Das Uhrmacherhäusl wurde im Jahre 2017 verkauft. Eine Sanierungsgenehmigung wurde erteilt. Das Äußere des Gebäudes sollte erhalten bleiben. Am 31. August 2017 wurde ein erster Versuch gestartet, dieses Gebäude abzureißen, der durch die Anwohner verhindert werden konnte, indem diese die Polizei und die Lokalbaukommission verständigt hatten. Die Lokalbaukommission hat daraufhin einen Baustopp verhängt. Aber schon am 1. September, einen Tag später, wurde das Gebäude weggeschoben. Der Täter ist geflohen. Wenige Tage später, am 5. September, wurde dieser Vorgang als "Unfall" bezeichnet.
Meine Damen und Herren, das zeigt, dass der Bußgeldrahmen von 250.000 Euro nicht wirklich abschreckend war. Das ist auch kein Wunder, wenn man weiß, dass eine solche Baulücke in München zwischen 15 und 20 Millionen Euro wert ist. Was sind da schon 250.000 Euro? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlagen wir Ihnen vor, mit diesem Gesetzentwurf den Bußgeldrahmen auf 5 Millionen Euro zu erhöhen. Bei einem Gewinnvolumen von 15 bis 20 Millionen Euro sind 250.000 Euro leicht einzupreisen. Bei einem Strafrahmen von 5 Millionen Euro wird der erhoffte Gewinn jedoch abgeschöpft.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies wäre eine wirksame Maßnahme, weil sie den Übeltäter – ich nenne ihn einmal so – im Kern trifft. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Vorhaben. Ich bin froh, dass mittlerweile nicht mehr vorgesehen ist, den Eigentümer zu verpflichten, das Gebäude in gleicher Weise wieder zu errichten, wie das einmal bei der Diskussion über die Novellierung der Bayerischen Bauordnung angeklungen ist. Dies wäre aus zwei Gründen nicht zielführend: Erstens. Was würde es bringen, wenn das Denkmal in seiner Substanz weg ist und dafür ein historisierender Neubau errichtet wird? Zweitens. Wenn das Denkmal weg ist, ist es besser, an der Stelle wertvollen Wohnraum zu errichten. Wir wollen aber eine solche Entwicklung nicht. Deshalb ist es wichtig, dass wir den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. Ich hoffe, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden, wie das schon in den Ausschüssen geschehen ist.
Die GRÜNEN haben zu dem Gesetzentwurf einen weitergehenden Änderungsantrag eingereicht. Sie möchten gerne, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein spezifischer Straftatbestand wird. Ich frage mich, warum. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schon in § 303 des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass die Zerstörung fremder Sachen eine Straftat ist. Bei der Zerstörung fremder Bauwerke erhält man nach § 305 des Strafgesetzbuches eine erhöhte Strafe. Sollte es sich um ein eigenes und kein fremdes Objekt handeln, ist das nach § 304 des Strafgesetzbuches eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Danach wird bereits heute mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe derjenige bestraft, der rechtswidrig öffentliche Denkmäler oder Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört. Somit wird bereits heute nicht nur das fremde Eigentum, sondern auch das öffentliche Interesse an diesen Denkmälern geschützt. Das ist ausreichend.
Lassen Sie mich noch etwas zu diesem Änderungsantrag sagen: Die Einbeziehung fahrlässiger Verstöße in die Kriminalisierung geht für mich eindeutig zu weit. Wir wissen, dass es oft Profitinteressen sind, die dazu führen, dass jemand ein Baudenkmal wegschiebt. Aber bei einem tatsächlich fahrlässigen Verstoß den Betreffenden mit zu kriminalisieren, indem man auch noch eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit einführt, die übrigens in dem ganzen Regelungssystem zur Sachbeschädigung der §§ 303 bis 305a StGB einen Systembruch darstellt, ist einfach über das Ziel hinausgeschossen. Deswegen können wir diesen Antrag nur ablehnen. Er wird nicht gebraucht. Ich frage mich, warum dieser Antrag von den GRÜNEN kommt. Ein Bußgeld in Höhe von 5 Millionen Euro wird seine Wirkung entfalten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir scheint es fast so, als ob man wieder einmal Verbotspartei sein will, das Ganze kriminalisieren möchte und richtig auf die Buschtrommel hauen will, am eigentlichen Geschehen vorbei. Entscheidend ist, dass wir den Übeltätern den wirtschaftlichen Vorteil nehmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmid. – Ich darf als Nächste die Frau Kollegin Dr. Sabine Weigand von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aufrufen. Bitte schön, Frau Kollegin. Dr. Weigand aus dem schönen Schwabach hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie verhindern wir effizient und sinnvoll illegale Abrisse von Denkmälern, Schlagwort Uhrmacherhäusl? – Unser Denkmalschutzgesetz setzt hier bisher ausschließlich auf das Prinzip Abschreckung durch Geldstrafe. Der Bußgeldrahmen für illegale Abrisse liegt aktuell bei maximal 250.000 Euro. Jetzt will man diesen bei CSU und FREIEN WÄHLERN auf 5 Millionen Euro erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, falls Sie die Meinung Ihrer eigenen Staatsregierung zu dieser Idee interessiert, kann ich diese hier zitieren:
Sollte der wirtschaftliche Vorteil im Einzelfall den Bußgeldrahmen [von 250.000 Euro] übersteigen, ist nach § 17 […] OWiG auch eine Überschreitung des Höchstmaßes möglich. Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens nach Art. 23 […] BayDSchG ist deshalb nicht notwendig.
Damit wäre zur Sinnhaftigkeit dieses Gesetzentwurfs eigentlich schon alles gesagt. Wir können auch jetzt schon mit Bußgeldern von 5 oder 10 Millionen Euro vorgehen, ganz egal. Die Grenze nach oben ist nämlich offen.
Aber stellen wir uns doch einmal die Frage, wie wirksam Bußgelder allein überhaupt illegale Aktionen wie zum Beispiel Denkmalabrisse verhindern. Jetzt wissen wir ja alle, dass die Aussicht auf Gewinn und Profit für manche Leute unheimlich verlockend sein kann, nicht nur auf dem Immobilienmarkt. Das haben wir leider in den letzten Wochen erfahren müssen.
Da werden alle Hemmungen abgelegt, und die Gier siegt. Solange sich die Dinge mit ein bisschen Diridari und einem guten Anwalt regeln lassen, kann es ja gar nicht so schlimm kommen. Idealerweise preist man die Geldstrafe gleich von vornherein in die Kalkulation mit ein. Deshalb sind Bußgelder oft nur ein stumpfes Schwert.
Meine Damen und Herren, uns reicht das nicht. Wir wollen mehr. Wir wollen ein stärkeres Instrument. So wie in anderen Bundesländern längst üblich, wollen wir den Straftatbestand "Zerstörung eines Denkmals" einführen mit einem Strafmaß bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug; denn für Denkmalspekulanten wird es erst dann wirklich ungemütlich, wenn die Immobilie, in der man sich womöglich bald für längere Zeit aufhält, Stadelheim heißen könnte.
Da kann man sich dann nämlich nicht mit Geld rauskaufen. Deshalb legen wir den Änderungsantrag vor. Rettung von Denkmälern durch bessere strafrechtliche Abschreckung: unbedingt! Muss man Verbotspartei sein, um dafür zu sein? – Aber wenn, dann machen wir es doch bitte mit der Einführung eines Straftatbestands mit Höchststrafe von zwei Jahren sinnvoll und effizient. Das wäre die konsequente Maßnahme, die auch Wirkung zeigen würde, im Gegensatz zu einer durchsichtigen Schaufensteraktion zur Höhe von Bußgeldern, die uns de facto nichts anderes an die Hand gibt, als wir vorher eh schon hatten, und deren einziger Zweck es ist – geben Sie es zu –, nach außen hin so zu tun, als täte man etwas.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überhaupt liegt das Problem Denkmalverlust doch eigentlich ganz woanders. Ja, es gibt ein paar Abrisse von Denkmalspekulanten im Millionenbereich; aber wir verlieren doch viel mehr Denkmäler jeden Tag da draußen, weil die Fördermittel fehlen. Da rotten wunderbare alte Bauernhäuser bis zum Einsturz vor sich hin, weil ihre Besitzer sich eine Sanierung nicht leisten können. Da gibt es Schandflecke in historischen Ortszentren, Denkmäler im Wachkoma, die keiner herrichten kann, weil das mit den derzeitigen finanziellen Hilfen überhaupt nicht leistbar ist. Da haben wir Kommunen, deren Bürgermeister nicht wissen, wie sie das Geld für die Sanierung ihrer Denkmalleerstände zusammenkratzen sollen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wir können das mit den 5 Millionen Euro ja machen. Das ist geschenkt. Das schadet nichts und bringt auch nichts. Aber wenn wir wirklich etwas gegen den Verlust von Denkmälern tun wollen, was machen wir dann? – Ich sage es Ihnen mit den Worten Ihres eigenen Staatsministers. Herr Sibler, Sie haben es selber ganz richtig erkannt: Es besteht ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Fördermitteln bei kommunalen sowie privaten Eigentümern für die Instandsetzung von Denkmälern. – Wie heißt also das Zauberwort? – Fördermittel!
Ich sage Ihnen auch, wie. Die kleine Denkmalpflege hat noch 20 % der Mittel der Neunzigerjahre. Wir müssen sie um 8 Millionen Euro aufstocken und den Entschädigungsfonds um 5,5 Millionen Euro. Den Kommunen müssen wir beim Ankauf gefährdeter Denkmäler mit einem Sonderfonds helfen; sie warten dringend darauf, und Sie lassen sie im Regen stehen. Allein diese drei Maßnahmen würden Denkmalverlust viel effizienter verhindern als sämtliche Geldstrafen, mit denen wir hier jonglieren wollen. Wenn wir dann noch einen Straftatbestand Denkmalzerstörung einführen würden, dann hätten wir echt etwas für unsere Denkmäler getan. Aber lieber jonglieren wir ein bisschen mit der Höhe von Geldstrafen herum; Hauptsache, es kostet nichts.
– Die Regierungsparteien sprechen zwar gebetsmühlenartig mit Begeisterung von Heimat, aber wenn es um unsere historischen Baudenkmäler geht, ist ihnen der Erhalt dieser Heimat nichts wert. Solange sich das nicht ändert, werden wir in Bayern auch in Zukunft ein Denkmal nach dem anderen verlieren. Herr Kollege Schmid, lieber Vorredner, dann erzählt dort draußen keiner und niemand mehr –
Vielen Dank. – Dann darf ich als nächsten Redner den Kollegen Ulrich Singer von der AfD-Fraktion aufrufen. Bitte schön.
Sehr geehrtes Präsidium, geschätzte Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Koalition wird ausschließlich auf eine Verzwanzigfachung des Bußgeldrahmens bei Verstößen im Bereich des Denkmalschutzes gesetzt. Die GRÜNEN setzen dem Ganzen noch eins obendrauf. Sie wollen obendrauf noch einen ganz neuen Straftatbestand setzen. Geschätzte Kollegen,
glauben Sie wirklich, dass dem Denkmalschutz in Bayern ein Dienst erwiesen wird, wenn ausschließlich die Bußgelder in Zukunft eben 5 Millionen Euro betragen können? Glauben Sie, unser kulturelles Erbe wird dann auf einmal besser bewahrt werden als bisher? – Daran haben wir von der AfD-Fraktion erhebliche und berechtigte Zweifel.
Ich stimme Ihnen zu: Selbstverständlich sind die Boden- und Immobilienpreise vor allem in den Großstädten in Bayern in den letzten Jahren massiv angestiegen, und man kann durchaus über eine Anpassung des Bußgeldrahmens nachdenken. Das ist kein Thema. Wenn es Ihnen aber wirklich darum geht, die denkmalgeschützten Immobilien vor Immobilienhaien zu schützen, dann greift Ihr Antrag zu kurz. Frau Dr. Weigand von den GRÜNEN, Sie sprechen von Abschreckung und wollen hier einen Straftatbestand schaffen. Damit machen Sie dem Ruf der Partei der GRÜNEN als Verbotspartei mal wieder alle Ehre.
Wir von der AfD wollen stattdessen fördern. In Großstädten wie München kann es sich möglicherweise weiterhin rechnen, trotz eines Strafrahmens von 5 Millionen Euro ein Bodendenkmal zu beseitigen. Sie von den Altparteien haben wohl vergessen, dass der eigentliche Feind unserer Baudenkmäler der Verfall und die überbordende Bürokratie ist.
Frau Dr. Weigand, da gebe ich Ihnen recht, Sie haben angesprochen, es seien auch die fehlenden Fördermittel. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, den Sie angesprochen haben. Genau den sollte man weiterverfolgen. Aber in Ihrem Gesetzentwurf findet sich dazu überhaupt kein Wort. Was machen Sie denn, um die Situation der Eigentümer wirklich zu verbessern, damit sie mit Fördermitteln ihr Eigentum sanieren können? Oft sind Baudenkmäler in Bayern gar nichts wert. Gerade in ländlichen Gebieten steht oft einem geringen Bodenwert ein erheblicher Sanierungsaufwand gegenüber. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit diverse Gutachten auf dem Tisch gehabt. Da errechnet sich dann aus Bodenwert minus Sanierungskosten ein erheblicher negativer Wert von Zigtausenden Euro. Was machen Sie denn mit so einer Immobilie? Ich habe schon Häuser für einen Euro verkauft, und dafür habe ich noch lange einen Käufer suchen müssen. Für solche Objekte gilt das Motto: geschenkt ist noch zu teuer. Manchmal können Sie für derartige Häuser im Laufe mehrerer Jahre keinen Käufer finden. Die Auflagen des Denkmalschutzes lasten dem neuen Eigentümer dann wie ein Klotz am Bein. Genau da brauchen wir mehr Unterstützung durch unsere Denkmalämter.
Mit dem Bußgeldrahmen wird es, wenn wir auf 5 Millionen Euro hochgehen, noch schwerer werden, neue Eigentümer zu finden, die sich solche Gebäude antun wollen.
Was eine verbesserte Förderung im Bereich des Denkmalschutzes angeht, ist die Staatsregierung seit Jahren untätig. Wir haben immer wieder viele, viele Petitionen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, die uns zeigen, dass im bayerischen Denkmalschutz nicht einfach nur der Bußgeldrahmen erhöht, sondern dass die Förderung der Eigentümer verbessert werden muss.
Ich nenne ein Beispiel: Wenn Eigentümer selbst Hand anlegen und fachlich geeignet sind, handwerkliche Leistungen zu erbringen, und mit viel Herzblut und Schweiß ihr Denkmal in Eigenleistung sanieren, dann muss das auch gefördert werden. Stattdessen steht das Denkmalamt vor der Tür und macht strengste Vorgaben, aber es gibt keine Fördermittel.
In Bayern haben wir es auch mit einem Landeskonservator zu tun, der meint, dass Verluste schon mal hingenommen werden müssen, wie beim Verstärkeramt in Kochel, in Verbindung mit einer Amigo-Staatspartei, die ihre Spezln eben nicht nur mit
Maskendeals, sondern auch mit guten Baugeschäften versorgt. Das klingt wie im Bauerntheater, ist aber leider harte Realität.
Damit möchte ich enden, geschätzte Kollegen, weil meine Redezeit um ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Singer. – Ich darf als nächsten Redner den Abgeordneten Halbleib von der SPDFraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion – das haben wir schon in der Ersten Lesung angedeutet – wird auch in Zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz auf 5 Millionen Euro ist sinnvoll und aus unserer Sicht überfällig. Es ist eine klare Ansage: Spekulation mit der illegalen Zerstörung von Denkmälern darf sich niemals lohnen. Schon aus psychologischer Sicht ist es nach unserer Auffassung wichtig, das auch im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten deutlich zu machen.
Natürlich wären wir wie auch die GRÜNEN gerne einen Schritt weiter gegangen; ich glaube, es spricht schon einiges für die Aufnahme eines Straftatbestandes. Das wird heute wahrscheinlich mehrheitlich nicht beschlossen; leider ist das von CSU und FREIEN WÄHLERN abgelehnt worden. Aber wir schließen uns dennoch dem Vorschlag an.
Bemerkenswert ist allerdings, dass der Gesetzentwurf nicht von der Staatsregierung kommt. Die Argumente sind genannt worden. Wer hat recht? – Die CSU-Fraktion und die FREIE–WÄHLER-Fraktion – der Kollege nickt – oder die Staatsregierung? Ich glaube, die Frage ist: Fortschritt oder Schaufenster? Ich glaube, dass die Antwort irgendwo dazwischen liegt, aber dass es eher ein Fortschritt ist, und deswegen unterstützen wir das auch.
Allerdings darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Denkmalschutz sowohl bei der Staatsregierung als auch bei den Regierungsfraktionen nicht mehr den Stellenwert hat, den er und der Erhalt des kulturellen Erbes in Bayern bräuchten. Das gilt leider in vielen Bereichen. Den Sonntagsreden, die ich oft höre, in denen die Staatsregierung oder Mitglieder der Regierungsfraktionen oft und gerne vom Erhalt der kulturellen Substanz reden, folgt montags leider kein Handeln. Die notwendigen Voraussetzungen zur Einlösung des Versprechens, dass wir in Bayern einen wirksamen Denkmalschutz haben, sind vernachlässigt worden. Das lässt sich gar nicht abstreiten. Die Realität beim staatlichen Denkmalschutz ist in den letzten Jahren von Negativentwicklungen gekennzeichnet. Immer mehr, auch hochwertige, Denkmäler verfallen. Die Staatsregierung schaut wie beim schon genannten Verstärkeramt in Kochel, aus welchen Gründen auch immer, bei der Zerstörung von Denkmälern zu und zwingt ihre eigenen Denkmalschutzbehörden, einem oft langjährigen Verfallsprozess fast untätig zuzusehen, weil ihnen personelle Ressourcen und vor allem die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um durch frühzeitige konsequente Intervention und aktive Hilfestellung zum Erhalt eines Denkmals beizutragen.
Die Gebietsreferenten – auch das ist schon erwähnt worden – haben viel zu wenige Möglichkeiten, Denkmaleigentümern substanzielle finanzielle Förderung anzubieten, insbesondere im kleinen Denkmalschutz, um denkmalschutzrechtliche Ziele durchzusetzen. Insbesondere fehlen – das darf ich an dieser Stelle noch mal betonen – wirksame Förderungen jenseits des Entschädigungsfonds, also für die mittelgroßen Sanierungsmaßnahmen.
Also: Sowohl die Finanzausstattung als auch die Personalausstattung des Denkmalschutzes in Bayern ist mehr als auf Kante genäht, und die finanzielle Ausstattung des Denkmalschutzes in Bayern ist nachweislich schlechter als vor zwanzig Jahren. Bei deutlich gestiegenen Sanierungskosten reicht die Mittelausstattung hinten und vorne nicht aus. Das wissen alle. Das weiß insbesondere auch der zuständige Staatsminister. Dennoch legt die Staatsregierung auch 2021 einen praktisch unveränderten Denkmaletat vor, der keine Erhöhung enthält, obwohl der Landesdenkmalrat in einer eindrucksvollen Resolution im Sommer 2020 massiv eine Erhöhung eingefordert und auch begründet hat, dass dies wirtschaftlich ein gutes Investment für Bayern ist.