Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der SPD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Ruth Müller, Markus Rinderspacher u. a. und Fraktion (SPD) Verantwortliche Hochwasserpolitik statt populistische Inkaufnahme von Gefahren für die Menschen (Drs. 18/16682)
Über diesen Dringlichkeitsantrag konnten wir in der letzten Plenarsitzung am 24. Juni 2021 aus Zeitgründen nicht mehr abstimmen. Ich stelle daher den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 18/16682 jetzt zur Abstimmung.
Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Enthaltungen! – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die fraktionslosen Abgeordneten Plenk und Swoboda. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gemäß § 82 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. – Ich erteile hierzu der Vorsitzenden Frau Stephanie Schuhknecht das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine besondere Ehre, als Mitglied dieses Hohen Hauses und als erste grüne Vorsitzende des Petitionsausschusses nach unserer Geschäftsordnung heute den Bericht zum Petitionswesen abzugeben. Lassen Sie mich meinem Bericht auch hier zunächst den Dank voranstellen; denn das gesamte Petitionswesen steht und fällt nicht nur mit engagierten Abgeordneten, sondern eben auch mit fleißigen Mitarbeiter*innen im Landtagsamt, den Büroleiterinnen und Büroleitern und Sekretariatskräften, den Mitarbeiter*innen in den Ministerien und nicht zuletzt auch den Mitarbeiter*innen in den Fraktionen sowie unseren persönlichen Mitarbeiter*innen, die die Behandlung der Eingaben für uns alle mit vorbereiten. – Im Namen des Hohen Hauses daher unser aller und mein herzlichster Dank dafür!
Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Forstner vom Ausschussdienst, die das vor Ihnen liegende Zahlenmaterial wirklich wieder wunderbar aufbereitet hat, und natürlich an Frau Fiebig als Büroleiterin des Eingabenausschusses. Sie hat sich nach dem Weggang von Herrn Wilhelm wirklich hervorragend schnell eingearbeitet, ihre Aufgabe trotz hoher Belastung mit Bravour gemeistert und uns allen durch viele – Sie wissen sicherlich, nicht vergnügungssteuerpflichtige – Telefonate viel Erklärungsarbeit abgenommen. – Nicht zuletzt geht mein Dank auch an Herrn Dr. Unterpaul, der die Übergangsphase im Ausschussbüro persönlich betreut hat und mir, meinem Team und sicherlich auch Ihnen allen ein kompetenter Ansprechpartner bei schwierigen Fällen und allgemeinen Fragen zum Petitionsrecht war, ist und hoffentlich auch bleiben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der 16. Wahlperiode verzeichnen wir einen relativ konstanten Rückgang von Eingaben und Beschwerden. Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich an dieser Stelle berichte, dass sich dieser Trend in diesem
Jahr nicht fortgesetzt hat. Die Zahl der Eingaben ist in der ersten Hälfte der Wahlperiode erstmals wieder angestiegen, und zwar um 8 % auf insgesamt 6.025 Eingaben. Der Grund dafür sind diesmal sehr eindeutig und unübersehbar das Thema Corona und die seit März 2020 angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen in allen Bereichen.
Im Berichtszeitraum, also bis zum 30. April dieses Jahres, entfielen über 950 Eingaben ausschließlich oder teilweise auf das Thema Corona, also fast ein Sechstel aller Eingaben. Unser Fachausschussprinzip und die vom Gesundheitsminister erlassene Verordnung haben dafür gesorgt, dass es vor allem den Ausschuss für Gesundheit und Pflege getroffen hat. Es waren 500 Eingaben mehr als in der ersten Hälfte der 17. Wahlperiode zu verzeichnen, wovon 476 einen Corona-Bezug hatten. Das entspricht mehr als einer Verdreifachung des Eingabenaufkommens, das ohne Sondersitzungen nicht mehr zu bewältigen war. – Daher ein besonderer Dank an die Kolleg*innen dieses Ausschusses und speziell an Frau Feldmann vom Ausschussbüro, die dieses Pensum unter enormem Einsatz und teilweise in Abend- und Nachtschichten bewältigen musste. Im Übrigen kann ich berichten, dass die Zahl der Eingaben in allen anderen Ausschüssen nur minimal gesunken ist und sich grosso modo auf dem Niveau der 17. Wahlperiode bewegt.
Kolleginnen und Kollegen, der Anstieg der Zahl der Eingaben war zu Beginn der Wahlperiode noch nicht absehbar. Ich muss aber dennoch auf einen Umstand hinweisen, der vor allem meinen Kolleg*innen im Eingabenausschuss und mir die Arbeit nicht gerade erleichtert hat. Nach der Einrichtung des neuen Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr zu Beginn der laufenden Wahlperiode wollte die Staatsregierung wohl den Eindruck vermeiden, das Parlament aufzublähen. Man entschied sich kurzerhand für die Verkleinerung eines Ausschusses. Der Ausschuss war schnell gefunden; denn der Eingabenausschuss hat nun einmal eine eher geringe Lobby hier im Haus und gilt – meiner Meinung nach völlig zu Unrecht – bei einigen als unattraktiv und politisch unbedeutend.
14 statt wie bisher 18 Abgeordnete müssen sich nun seit Ende 2018 in etwa gleich viele Eingaben wie zuvor einarbeiten; seit April 2020 sind es pandemiebedingt sogar nur noch 11 Kolleginnen und Kollegen, die sich bei uns damit beschäftigen. Wertschätzung für das Petitionswesen und diesen Ausschuss, der nun einmal die unmittelbarste Kontaktstelle für Bürgerinnen und Bürger ist, sieht definitiv anders aus.
Aus meiner Sicht hätte die Staatsregierung hier besser das Parlament und den Ausschuss gestärkt, hätte natürlich – aus meiner Sicht – am besten einen unabhängigen Bürgerbeauftragten eingeführt und ihn auch im Landtag gewählt. Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass dies wirklich zu einer spürbaren Entlastung führt. Dazu aber später mehr in der Aussprache.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und sowohl im Grundgesetz als auch in der Bayerischen Verfassung verankert. Wer dieses Recht in Anspruch nimmt, ist weder Bittsteller noch Besserwisser, sondern Bürger oder Bürgerin mit einem konkreten Problem oder einem mehr oder weniger konkreten Anliegen. Die Tatsache, dass wir in gut zwei Dritteln aller Eingaben dem Problem oder der Anregung nicht abhelfen können, scheint, wie die jetzt steigenden Zahlen zeigen, kein großes Hindernis zu sein. An dieser Stelle deshalb auch mein Dank an die Petentinnen und Petenten, die sich trotz vergleichsweise geringer Erfolgschancen an das Parlament wenden, ihr Vertrauen in das Parlament setzen und gegen eine zumindest von ihnen so wahrgenommene Ungerechtigkeit die Stimme erheben.
Gerade der Eingabenausschuss lebt davon, dass Petent*innen an der Sitzung teilnehmen können und dass sie in aller Regel auch das Wort zu ihrem Anliegen ergreifen können. Nach Ausschusssitzungen erreichen mich regelmäßig Nachrichten von Petent*innen, die positiv überrascht sind, mit welcher Tiefe und Detailkenntnis ihr Anliegen kontrovers diskutiert wurde. Das geschieht im Übrigen auch unabhängig davon, ob wir in dem konkreten Einzelfall auch wirklich Abhilfe schaffen konnten. Natürlich gibt es auch erboste und teilweise schwer erträgliche Nachrichten nach einer Sitzung. Ich glaube allerdings schon, dass wir es im Großen und Ganzen schaffen, den Menschen zu vermitteln, dass wir ihr Anliegen ernsthaft geprüft haben und wir dort abhelfen, wo das unser Spielraum zulässt und manchmal sogar darüber hinaus.
Corona hat uns alle zu einer neuen Arbeitsweise gezwungen und Videokonferenzen zu einem alltäglichen Bestandteil unserer Arbeit gemacht. Daher war es aus meiner Sicht nur folgerichtig, dass auch die Zuschaltung von Petent*innen in den Ausschuss ermöglicht wurde, auch wenn die Tücken der Technik und die Fähigkeit bzw. Unerfahrenheit, die Technik zu bedienen, auch bei mir im Ausschuss immer wieder zu teils nervigen, manchmal aber auch amüsanten Situationen geführt hat. Zu den befürchteten Dauermonologen von Petent*innen hat es jedenfalls nicht geführt. Auch die Zahl der Zuschaltungen hat sich im Eingabenausschuss insgesamt auf dem Niveau der früher physisch präsenten Besucher*innen bewegt. Bei aller Sehnsucht nach Verhältnissen vor Corona bin ich der Meinung, dass sich der Livestream und auch die Videozuschaltung absolut bewährt haben. In Zeiten der Digitalisierung und des Klimawandels sollten wir auch in Zukunft nicht auf diese Instrumente verzichten.
Ein Grundrecht wahrzunehmen, sollte aus meiner Sicht niederschwellig sein. Wenn wir eine Autofahrt von Aschaffenburg nach München und wieder zurück für einen Zwei-Minuten-Beitrag in einem Ausschuss verhindern können, dann sollten wir das auch tun. Den Mehraufwand vonseiten des Landtags ist diese konkrete Vereinfachung für die Bürger*innen auf jeden Fall wert.
Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu dem Bericht aus den einzelnen Ausschüssen komme, lassen Sie mich noch kurz einen Blick auf die Massen- und Sammelpetitionen werfen, die sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen, auch wenn unser Petitionsrecht der Zahl der Unterstützer*innen eigentlich keine große Bedeutung beimisst, denn wir beschäftigen uns genauso mit einer Petition, wenn sich nur eine Person an uns wendet. Waren in der ersten Hälfte der 17. Wahlperiode noch die Themen "Nein zur dritten Startbahn", "Gentechnikfreie Lebensmittel" und die "Ablehnung der Ausweitung der Atomstromproduktion im AKW Gundremmingen" die unterschriftsstärksten, sind es jetzt, in der 18. Wahlperiode, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan, ein Böllerverbot in der Nähe von Reitställen und die Ablehnung der coronabedingten Streichung der Faschingsferien.
Wir alle wissen, dass Unterschriften heutzutage online vergleichsweise einfach zu sammeln sind. Die am Ende stehende Zahl hat ziemlich viel damit zu tun, wie die Kampagnefähigkeit der Beschwerdeführer*in aussieht. Dennoch zeigt aus meiner Sicht die Breite und die Verschiebung der Themen, dass die Menschen sich gezielt engagieren wollen und dass sie gehört werden wollen. Die gängigen Plattformen change.org oder openpetition.de – Sie kennen sie alle – machen unserem verfassungsrechtlich festgelegten Petitionsrecht deutliche Konkurrenz. In nicht wenigen Fällen sorgen sie auch für Verwirrung. Wenn sich zum Beispiel eine Petition an den bayerischen Innenminister wendet, dann wird sie extrem viel unterschrieben, aber keiner hat dann daran gedacht, diese Petition an den Bayerischen Landtag weiter
zureichen. Nur hier beginnt nämlich das Petitionsverfahren tatsächlich und nur hier steht am Ende die Befassung des Parlamentsausschusses. Als Parlament sollten wir diese Entwicklung nicht einfach ignorieren, sondern wir sollten idealerweise das Gespräch mit diesen Plattformen suchen und Regeln der Zusammenarbeit definieren, die uns allen das Leben leichter machen.
Blicken wir nun in die Fachausschüsse, in denen es berichtenswerte Vorgänge zu Petitionen gab. Mit fast 200 Eingaben war der Bildungsausschuss nach dem Gesundheitsausschuss einer der Hauptadressaten von Eingaben zu Corona. Die Gesamtzahl der Eingaben blieb aber in etwa konstant, was für eine Verlagerung des Interesses spricht. Hauptthemen waren neben der bereits erwähnten Streichung der Faschingsferien die Sorge um fehlende Bewegung mangels Sportunterricht sowie befürchtete Nachteile bei Abschlussprüfungen oder beim Übertritt an weiterführende Schulen. Auch die Bedingungen für inklusiven Unterricht und die Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen allgemein waren immer wieder Thema. Die bereits früher hohe Quote an negativen Erledigungen im Bildungsausschuss stieg sogar auf 89 %. Das Thema Bildung als Kernkompetenz der Länder scheint ungebrochen ein wirklich großes Frustrationspotenzial zu bergen.
Aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wurde mir berichtet, dass es auch hier eine nicht unerhebliche Zahl an Eingaben aus dem Bereich Kunst und Theater zum Thema Corona-Hilfen gegeben hat. Viele dieser Petitionen wurden von betroffenen Kunstschaffenden in größter Existenznot geschrieben und haben letztlich sinnvolle Veränderungen angestoßen wie beispielsweise die Aufnahme der Gastspieltheater und der Amateurtheater in die Corona-Hilfen. Das Thema Denkmalschutz und der Erhalt historischer Bausubstanz war auch in dieser Wahlperiode ähnlich stark vertreten. Durch Ortstermine konnte hier nicht selten ein Kompromiss zwischen Kommune, Eigentümer*in und Petent*in bzw. der Bürgerinitiative gefunden werden. Corona an den Universitäten und damit einhergehende Probleme für die Studierenden waren ebenfalls immer wieder Gegenstand von Petitionen des Ausschusses.
Zu den Eingaben zu den Rundfunkbeiträgen ist zu sagen, dass die Gesamtzahl in der letzten Legislaturperiode noch 161 war, jetzt sind es 49. Das zeigt doch einen erheblichen Rückgang. Zumindest scheint es so zu sein, dass der 2013 eingeführte rein wohnungsbasierte Rundfunkbeitrag die gefühlte Ungerechtigkeit zumindest zu einem erheblichen Teil zurückgenommen hat.
Kommen wir zum Verfassungsausschuss. Er behandelt traditionell etwa 10 % aller Eingaben. Die Kollegin berichtet mir auch hier von einem großen Einfluss durch Corona. Es ging vermehrt um das Thema Versammlungsrecht während der Pandemie, aber auch um Zivilinsolvenzen und um strafverfahrensrechtliche Fragen im Lichte des Pandemiegeschehens. Das Mietrecht war sowohl vonseiten der Mieter*innen als auch vonseiten der Vermieter*innen Gegenstand von Eingaben. Aus dem neu hinzugekommenen Bereich der Integration gibt es speziell von einer Petition zu berichten, die die Anerkennung von LGBTIQ-Geflüchteten als vulnerable Gruppe forderte. Diese Eingabe wurde als Material angenommen und hat, das kann ich jetzt wiederum aus meinem Ausschuss berichten, auch ganz praktische Konsequenzen gehabt. Inzwischen gibt es eine neue geschützte Unterkunft, in die insbesondere Menschen mit Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen verlegt werden.
Nicht zuletzt berichtet die Kollegin, dass der Ton der Beschwerdeführer*innen gerade im Rahmen von Petitionen gegen Gerichtsentscheidungen – als Landtag können wir da leider nichts machen, das ist ja bekannt – zunehmend rauer wird. Die Kolleg*innen des Ausschusses werden mit beleidigenden und aggressiven Schreiben und Massenmails bedacht. Die Akzeptanz von richterlichen Entscheidungen
scheint also geringer zu werden. Dieses Phänomen müssen wir weiter beobachten und dafür sorgen, dass Beschwerdeinstanzen und Beschwerdemanagement auch innerhalb des Justizsystems neben den formalen Rechtsmittelwegen transparenter und nachvollziehbarer werden.
Aus dem Wirtschaftsausschuss wird berichtet, dass das Thema Windkraft im Bereich Energie nach wie vor die Gemüter erregt; vor allem in Bezug auf die auslaufende EEG-Förderung. Neben dem Thema Stromtrassen, das der Landtag nur bedingt beeinflussen kann, waren auch etliche coronabedingte
Unterstützungswünsche von Unternehmer*innen und Selbstständigen Gegenstand der Beratungen. Hier konnte teilweise, wenn auch zeitversetzt, im Fortgang der Pandemie durch die Staatsregierung abgeholfen werden. Auch der Meisterbonus wurde immer wieder thematisiert. In einem konkreten Fall konnte er durch einen Würdigungsbeschluss am Ende sogar gewährt werden.
Aus dem vorhin bereits grundsätzlich erwähnten Gesundheitsausschuss gab es neben dem überbordenden Thema Corona auch noch eine häufig unterschriebene Petition zum Thema "Erhalt von Kinderkrankenstationen", die der Ausschuss der Staatsregierung zur Würdigung überwiesen hat. Aufgrund zweier Eingaben wurden auch zwei Fachgespräche geführt, und zwar einmal zum Thema "Seltene Erkrankungen und deren Versorgung am Beispiel Mukoviszidose" und zum Thema "Menschen mit Behinderung im Krankenhaus". Diese Beispiele zeigen aus meiner Sicht sehr gut, dass auch vermeintliche Randthemen mittels unseres wirklich niederschwelligen Petitionsrechts in einem Ausschuss breites Gehör finden können.
Der neu geschaffene Bau- und Verkehrsausschuss hat einen Löwenanteil der Eingaben des früheren Wirtschaftsausschusses quasi mitgenommen. Knapp 370 Eingaben beschäftigten sich dort mit den klassischen Verkehrsthemen: Straßen- und Brückenbau, ÖPNV, Straßenverkehrsrecht und dem Schienenverkehr. Besonders hitzig wurden dabei häufig Neubauten, also Umgehungsstraßen, das Tempolimit auf Autobahnen und in den Städten, die Reaktivierung von Bahnstrecken, die Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie das angekündigte 365-Euro-Ticket diskutiert. 17 Ortstermine wurden beschlossen, wovon immerhin schon 9 durchgeführt wurden.
Der Umweltausschuss hat sich naturgemäß mit den klassischen Umweltbelangen Naturschutz, Wasserwirtschaft, Technischer Umweltschutz beschäftigt. Aus dem Bereich Wasserwirtschaft habe ich ein ganz konkretes Beispiel dabei. Dabei ging es um das Spannungsfeld Grundwasserstand versus Tiefbau. Die Petenten haben einen zu hohen Grundwasserstand ihrer Liegenschaften beanstandet und baten darum, diejenigen, die nach ihrer Ansicht die Verursacher waren, zur Verantwortung zu ziehen. – Der Ausschuss sah dieses Anliegen als berechtigt an und forderte die Staatsregierung mit einem Berücksichtigungsbeschluss zu entsprechendem Handeln auf. Die Möglichkeit, diesen Berücksichtigungsbeschluss umzusetzen, wird derzeit von der Staatsregierung überprüft. – Auch beim Thema Lebensmittelsicherheit haben sich aufgrund einer Eingabe Fortschritte ergeben bzw. es wird aktuell noch geprüft. – Im Umweltausschuss gab es 26 Ortstermine, die auch durchgeführt wurden.
Kommen wir zum Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Da berichtet mir der Kollege von weiterhin großer Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesetzeslage und der Umsetzung der Straßenausbau- und -erschließungsbeiträge. Das ist ein Evergreen. An vielen Stellen betrafen die Eingaben letztlich Gegenstände der kommunalen Selbstverwaltung. Dennoch hat der Ausschuss es sich nicht nehmen lassen, in berücksichtigungswürdigen Fällen der Gemeinde oder dem Landkreis zumindest das Sitzungsprotokoll zu übermitteln. Ein ganz spezieller
Fall, der Jodl-Kenotaph auf der Fraueninsel, ist ein Beispiel, bei dem der Ausschuss trotz fehlender Durchgriffsmöglichkeit eine Würdigung beschlossen hat und am Ende auf Initiative der Grabnutzungsberechtigten eine Lösung gefunden werden konnte. Meines Erachtens ist das ein gutes Beispiel dafür, dass der Ausschuss eben nicht nur eine juristische Meinung abgibt, sondern auch ganz explizit ein politisches Signal senden kann und darf.
Auch die Kollegin aus dem Sozialausschuss berichtet von vermehrten Eingaben zum Thema Corona. Hierbei ging es zumeist um die Öffnungszeiten und die Notbetreuung in den Kitas sowie die Erstattung von Hort- und Kitagebühren. Die sonstigen Eingaben beschäftigten sich vor allem mit Beschwerden über Jugendämter und der Inobhutnahme von Kindern. Neben Beschwerden über Entscheidungen von Jobcentern und Sozialämtern gab es vor allem einen nennenswerten Anstieg der Eingaben von Schwerbehinderten.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat Corona nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes fanden sich wie in den Vorjahren die Beschwerden zu Besoldungsfragen, Versorgungsangelegenheiten, Einstellungs- und Versetzungsfragen, Beförderungsmöglichkeiten oder Beihilfeleistungen im Krankheitsfall. Es gab eine breit unterstützte Petition für die Ballungsraumzulage. Beim Thema Beihilfe ging es um die Grundsatzfrage einer freiwilligen Krankenversicherung von Beamt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Staat aktuell im Gegensatz zu uns Abgeordneten keinen Beitragsanteil übernimmt. Auffällig war grundsätzlich, dass die Zahl der Eingaben betreffend Personalangelegenheiten von Arbeitnehmer*innen im Vergleich zur ersten Hälfte der 17. Periode deutlich gestiegen ist, nämlich von 2,7 % auf 16,6 % aller Eingaben dieses Ausschusses.
Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommen wir last but not least zu meinem eigenen Ausschuss. Der Eingabenausschuss berät traditionell die weitaus größte Zahl der Petitionen, nämlich an die 30 %, im Berichtszeitraum exakt 1.624, was einen nur minimalen Rückgang bedeutet. Die Zahl der Eingaben aus dem Strafvollzug ist trotz Corona zurückgegangen. Sie lag bei gut 21 %. Im Bauordnungsrecht ist der Anteil auf 26 % gestiegen, im Ausländerrecht sogar auf 33 %.
Im Ausländerrecht beraten wir zumeist Eingaben von abgelehnten Asylbewerbern, die aber aufgrund ihrer langen Aufenthaltszeit in Deutschland – sehr viele sind 2015 eingereist – bereits weitgehend integriert sind und einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erreichen möchten, zum Beispiel um eine Ausbildung zu absolvieren. In den letzten Jahren wurden bundesgesetzlich die Vorgaben verschärft. Daran ist die Mehrheitsfraktion in diesem Hause nicht ganz unbeteiligt. Die erschweren aber uns im Ausschuss und den Behörden die Suche nach pragmatischen Lösungen. Die größte Fallgruppe sind hier mittlerweile die Afghanen. Auch wenn wir wissen, dass andere Bundesländer offenbar in der Lage sind, die Bundesgesetze hier etwas kreativer auszulegen, verweist das bayerische Innenministerium in aller Regel darauf, dass die Ausreise alternativlos sei. Nicht selten sind es gestandene bayerische Unternehmer*innen, die als Petent*innen im Ausschuss für ihre ausländischen Arbeitnehmer auftreten und nicht verstehen können und wollen, warum verlässliche und gut integrierte Arbeiter von den bayerischen Behörden einmal um die halbe Welt geschickt werden, um sich dort in der deutschen Botschaft einen Stempel abzuholen und wieder zurückzukommen.
Spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie musste auch das bayerische Innenministerium einsehen, dass diese "Alternativlosigkeit" an ihre Grenzen stößt, wenn in Kabul gar keine deutsche Botschaft existiert und die Alternativen Islamabad und Neu-Delhi Virusvariantengebiete sind und damit Ein- und Ausreisen zum