Protocol of the Session on July 8, 2020

denn statt über echte Inhalte zu sprechen, über Virologie, über Epidemiologie, über medizinische Mikrobiologie, über die Frage, wie wir unsere Situation im Verhältnis zum Rest der Welt bewerten – über all diese Fragen sprechen Sie nicht –, ziehen Sie ein absurdes formalistisches Kompetenztheater auf. Ich verstehe natürlich, dass Sie verzweifelt auf der Suche nach politischen Themen zur Profilierung sind. Dafür aber ausgerechnet eine wirklich akademische verfassungsrechtliche Diskussion anzuzetteln und dabei zu offenbaren, dass Sie von den Grundprinzipien unserer Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung nicht die geringste Ahnung haben, ist ein Eigentor, meine Damen und Herren, und ist eigentlich des Bayerischen Landtags nicht würdig.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Dabei offenbaren Sie auch noch eine Ignoranz gegenüber der Problematik der Situation, in der wir uns befinden. Wir sind hier schließlich nicht in einem wissenschaftlichen Seminar, sondern wir sind mitten in der Pandemielage, in der es darum geht, ein bedrohliches Virus zu bekämpfen. Alle diese Themen blenden Sie völlig aus. Hier geht es um die Bekämpfung einer komplexen Katastrophe. Dieser Komplexität sollte man sich annehmen, statt sich auf Einzelthemen zu kaprizieren und dabei billigen politischen Profit ziehen zu wollen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe)

Zur SPD und zu Ihnen, lieber Kollege Arnold, muss ich schon einmal sagen: Ich wundere mich sehr, mit welchem Eifer Sie sich an der Staatsregierung abarbeiten. Sie wiederholen auch heute wieder den Begriff Rechtsbruch. Sie führen im Zusammenhang mit der Landtagsinformation einen völlig überzogenen Popanz auf. Heute haben Sie das auch noch durch die Begriffe Größenwahnsinn und Willkür ergänzt.

Lieber Kollege Arnold, mich irritieren wirklich Ihre harschen Worte, und ich kann nur sagen: Wer sich hier so aufführt, ist in dieser schwierigen Pandemielage kein verlässlicher Partner.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Die SPD war einmal eine staatstragende Partei. Ich glaube, Wilhelm Hoegner würde sich für Sie schämen, Herr Arnold.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe)

Wilhelm Hoegner ist der Vater dieser Verfassung, auf den Sie immer so stolz sind und den Sie immer zitieren. Jetzt kommen Sie aber mit Argumentationen, die sich so weit davon entfernen, dass es wirklich zum Schämen ist, Herr Arnold. Das muss ich schon einmal sehr deutlich sagen.

Zur AfD, Herr Kollege Winhart, kann man sich eigentlich nur die Frage stellen: Wo soll man da eigentlich anfangen? Das, was Sie hier zu der aktuellen Pandemielage, zur Lage in Bayern und weltweit, zur Bedrohungssituation und zu den rechtlichen Fragen geäußert haben, ist an Zynismus und an Hohn nicht zu überbieten. Ich kann nur sagen: Sie sind wirklich nicht satisfaktionsfähig.

(Beifall)

Ich will dies jetzt nicht zu breit ausführen; aber hier zu behaupten, dieses Virus sei nicht so gefährlich, zeigt, dass Sie wirklich vollständig ahnungslos sind oder bewusst falsche Behauptungen in den Raum stellen.

(Zuruf)

Sie müssen sich einfach einmal darüber klar werden – Sie sollten einfach einmal zuhören –, dass jede Infektionskrankheit, sei sie bakteriell oder sei sie virologisch bedingt, prinzipiell tödlich verläuft. Unsere Gesellschaft, wir alle haben uns nur daran gewöhnt, dass wir mit den zentralen Infektionskrankheiten im Lauf der letzten 100 Jahre fertiggeworden sind. Die Fortschritte in der Medizin haben dazu geführt, dass wir heute Angst haben vor Krebs, dass wir heute Angst haben vor Demenz, aber nicht mehr vor Infektionskrankheiten, weil wir sie besiegt haben, weil wir sie mit der Impfung im Griff haben, die Sie ablehnen, mit Medikamenten, die Sie wahrscheinlich auch ablehnen.

Bei einem neuen Virus, gegen das es noch keine Impfstoffe und keine Medikamente gibt, verläuft eine Infektionskrankheit in der Regel tödlich. Das ist die Erfahrung, die Sie ebenfalls ignorieren. Führen Sie sich die Bilder von Bergamo, von New York und von anderen Städten vor Augen.

(Zurufe)

Fragen Sie einfach einmal Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland; fragen Sie Ärzte aus dem Klinikum rechts der Isar, aus Kreiskrankenhäusern, ganz egal wo: Sie werden Ihnen die Verläufe dieser Krankheit erklären. Natürlich gibt es Personen, die Glück hatten und die, Gott sei Dank, nicht schlimm krank waren. Es gibt aber Verläufe mit schweren Schädigungen der Lunge, mit Sepsis im Körper.

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, ich glaube, die Ignoranz und die Selbstgerechtigkeit, die die AfD an den Tag legt, ist typisch.

(Beifall – Zuruf)

Wer so vehement Fakten ignoriert und wer so vehement gegen Denkgesetze verstößt, der legt die Besorgnis nahe, dass er längst pathologische Züge angenommen hat.

Meine Damen und Herren, ich komme zum eigentlichen Thema zurück und betone, dass die Staatsregierung bisher und auch in Zukunft nach Recht und Gesetz handelte und handelt. Jede unserer Maßnahmen – das wurde vom Kollegen Reiß und vom Kollegen Hold völlig zu Recht ausgeführt – basiert auf Rechtsgrundlagen des Bundes und auf Rechtsgrundlagen des Freistaats, auf Verordnungen, die wiederum ihre Grundlagen im Infektionsschutzgesetz des Bundes haben. Ich brauche das hier nicht zu wiederholen; ich habe das schon in der Ersten Lesung ausgeführt. Die Kette der Rechtfertigung ist durchgehend, und sie ist auch völlig korrekt. Sie wurde auch von den Gerichten bestätigt.

Ich habe das letzte Mal hier zu den zahlreichen Gerichtsverfahren, die anhängig sind, länger ausgeführt. In dieser Woche kamen erneut Gerichtsverfahren hinzu. Es kamen aber auch neue Entscheidungen hinzu. Im Laufe der Woche gab es neun weitere Erledigungen entweder durch Entscheidung oder durch anderweitige Erledigung. Kein einziges dieser neun Verfahren ging zulasten des Freistaats. Erst heute wieder wurde der Freistaat in zwei Verfahren vor dem VGH bestätigt – das eine betrifft die Maskenpflicht im Freien in den Biergärten, das andere betrifft den Abstand in Sprachenschulen. Wir können dies immer weiter fortsetzen. Ich betone dies nur noch einmal, weil auch Kollege Hagen immer darauf herumreitet, dass in letzter Zeit immer mehr aufgehoben wurde. Die letzten neun Entscheidungen, die in dieser Woche ergangen sind, haben uns bestätigt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zu einem Eilantrag, den er abgelehnt hat, die 6. Verordnung, also die aktuelle Verordnung, ebenfalls bestätigt, was heißt, dass wir uns an Recht und Gesetz gehalten haben. Das wurde sowohl von den obersten Gerichten als auch von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Darüber hinaus haben wir, wie ich es auch schon ausgeführt hatte, die Transparenz umfassend gewährleistet und die einzelnen Schritte ganz am Anfang und auch laufend immer deutlich in den Ausschusssitzungen durch die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen, in den Formen, die es hier im Landtag dafür gibt, und in den Medien erläutert.

Das oberste Ziel aller Maßnahmen ist es, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern, bestmöglich das Leben jeder Einzelnen und jedes Einzelnen hier bei uns im Freistaat Bayern zu schützen. Das ist auch das, woran sich eine Regierung messen lassen muss, rechtlich, aber auch ethisch-moralisch. Die Bayerische Staatsregierung unter der Führung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder hat sich dieser schwierigen Aufgabe von Anfang an mit Mut, Schnelligkeit, aber auch mit Augenmaß gestellt.

Umso deutlicher, lieber Herr Kollege Schuberl, weise ich die wirklich unverschämte Verunglimpfung zurück, die Sie hier im Landtag in den Raum gestellt haben, hier würden die Entscheidungen nach Lobbyisten, die früher klingeln, getroffen werden. Das ist dermaßen bodenlos, dass ich das auf das Schärfste zurückweise und von Ihnen fordere, sich dafür zu entschuldigen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe)

Ich sage Ihnen nur: Wir sind unserer Verantwortung mit Vorsicht und Umsicht gerecht geworden. Das gilt auch für die aktuelle Situation, in der wir die Lockerungsschritte maßvoll vornehmen.

(Zurufe)

Sie lesen wahrscheinlich auch alle jeden Tag Zeitung. In Israel hat der zuständige Verantwortliche erklärt: Wir haben die Kontrolle verloren; wir hätten die Bars und

die anderen Dinge nicht gleichzeitig so schnell öffnen dürfen. – Der texanische Gouverneur hat erklärt, sie hätten die Bars nicht öffnen dürfen. – In London werden die Bars wieder geschlossen. In Oberösterreich und in Teilen Tirols wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Ich weise darauf hin, dass all das deutliche Zeichen dafür sind, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist, dass wir noch mitten in der Lage stecken und damit umgehen müssen, die Bekämpfung der Pandemielage weiterzuführen, und zwar der jeweiligen aktuellen Situation angemessen. Darum sind generell diese gesamten Anträge und Gesetzentwürfe eigentlich zur Unzeit gestellt worden, weil wir noch mitten in der Situation sind. Diese Dinge kann man reflektieren, wenn Ruhe ist und man sich, quasi wie im juristischen Seminar, darüber Gedanken machen kann. Aber in der jetzigen Lage sind Ihre Gesetzentwürfe absolut kontraproduktiv, denn sie sorgen für das, was schon von den Kollegen Hold und Reiß ausgeführt wurde, nämlich für eine absolute Verlangsamung und für eine Debatte zur absoluten Unzeit.

Ich sage noch einmal sehr deutlich: Wir brauchen den Gesetzentwurf der FDP nicht; denn der ist von vornherein unbehelflich, er ist auch verfassungswidrig, wenn man es ganz genau nimmt. Sie haben irgendein Gefälligkeitsgutachten beauftragt, das hätten Sie sich sparen können. Der Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. In Artikel 31 des Grundgesetzes heißt es: "Bundesrecht bricht Landesrecht". – In Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes steht, dass die Staatsregierung für den Erlass zuständig ist, dass das auch der Landtag tun kann, dass aber auch die Landesregierung entsprechende Verordnungen erlassen kann. – Das auszuhebeln, ist völlig absurd, überhaupt nicht zielführend und bringt auch gar nichts.

Bei dem Gesetzentwurf der SPD geht es um das Parlamentsbeteiligungsgesetz, um die Delegationsverordnung. Dazu kann ich nur sagen, dass die Unterrichtungspflichten geradezu ein obsessives Steckenpferd des Kollegen Arnold sind. Beim letzten Mal habe ich schon ausführlichst erklärt, warum die Staatsregierung ihren Informationspflichten nachgekommen ist. Er hatte nämlich ebenfalls den Text dieser Vereinbarung zwischen Staatsregierung und Parlament nicht richtig gelesen. Dort steht: Wenn die Staatsregierung beabsichtigt, von einer Verordnungsermächtigung des Bundes Gebrauch zu machen, hat sie den Landtag umgehend zu informieren. – Wenn sie aber in der Situation aufgrund der Dringlichkeit, wie es jetzt eben in der Pandemiebekämpfung, in der Gefahrenabwehr ist, dann ist es eben nicht erforderlich,

(Zuruf)

dann kann ich es eben auch nicht nachträglich machen.

Gestern haben wir im Kabinett die aktuell nächsten Schritte beschlossen, die heute umgesetzt wurden. Dadurch, dass eine zeitliche Lücke bestand, haben wir erst heute informieren können. Sinn und Zweck der Regelung ist es, im Normalzustand, wenn man länger Zeit für solche Verfahren hat, in Ruhe alle, auch den Landtag, einzubinden. Aber gerade in dem hektischen Verfahren, das derzeit notwendig ist, weil Gefahr in Verzug ist, gilt es, präzise und korrekt zu handeln. Dann wird man eben keine Verbändeanhörung durchführen und den Landtag nicht in der sonst üblichen und auch durchaus sinnvollen Form einbeziehen können.

All die Regelungen, die Sie gerne noch mit der Darlegungslast hätten, sind nicht erforderlich, weil das alles vom Bundesgesetzgeber geregelt ist. Das Demokratieprinzip ist dadurch natürlich sichergestellt, dass die wesentlichen Entscheidungen vom Bundesgesetzgeber entsprechend der Wesentlichkeitstheorie selbst getroffen worden sind. In § 32 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes stehen sie alle, auch die möglichen Einschränkungen der Grundrechte. Deshalb, lesen Sie bitte diese ganzen Gesetze, dann fallen Ihre Behauptungen nämlich in sich zusammen.

Der letzte Punkt ist der Kern Ihres Wunsches, nämlich die Zustimmungsbedürftigkeit beim Erlass von Verordnungen auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Dazu sage ich noch einmal grundsätzlich: Es geht um das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, nämlich dass eine Regierung, die Exekutive, vor allem dann zu handeln hat, wenn es um Gefahrenabwehr und ureigenste Bereiche der Exekutive geht. Gefahrenabwehr ist eben nicht nur Aufgabe der Polizei bei einem Raubüberfall, ist nicht nur Aufgabe der Feuerwehr, wenn es brennt, ist nicht nur Aufgabe des THW, bei einer Naturkatastrophe, sondern heißt auch Seuchenbekämpfung, in der wir gerade mittendrin stecken, weil es sich um eine weltweite Pandemie handelt. Das ist klar die Sache der Exekutive. Das ist nicht Sache des Landtags. Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung. Das ist relativ einfach. Man kann auch bei einem Polizeieinsatz oder bei einem Feuerwehreinsatz nicht auf die Idee kommen, vorher den Landtag einbeziehen zu müssen. Diese Vorstellung ist absurd. Genauso ist es hier auch.

(Zuruf: Das kann man doch nicht vergleichen!)

Das kann man sehr wohl vergleichen. In dem Moment, in dem es um die grundsätzlichen Fragen, um das Bundesinfektionsschutzgesetz geht, ist natürlich das Parlament an der Reihe, das zu entscheiden. Wenn es aber um die Umsetzung des Bundesrechts geht, ist dies die Sache der Exekutive.

Ich halte es wirklich für unbehelflich, dazu diese völlig überzogenen und übertriebenen Debatten zu führen. Die Exekutive hat dafür ihr Handwerkszeug, ihre Instrumente: Das sind der Verwaltungsakt, die Allgemeinverfügung, die Verordnung. – Beim Parlament ist es das Gesetz, das förmliche Parlamentsgesetz.

Warum soll ich jetzt – das ist gerade der Denkfehler, den Sie in Ihren Überlegungen haben – ein Instrument, das das ureigenste Instrument der Exekutive ist, auf einmal schleichend zu einem Instrument der Legislative machen? Sie müssten dann das Gefüge der Gewaltenteilung in unserem System neu denken. Das halten wir für falsch. Warum? – Weil es sich so, wie es ist, bewährt hat. Den Beweis dafür haben wir in den letzten Wochen und Monaten geführt. Wir haben vernünftig entscheiden können. Wir haben es auf der Basis von Recht und Gesetz getan. Die Ergebnisse dieser Entscheidungen können sich auch sehen lassen, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund lehnen wir die Gesetzentwürfe ab.

Wir halten auch den Antrag der GRÜNEN für überflüssig, er hat sich erledigt. Der Kollege Reiß hat das ziemlich deutlich ausgeführt. Das hat sich bereits durch Zeitablauf und durch Handlungen des Bundesgesetzgebers völlig erledigt.

Bei der Frage der parlamentarischen Begleitung durch irgendwelche Gremien würde ich mich jetzt zurückhalten. Es ist Sache des Parlaments, das zu entscheiden. Als Abgeordneter sage ich aber auch: Es gibt ausreichend Handlungsmöglichkeiten und Gremien, die dem Parlament nach der Geschäftsordnung, nach der Verfassung zur Verfügung stehen. Jetzt ein zusätzliches Gremium zu schaffen, das in der Pandemielage Entscheidungen treffen soll, führt nicht weiter. Das zeigt uns aber, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, dass wir nicht im Normalzustand sind, sondern uns in einer Gefahrenabwehrsituation, in einer Pandemielage befinden, in der jeden Tag entschieden werden muss, wie es weitergeht. Es müssen jeden Tag in der Früh und am Abend die Zahlen angeschaut werden, ob es 40, 50 oder 100 Neuinfektionen sind, ob es sich um einen Hotspot oder um fünf handelt, ob das begrenzt ist oder ob es auf einmal nicht mehr begrenzt ist. Ich will mich nicht eines Tages hier hinstellen und sagen müssen: Wir haben es nicht im Griff. Ich will weiterhin sagen, die Staatsregierung hat die Lage, soweit es möglich ist, im Griff. Da helfen mir nicht irgendwelche Gremien. Da hilft mir mitten in der Situation nicht irgendeine "Kommissionitis".

(Zuruf)

Das würden Sie auch nicht machen. Sie würden sich auch nicht den Polizeibeamten neben sich setzen und mit ihm Beratungsgespräche führen, während er gerade den Einsatz durchführt, meine Damen und Herren.

Abschließend sage ich Ihnen: Die Staatsregierung hat wie jede Regierung in dieser Situation die Pflicht, die Menschen zu schützen. Dafür hat sie die notwendigen rechtlichen Befugnisse, und dafür hat sie das notwendige rechtliche Handwerkszeug. Ich sage aus tiefer Überzeugung: Wir haben inhaltlich richtig gehandelt, und wir haben nach Recht und Gesetz und zum Wohle der Menschen in Bayern gehandelt. Wenn Sie hier das auch so sehen, dann ist es nur konsequent, die Gesetzentwürfe von FDP und SPD und die Anträge der GRÜNEN abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Wir haben jetzt drei Zwischenbemerkungen. Die erste Zwischenbemerkung: der Kollege Plenk. Bitte schön, Herr Plenk.

Sehr verehrter Herr Staatsminister Herrmann, Sie hatten vorhin erwähnt, dass Sie sich sehr wohl über die Kosten-Nutzen-Relation der angekündigten kostenlosen Massentests Gedanken gemacht haben. Ich gebe Ihnen dazu ein paar Zahlen: Die tägliche Testkapazität für Infektionstests in Bayern liegt bei circa 30.000. Wir haben mehr als 13 Millionen Einwohner. Wir haben beispielsweise circa 121.000 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Jeder Test kostet circa 60 Euro. Antikörpertests kosten mehrere Hundert Euro. Wie soll sowas funktionieren, wenn Sie sowas massenhaft kostenlos anbieten wollen?