Protocol of the Session on May 20, 2021

Wenn wir weiterhin eine offene, kritische Gesellschaft wollen, in der auch unbequeme Meinungen Platz haben, sollten wir schleunigst gegensteuern und das Recht, ungestraft seine Meinung zu sagen, schützen. Es darf doch nicht sein, dass Medien oder die Regierung bestimmen, in welchem Korridor sich Meinungen bewegen dürfen, etwa indem jeder, der nicht die richtige Sprache spricht, gleich verdächtigt wird, ein Rassist oder Sexist oder Nazi zu sein. Auch Medien müssen akzeptieren, dass sie nicht immer das letzte Wort haben und kein Grundrecht auf alleinige Betroffenheit und einen Rundumschutz vor Kritik haben. Es ist unsere Aufgabe, zu einer offenen und pluralistischen Debatte zu kommen. Ich bin der Meinung, wir sollten auch hier im Landtag inklusive der Landtagspräsidentin mit gutem Beispiel vorangehen und den offenen Diskurs, der unsere Demokratie ausmacht, auf Augenhöhe zulassen.

(Beifall bei der AfD – Unruhe)

Wir setzen die offene, pluralistische Meinungsdebatte mit Herrn Prof. Dr. Winfried Bausback, CSU-Fraktion, fort.

Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Meinungsfreiheit ist für unsere freie Gesellschaft schlechthin konstituierend. Aber ich möchte vorausschicken: Dass die AfD dieses Thema auf die Tagesordnung setzt, sich quasi zum Gralshüter einer vermeintlichen Freiheit aufspielt, jetzt auch noch den Begriff "Toleranz" in den Mund nimmt und die Intoleranz anprangert, ist so ähnlich wie die Schilderung Don Camillos vom Wolf und der Schafherde: Der Wolf wird in das Gatter der Schafherde gelassen, weil sie ihn als ihresgleichen anerkennt. Das führt bei Don Camillo am Ende dazu, dass es keine Schafe mehr gibt. Sir Karl Popper hat das wissenschaftlich ausgedrückt und im Rahmen seiner Ausführungen zur freien Gesellschaft von dem "Paradoxon der Toleranz" gesprochen hat.

Das gibt in der Tat das wieder, was wir aus der Grundrechtsdogmatik kennen: Wir können die Meinungsfreiheit nur dann beschützen, wenn wir ihr insoweit Grenzen setzen, als die Freiheit von anderen verletzt wird. Popper sagt: Keine Toleranz den Intoleranten gegenüber, wenn sie versuchen, die freie Gesellschaft abzuschaffen. Beides ist richtig. Beides trifft nach meinem Eindruck ganz besonders auf die Kolleginnen und Kollegen der AfD zu, die alles andere als die Toleranz und die Freiheit verteidigen.

(Beifall bei der CSU)

Trotzdem ist das Thema so, wie es gesetzt ist, natürlich ein ganz wichtiges. Wir alle haben in der Tat eine Verwandlung der Gesellschaft, eine Revolution erlebt, wie sie kaum eine Generation vor uns erlebt hat, vielleicht vergleichbar mit der Erfindung des Buchdrucks. Die Wandlung in eine digitale Welt hat natürlich auch die

freie Gesellschaft verändert und neue Möglichkeiten, aber auch ganz besondere Gefahren geschaffen; denn die freie Meinungsäußerung wird durch die technischen Möglichkeiten der digitalen Welt nicht nur gefördert, sondern auch massiv herausgefordert. Wer sich damit auseinandersetzen will – Herr Kollege Adjei von den GRÜNEN hat dazu einiges durchaus Bemerkenswertes gesagt –, dem sei das Buch "Angriff der Algorithmen" von Cathy O’Neil empfohlen. Freier Meinungsaustausch und freie Meinungsbildung der Gesellschaft sind dann bedroht, wenn sie manipulierbar sind, etwa durch die technische Situation, die wir im Netz erleben. Im amerikanischen Titel "Weapons of Math Destruction" spricht O’Neil davon, dass dies eine ganz grundlegende Herausforderung ist. Darauf müssen wir reagieren, und das tun wir auch.

Herr Staatsminister Eisenreich wird sicherlich auf die bayerischen Themen eingehen, die auf den Weg gebracht sind. Es kann keine Rede davon sein, dass man hier stehen geblieben ist. Aber es ist wichtig, dass wir alle, die wir hier die Freiheit verteidigen wollen, an der einen oder anderen Stelle die ideologischen Scheuklappen fallen lassen.

Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, die Meinungsfreiheit im Netz – übrigens auch die Datensicherheit im Netz – wird man nicht mit einem Datenschutzverständnis wie vor 20 oder 10 Jahren bewahren können. Datenschutz und Meinungsfreiheitschutz bedeuten heute auch Datensicherheit und Sicherheit des Austausches im Netz. Das ist etwas ganz Zentrales. Hier müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen. Die beschlossene Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist ein Ansatz – Kollege Flisek hat es ebenso wie andere Kollegen angesprochen –, aber er schützt in der Tat nicht die Gesellschaft völlig und umfassend in ihrer Freiheit. Da müssen wir gemeinsam weiterarbeiten. Ich hoffe, dass wir in der Zukunft nicht wie in der Vergangenheit an manche grüne Wand laufen. Wir machen uns alle – das ist uns Demokraten wichtig und in der Debatte von allen Rednern, die nicht der AfD angehören, deutlich gemacht geworden – die Freiheit des Meinungsaustausches zum Anliegen. Das ist aus meiner Sicht die erste Voraussetzung dafür, dass wir Meinungsfreiheit und freie Gesellschaft auch in veränderten technischen Umständen bewahren können. Diese Gemeinsamkeit sollten wir uns als demokratische Fraktion in diesem Haus behalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Bausback. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Georg Eisenreich das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Meinungsfreiheit ist für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung fundamental wichtig. Sie ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Viele Redner haben das heute bereits gesagt. Sie ist in Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet. Das gilt für die analoge Welt – zum Beispiel im Plenarsaal – genauso wie in der digitalen Welt. In Deutschland darf jeder seine Meinung sagen. Herr Kollege Huber hat vorhin gesagt, man dürfe sogar Unsinn sagen. Das ist richtig. Die AfD macht von dieser Möglichkeit auch umfassend Gebrauch.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄH- LER)

Ja, es muss zu den wichtigen Fragen offene kritische Debatten geben. Es muss auch Kontroversen geben, zum Beispiel zu den Maßnahmen der Corona-Politik der Regierung, aber auch zur Zuwanderungspolitik der Bundesregierung. Ja, diese

kontroversen Debatten muss es geben. Ich gebe jedem recht: Wir müssen diese Meinungsfreiheit schützen. Die Frage ist: Vor wem? – Dazu komme ich gleich.

Soziale Netzwerke verbinden die Menschen auf der ganzen Welt. Das ist ein großer Fortschritt. Wir nutzen diese Möglichkeiten gerne, um uns zu informieren und uns auszutauschen. Was aber mich und viele in diesem Land umtreibt, ist die Zunahme der Verbreitung strafbarer Inhalte im Netz. Das ist zum einen die Kinderpornografie. Aber es sind insbesondere auch strafbarer Hass und Hetze, die in der Zwischenzeit ein wirklich erschreckendes Ausmaß angenommen haben. Hier hat sich im Internet etwas zusammengebraut, das für unsere Demokratie eine echte Gefahr darstellt.

Hass und Hetze in den sozialen Medien vergiften das gesellschaftliche Klima. Aus Hass kann Gewalt werden. Der Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke ist ein schreckliches Beispiel, das uns alle mahnt und uns alle verpflichtet. Hass und Hetze unterdrücken die Meinungsfreiheit. Die leisen Töne und abwägenden Stimmen werden verdrängt und von den Algorithmen benachteiligt. Es gibt immer mehr Menschen, die aus Sorge vor hasserfüllten Reaktionen auf eine Meinungsäußerung verzichten. Ja, ich bin für Freiheit im Netz genauso wie für Freiheit in der analogen Welt. Aber die Regeln, die in der analogen Welt gelten, gelten auch im Internet. Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum noch ein rechtsverfolgungsfreier Raum. Die Meinungsfreiheit ist geschützt, ja. Aber es ist dreist, und es ist unverschämt, wenn man sich bei der Verbreitung von strafbarem Hass und strafbarer Hetze auf die Meinungsfreiheit beruft. Strafbare Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

Zur Aufgabe der Justiz und der Regierung gehört es, die Meinungsfreiheit zu schützen. Die Justiz und ich leisten dazu unseren Beitrag. Ich sage es deutlich: Wer die Meinungsfreiheit wirklich schützen will, der muss Hass und Hetze konsequent bekämpfen, so wie wir das in Bayern tun.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich habe dazu den ersten Hate-Speech-Beauftragten zentral für ganz Bayern benannt. Es ist der Einzige, den es bislang bundesweit gibt. Ich habe bei allen Staatsanwaltschaften in Bayern jeweils ein Sonderdezernat zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet. Der Hate-Speech-Beauftragte ist übrigens bei der Generalstaatsanwaltschaft München und dort bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt. Daran sehen Sie, wie ich dieses Thema werte. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Bekämpfung von Hass und Hetze ist für mich auch Extremismusbekämpfung.

Wir haben also rund 25 Spezialstaatsanwälte, die die Hasskriminalität bekämpfen. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land in aller Deutlichkeit sagen: Wer im Internet beleidigt, verleumdet, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss damit rechnen, dass morgens um 07:00 Uhr Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Türe stehen. Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Unsere Hate-Speech-Spezialisten haben 2020 insgesamt 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität stehen wir übrigens bundesweit an der Spitze. Insofern brauche ich dazu auch keine Ratschläge von den GRÜNEN. Wir sind hier schon viel, viel weiter.

Wir arbeiten auch daran, dass potenziell strafbare Posts häufiger angezeigt werden. Wir haben deshalb unbürokratische Online-Meldeverfahren für Journalisten,

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie für Abgeordnete eingerichtet.

Ich will es klar sagen: Ich bin der Meinung, dass Politiker nicht empfindlich sein dürfen. Kontroversen und Debatten gehören dazu; das muss jeder aushalten. In Bayern ist die Sprache häufig auch deutlicher, pointierter und kräftiger. Das ist auch in Ordnung. Aber niemand muss Beleidigungen, Verleumdungen, Anfeindungen und Bedrohungen aushalten.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich freue mich sehr, dass einige in diesem Hohen Haus von unserem Online-Meldeverfahren schon Gebrauch gemacht haben. Ich möchte alle Betroffenen von Hass und Hetze im Internet ermutigen: Zeigen Sie Hasskommentare an! Nur wenn wir Anzeigen haben, können wir die Täter auch zur Rechenschaft ziehen. Wichtig ist für mich, dass strafbare Inhalte im Netz gelöscht werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das heute bereits angesprochen wurde, wurde 2017 erlassen. Es wurde inzwischen evaluiert und durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nachgeschärft. Neu hinzugekommen ist insbesondere die Verpflichtung sozialer Netzwerke, bestimmte schwere Hassdelikte nicht nur zu löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt zu melden.

Ich will ganz klar sagen: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein wirklich gutes und wichtiges Gesetz und bringt in diesem Bereich einen großen Fortschritt. Natürlich gibt es im Detail noch viel zu diskutieren und zu verbessern. Aber das NetzDG hat bei den Plattformen den nötigen Handlungsdruck geschaffen. Das Gesetz hat insbesondere wesentlich zu einem Umdenken der Betreiber beigetragen, wenn es darum geht, sich stärker um illegale Inhalte zu kümmern. Es bewegt sich was; aber es bewegt sich noch zu wenig. Das ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Teilweise ist die Kooperationsbereitschaft gut, teilweise reicht sie noch nicht aus. Insbesondere bei Facebook ist sie derzeit noch alles andere als ausreichend. Ich erwarte, dass Auskunftsverlangen unserer Staatsanwaltschaften ohne Wenn und Aber beantwortet werden, unabhängig davon, wo sich der Firmensitz befindet oder wo die Server stehen.

Ich freue mich, dass die EU-Kommission inzwischen tätig geworden ist. Sie hat einen Digital Services Act vorgeschlagen. Ich begrüße das sehr. Wir müssen allerdings aufpassen, dass es hier nicht zu einem Rückschritt kommt. In diesem Entwurf ist zum Beispiel eine Löschpflicht nicht ausdrücklich normiert. Dies wäre ein Rückschritt. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass der DSA nicht hinter dem aktuellen Schutzniveau im deutschen Recht zurückbleibt. Ich bin in dieser Sache schon aktiv geworden. Ich habe Abgeordnete, Mitglieder der Bundesregierung und Mitglieder der EU-Kommission angeschrieben. Wir müssen uns massiv dafür einsetzen, dass der DSA, der eine große Chance darstellt, wirklich genutzt wird und es nicht zu einem Rückschritt kommt.

Neben der Strafverfolgung gibt es andere wichtige Themen, für die ich nicht zuständig bin. Ich möchte sie aber zumindest erwähnen: Ganz wichtig ist die Medienbildung. Außerdem geht es um Demokratieerziehung, Werteerziehung und natürlich um das Entlarven von Fake News. Das ist nicht leicht, weil wir uns hier meistens unter der Schwelle der Strafbarkeit befinden.

Ich komme zum Schluss: Ja, wir müssen die Meinungsfreiheit schützen. Jetzt zu den Abgeordneten der AfD: Sie haben vorher gefragt, vor wem? – Vor den Hetzern und den Hassern, die in strafbarer Weise die Meinungsfreiheit, die Demokratie und unseren Rechtsstaat bedrohen. Vor denen müssen wir die Meinungsfreiheit schützen.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Eisenreich. – Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz bekannt. An der Wahl haben 112 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren keine Stimmen. Auf Herrn Prof. Dr. Thomas Petri entfielen, 94 Stimmen. Mit Nein stimmten 15 Abgeordnete. 3 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten.

Damit hat der Landtag Herrn Prof. Dr. Thomas Petri zum Landesbeauftragten für den Datenschutz wiedergewählt. Herr Prof. Dr. Petri, ich darf Ihnen persönlich sowie im Namen des Hohen Hauses zu Ihrer Wiederwahl herzlich gratulieren und Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe weiterhin alles Gute und viel Erfolg wünschen.

(Allgemeiner Beifall)

Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (Drs. 18/15709) - Erste Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) (Drs. 18/15755) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die Staatsregierung 14 Minuten Redezeit. Ich eröffne zugleich die Aussprache und erteile Herrn Staatsminister Albert Füracker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine wichtige Botschaft am Anfang: Das neue Grundsteuerrecht wird im Vollzug erst ab 1. Januar 2025 bei den Menschen ankommen. Alles, was wir in den nächsten Wochen besprechen werden, muss also nicht in panikartiger Weise diskutiert werden, weil es in einem halben Jahr schon gelten würde. Bis zur Umsetzung werden einige Jahre vergehen.

Warum brauchen wir überhaupt ein neues Gesetz? – Weil das Bundesverfassungsgericht nach langen Jahren der Debatte entschieden hat, dass das geltende Grundsteuerrecht in Deutschland verfassungswidrig ist. Es ist nicht mehr in richtiger Weise vollzogen und bewertet worden. Deswegen wurde dieses Recht aufgehoben. Dann hat man sich in Deutschland darangemacht, ein neues Grundsteuerrecht zu kreieren. Der Bund hat gesagt: Das Gesetz machen wir. Die Arbeit haben die Länder, in diesem Fall die bayerische Steuerverwaltung, und das Geld gehört den Kommunen. Das ist zwar formal richtig, hat aber bei uns dafür gesorgt, dass wir sagten: Eigentlich ist das ein toller Anlass. Wir wollen eine Regionalisierung der

Steuern, wie wir das zum Beispiel für die Erbschaftsteuer immer fordern. Bis heute ist es aber nicht gelungen, diese Forderung durchzusetzen.

Nach langem Kampf ist es uns gelungen, per Grundgesetzänderung dafür zu sorgen, dass wir selbst als Land ein Gesetz machen können, das unseren Vorstellungen besser entspricht als das, was der Bund vorgelegt hat. Der Bund hat ein Modell gewählt, das die Grundlage für ein ganz anderes Gesetz bilden könnte. Der Bund sagt: Wir möchten endlich wissen, welche Verkehrswerte alle Gebäude und alle Flächen in Deutschland haben. Damit können wir eine wunderbare Grundlage für eine Vermögensteuer kreieren. Das war die ursprüngliche Absicht. Man wollte 36 Millionen Objekte in Deutschland bewerten und sie dann später auch einer Vermögensbesteuerung unterziehen. Das konnten wir zum Glück verhindern, weil das Bundesgesetz sehr pauschal formuliert werden musste. Man dachte, man könnte so die Zustimmung erhalten. Von uns jedenfalls nicht! Die erste gute Botschaft lautet also: Mit unserem Gesetz ist eine Vermögensteuer, eine Substanzbesteuerung, völlig unmöglich. Es ist jedenfalls die Grundlage dafür. Die Idee war dann, etwas zu tun, was alle immer fordern. Alle fordern Entbürokratisierung im Steuerrecht. Das machen wir. Wir legen eines der unbürokratischsten Gesetze im Steuerrecht vor, die es in diesem Land überhaupt gibt, ein transparentes Steuergesetz. Jeder kann relativ rasch erkennen, wie die Berechnungsgrundlagen sind. Und es ist ein sehr faires Gesetz, weil durch die Wertunabhängigkeit davon abgesehen werden kann, dass die gesamten Objekte alle sieben Jahre neu bewertet werden müssen. Damit wäre erwartbar, dass die Grundsteuer, wenn die Hebesätze nicht sinken, alle sieben Jahre steigt, also Steuererhöhung durch die Hintertür. Das wertabhängige Modell lehnen wir ab.

Das ist mit der Grund, warum wir dieses unbürokratische Modell vorlegen. Das ist nicht vom Himmel gefallen. Das steht im bayerischen Koalitionsvertrag von 2018: Wir in Bayern wählen ein wertunabhängiges, einfaches Grundsteuermodell. Das haben wir in der Koalition nun vorgelegt. Damit müssen nicht alle 6.000.000 bayerischen Objekte alle sieben Jahre neu bewertet werden, es gibt keine Steuererhöhungen durch die Hintertür, keine automatische Belastungsdynamik per Gesetz. Das, meine Damen und Herren, finde ich eine sehr bemerkenswerte Grundlage.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)