und Berufssprachkursen. Solche Parallelstrukturen sind wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel, aber auch aus Gründen der Übersichtlichkeit und klarer Zuständigkeiten im Bereich der Integrationsangebote unbedingt zu vermeiden. Es braucht keine gleichen Zugänge, sondern sachgerechte Zugänge.

Teilhabe muss auch weiterhin in den jeweiligen Bereichen an einen bestimmten Aufenthaltsstatus bzw. an die Staatsangehörigkeit anknüpfen. Eine Streichung jeglicher Differenzierung wäre nicht interessengerecht.

Ich könnte auf alle Punkte noch im Einzelnen eingehen. In Ihrem Integrationsgesetz sind übrigens auch ein paar ganz gute Sachen enthalten; diese haben wir aber schon selbst geregelt. Ich meine, wir werden Ihren Gesetzentwurf im Rechts- und Verfassungsausschuss im Einzelnen durchgehen. Deswegen erspare ich mir das hier, da hierfür auch die Zeit nicht reichen würde. Wie gesagt: Wir diskutieren das gerne, Frau Demirel. Glauben Sie mir aber eines: Unser Integrationsgesetz ist das bessere. Beschäftigen Sie sich lieber mit ihm; denn Ihr Integrationsgesetz ist leider untauglich.

(Beifall bei der CSU)

Als nächsten Redner darf ich Herrn Abgeordneten Jan Schiffers von der AfD aufrufen.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zu den Maßnahmen, die die GRÜNEN in ihrem Entwurf zu einem Bayerischen Teilhabe- und Integrationsgesetz vorsehen, lässt sich zusammenfassend Folgendes sagen:

Erstens. Die GRÜNEN fordern noch mehr von dem, was sich bereits in den vergangenen Jahren als weitgehend nutzlos und ineffektiv erwiesen hat. Zweitens. Die Forderungen sind nicht praktikabel und zum Teil verfassungswidrig. Drittens. Der Gesetzentwurf ist ein klassisches Beispiel für grüne Klientelpolitik.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht schon von einer grundverkehrten Prämisse aus. Es ist eben nicht so, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, der auch den Bürgern des Aufnahmelandes Anstrengungen und Anpassung abverlangt. Das Gelingen von Integration hängt ausschließlich von den Zuwanderern ab, von deren Bereitschaft und Fähigkeit, sich in unsere Gesellschaft und in unser Wertesystem einzufügen. Integration ist ausschließlich eine Bringschuld derjenigen, die zu uns kommen und bei uns leben möchten.

(Beifall bei der AfD)

Für die gelungene Integration von Zuwanderern gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland viele positive Beispiele. So sind beispielsweise und keinesfalls abschließend Menschen aus Italien, Griechenland, Portugal, Spanien, Polen oder dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland und nach Bayern gekommen und haben sich hier und damit auch der gesamten Gesellschaft etwas aufgebaut. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Diese Menschen sind ohne jegliche Integrationskurse, Migrantenquoten und staatlich verordnete Vielfaltsrhetorik angekommen und haben zum ganz überwiegenden Teil durch eigene Leistung, durch eigene Arbeit und Anstrengung ihren Platz bei uns gefunden.

Diese Beispiele für gelungene Integration zeigen aber auch, dass Integration nur dann gelingen kann, wenn die Einwanderungspolitik einen sinnvollen und geordneten Rahmen vorgibt. Entscheidend ist, dass die Zuwanderer kulturell zu uns passen und damit auch integrationsfähig sind.

Unter den vielen zu kritisierenden geplanten Maßnahmen im Gesetzentwurf sticht die Forderung nach einer sogenannten interkulturellen Öffnung der Verwaltung besonders hervor. Letztendlich geht es bei dieser blumig formulierten Forderung um die Einführung einer Migrantenquote. Wir von der AfD lehnen jede Art von Quoten ab. Quoten sind leistungsfeindlich, ungerecht und eine verfassungswidrige Diskriminierung derer, die nicht in den Genuss einer Quote kommen. Artikel 116 der Bayerischen Verfassung, der lautet "Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied sind entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen", ist für uns nicht verhandelbar.

(Beifall bei der AfD)

Gleiches gilt für Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." Befähigung und fachliche Leistung müssen auch weiterhin ausschlaggebend sein, nicht die Herkunft. Die Forderungen nach Quoten und interkultureller Öffnung führen zu einer weiteren Erosion der Staatlichkeit und sind schlichtweg verfassungswidrig.

Abzulehnen ist darüber hinaus die in Artikel 9 Absatz 2 des Entwurfs enthaltene Forderung, der Freistaat Bayern solle Mehrsprachigkeit und das Erlernen der jeweiligen Herkunftssprache im vorschulischen und schulischen Bereich fördern. Das Erlernen der Herkunftssprache ist schlichtweg Aufgabe der Eltern. Der Freistaat Bayern ist hierfür nicht zuständig.

(Beifall bei der AfD)

Was die geplante Ausweitung von Integrationskursen und Ähnlichem angeht: Dies wurde bereits seit 2015 forciert. Die ausbleibenden Erfolge und die hohe Arbeitslosenquote von Migranten insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland zeigen eindeutig, dass dies der falsche Weg ist.

(Zuruf)

Die Integration wird durch den vorliegenden Entwurf keinesfalls vorangetrieben. Es wird lediglich sichergestellt, dass zahlreiche, vom Steuerzahler finanzierte Stellen geschaffen werden, die insbesondere der Klientel der GRÜNEN zugutekommen würden, aber keinen messbaren Mehrwert für die Gesamtgesellschaft hätten und auch keinen effektiven Beitrag zur Integration leisten würden. – Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der AfD)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Schiffers. Vielen herzlichen Dank. – Ich darf als Nächsten den Herrn Vizepräsidenten Alexander Hold aufrufen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Integration ist möglichst chancengleiche Teilhabe an den zentralen Bereichen gesellschaftlichen Lebens. Der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, soll das Bayerische Integrationsgesetz ersetzen. Er setzt sich zum Ziel, eine verbindliche rechtliche Grundlage zur Förderung der Teilhabe und Partizipation in Bayern zu schaffen.

Aber gelingende Integration erfordert Anpassungsleistungen von beiden Seiten: einerseits die individuelle Fähigkeit und den Willen zur Teilhabe, andererseits die gesellschaftlichen und strukturellen Möglichkeiten dazu. Manches, was in dem Gesetzentwurf steht, ist schon im Bayerischen Integrationsgesetz geregelt. Aber manches in diesem Gesetzentwurf verkennt einfach diese Zweiseitigkeit als Grundlage der bayerischen Integrationspolitik und reduziert Integration auf staatliche Förderung und auf staatliche Aufgaben.

Wir aber verstehen Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eben nicht nur als staatliche. Zum Beispiel Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 2 greifen einfach zu kurz. Integration kann nicht gelingen, wenn ich von der Aufnahmegesellschaft verlange – ich habe mir mal die ganzen Verben da drin angestrichen –: "Grundlagen schaffen", "unterstützen", "stärken", "fördern", "positiv begleiten", "bekämpfen von Widerständen" und "sich öffnen", und von den zu Integrierenden bloß die Anerkennung unserer durch die Verfassung geschützten Grundwerte. – Entschuldigung, die Anerkennung unserer Verfassung ist das Mindeste, was von jedem Menschen verlangt werden muss. Aber das reicht doch nicht für Integration! Dazu gehören auch ein Bemühen um Verständnis für Geschichte und Kultur des Landes, das die Heimat werden soll, und zur Sicherung des sozialen Friedens die Achtung unserer Kultur. Dieses Gleichgewicht lässt Ihr Gesetzentwurf vermissen.

Ich komme zu ein paar Dingen im Einzelnen. Sie missachten zum Beispiel die Staatsferne des Rundfunks in Artikel 2 Ziffer 8, indem Sie dem Staat eine aktive Unterstützung der interkulturellen Öffnung der Medien auferlegen wollen. Sie missachten die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Artikel 2 Ziffer 9, wenn Ihr Gesetz normiert, dass Einbürgerung im öffentlichen Interesse Bayerns liege. Warum Sie eine "Stabsstelle Integration" in der Staatskanzlei vorsehen und damit die Zuständigkeit des Innenministeriums für Integration verwässern wollen, erschließt sich mir nicht im Geringsten.