Protocol of the Session on December 11, 2019

Landtags einen Bericht geben lassen, wie es bei uns im Landtag in der Verwaltung aussieht. Der Weg ist eingeschlagen. Das gibt uns Mut, dass wir auch Beamtinnen in Spitzenpositionen bringen können. Das ist der richtige Weg.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nach wie vor nicht verwirklicht. Trotzdem ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir diesem Entwurf zustimmen. Er ist nur ein Zwischenschritt, aber wir werden darauf drängen, dass in den nächsten Jahren weiter an Verbesserungen gearbeitet wird.

Verehrte Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, nachdem Ihrem Antrag auf eine Expertenanhörung zugestimmt wurde – ich begrüße das ausdrücklich – werden wir über die Ergebnisse dieser Expertenanhörung intensiv diskutieren und uns dann weitere Schritte überlegen. Deshalb werden wir hier und heute Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Vizepräsident Dr. Heubisch, ich bedanke mich bei Ihnen und darf Herrn Staatsminister Albert Füracker, der sich zu Wort gemeldet hat, aufrufen. – Zur Erläuterung für die Besuchergruppen: Der Finanzminister ist in Bayern auch der "Beamtenminister".

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht nur Beamtenminister, sondern fühle mich für alle bayerischen Bediensteten in gleicher Weise verantwortlich. Wir können uns tatsächlich sehen lassen, was die Versorgung und die Vergütung bayerischer Beamter und Bediensteter anbelangt. Da macht uns niemand etwas vor.

Wir haben das modernste Dienstrecht in Bayern. Es ist seit Jahren prämiert und ausgezeichnet. Wir tun viel mehr, als wir tun müssten. Beispielsweise werden bei uns in 2020 die Anwärterbezüge um 50 Euro mehr erhöht als im Tarifabschluss vorgesehen. Für junge Berufsanfänger streichen wir die erste Stufe der Eingangsbesoldung. Diese wird ab dem 1. Januar 2020 komplett entfallen. Wir haben dies getan, weil wir uns im Koalitionsvertrag entsprechend vereinbart haben. Mit diesem Gesetz wird nicht der gesamte Koalitionsvertrag komplett umgesetzt. Das geht nicht einfach mal schnell vor Weihnachten. Wir führen die zweite Stufe der Mütterrente rückwirkend zum 1. Januar 2019 ein. Auch da sind wir "in großer Einsamkeit unterwegs". Am 1. Januar des Jahres 2015 hat Bayern die Mütterrente auf die Beamten übertragen. Wissen Sie, wer seither noch mitgemacht hat? – Seither hat nur Sachsen mitgemacht, und zwar am 01.11.2018, also fast vier Jahre später als wir. Der Bund zieht jetzt zum 01.09.2020 nach. In dieser Zeit führen wir in Bayern schon die zweite Stufe ein. Dennoch verstehe ich den Wunsch aller, möglichst das Optimum finden zu wollen. Das ist alles schon gesagt worden. Deshalb muss ich nicht weiter darauf eingehen. Wolfgang Fackler hat die unterschiedlichen Laufbahnen der Beamten und Tarifbeschäftigten dargelegt. Ich meine, wir sollten schon froh sein, in Bayern die Mütterrente bereits im Jahre 2015 eingeführt zu haben.

(Beifall bei der CSU)

Und nun geschieht es im Jahre 2020 noch ein weiteres Mal, und hier wird beklagt, dass wir in wenigen Einzelfällen das eine oder andere Problem nicht so gestalten können, wie einige sich das Optimum vorstellen.

Im Übrigen gab es seit der Einführung zum 01.01.2015, also seit Bestehen der Änderung, keine grundlegenden Beschwerden über die Mütterrente. Mir liegt jedenfalls so etwas nicht vor. Und man sollte jetzt nicht Probleme erfinden, die gar nicht so groß sind. Freuen wir uns über das, was wir im Moment in Bayern haben. Da sind wir wirklich einmalig unterwegs. Im Bereich der Mütterrente ist es viel, viel

besser, Beamtin in Bayern zu sein als irgendwo anders. Darüber sollten wir uns zunächst einmal freuen.

(Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das kann ich nur bestätigen!)

Ich habe jetzt nicht gegoogelt, aber vielleicht ist es ein unfaires Argument, ob wirklich alle diejenigen, die hier im Hohen Hause jetzt über Details der Mütterrente und darüber fabulieren, was ungerecht war, überhaupt jemals dafür waren, dass es eine Mütterrente in Deutschland gibt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Das weiß ich nicht so genau. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Deutschen Bundestag auch Einlassungen von Parteien gibt, die sich hier jetzt beklagen. Ihr wisst was ich meine und wen ich meine. Wir waren immer von ganzem Herzen für die Mütterrente. Wir haben sie gern auf unsere Beamtinnen übertragen, und das werden wir auch weiterhin tun.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, wir haben hier auch über die Familienfreundlichkeit und über die Verbesserung des Beihilferechtes diskutiert. Der Beamtenbund in Bayern findet unseren Gesetzentwurf zum Beispiel hervorragend. Das ist für mich mehr als ein Indiz, dass wir nicht auf dem falschen Wege sind. Dass wir jetzt – kaum machen wir Verbesserungen – immer beklagen, dass es nicht noch mehr und noch mehr und noch mehr ist, kann man vielleicht verstehen, aber eines dürfen wir nicht machen. Da muss man immer ein bisserl Obacht geben. Wolfgang, ich schätze dich wirklich sehr und du weißt das alles auch. Aber eines darf man, wie gesagt, nicht tun. Ich bin gern auch Beamtenminister und Beschäftigtenminister, spüre aber gleichzeitig hie und da in unserer Bevölkerung eine Diskussion darüber, dass manche Menschen im Lande – nicht ich! – glauben, es gäbe da vielleicht Privilegien, die nicht immer alle gerechtfertigt sind. Deshalb müssen wir bei alledem, was wir tun, immer gut ausgewogen handeln.

(Zurufe)

Was wir hier tun, ist sehr ausgewogen; die Beamten profitieren. Die Mütter ohnehin. Der Gesetzentwurf ist sehr gut. Er wird vom Beamtenbund unterstützt. Ich glaube, wir können uns da sehr gut sehen lassen. Wir führen keine Privilegiendebatte, sondern regeln neue Dinge. Wir werden noch familienfreundlicher, als wir es ohnehin sind. Dass sich die AfD plötzlich Sorge um das Image der CSU macht, ehrt euch sehr, müsst ihr aber nicht. Wenn ihr argumentiert, es sei neuer Wein in alten Schläuchen, halte ich euch entgegen: Bei uns ist es wenigstens neuer Wein. Bei euch sind die Schläuche alt und auch der Wein.

(Beifall bei der CSU)

Die Kritik, dass wir bei der Kinderbetreuung zu wenig täten, weise ich zurück.

(Zurufe von der AfD)

Bisher habe ich nur vernommen, dass die AfD überhaupt dagegen ist, dass Kinder anderswo betreut werden als in der eigenen Familie. – Seid also ein bisschen auf Abrüstungskurs!

(Anhaltende Zurufe von der AfD)

Ich bin auch deswegen mit ganz leiser Stimme hier unterwegs, weil ich euch einfach nur noch einmal sagen wollte: Niemand tut mehr für seine Beamtinnen und Beamten als der Freistaat Bayern. Es ist besser, in Bayern Beamter zu sein als anderswo. Seien wir stolz darauf, dass es so ist. Reden wir nicht alles schlecht, was wir tun. – Frohe Weihnachten!

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, herzlichen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/3922, die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/5042 und der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf

Drucksache 18/5059 zugrunde.

Vorab ist über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und AfD, die beiden fraktionslosen Abgeordneten fehlen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Zustimmung mit geringen redaktionellen Änderungen in den §§ 1 und 3. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zu diesen Änderungen. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 144 Absatz 2 als Entstehungsdatum den "1. Januar 2020" und als Ablaufdatum den "31. Dezember 2019" einzufügen. In § 10 Absatz 1 sollen als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2020" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "31. Dezember 2019" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 18/5042.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der AfD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten sind nicht anwesend. Einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind sichtbar alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Niemand.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften".

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe jetzt noch einen kurzen Hinweis zum weiteren Verlauf. Wir möchten an diesem Tag ja noch sehr viele Punkte erledigen. Deswegen werden noch die Punkte 10 und 11 vor der Mittagspause aufgerufen. Ich gehe von der Annahme aus, dass wir gegen 13:45 Uhr in die Mittagspause gehen können. Ich schlage eine halbe Stunde vor. Anschließend geht es weiter mit den Dringlichkeitsanträgen. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 12. – Ich denke, das ist nun geklärt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker u. a. (CSU) , Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) Zugang zu Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch erleichtern - Finanzmittel des Bundes nach Bayern leiten - eigenes kofinanziertes Landesprogramm auflegen (Drs. 18/4143)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung richtet sich nach der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD 4 Minuten, SPD 4 Minuten, FDP 4 Minuten, Staatsregierung 9 Minuten, die beiden fraktionslosen Abgeordneten jeweils 2 Minuten. – Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Bernhard Seidenath von der CSUFraktion. Herr Seidenath, Sie haben das Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang darf ich die Bayerische Verfassung zitieren, und zwar Artikel 125 Absatz 1 Satz 1. Dort heißt es: "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." Das ist der Blickwinkel der Gesellschaft, Familien sehen das erst recht so. Kinder zu bekommen, ist ein großes Glück. Wahrscheinlich ist es das größte Glück im Leben eines Menschen. Dieses junge Leben, diese kleine Persönlichkeit ins Leben begleiten zu dürfen, mitzuhelfen, sie zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln, wie das in Artikel 125 Absatz 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung steht, ist eine große, eine fordernde, manchmal schwierige, jedenfalls aber unvergleichlich schöne Aufgabe.

Diese schöne Aufgabe, dieses große Glück bleibt aber vielen Menschen in unserem Lande verwehrt, obwohl sie es sich sehr wünschen. Sie können auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen. Letztlich ist das noch eines der Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Hierüber spricht man nicht. Deshalb ist auch nicht klar, wie viele Menschen davon überhaupt betroffen sind. Es geistern Zahlen von rund sechs Millionen Menschen in Deutschland herum. Wenn man die Kinder weglässt, dann sind das fast 10 % der Menschen in Deutschland. Fast 10 %! Das Traurigsein über diese Tatsache kann sich für die Betroffenen auch zu einer echten psychischen Belastung auswachsen, sogar zu einer behandlungsbedürftigen Belastung. Das kann dann zu Kosten im Gesundheitswesen führen.

Wir müssen also handeln. Das ist recht einfach. Wir schlagen es mit unserem Antrag vor. Wir beteiligen uns am entsprechenden Programm des Bundes und machen dieses für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern überhaupt erst nutzbar. Wir gleichen so aus, was die gesetzliche Krankenversicherung – GKV – seit 2004 nicht mehr bezahlt.

Mit dem Antrag, den wir heute hier beraten und beschließen, wollen wir den Zugang zur Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch erleichtern. Wir wollen Finanzmittel des Bundes nach Bayern leiten, und wir wollen ein eigenes kofinanziertes Landesprogramm auflegen. Der Landtag soll deshalb beschließen, dass ab dem Nachtragshaushalt 2020 die hierfür erforderlichen Mittel eingeplant werden. Deshalb beraten wir diesen Antrag auch heute direkt nach der Ersten Lesung des Nachtragshaushalts 2020.

Hintergrund und gute Nachricht ist, dass Paaren aufgrund des medizinischen Fortschritts zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dabei fallen aber hohe Behandlungskosten an. Eine gängige Methode beispielsweise ist die In-vitro-Fertilisation – IVF. Diese kostet pro Versuch rund 3.000 Euro. Für die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion – ICSI – sind die Kosten noch höher. Statistisch gesehen gibt es erst nach drei bis vier Versuchen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft auch eintritt. Früher waren es vier Versuche, jetzt sind es drei Versuche, die als erfolgversprechend gelten. Der Betrag wird also leicht fünfstellig. Seit der Rechtsänderung auf Bundesebene durch das GMG – Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – aus dem Jahr 2004 stehen deshalb vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen vor enormen Schwierigkeiten. Das sieht man auch daran, dass seit 2004, also seit der geänderten Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung, pro Jahr in Deutschland die Zahl der Geburten nach IVF von 17.000 auf 8.000 gesunken ist. Das ist weniger als die Hälfte. Auf unseren Freistaat umgerechnet bedeutet das, dass in Bayern seither pro Jahr mehr als 1.000 Kinder nicht geboren worden sind bzw. nicht geboren werden. Seit April 2012 stellt der Bund nun mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit, allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Bundesland, in dem ein betroffenes Paar seinen Hauptwohnsitz hat, ein eigenes Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen auflegt.

Nach unserem heutigen Beschluss wird nun auch der Freistaat Bayern ab dem Jahr 2020 ein solches Landesprogramm auflegen und finanzieren und somit die Gelder seitens des Bundes abgreifen. Die Chance auf ein Kind darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

(Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der FDP)

Wir rechnen für den Freistaat mit Kosten von rund 5,8 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe muss in die künftigen Staatshaushalte eingestellt werden. Wir werden ab dem Haushaltsjahr 2020 mit der Finanzierung beginnen, sobald der Haushalt beschlossen und in Kraft ist, also etwa ab Mai 2020.

Meine Damen und Herren, der Antrag, den wir heute beschließen, ist ein ganz besonderer Antrag. Er ist ein ganz besonderer Antrag für viele Paare in unserem Land, die sich sehnlich ein Kind wünschen. Er ist aber auch deshalb ein besonderer Antrag, weil er ein interfraktioneller Antrag ist, in diesem Fall ein Antrag der Regierungsfraktionen und der FDP. So viele solche Anträge gibt es nicht. Außerdem wurde der Antrag im federführenden Ausschuss als Sachantrag einstimmig beschlossen. Auch das kommt nicht sehr häufig vor. Auch das ist ein deutliches Zeichen.

Außerdem ist das ein Antrag, dem ein langes Werben, Ringen und Kämpfen vorausging. Seit fast acht Jahren, seit es das Programm des Bundes gibt, seit April 2012 setze ich mich persönlich, setzen sich aber auch andere in meiner Fraktion dafür ein, dass sich Bayern an diesem Programm beteiligt, damit wir die Paare, die ungewollt kinderlos sind, bei ihrer medizinischen Perspektive so unterstützen, wie das vor dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 der Fall war. Deshalb ist heute ein guter Tag für die Familien in Bayern, vor allem aber für die, die es werden wollen. Endlich kommen wir diesen entscheidenden Schritt weiter.

Wichtige Mitstreiter waren von Anfang an die frühere Familienministerin Christa Stewens und der frühere Ausschussvorsitzende Joachim Unterländer. Beide verfolgen unsere heutige Debatte als ausgeschiedene Parlamentarier. Sie freuen sich sicherlich ebenso wie ich über den heutigen Tag, und das mit Recht. Es geht nämlich auch darum, den demografischen Wandel abzumildern. Der demografische

Wandel, der uns vor enorme Herausforderungen stellt, geht auch und gerade darauf zurück, dass immer weniger Kinder geboren werden bzw. wurden. Das zeigen am besten die Jahreszahlen 1964 und 2012. 1964 sind mehr als doppelt so viele Kinder auf die Welt gekommen wie 2012. Das führt zu diesen enormen Herausforderungen, vor denen wir stehen. Deshalb muss unser Ziel sein, dass sich alle, die sich Kinder wünschen, diesen Wunsch auch erfüllen können und dass sich der Staat an den Kosten dieser medizinischen Assistenz beteiligt. Er hat auch etwas davon. Deshalb sage ich: Dieses Geld ist enorm gut investiert.

Kostengründe haben 2004 zu diesem Gesetz auf Bundesebene geführt. Es ging darum, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung einzudämmen. Die Kosten der Reproduktionsmedizin sind aber zum guten Teil und in der Tat eine familienpolitische Leistung. Deshalb ist die Aufteilung, die wir nun vornehmen, aus meiner Sicht sehr vernünftig. Einen Teil zahlt weiterhin die Solidargemeinschaft der GKV, den anderen Teil zahlen die Steuerzahler aus Bund und Land. Nun wird es die Aufgabe des bayerischen Familienministeriums sein, die Details des Landesprogrammes festzulegen. Der Anfang aber wird heute gemacht.