Dies ist schon eine Chuzpe Orwell‘scher Qualität. Ich kann Ihnen dies auch begründen; denn es gibt keine andere Partei in deutschen Parlamenten, die wissenschaftsfeindlicher eingestellt ist als die AfD. Es sind doch die Vertreter der AfD, die den digitalen Pranger aufgestellt haben, auf dem Studierende Professoren denunzieren sollten, die sich wissenschaftlich-kritisch mit den Thesen der AfD und ihrer Politik auseinandersetzen. Das waren doch die AfD-Vertreter. Es sind doch Vertreter der AfD, die das Wissenschaftszentrum Berlin verklagen, um die Veröffentlichung freier Forschung über die AfD zu verhindern. Es sind doch Vertreter oder Anhänger der AfD, die immer wieder verächtlich über bestimmte Wissenschafts- und Forschungsbereiche reden oder diese einschränken beziehungsweise ihnen die finanzielle Grundlage entziehen wollen. Es sind doch Vertreter und Anhänger
der AfD, die Schilder tragen, auf denen Wissenschaftler in Gefängniskleidung abgebildet werden, um im politischen Meinungskampf im Zuge der Corona-Auseinandersetzungen wissenschaftliche Haltungen zu denunzieren.
Es sind nach wie vor die Vertreter und Anhänger der AfD, die ganz maßgeblich dazu beitragen, dass die politische Debattenkultur in unserem Land, die sich dann natürlich auch ein Stück weit an den Hochschulen widerspiegelt, leider schlechter, polarisierender und aggressiver geworden ist. Dies merkt man doch auch an den Debatten in diesem Landtag und im Deutschen Bundestag, seit ihnen die AfD angehört.
Es ist doch gerade die AfD, die auf Wissenschaft und Forschung pfeift, wenn man politischen Anschluss an antiwissenschaftliche Verschwörungstheorien bekommen will, um ein dunkles politisches Süppchen zu kochen.
Letztendlich ist es doch gerade die AfD in diesem Haus, die die Geschlechter- und Genderforschung und damit einen wichtigen Teil der Freiheit von Wissenschaft und Forschung einschränken und ihr die Grundlage entziehen will.
So viel zum Freiheitsverständnis und zum wissenschaftlichen Verständnis der AfD. Ich weiß, es tut weh, wenn der Spiegel vorgehalten wird, aber das muss ich an dieser Stelle leider tun und tue es zu Recht.
Die SPD ist in ihrer Geschichte immer eine Partei der Freiheit gewesen. Sie ist die einzige in Deutschland und Bayern, die das seit ihrer Gründung sagen kann. Wir jedenfalls werden die Freiheit in jeder Beziehung verteidigen: als Forschungsfreiheit, als Wissenschaftsfreiheit und als Meinungsfreiheit. Wir verteidigen die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit auch gegen Sie von der AfD und Ihre kruden Gesetzentwürfe; denn Ihr Gesetzentwurf will doch nur verdecken, dass die politischparlamentarischen Gegner der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit und der Wissenschaft insgesamt vor allem in den Reihen der AfD sitzen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich nun dem Kollegen Dr. Wolfgang Heubisch von der FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen sicher die drei Siebe des Sokrates. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie diese angewendet hätten, bevor Sie diesen Gesetzentwurf einbrachten. Damit hätten Sie sich und uns allen Zeit erspart, die man sicher hätte besser nutzen können.
Ich gehe die einzelnen Punkte aber gerne mit Ihnen durch. Erstes Sieb. Da fragte Sokrates: Bist du dir sicher, dass das, was du sagen möchtest, wahr ist? – Ich würde von Ihnen sehr gerne wissen, an welcher Hochschule Ihre Behauptung zutrifft, Hochschulangehörige könnten an manchen Fakultäten ihre kulturellen, religiösen und politischen Überzeugungen nicht ohne Angst vor direkten oder indirekten Repressionen äußern. Ich kenne die bayerischen Hochschulen sehr gut und bin mir ganz sicher, dass die Wissenschaftsfreiheit an allen Hochschulen absolut gewahrt wird.
Sie fordern einen Freiheitsbeauftragten, und gleichzeitig bezeichnet Ihr Thüringer Faschist Höcke das Holocaust-Denkmal in Berlin als "Denkmal der Schande" und negiert damit den Holocaust. Auf der einen Seite wird in Ihrer Partei also der Mord an mehr als sechs Millionen Juden mehr oder weniger negiert. Auf der anderen Seite stellen Sie sich als Schutzpatron der Wissenschaftsfreiheit dar. Das ist eine infame Scheinheiligkeit.
Sieb zwei. Sokrates fragte: Ist das, was du mir erzählen willst, gut? – Die Frage kann ich Ihnen beantworten: Nein. Der Gesetzentwurf ist nicht gut. Ihr Vorschlag beinhaltet die Schaffung zum Beispiel der Position eines Freiheitsbeauftragten, der dann die Hälfte der der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung stehenden Ressourcen erhalten soll. Damit schwächen Sie bewusst die Gleichstellung immens. Das zeigt ganz deutlich, welchem Weltbild Sie folgen.
Sieb drei. Sokrates fragte: Ist es notwendig, dass du mir das erzählst? – Auch hier kann ich definitiv sagen: Nein. Dieser Gesetzentwurf zeigt nur, dass die AfD-Fraktion sich nicht wirklich und nicht intensiv mit der Wissenschaftslandschaft auseinandersetzt. Würden Ihre Behauptungen nicht nur auf anekdotischer Evidenz beruhen, würden Sie diesen Antrag definitiv nicht einbringen.
Ich darf deshalb mit Sokrates‘ Fazit schließen: "… wenn es weder wahr noch gut noch notwendig ist, so lasse es begraben sein und belaste dich und mich nicht damit." – Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Heubisch. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Damit so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhalten bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Jawohl, ich sehe alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Des fraktionslosen Abgeordneten Plenk. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes verliert ein Mitglied seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium, sobald es aus seiner Fraktion ausscheidet. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Alfred Sauter aus der
CSU-Fraktion hat diese Herrn Alexander König als neues Mitglied vorgeschlagen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass auf eine Aussprache verzichtet wird.
Wir kommen damit zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel sowie einen Umschlag. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer gelben Namenskarte nicht vorliegt, ist diese in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt. Für den Wahlgang sind ausschließlich der Stimmzettel sowie Ihre Namenskarte zu verwenden. Bitte geben Sie Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den Umschlag. Dieser wird nach dem Ende der Wahl von den Offizianten eingesammelt. Bleiben Sie hierfür bitte bis zum Schluss der Wahl an Ihrem Platz und reichen Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel den Offizianten. Ihre Namenskarte werfen Sie bitte in den von den Offizianten mitgeführten DIN-A4-Umschlag.
Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltungen. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.
Die fünf Minuten sind um; aber wer noch nicht abgegeben hat, den bitte ich, das jetzt endgültig zu tun. Bitte Stimmzettel jetzt abgeben!
Hat jeder abgegeben? – Dann ist hiermit der Wahlgang beendet. Das Wahlergebnis wird später bekannt gegeben.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (Drs. 18/12479) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/12479 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf der Drucksache 18/14671. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat den Gesetzentwurf beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in § 2 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. Mai 2021" und in § 2 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "1. Mai 2021" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/14671.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Maßgaben zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Dann hiermit so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzei
gen. – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Swoboda. Stimmenthaltungen? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Plenk.
Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Schmid, Ulrike Scharf, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Kerstin Radler u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 18/11922) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Sabine Weigand u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Zerstörung von Denkmälern verhindern durch Straftatbestand (Drs. 18/13132)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Zur Verteilung: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD, SPD und FDP je 4 Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils 2 Minuten sprechen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Josef Schmid von der CSUFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schmid.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Denkmäler und Bodendenkmäler genießen den besonderen Schutz der Allgemeinheit. Warum? – Ganz klar, sie erzählen Geschichte und oft auch Geschichten aus unseren Dörfern und Städten mit regionalen Bautypologien. Wir kennen aber das folgende Phänomen: Oft werden solche Gebäude einfach abgeräumt, meistens aus Profitstreben, weil die Wertschöpfung einer größeren und dichteren Bebauung mitgenommen werden soll.
In Artikel 23 Absatz 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sind Geldbußen bis 250.000 Euro vorgesehen. Bei den insgesamt gestiegenen Preisen zeigt aber die Erfahrung, dass dieser Rahmen nicht mehr adäquat ist und nicht wirkt. Wahrscheinlich kennen Sie alle irgendeinen Fall in Ihrem Stimmkreis. Besonders bekannt ist im Jahr 2017 ein Fall aus München geworden, das sogenannte Uhrmacherhäusl. Ich möchte noch einmal kurz die Daten dazu vortragen, um Ihnen klarzumachen, was da passiert ist und wie solchen Fällen entgegengewirkt werden kann.
Das Uhrmacherhäusl wurde im Jahre 2017 verkauft. Eine Sanierungsgenehmigung wurde erteilt. Das Äußere des Gebäudes sollte erhalten bleiben. Am 31. August 2017 wurde ein erster Versuch gestartet, dieses Gebäude abzureißen, der durch die Anwohner verhindert werden konnte, indem diese die Polizei und die Lokalbaukommission verständigt hatten. Die Lokalbaukommission hat daraufhin einen Baustopp verhängt. Aber schon am 1. September, einen Tag später, wurde das Gebäude weggeschoben. Der Täter ist geflohen. Wenige Tage später, am 5. September, wurde dieser Vorgang als "Unfall" bezeichnet.