Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter Seidl. – Seitens der SPD-Fraktion darf ich Frau Annette Karl aufrufen. Bitte schön, Frau Karl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? – Vordergründig geht es um einen kleinen Teilbereich der erneuerbaren Energien, vor allen Dingen geht es aber um Planungssicherheit und um die Verlässlichkeit von Regierungshandeln. Genau diese Planungssicherheit wird mit dem Gesetzentwurf mit Füßen getreten.
Die Staatsregierung hat im Dezember 2019 angekündigt, dass Rechtssicherheit für Anlagen hergestellt werden soll, die vor 10 H genehmigt worden sind. Der Gesetzentwurf, der bemerkenswerterweise von CSU und FREIEN WÄHLERN eingereicht worden ist – die Staatsregierung macht sich hier einen schlanken Fuß –, garantiert aber nur Rechtssicherheit für Anlagen, die bereits fertig gebaut sind. Anlagen, die noch im Bau sind, sollen zurückgebaut werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Verschwendung von Ressourcen und Geld.
Außerdem widerspricht der Gesetzentwurf dem Gleichbehandlungsgebot. Anlagen, die nach langwierigen Genehmigungsverfahren eben noch nicht fertig gebaut worden sind, werden schlechter behandelt als Anlagen, bei denen dieser Prozess schneller verlief. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das riecht nach Willkür.
Dieser Gesetzentwurf bedeutet einen schlechten Tag für den Ausbau der erneuerbaren Energien, einen schlechten Tag für die Glaubwürdigkeit politischen Handelns; denn Unternehmer haben im Vertrauen auf die Zusagen der Staatsregierung ein halbes Jahr lang weitergebaut, um dann von den Regierungsparteien zu hören: Ein Satz mit x – das war wohl nix!
Es ist ein schlechter Tag für unternehmerische Investitionen; denn Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch sonst überall, brauchen eben Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Das hat auch die IHK Regensburg noch einmal ausdrücklich betont, die genauso wie wir fordert, auch in Bau befindliche Anlagen in den Gesetzentwurf einzubeziehen.
Selbstverständlich verstehe ich die Sorgen der Anwohner, dass die Umwelt und ihr Aussehen durch die Anlagen verändert werden. Das ist aber bei neuen Straßen, bei neuen Schienenwegen oder bei Stromtrassen ähnlich. In diesen Fällen hier sind die Anlagen aber bereits genehmigt, und die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt ist nach dem Immissionsschutzgesetz geprüft und festgestellt worden. Und die neue Technik macht Anlagen weder höher noch lauter, ganz im Gegenteil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie für Planungssicherheit, stimmen Sie für Gleichbehandlung, stimmen Sie für erneuerbare Energien, und stimmen Sie damit für die Änderungsanträge von GRÜNEN und SPD.
Liebe FREIE WÄHLER, Herr Aiwanger hat heute im BR gesagt, er habe Verständnis für die Anlagenbetreiber, und er habe das auch gewollt; leider habe er sich gegen die CSU nicht durchsetzen können. Hier ist die Gelegenheit: Stimmen Sie unseren Anträgen zu. Dann ist auch dem Wunsch von Herrn Aiwanger Genüge getan. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Karl. – Als nächstem Redner darf ich Herrn Sebastian Körber von der FDP-Fraktion das Wort geben. Bitte schön, Herr Abgeordneter Körber.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die jetzt zur Rettung stehenden Windkraftanlagen hat in den letzten Wochen die Gemüter sehr erhitzt. Gerade hat Kollege Ludwig von den FREIEN WÄHLERN gesagt, es wäre eine konträre Diskussion gewesen. In der Lesart der Regierungskoalition heißt "konträre Diskussion": Die CSU macht, was sie möchte, Aiwanger knickt ein, die FREIEN WÄHLER setzen sich nicht durch. Herr Kollege Ludwig, die FREIEN WÄHLER sprechen immer von regionaler Energiewende, gerade bei uns in Oberfranken. Manchmal muss noch differenziert werden, ob der Umweltminister etwas anderes sagt als der Wirtschaftsminister. Es ist eine blanke Enttäuschung! Sie haben sich gar nicht durchgesetzt, Sie stehen überhaupt nicht zu Ihrer Haltung und Ihrer Meinung. Sie stellen sich jetzt hin und sagen allen Ernstes: Wir machen einen Bebauungsplan. Wie lange dauert denn bei uns in Bayern ein Bebauungsplan durchschnittlich? – Bis zur Aufstellung eines Bebauungsplans dauert es fünf bis sieben Jahre. Das ist fast Volksverdummung. Das ist wirklich abenteuerlich, das ist peinlich.
Vielleicht sollten Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN mal mit Ihren Kommunalpolitikern vor Ort sprechen; die können Ihnen das erklären.
Wir stehen vor der Entscheidung, ob wir den Spatz in der Hand halten oder die Taube auf dem Dach haben wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Fall ist für uns als Fraktion der Freien Demokraten tatsächlich die Taube auf dem Dach interessanter, weil wir dann Sicherheit herstellen können, insbesondere Planungssicherheit. Wohin kommen wir, wenn ein Investor Geld investiert und nachträglich wird das ein bisschen anders gesehen? Da wurde Geld investiert, da wollte jemand einen Beitrag leisten. Das im Nachhinein abwickeln zu wollen, ist absurd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zweiter Punkt, bei dem ich gerade von den FREIEN WÄHLERN, die Sie doch immer für Bürgerbeteiligung sind, sehr enttäuscht bin: Die Bürger vor Ort haben doch längst zugestimmt. Kollege Stümpfig hat ausgeführt, sogar der Pfarrer sei vor Ort dafür gewesen. Jeder vor Ort war dafür; die Bürger sind bereits mitgenommen worden und haben schon einmal zugestimmt. Im Nachhinein zu sagen, das sehen wir jetzt aber anders, ist wirklich peinlich. Das entbehrt jeglicher Vernunft. Sie wenden sich gegen die Investoren und gegen die Bürger vor Ort, die zugestimmt haben. Das ist geradezu abenteuerlich.
Ich habe mir den Text noch einmal genauer angesehen. Für die 15 Anlagen kann ich hinter den Satz, der eingefügt werden soll – "oder werden soll" – einen Haken machen. Nach meiner Lesart der Bayerischen Bauordnung würde ich die Analogie zum Brandschutz herstellen. Dort ist es auch so: Wenn etwas genehmigungsfähig gewesen war, dann kann es auch im Nachhinein noch genehmigt werden. So ist es im Brandschutz geregelt, und so könnte man es aus meiner Sicht auch für die
Windkraftanlagen tun. Wir müssen jetzt eher Angst haben, dass vielleicht noch berechtigte Klagen von Investoren kommen; sie könnten darauf verweisen, dass sie Geld investiert haben und fragen, was jetzt passiert. Dass Sie sich als FREIE WÄHLER, wenn Sie schon für die Themen zuständig sind, wieder überhaupt nicht durchgesetzt haben, ist wirklich peinlich.
Wir werden deshalb den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in der aktuellen Fassung ablehnen, wenn die beiden berechtigten Änderungsanträge der Kollegen von GRÜNEN und SPD nicht angenommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass der geneigte Zuhörer, der alle Redebeiträge gehört hat, erkennen kann, worum es im Detail bei diesem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung geht. Was der geneigte Zuhörer in jedem Fall erkennen konnte, sind erstaunliche Parallelen zwischen der Partei DIE GRÜNEN auf der einen und der AfD auf der anderen Seite. Wer Herrn Stümpfig und Herrn Seidl gehört und genau zugehört hat – das habe ich gemacht – kann feststellen, dass sie ein ähnliches Politikverständnis haben.
Sowohl die GRÜNEN als auch die AfD arbeiten mit Weltuntergangsszenarien. Sie arbeiten mit Ängsten und Halbwahrheiten. Sowohl die AfD als auch die GRÜNEN versuchen mit dieser Art von Politikstil die Menschen mitzunehmen.
Die Umfrageergebnisse der letzten Monate zeigen Gott sei Dank, dass sowohl das durchschaubare Verhalten der GRÜNEN als auch das der AfD von den Wählerinnen und Wählern zunehmend erkannt und entsprechend abgestraft wird. Ich empfehle Ihnen dringend, sich wieder verstärkt mit der Sache auseinanderzusetzen und weniger Weltuntergangsszenarien, Ängste und Halbwahrheiten zum Besten zu geben.
Zur Sache: Worum geht es eigentlich? – Ich kann das in diesen siebeneinhalb Minuten, die mir bleiben, nur kursorisch zusammenfassen und verweise ausdrücklich auf die Ausführungen in der Ersten Lesung im Mai. Es geht darum: Als 2014 die sogenannte 10-H-Regelung in die Bayerische Bauordnung eingefügt wurde, wurde eine Übergangsregelung für jene Anlagen geschaffen, für die
– Nein, im Anschluss bitte. – bis Ablauf 4. Februar 2014 ein vollständiger Genehmigungsantrag vorlag. Die Übergangsregelung, die auch heute noch gilt, wurde für diese Anlagen geschaffen, sodass sie von der 10-H-Regelung befreit sind.
In der Folge konnte eine Mehrzahl derartiger Anlagen aus verschiedenen Gründen nicht verwirklich werden. Sei es, weil diese Anlagentypen nicht mehr am Markt verfügbar waren oder weil sich die Investoren – aus welchen Gründen auch immer –
dazu entschlossen hatten, andere Anlagentypen zu verwirklichen. Das führte dazu, dass ein Teil dieser neuen Anlagen tatsächlich verwirklicht wurde. Das Verfahren lief im Prinzip so ab, dass auch die Genehmigungsbehörden, also der Freistaat Bayern, in dem gesamten Verfahrensstadium immer davon ausgegangen sind, dass dieser neue Anlagentyp, wenn die Anlage eine vergleichbare Höhe hatte und am selben Standort errichtet wurde, mit dem ursprünglichen Antrag bereits genehmigt war.
Wie wir der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entnehmen können und müssen – das sollten alle zur Kenntnis nehmen –, ist dem nicht so: Anlage ist nicht Anlage. Es ist davon auszugehen, dass eine andere Anlage und ein anderer Anlagentyp mit gewissen Veränderungen einer eigenen baurechtlichen Genehmigung bedarf. Nun haben wir, wie Kollege Ludwig ausgeführt hat, verschiedene Fallkonstellationen: Wir haben zum einen jene 20 Windräder, die vorher in gutem Glauben der Investoren, dass sie selbstverständlich Anlagen im Sinne der ursprünglichen Genehmigung sind, verwirklicht wurden. Als solche wurden sie verwirklicht und sind seitdem in Betrieb.
Diese Investoren verdienen unserer Meinung nach Vertrauensschutz. Wir haben diese Frage wochen- und monatelang sehr intensiv in den Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER diskutiert. Sie verdienen es, dass wir mit dieser Änderung zur Bayerischen Bauordnung rückwirkend eine Privilegierung dahingehend einführen, dass wir für diese 20 Windräder Rechtssicherheit schaffen. Genau das machen wir, Frau Karl, Sie haben immerhin die entscheidenden Dinge angesprochen. Täten wir dies nicht, könnten diese 20 Windräder möglicherweise auch juristisch angegangen werden und im schlimmsten Fall wegfallen. Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung sichern wir diese 20, in gutem Glauben errichteten Windräder. Sie werden weiter regenerativen Strom erzeugen. Das sind 20 Windräder; wir haben deutlich mehr als 1.000 Windräder. Hier wird immer so getan, als würde mit 13, 15 oder 18 Anlagen die Energiewende gelingen oder scheitern.
Darüber hinaus haben wir weitere Fallgruppen: Eine weitere Fallgruppe ist jene, die Sie hier ansprechen; Sie sprechen immer nur den einen Fall in der einen Gemeinde an, bei dem wir höchst unterschiedliche Meinungen in den letzten Wochen und Monaten hören mussten. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Es wurden die unterschiedlichsten Dinge gesagt und verschiedene Organisationen, die dafür sind, eingespannt. Die Bürger, die dagegen sind, haben sich auch bemerkbar gemacht. Bürgermeister mussten sogar erklären, dass sie falsche Erklärungen abgegeben hatten usw. Irre Vorgänge! Ich will deshalb nichts weiter dazu sagen. Es handelt sich nämlich nicht um diesen einen Standort, von dem Sie alle reden, sondern es geht um eine Vielzahl von Standorten in ganz Bayern. Für diese Anzahl von Standorten müssen wir Lösungen finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Das tun wir dadurch, dass wir sagen: Wir können nur einen Rechtsschutz für diese 20 verwirklichten Windräder gewähren, weil diese in gutem Glauben und im Vertrauen darauf, dass sie rechtmäßig sind, errichtet wurden.
Dagegen verdienen Anlagen, die bisher nur teilerrichtet sind – nur von denen sprechen Sie hier – keinen Vertrauensschutz, weil die Investoren selbst in den verschiedenen Verfahrensschritten immer wieder erklärt haben: Wir wissen natürlich nicht, ob es am Ende mit unseren Windrädern klappen wird; wir bauen die auch gerne ab, wenn es nicht klappen sollte; wir investieren jetzt in die Zukunft auf eigenes Risiko, ob es geht oder ob es nicht geht.
Diese Verfahren sind nicht zu Ende gebracht worden. Die Windräder wurden nicht vollendet. Vor allem konnten diese Bauwerber nie diesen Vertrauensschutz geltend machen, weil die Anlagen von Anfang an rechtshängig waren. Schon die ursprünglichen Genehmigungen waren rechtshängig. Die Bauwerber konnten während des
Verfahrens nicht sicher davon ausgehen, dass diese Anlagen rechtmäßig sein werden. Das war immer fraglich, und das ist noch heute fraglich. Deshalb ist es leider auch nicht möglich, eine rückwirkende Privilegierung zugunsten dieser Investoren einzuführen.
Sie blenden die Interessen der Bürger, die gegen diese Windräder sind und die auch Rechte haben, völlig aus. Die Bürger können diese Rechte nicht durchsetzen, weil 10 H keine nachbarschützende Norm ist. Sie blenden außerdem die Rechte von Naturschutzverbänden sowie von Fauna und Flora, die sich nicht wehren können, aus. Die könnten auch betroffen sein, wenn diese rückwirkende Privilegierung zugunsten Einzelner erfolgen würde.
Hier sehen wir den Knackpunkt. Das habe ich hier am 13. Mai im Detail erklärt. Sie können das im Protokoll nachlesen, warum wir leider keine Möglichkeit sehen, über den Bestand der in gutem Glauben errichteten Anlagen hinaus die im Bau befindlichen Anlagen rückwirkend zu privilegieren. Wir sehen schon überhaupt keine Möglichkeit, die weiteren etwaigen Standorte, von denen man in den letzten Wochen und Monaten wenig gehört hat, zu privilegieren. Hier handelt es sich um 25 Standorte, die überwiegend nicht mehr verwirklicht werden sollen. Diese Standorte genießen überhaupt keinen Vertrauensschutz. Für diese Standorte wäre es überhaupt nicht gerechtfertigt, rückwirkend eine Privilegierung herbeizuführen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Deshalb haben wir uns nach langer, intensiver und sachlicher Auseinandersetzung mit der Gesamtlage und den unterschiedlichen Fallkonstellationen dafür entschieden, für 20 Anlagen Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu schaffen und dazu beizutragen, dass hoffentlich Rechtsfrieden und damit wieder Frieden in diesen Gemeinden einkehrt. Namentlich in einer Gemeinde in Unterfranken schlagen sich seit Wochen Kommunalpolitiker, Bürger und Investoren um dieses Thema. Ich glaube, es ist eine vornehme Aufgabe des Landtags, darauf hinzuwirken, dass dort wieder Frieden einkehrt. Dieser Friede wird einkehren, wenn mit Wirkung zum 1. August diese Änderung der Bayerischen Bauordnung rechtskräftig wird.
Vielen Dank, Herr Kollege König. Es liegen gleich vier Interventionen vor, nämlich von Herrn Seidl, Herrn Stümpfig, Herrn Körber und Frau Karl. Der Erste ist Herr Seidl. Bitte sehr.
Verehrter Herr König, welches Weltuntergangsszenario habe ich gezeichnet? – Ich weise diese Behauptung aufs Schärfste zurück. Verbreiten Sie nicht solche Sachen! Ich habe mich an Fakten gehalten, sonst gar nichts! Lassen Sie das bitte schön!
Der nächste Punkt ist: Energiepolitisch haben Sie von der CSU permanent einen Schlingerkurs gefahren. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße. Jetzt kommt ihr ins Schleudern. Das ist aber nicht mein Problem, sondern eures. Die Suppe werden Sie schön brav auslöffeln; aber das tun Sie nicht, indem Sie mich in ein anderes Licht stellen und über mich irgendwelche Unwahrheiten erzählen.
Herr Abgeordneter Seidl, die erste Frage klärt sich von selbst, wenn Sie sich Ihren eigenen Redebeitrag noch einmal anschauen und anhören. Dazu muss ich nichts sagen.
Im Übrigen möchte ich, nachdem Sie mir weitere Redezeit eingeräumt haben, sagen, dass wir hier insgesamt von 58 Anlagen sprechen. So viel zum Thema Klima auf der Erde, Energiewende usw. Wir sorgen dafür, dass von diesen 58 Anlagen 20 im Bestand gesichert werden und sich damit 20 Windräder weiter drehen
können. Eine Anzahl von Anlagen – das ist schon gesagt worden – wird wohl aus unterschiedlichen Gründen gar nicht mehr verfolgt. Bei weiteren Anlagen sahen wir aus den bekannten Gründen, die ich schon mehrfach in den verschiedenen Gremien ausgeführt habe, keine Möglichkeit für eine rückwirkende Privilegierung.