Die Barrierefreiheit bildet einen besonderen Schwerpunkt der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Es entspricht dem hohen Stellenwert der Barrierefreiheit,
wenn die Verbesserungen in der Barrierefreiheit durch das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene jetzt auch auf Bayern übertragen werden.
Welche wesentlichen Änderungen erfolgen aktuell? – Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz konkretisiert das Benachteiligungsverbot des Artikels 118a der Bayerischen Verfassung und enthält spezielle Regelungen gegen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen für den Bereich des öffentlichen Rechts und der Träger öffentlicher Gewalt in Bayern. Das Kernstück des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes besteht darin, die Barrierefreiheit unter anderem in den Bereichen Bau und Verkehr und der Kommunikation mit der Verwaltung einschließlich der Nutzung von modernen Medien wie dem Internet zu verbessern.
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sozusagen Teilhabe für jeden von uns, für jeden Menschen in Bayern.
Die Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes umfasst folgende wesentliche Änderungen: Klarstellende Anpassung des Behinderungsbegriffs an die Neuregelung im Behindertengleichstellungsgesetz bzw. eine Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN
Behindertenrechtskonvention, eine klarstellende Erweiterung der Definition der Barrierefreiheit um die Mitnahme von Hilfsmitteln, eine Stärkung des Benachteiligungsverbots durch die Klarstellung, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligung gilt, außerdem die Verbesserungen im Recht bezüglich der baulichen Barrierefreiheit. Unabhängig davon bleiben die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung zum barrierefreien Bauen in Artikel 48 und die sie konkretisierenden Regelungen der als technische Baubestimmungen eingeführten Normen der DIN 18040 für öffentlich zugängliche Gebäude und für Wohngebäude bauordnungsrechtlich verbindlich.
Ebenso erfolgt die Anpassung an die Neuregelung zu den Kommunikationshilfen im Behindertengleichstellungsgesetz. Analog zur Neuregelung im Behindertengleichstellungsgesetz wird ein neuer Artikel zur Verwendung einer besonders leicht verständlichen Sprache durch die Träger öffentlicher Gewalt eingefügt. Im Bereich der barrierefreien Medien wird als Klarstellung aufgenommen, dass Fernsehprogramme als Alternative zur Untertitelung in Gebärdensprache begleitet werden sollen.
Zur Verdeutlichung der Stellung, der Rechte und des Aufgabenbereichs der Beauftragten auf kommunaler Ebene werden entsprechende Ergänzungen vorgenommen. Es erfolgt, wie vorhin schon richtig bemerkt, eine Verlängerung der Amtsperiode des Landesbehindertenrates von drei auf fünf Jahre, um die Kontinuität der Arbeit des Landesbehindertenrates sicherzustellen.
Abschließend möchte ich betonten: Barrierefreiheit ist kein Wunschkonzert; dessen sind wir uns bewusst. Wir werden nicht alles auf einmal komplett schaffen. Das ist ein Prozess, wie mein Kollege Herr Jäckel eben schon gesagt hat. Die heutige Anpassung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist also ein weiterer Schritt auf dem richtigen Weg "Bayern barrierefrei" für alle, dem noch viele Schritte folgen müssen.
Nun folgen noch meine Ausführungen zu den Änderungsanträgen: Die AfD fordert eine Umbenennung des Gesetzes. Dazu gibt es meines Erachtens keinen Anlass, ein Mehrwert ist dadurch nicht erkennbar. Viele Menschen diskutieren den Begriff "Behindertengleichstellungsgesetz" oder "Gleichstellungsgesetz für Menschen mit
Behinderungen". Mir ist jedoch aufgefallen, und ich bin seit sieben Jahren kommunale Behindertenbeauftragte, dass diese Diskussionen komischerweise immer die anderen führen, die sich an Begrifflichkeiten hochziehen, die nicht diskriminierend sind. Das möchte ich hier betonen. Die Menschen mit Behinderungen selber benutzen den Begriff "Behindertengleichstellungsgesetz" ganz selbstverständlich und haben nichts daran zu mäkeln.
Ebenso die Einführung eines Zusatzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern – das ist bereits im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Eine Wiederholung des Grundgesetzes ist hier meines Erachtens nicht erforderlich.
Der in Artikel 10 enthaltene "unverhältnismäßige Aufwand" bei der Erstellung der baulichen Barrierefreiheit: Meine Damen und Herren, Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung und DIN 18040-1, 2 und 3 sind kein Wunschkonzert, auch nicht für die AfD. Ich sehe da keinen Änderungsbedarf.
Dann sprachen Sie die Stellvertreterregelung für den Behindertenbeauftragten an. Eine solche Stellvertreterregelung ist nicht erforderlich. Es ist eine Geschäftsstelle vorhanden, wo sofort Ansprechpartner auch im Krankheits- oder Vertretungsfall da sind. Außerdem gibt das Bayerische Beauftragtengesetz vom 15. Mai 2019 diese Stellvertreterregelung nicht her.
Die Einführung einer Schlichtungsstelle, deren Aufgabe die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes ist: Bereits jetzt stehen die Behindertenbeauftragten und die Ressorts als Ansprechpartner und Schlichter in Streitfällen zur Verfügung. Die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten sind ebenfalls ausreichend.
Ich komme nun zu den Anträgen der GRÜNEN. Sehr geehrte Frau Celina, um Sie zu zitieren: Ich habe Ihre Änderungsanträge zur Kenntnis genommen, und sie haben mich nicht überzeugt. Hier geht es im Grunde um die Leichte Sprache. Bei dem Gesetzentwurf hat man sich anders als beim Behindertengleichstellungsgesetz bewusst dafür entschieden, sich nicht allein auf den Standard der Leichten Sprache festzulegen. Neben diesem gibt es nämlich weitere etablierte Standards für ein besonders gutes Verständnis, für eine besonders gute Verständlichkeit. Auch auf Bundesebene handelt es sich bei den Erläuterungen in besonders Leichter Sprache um eine Soll-Vorschrift.
Ich würde hier noch viele Dinge ausführen. Die weiteren Anträge, auf die ich hier eingehen müsste, lehne ich ab. Meine Zeit ist abgelaufen. Daher kann ich nicht weiter darauf eingehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! In Zweiter Lesung besprechen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Wesentlichen geht es hier um eine Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention einerseits und an das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes andererseits.
Wir von der AfD sagen Ihnen zum wiederholten Male, dass dieses Machwerk kein großer Wurf ist. Der Gesetzentwurf ist halbherzig und inkonsequent. Insbesondere stellt er keine ernsthafte gesetzlich festgeschriebene Verbesserung für Menschen mit Behinderung dar.
Das fängt schon bei der Überschrift an, liebe Kollegen. Wo bleibt denn bei der Überschrift der von Ihnen im Gesetzestext forcierte Versuch, den Begriff des Behinderten anzupassen? – Sie sprechen überall im Gesetzestext von Menschen mit Behinderung. Das scheint einen Grund zu haben, Herr Kollege Jäckel. Wenn das keinen Mehrwert hätte, warum machen Sie es dann überhaupt? Warum machen Sie es im Gesetzestext und bemühen sich dort, von Menschen mit Behinderung zu reden, aber in der Überschrift ist es auf einmal egal. Das ist inkonsequent, und darauf weisen wir hin. Das sollte entsprechend konsequent im gesamten Gesetz umgesetzt werden.
Sehr geehrter Herr Kollege Jäckel, Sie betonen heute auch wieder, dass nahezu 10 % der Bevölkerung Menschen mit Behinderung wären. Würde es da nicht Sinn machen, gerade für diese Personengruppe mehr zu tun? Trotz langjähriger Willensbekundungen seitens der CSU sind die Ergebnisse betreffend zum Beispiel die Barrierefreiheit in Bayern mehr als dürftig. In der Privatwirtschaft wird sie nur unzureichend geregelt und umgesetzt, und für den öffentlichen Raum treffen Sie schwammige Regelungen. Ich hatte es gerade in meiner Zwischenbemerkung angesprochen: Was ist denn mit den einzelnen Begriffen in dem Gesetz überhaupt gemeint? Was sind denn "angemessene Vorkehrungen" im Sinne des Gesetzentwurfes? Oder: Wann ist eine Maßnahme als "unverhältnismäßiger Aufwand" zu bewerten, wenn es um Barrierefreiheit geht? Wer entscheidet denn über diese butterweichen Formulierungen, die in dem Gesetzestext versteckt sind?
Herr Kollege Jäckel, Sie konnten kein einziges Beispiel nennen. Sie konnten nichts Konkretes dazu sagen. Sie haben keinen einzigen aussagekräftigen Punkt angeführt. Sie konnten nicht sagen, wann Unverhältnismäßigkeit vorliegt. Um hier ganz deutliche und faire Rahmenbedingungen und Klarheit zu schaffen, bieten wir in unserem Änderungsantrag konkrete Kriterien an, anhand derer ermittelt werden soll, ob ein Aufwand verhältnismäßig ist oder nicht.
Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf der Staatsregierung keine Regelungen zur Schaffung einer Schlichtungsstelle, woran die Staatsregierung offensichtlich auch gar kein Interesse hat; denn es würde den Menschen mit Behinderung tatsächlich nützen.
Wir fordern in unserem Änderungsantrag die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle; denn diese wäre mit vielen Vorteilen verbunden. Es würde sich dann um eine unabhängige und unparteiische Einrichtung handeln. Sie würde eine unbürokratische und niederschwellige Möglichkeit zur Wahrnehmung von Rechten bieten, und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen könnten durch ein wirklich kostengünstiges System der Streitbeilegung vermieden werden. Doch leider macht die Staatsregierung da auch nicht mit, und das, obwohl in dem Fall sowohl die SPD, die GRÜNEN als auch wir von der AfD, aber auch zum Beispiel der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf eine solche Schlichtungsstelle fordern. Doch die Wünsche von Menschen mit Behinderung prallen an Ihnen ab. Das haben wir auch schon im Ausschuss gehört. Sie, Herr Jäckel, sind der Meinung, dass die bisherige Praxis zur Klärung strittiger Fragen ausreichend sei, und wollen keine weiteren Behördenstrukturen aufbauen.
Auf einmal wollen Sie von den Koalitionsparteien mehr Bürokratie verhindern. Das ist doch ein schlechter Witz, liebe Kollegen. Obwohl mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im vergangenen Jahr das allergrößte Bürokratiemonster geschaffen wurde, das wir seit Jahren erlebt haben, wollen Sie in diesem Bereich die
sen kleinen Schritt nicht machen. Die Bezirke, liebe Kollegen, kämpfen auch jetzt noch sehr mit der Umsetzung dieses Bundesteilhabegesetzes.
Nach all dem können wir Ihrem Gesetzentwurf nur mit allerallergrößtem Vorbehalt zustimmen; denn man muss feststellen – Frau Kollegin Celina, Sie haben es zu Recht angesprochen –, dass hier versucht wird, die Ausgaben zu vermeiden, eine Ausgabensteigerung zu verhindern. Damit werden Hilfen verhindert, die bei den Menschen mit Behinderung wirklich ankommen würden.
Sie stellen sich hier als Heilsbringer der Menschen mit Behinderung dar. Doch das sind Sie nicht. Sie lehnten sogar den von der AfD zum Nachtragshaushalt eingebrachten Antrag ab, blinde und sehbehinderte Schüler mit entsprechend geeignetem Lehrmaterial zu unterstützen.
Die Änderungsanträge der anderen Parteien lehnen wir ab. Wir haben selber einen guten Antrag eingebracht, der ist besser. Er ist in sich stimmiger und wird eine echte Verbesserung für Menschen mit Behinderung bewirken.
Liebe Kollegen von den Altparteien, Sie müssen unseren Anträgen wirklich nicht zustimmen, aber bitte lassen Sie doch einmal Vernunft walten und arbeiten Sie unsere guten Ideen wenigstens in Ihre Entwürfe ein, auch wenn sie nicht aus Ihrer geistreichen Feder stammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Wir haben heute eine Zweite Lesung. Wir haben schon gehört, dass es viel um Anpassung wegen bundesrechtlicher Entwicklungen geht, um Anpassung an das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes. Da stellt sich als Erstes die Frage, warum dann eigentlich im bayerischen Entwurf an mehreren Stellen ohne ersichtlichen Grund vom Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes abgewichen wird. Das fängt schon bei den Definitionen an. Beispiel: Im bayerischen Gesetzentwurf steht statt "einstellungs- und umweltbedingten Barrieren" die Formulierung von "außen wirkende Barrieren". Sie konnten uns dafür auch im Sozialausschuss keine wirklich nachvollziehbare Begründung geben. Ich meine, dass die Bundes- und die Landesgesetzgebung hier einheitlich sein sollten. Wir wollen ein Bundesgleichstellungsgesetz haben.
Einheitlich definieren: In der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es: "Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren". Sie kennen die Redensart: Man ist nicht behindert, sondern man wird behindert. – In diese Richtung geht das. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum es da eine bayerische Extrawurst braucht und warum man, wenn man sich schon aufmacht, sich an bundesrechtliche Regelungen anzupassen, an dieser Stelle unbedingt abweichen muss. Es bleibt nicht bei Formulierungen.
Wir haben in einem sorgfältig erarbeiten Änderungsantrag eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Da geht es nicht um irgendwelche Formulierungen nach dem Motto "man müsste mal", sondern es sind Vorschläge, die unmittelbar in den Gesetzestext übernommen werden könnten und sorgfältig ausgearbeitet sind. Wir haben sie im Sozialausschuss im Detail besprochen und begründet. Aber leider sind Sie überhaupt nicht zum Dialog bereit, nicht mal, wenn es um Formulierungen geht. Das verstehe ich einfach nicht. Was könnte das für ein großer Wurf werden, wenn sich alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus
auf den Weg machen würden, um gemeinsam ein Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz zu formulieren! Da hätten Sie nichts zu verlieren.
Es sind einige Sachen dabei, zum Beispiel, dass die Situation mit den Blindenführhunden besser geregelt werden soll. Aber erstens: Es gibt nicht nur Blindenführhunde, sondern auch andere Assistenzhunde. Das ist eine Formulierung, die weitreichende Folgen hat. Zweitens ist immer noch nicht klar: Kann ich meinen Assistenz- oder Blindenführhund ins Schwimmbad, in die Bibliothek und ins Krankenhaus mitnehmen oder nicht? Was passiert, wenn mir der Zugang dann doch verwehrt wird? – Das alles hätte man hier reinschreiben können. Es sind also nicht nur Formulierungen um des Vergnügens am Formulieren willen, sondern das hat alles Auswirkungen.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass es auch in der Zweiten Lesung wieder nicht dazu kommt, dass man ernsthafte Vorschläge tatsächlich aufgreift. Es gibt natürlich Verbändeanhörungen, aber immer noch sind Wünsche und wichtige Hinweise der Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt. Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Ein ganz zentraler Punkt ist die Verbindlichkeit. Im Gesetzestext fehlt die Präzisierung des Begriffes der "angemessenen Vorkehrungen". Er kommt nur in der Begründung vor; aber wir wollen doch gewährleisten, dass die Tragweite des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen den Rechtsanwendern nachher deutlich wird. Da wäre eindeutig mehr Klarheit nötig. Es würde Ihnen keinen Zacken aus der Krone brechen, vernünftige Ergänzungen und Präzisierungen tatsächlich aufzunehmen.
Im Bundesgesetz und auch in der Gesetzgebung vieler Bundesländer ist zum Beispiel die Möglichkeit von Zielvereinbarungen vorgesehen. Zielvereinbarungen sind ein ausgesprochen unbürokratisches Instrument. Wenn es um die Herstellung von Barrierefreiheit geht, geht es um den Rechtsanspruch auf Verhandlung – Rechtsanspruch auf Verhandlung, nicht auf ein bestimmtes Ergebnis. Man kann sich also nicht alles wünschen und bekommt dann alles, aber man bekommt auf Augenhöhe und angemessen Zielvereinbarungsverhandlungen eingeräumt, sodass man vor Ort Lösungen suchen kann und sie gemeinsam entwickeln kann, und das Ganze nur, wenn tatsächlich eine Regelungslücke in den Gesetzestexten und in den Verordnungen ist. Ich verstehe nicht, warum man das im Bund kann und warum man das in vielen Bundesländern kann. Warum kann Bayern das nicht? Das ist überhaupt nicht bürokratisch, sondern im Gegenteil ausgesprochen lösungsorientiert und orientiert an den einzelnen Gegebenheiten vor Ort, die nicht überall gleich sind, damit man Lösungen finden kann, die jeweils passen. Das wäre wirklich schön, wenn Sie dieses Instrument aufnehmen könnten. Schade, dass es das nicht gibt.
Ähnlich ist es mit dieser Schlichtungsstelle. Wenn es diese Schlichtungsstelle nicht gibt, bleibt nur der Klageweg, und der ist langwierig und teuer und muss immer wieder von Einzelnen durchgekämpft werden, die vielleicht nicht unbedingt die Zeit, die Nerven und das Geld dafür haben. Das hat sich auch bewährt. Das sind bewährte Instrumente auf Bundesebene und auch in anderen Bundesländern. Wenn wir schon dabei sind, Anpassungen zu machen und einheitliche Regelungen zu schaffen, warum geht das denn hier nicht? Warum öffnen Sie auch die Diskussion nicht? Man fragt sich: Ist das eigentlich noch zielführend, diese ganze Sorgfalt für die Formulierung der Änderungsvorschläge aufzubringen, wenn Sie sie sich in Wirklichkeit gar nicht genau anschauen? Eine wirklich nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung haben Sie uns nicht gegeben.
Das gilt auch für die Frage von "Leichte Sprache und Verständlichkeit". Das ist im Gesetzentwurf als Soll-Vorschrift formuliert mit dem Zusatz "wenn das nötig ist".
Das ist absichtlich schwammig. Es ist den Verwaltungen eigentlich heute schon zumutbar, sich eindeutig, einfach und verständlich auszudrücken. Das ist mit überschaubarem Aufwand machbar.
Der Aktionsplan ist weiterhin unverbindlich. Es sind keine konkreten Ziele und Maßnahmen drin, keine überprüfbaren Zwischenziele, keine Zeitvorgaben. Die Zwischenschritte werden nicht sichtbar.
Wir wollen ein "Kompetenzzentrum Barrierefreiheit" schaffen, angesiedelt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung. Sie soll die staatliche und kommunale Verwaltung bei der Realisierung der Barrierefreiheit beraten. Das sind alles Experten in eigener Sache.