Protocol of the Session on April 15, 2021

Jetzt frage ich Sie einfach mal ganz frei raus: Wenn wir jetzt einen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten nur für Bürgerinnen und Bürger schreiben würden, fänden Sie das besser, und würden Sie das dann beispielsweise unterstützen?

Nein, das könnte ich auch nicht unterstützen. Ich habe das ausgeführt. Die Polizei ist immer hoheitlich tätig. Gerade für diese hoheitlichen Aufgaben gibt es eine Beschwerdekultur. Es gibt nämlich einfach die vorhandenen rechtsstaatlichen Vorgaben, wo man sich beschweren kann: bei strafprozessualen Maßnahmen bei der Staatsanwaltschaft, ansonsten bei der Polizei. Ich weiß nicht, wo da noch der Sinn einer solchen Stelle liegen sollte. Das wäre eine zusätzliche Stelle, bei der ein Bürger sagt: Ich bin von einem Polizeibeamten angegriffen worden. – Das ist eine Straftat. Die Stelle könnte das bloß aufnehmen und müsste das an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Eine solche Stelle macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

Vielen Dank, Herr Kollege Hauber. – Nächster Redner ist Herr Kollege Stefan Schuster für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der grüne Gesetzentwurf zur Einführung eines Polizeibeauftragten hat uns auch in der vor einigen Wochen im Innenausschuss stattgefundenen Beratung nicht überzeugt. Lassen Sie mich eines vorausschicken: Gerade in diesen unruhigen Zeiten ist die SPD sehr dankbar für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Sie stehen an vorderster Front und garantieren unsere Sicherheit. Weit wichtiger als eine Debatte

über zusätzliche Bürokratie, die dieser Polizeibeauftragte mit sich bringen würde, ist für mich der dringende Appell an Innen- und Finanzminister, bei der Anerkennung von Dienstunfällen in dieser einzigartigen Pandemie nicht so knausrig zu sein. Dass Sie keinen einzigen Fall von Corona-Erkrankung als Dienstunfall anerkennen, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung und wird unserer Polizei nicht ansatzweise gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Eines ist für uns als SPD jedenfalls klar. Einen Generalverdacht gegen die Polizei darf es nicht geben. Wir brauchen keinen Chefankläger des Landtages gegen die Polizei. Selbstverständlich werden rechtsextreme Umtriebe in den Reihen der Polizei nicht toleriert und mit der Härte des Gesetzes verfolgt. Dafür haben wir aber funktionierende Strukturen. Die Tätigkeitsberichte der Polizei- und Bürgerbeauftragten anderer Bundesländer – das habe ich schon in der Ersten Lesung ausgeführt – machen auch deutlich, dass es darum nicht geht. Dort werden Beschwerden über Beförderungen oder Polizeieinsätze bearbeitet. Diese Fragen kennen wir als Parlamentarier alle. Wir behandeln das hier im Parlament als Petitionen. Es gibt aber auch weitere interne und externe Anlaufstellen, etwa bei den Gewerkschaften, beim Personalrat oder im Innenministerium. Ich möchte jetzt nicht noch mal alle aufzählen; das haben manche Vorredner schon getan.

Die Stelle eines Polizeibeauftragten hört sich abstrakt sicher interessant an, bringt aber konkret nur neue Bürokratie ohne messbaren Nutzen. Für mich als Parlamentarier ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir als Abgeordnete alle Beauftragte der Bürger und damit natürlich auch der Polizistinnen und Polizisten sind und wir uns persönlich mit ihren Anliegen auseinandersetzen.

(Beifall bei der SPD)

Aus unserer Sicht braucht es dafür keinen weiteren Beauftragten, der uns Parlamentariern die Arbeit abnimmt. Übrigens gibt es auch in den anderen Bundesländern keinen reinen Polizeibeauftragten. Ich finde, wir sollten uns lieber mit den konkreten Problemen der Polizei beschäftigen. Statt Geld für neue Bürokratie auszugeben, sollten wir lieber in Ausbildung und Ausstattung investieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage es noch mal: Die Staatsregierung sollte dann, wenn sich ein Polizist oder eine Polizistin im Dienst mit Corona infiziert, diesen Einsatz für unsere Gemeinschaft klar anerkennen, statt hier den Pfennigfuchser zu geben, der von den ganz warmen Lobesworten nichts mehr wissen will. Da wünsche ich mir Flexibilität und vor allem mehr echte Anerkennung.

(Beifall bei der SPD)

Letztlich bleibt es dabei: Die SPD lehnt den Gesetzentwurf der GRÜNEN ab.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schuster. – Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Muthmann für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder gilt: An dieser Stelle ist jetzt so viel Richtiges gesagt worden, dass man nicht mehr viel zu ergänzen braucht. Letztlich hat sich ja auch die Beratungs- und Sachlage nicht geändert. Wir wissen, was wir an der bayerischen Polizei haben. Das ist an vielen Stellen und auch heute von meinen Vorrednern zum Ausdruck gebracht worden. Wie schwierig die Herausforderungen in so komplexen

Zeiten sind, ist auch vielfach gewürdigt worden. Was die Polizei braucht, ist zum einen Reputation und Anerkennung als Basis ihres Tuns, genauso wie das notwendige Vertrauen in ihre Tätigkeit und zum anderen natürlich da und dort auch Kontrolle. Alleine mit Vertrauen ist es auch nicht getan.

Aber die Frage ist: Was haben wir davon ausreichend, und wo sind da womöglich Nachsteuerungsbedarfe zu erkennen? Das haben wir zuletzt im Innenausschuss, aber auch zusammen mit dem Innenminister immer mal wieder anlasslos oder aufgrund konkreter Anlässe diskutiert.

Herr Hauber hat die verschiedenen Anlaufstellen für, ich sage einmal, in Schwierigkeiten geratene oder sich vermeintlich in Schwierigkeiten befindende Polizisten aufgezählt. Darüber hinaus hat er die objektiven Probleme angesprochen, auf die wir ein Stück weit mit Supervision oder Rotation antworten wollen. Ich denke, es ist auch gerade im Innenausschuss immer wieder veranlasst, dass wir nachfragen, nachsteuern und uns informieren lassen, wie sich die Dinge bzw. diese Werkzeuge auch im Interesse der genannten Zielsetzungen Anerkennung, Vertrauen und Kontrolle weiterentwickeln lassen.

Seitens der FDP glauben wir auch, dass uns ein unabhängiger Polizeibeauftragter hier keinen relevanten Schritt nach vorne bringt, und zwar schon gar nicht so – ich habe das sowohl in der Ersten Lesung als auch im Ausschuss zum Ausdruck gebracht –, wie das durch diesen Gesetzentwurf intoniert ist; denn es geht nicht darum, einen ausgleichenden Ombudsmann zu finden, der zwischen der Gesellschaft und den Polizisten zum Beispiel die Interessen nach vorne bringt und sich außerdem um die Polizei und deren Bedürfnisse kümmert. Dieser spezifische Entwurf zum Polizeibeauftragten gleicht insofern dem Entwurf hinsichtlich des Bürgerbeauftragten, den wir vor zwei Jahren zu beraten hatten. Damals war gleich zu Beginn die Rede davon, dass der Beauftragte tätig werden soll, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass etwas rechtswidrig ist oder etwas Zweckwidriges passiert. So ist das jetzt auch hier. Es geht darum, Fehler, Fehlverhalten und strukturelle Mängel aufzudecken. Das ist jedoch nicht die Rolle eines Ombudsmannes, der alle Interessen der polizeilichen Entwicklung im Auge hat, sondern das ist die Rolle eines Chefanklägers, den wir in dieser Zeit weder brauchen noch wollen. Aus diesem Grund werden auch wir seitens der FDP diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. – Der nächste Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Raimund Swoboda. Ihre Redezeit beträgt drei Minuten. Bitte schön, Herr Kollege.

Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN sollte dem Landtag die Rolle des Ombudsmanns anhängen. Das klappt heute nicht; denn alle anderen Fraktionen sind dagegen. Corona und auch manches andere brachte jedoch ans Licht: Es gäbe sehr wohl Bedarf für eine wirksame Kontrolle in der Polizei. Der Polizeibeauftragte sollte – nach grüner Lesart – nun als Hilfsorgan des Landtags oder eigeninitiativ, aber gleichwohl weisungsfrei und unabhängig die internen Probleme erkennen, erforschen und ihnen vorbeugen.

Innerhalb wie auch außerhalb der Polizei – sei es, ob es um Polizeibeamte oder Bürger oder um juristische oder natürliche Personen geht – sollte ein neuer, direkter, förmlicher Beschwerdeweg jenseits des herkömmlichen Wegs über Vorgesetzte und Gerichte eröffnet werden. Warum? – Um die begründete Angst vor Nachteilen, die die Leute haben, zu heilen. Dem Parlament wäre damit allerdings eine Dienst- und Fachaufsichtsfunktion über das Innenministerium und die nachgeordnete Landespolizei zugeordnet worden, und das verträgt sich nicht mit der Gewaltenteilung. Ein eigener Verfahrensweg mit legislativfremden operativen Kontroll

rechten des Parlaments passt nicht in die verfassungsmäßige Linie und Organisation Bayerns. Das wissen Sie alle.

Eigentlich bräuchte die Polizei aber eine Stärkung ihrer Fehlerkultur und der Staat das Vertrauen seiner Bürger; denn das ist, trotz aller Beteuerung, die ich heute gehört habe, geschwächt. Das wäre aber nicht mittels eines operativen Kontrollorgans auf der Vollzugsebene des Parlaments zu stärken, sondern vielleicht durch einen neuen Weg, den man auch gehen könnte. Denkbar wäre die Schaffung eines eigenen Landesamtes, wie man es für den Datenschutz, für den Verfassungsschutz, für Finanzen oder für den Umweltschutz bereits kennt.

Warum sollte es kein Landesamt für Grundrechtsschutz unter dem Dach des Innenministeriums geben, wo all diese Beauftragten, die wir jetzt schon haben, vielleicht sogar gebündelt werden könnten? Nach meinen Eindrücken und Erfahrungen auf allen Ebenen des Polizeivollzugsdienstes mit Einblick hinter die Kulissen – zum Beispiel in die Rituale und das Korpsgeistdenken – und in Kenntnis der Ausbildung und der Einsatzpraktiken, aber auch diverser stereotyper Denkweisen, Vorurteile und Geisteshaltungen im Personalkörper der Polizei, gerade auch bei den Vorgesetzten, gibt es das, was von den GRÜNEN im Kontext zum Ausdruck gebracht wurde: Negativer Korpsgeist, Verleugnung von Fehlverhalten, Überschreitungen von Befugnissen, Kumpanei, informales Schweigen, Hinbiegen und Beschönigen.

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Swoboda.

Kennen Sie den schärfsten und am meist verbreiteten Hashtag in der Polizei? – Papier ist geduldig. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, den Behörden und den Gerichten.

Damit komme ich zum Schluss. Meine Empfehlung an die CSU: Steigen Sie von Ihrem hohen Ross der Selbstherrlichkeit ab, und schaffen Sie ein solches Landesamt für Grundrechts- und Menschenschutz. Wenn Sie das jetzt nicht tun, machen es die GRÜNEN in der nächsten Legislaturperiode.

Danke schön, Herr Swoboda. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die GRÜNEN-Fraktion zum, man muss schon sagen, wiederholten Mal vorgelegt hat, ist überflüssig und würde nur unnötige Bürokratiestrukturen schaffen. Jeder Bürger und jede Bürgerin in Bayern kann sich mit einer Petition an diesen Landtag wenden. Das gilt für Bürger, die sich über Polizeimaßnahmen beschweren wollen, genauso wie für Polizeibeamte, die sich ihrerseits über vielleicht ungerechte Beurteilungen oder was auch immer beschweren wollen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis als Abgeordnete, dass wir uns persönlich um die Belange einzelner Bürger gerne kümmern.

Daneben hat die Staatsregierung einen eigenen Beauftragten für Bürgeranliegen eingerichtet, der Bürgerinnen und Bürger bei Schwierigkeiten oder beim Umgang mit Behörden und Ämtern unterstützt. Das schließt die Polizei mit ein. Unser Bürgerbeauftragter Michael Hofmann ist daher ebenso ein Polizei- bzw. Polizistenbeauftragter, an den sich auch einige Bürger und Polizisten mit ihren Anliegen wenden.

(Beifall bei der CSU)

Des Weiteren zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass für Bürgerinnen und Bürger neben dem Bürgerbeauftragten noch viele andere Möglichkeiten bestehen, Beschwerden vorzubringen oder Anzeigen gegen Polizeibeamte zu erstatten. Jede Beschwerde oder Anzeige – sei sie dienstlich an Vorgesetzte herangetragen oder vom Bürger bei einer Dienststelle, einer Vorgesetztenstelle, beim Dezernat "Interne Ermittlungen" des Landeskriminalamts oder bei politisch Verantwortlichen persönlich oder schriftlich, anonym oder namentlich vorgebracht – wird ernsthaft geprüft. Das wird ernst genommen.

Erforderlichenfalls werden dann konsequent Maßnahmen eingeleitet. Die bestehenden Kontrollinstrumente wie Dienst- und Fachaufsicht, die Bearbeitung von Beschwerden und Disziplinarangelegenheiten durch juristische Sachbearbeiter, die Ermittlungen des Dezernats "Interne Ermittlungen" des Landeskriminalamts, die Prüfung der Sachverhalte durch Staatsanwaltschaften und unabhängige Gerichte, die Kontrolle durch das Innenministerium, aber auch durch dieses Parlament sowie natürlich durch die Medien und durch die Öffentlichkeit gewährleistet eine transparente und effektive Kontrolle polizeilichen Handelns. Dabei steht es dem Betroffenen jederzeit frei, polizeiliches Handeln auch gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zudem bestehen für die Beschäftigten selbst hinreichend Möglichkeiten, ihre Anliegen effektiv und unbürokratisch vorzubringen. Sie können sich an den unmittelbaren Vorgesetzten oder an den Dienststellenleiter wenden, an das jeweilige Polizeipräsidium oder an das Dezernat für "Interne Ermittlungen" im LKA. Darüber hinaus gibt es bei besonderen Anliegen natürlich auch die Möglichkeit, sich an die Polizeiseelsorge, an den Zentralen Psychologischen Dienst, an die Gleichstellungsbeauftragten, an den Polizeilichen Sozialen Dienst des jeweiligen Präsidiums, an den örtlichen Personalrat, den Hauptpersonalrat oder an die Berufsvertretung zu wenden. Man muss sich diese Breite bewusst machen. Dann fällt es einem schon schwer, zu erklären, was es denn außer politischem Spektakel sein soll, wozu es einen solchen Beauftragten bräuchte, wie Sie ihn fordern, liebe Frau Kollegin Schulze.

(Beifall bei der CSU)

Wenn ich im Übrigen vergleiche, zu welchen Anliegen, Petitionen und sonstigen Dingen wir im Landtag Stellung nehmen, darf ich in aller Bescheidenheit feststellen: Die allermeisten Anliegen von Polizeibeamten und auch die allermeisten Beschwerden über Polizeibeamte, so habe ich den Eindruck, landen ohnehin bei mir, was ja auch nicht überrascht. Es ist auch gut, dass sowohl die Polizeibeamten als auch die Bürger, die sich beschweren wollen, in der Tat Vertrauen in den Innenminister haben und sich gleich unmittelbar an mich wenden.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, von daher bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich will aber doch die Gelegenheit nutzen, abschließend noch ein Wort zu unserer Polizeiarbeit insgesamt zu sagen. Vor einer guten Stunde ist in Berlin die bundesweite Kriminalstatistik für das vergangene Jahr 2020 veröffentlicht worden. Daraus ergibt sich, dass Bayern auch 2020 die niedrigste Kriminalitätsrate aller 16 Länder hatte.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Unter den 81 Städten in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern sind die beiden sichersten Städte in Bayern: Es sind Fürth und Erlangen. Von den 40 Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern sind die beiden sichersten wiederum in Bayern: Das sind München und Augsburg. Dabei geht es nicht um ein

paar Promille hin oder her. Wenn man sieht, dass die Kriminalitätsrate in Hamburg, einer anderen großen Millionenstadt in Deutschland, fast doppelt so hoch wie in München ist, merkt man schon, dass wir von ganz unterschiedlichen Kategorien sprechen.

Deshalb ist es, so sehr wir in der Tat auch jeder Beschwerde nachgehen, zunächst einmal wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir objektive Belege dafür haben, dass man in Bayern sicherer leben kann als anderswo und dass unsere bayerische Polizei großartige Arbeit leistet.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Dafür sage ich allen Kolleginnen und Kollegen bei der bayerischen Polizei auch heute ein ganz, ganz herzliches Dankeschön. Vielen Dank und weiterhin alles Gute!

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.