Protocol of the Session on December 11, 2019

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hier besteht ein deutlicher Unterschied. Herr Kollege Gibis hat das ausgeführt. Es ist nicht so einfach, das eins zu eins zu übertragen. Da bin ich bei Ihnen. Man müsste hier umfangreichere Änderungen im Versorgungsrecht vornehmen.

Ich befürchte aber, dass uns mit der jetzt geschaffenen Regelung bezüglich der Erziehungszuschläge für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine ganze Reihe von Petitionen ins Haus flattern wird. Deswegen müssen wir darüber nachdenken.

Wir möchten der zeitgleichen Übertragung der Mütterrente nicht im Weg stehen. Wir wollen aber zumindest erreichen, dass Beamtinnen mit niedriger Besoldung nicht schlechter gestellt werden als Angestellte am Schreibtisch gegenüber oder im Büro nebenan.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deswegen unser Änderungsantrag, mit dem wir eine Regelung dahin gehend schaffen wollen, dass der Betrag, der in der gesetzlichen Rente vorgesehen ist, als Mindestbetrag ausbezahlt wird. Zumindest darf es keine Schlechterstellung gegenüber Angestellten geben.

Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bedanke mich, Frau Abgeordnete Ganserer. – Als nächsten Redner darf ich den Herrn Abgeordneten Gerald Pittner von den FREIEN WÄHLERN aufrufen. Herr Abgeordneter, für fünf Minuten gehört das Rednerpult Ihnen.

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin gehört, wir könnten stolz auf die Situation der bayerischen Finanzen sein. Ich sage: Wir können stolz auf unsere Beamtinnen und Beamten, auf unsere Richterinnen und Richter sein.

Wir haben in Deutschland sicherlich mit die besten Beamtinnen und Beamten, wenn nicht sogar die besten. Deshalb haben diese auch ein Anrecht auf ein modernes und innovatives Dienstrecht. Der Gesetzesentwurf dient diesem Ziel.

Die Opposition wirft uns bei einem solchen Artikelgesetz mit der Regelung von 65 Einzelfragen vor, hier sei keine Linie erkennbar, man müsse das in größerem Umfang anpacken und einen Masterplan entwickeln. Umgekehrt wirft uns die Opposition, wenn ein Masterplan besteht – zum Beispiel bei der Aufnahme von Umweltschutz in die Verfassung – vor, die Einzelheiten würden nicht geregelt. Das ist einfach ein Widerspruch.

Wir versuchen auf vielerlei Weise für unsere Familien und Beamten Verbesserungen bei Work-Life-Balance, Familie und Beruf, Leistung und Freizeit zu erreichen. Ich finde, das ist uns auch hervorragend gelungen.

Die wichtigsten Regelungen bestehen sicherlich in der systemgerechten und wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente II auf unsere Beamtinnen und Beamten. Bei dieser Regelung geht es eben nicht um eine Frage der Altersarmut. Dieses Problem haben unsere Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass dieses Problem in anderen Bereichen in Einzelfällen bestehen mag. Bei den Beamtinnen und Beamten besteht es aber mit Sicherheit nicht.

Vom Kollegen Max Gibis wurde bereits dargestellt und Kollegin Ganserer hat anerkannt, dass die Regelungen im Besoldungs- und Tarifrecht nun mal andere sind als die Regelungen für die bayerischen Beamten. Das Besoldungsrecht ist anders geregelt. Eine identische Übertragung ist nicht möglich, es sei denn, man veränderte das System. Dafür besteht angesichts einer solchen Einzelfallregelung sicherlich kein Anlass. Daraus folgt, dass gerade in den niedrigen Besoldungsgruppen in Einzelfällen Nachteile entstehen. Insgesamt geht es unseren Beamtinnen und Beamten aber so gut, dass das sicherlich kein weltbewegender Nachteil ist. Das muss man einfach mal sagen. Man kann sich auch nicht immer nur von beiden Systemen die Rosinen rauspicken und nur das Beste haben wollen. Das funktioniert eben nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Wir müssten sonst das Besoldungsrecht schon insgesamt ändern. Wir sind aber in der Tarifgemeinschaft der Länder. Ich sage Ihnen ganz klar, dass Bayern das einzige Land ist, das die Mütterrente II wirkungsgleich auf die Beamtinnen überträgt. Meiner Kenntnis nach hat das bisher kein anderes Land gemacht. Wir mäkeln also auf einem Niveau herum, um das uns andere schwer beneiden.

Insgesamt ist die Lösung deshalb eine gute. Wir sind auf dem richtigen Weg.

Gerade wurde das Personalvertretungsgesetz angesprochen. Das ist natürlich nicht der große Wurf, dieser war aber auch nicht beabsichtigt. Hier bestand eine Vielzahl von Aufgaben, die gelöst werden mussten. Teilweise gab es auch Vorga

ben von Gerichten. Es ist unser Job als schwarz-orange Koalition, die anstehenden Aufgaben zu lösen und nicht immer nur herumzureden.

Das betrifft zum Beispiel Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Personalakte für Verwandte, die nicht Erben sind. So etwas gab es bislang nicht. Es gibt aber viele Unterhaltsverpflichtete, bei denen der Erbe unterhaltspflichtig ist. Bislang gab es keine Möglichkeit, an die Personalakte heranzukommen. Natürlich konnte man durch eine Stufenklage Auskunft verlangen. Das war mühsam und hat hohe Kosten verursacht. Jetzt hat man ein Auskunftsrecht bezüglich der Personalakte und kann sich die entsprechenden Informationen holen. Das ist eine relativ kleine Maßnahme mit großer Wirkung für die Betroffenen. Das ist eine wirklich gute Lösung. Er ist unser Ziel, mit kleinen Schritten in die richtige Richtung zu gehen. Eigentlich ist dieses Gesetz sogar ein großer Schritt.

Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich habe vorhin schon erklärt, dass wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen müssen. Dieser wäre systemwidrig hinsichtlich des Bayerischen Beamtenbesoldungsgesetzes. Deshalb können wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich bedanke mich beim Abgeordneten Pitttner. – Als Nächsten darf ich den Abgeordneten Ralf Stadler von der AfD-Fraktion aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Stadler.

(Beifall bei der AfD)

(Beitrag nicht autorisiert) Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, habe die Ehre und Grüß Gott! Bei den Veränderungen im Personalvertretungsgesetz liegen neben vielen eingefügten Überschriften und redaktionellen Änderungen Licht und Schatten nahe beieinander. Für die AfD als Familienpartei

(Lachen bei der CSU)

sind die äußerst positiven Änderungen – die Erhöhung der Beurlaubungshöchstdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder um zwei Jahre von 15 auf 17 Jahre; die neue Anrechnungsmöglichkeit im Laufbahnrecht bei Inanspruchnahme von Elternzeiten sowie Beurlaubung; die wirkungsgleiche Übertragung der Mütterrente II auf die Beamtenversorgung – angemessene und gebotene Verbesserungen. Selbstverständlich würdigen wir diese Verbesserungen und stimmen dem Gesetzentwurf deshalb auch zu.

Ich finde auch die Fristverlängerung bei der Einreichung von Beihilfeanträgen sehr pragmatisch. Die Änderung kostet den Staat nichts, im Gegenteil; er muss das Geld ohnehin erst später auszahlen. Die betroffenen Menschen haben aber mehr Zeit, den Antrag einzureichen. Das hat in der Vergangenheit häufig nicht geklappt und zu einer stattlichen Anzahl sozialer Härten geführt. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wird diese Entlastung bei der Zahl der Petitionen merken.

Deutlich kritischer sehe ich die Änderung des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Sie sprechen immer davon, Demokratie zu leben und sogar ein Schulfach "Demokratie" einführen zu wollen. Der Gesetzentwurf ist dazu das gelebte Gegenteil: Während der Präsident der Hochschule für den öffentlichen Dienst bisher nach Maßgabe der Satzung vom Rat der Fachbereichsleiter für vier Jahre gewählt und von der Staatsregierung zur Bestellung vorgeschlagen wurde, soll das demokratische Element nun völlig entfallen. Hier haben wir als basisdemokratische Partei natürlich Bedenken.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf? – Auch unter Regierungsbeteiligung der FREIEN WÄHLER sind vonseiten der Staatsregierung strukturell weiterhin nur Ankündigungen und Willensbekundungen zu vernehmen. Dabei wären erweiternde Möglichkeiten nicht nur in familien- und gesellschaftspolitischer Hinsicht wertvoll, sondern für den gesamten Freistaat Bayern schon aus reinem Eigennutz notwendig. Ohne Nachwuchs wird der Freistaat ein nachhaltiges Personalproblem bekommen. Gerade Familienfreundlichkeit spricht diese Zielgruppe emotional an und steigert die Bindung zum Freistaat Bayern als Arbeitgeber. Nur so bekommen wir die Besten. Nur so bleibt gut qualifiziertes Personal dem Staat länger erhalten.

Ich hätte mir von der Staatsregierung deshalb viel mehr als diesen Stolperschritt erwartet. Söder kündigte an, die CSU moderner, jünger und weiblicher machen zu wollen. Er wollte das Image einer angestaubten Altherrenpartei in Stammtischdunst ablegen. Vermutlich wird es noch etwas länger dauern, bis sich die Staubwolke vor Ihren Augen lichtet.

Dann entdecken Sie aber vielleicht, dass man Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch folgende Maßnahmen schafft: Kinderbetreuungsangebote für Beschäftigte; Wahlfreiheit, wann und in welchem Umfang man wieder ins Arbeitsleben zurück will; mehr Teilzeitausbildung, damit auch Eltern eine Ausbildung absolvieren können; Job-Sharing und natürlich flexiblere Möglichkeiten bei Telearbeit. Doch in diesem Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht nichts davon. Von der Staatsregierung gibt es statt neuer Ideen nur besseren Wein in den uralten Schläuchen. Ein Altherrenimage abzuschütteln, geht ganz anders.

(Beifall bei der AfD)

Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Stadler. – Als nächsten Redner darf ich Herrn Abgeordneten Taşdelen von der SPD-Fraktion aufrufen. Herr Abgeordneter Taşdelen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pittner, ich darf Sie ergänzen. Nicht nur unsere Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im Freistaat Bayern leisten eine hervorragende Arbeit für die Allgemeinheit, sondern auch unsere Tarifbeschäftigten.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Er enthält einige Verbesserungen, obwohl die Überschrift "Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf" mit dem eigentlichen Inhalt wenig zu tun hat. Das muss ich an dieser Stelle anmerken, und das habe ich auch in der Ersten Lesung getan.

Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um Flickschusterei. Es gibt einige gute Änderungen im Personalvertretungsrecht oder in der Beihilfe. Meine Damen und Herren, der große Wurf ist das aber nicht. Dieses Gesetz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern zukünftig vor ganz großen Herausforderungen stehen. In der Zukunft müssen wir Nachwuchskräfte akquirieren und unsere Verwaltung modernisieren. Sie haben in diesem Gesetz geregelt, wie der Präsident der Hochschule für den öffentlichen Dienst zukünftig bestellt wird, aber unsere Nachwuchskräfte laufen nach wie vor mit Wäschekörben in die Hochschule, weil sie ihre Gesetzestexte noch analog tragen müssen. Sie haben in dieser Fachhochschule keinen Internetzugang, keine iPads und keine Whiteboards. Digitalisierung ist ein absolutes Fremdwort. Das muss zukünftig besser werden.

(Beifall bei der SPD)

Ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre beispielsweise auch eine bessere Bezahlung von Schulsekretärinnen. Sehr geehrter Herr Kollege Hofmann, sofern Sie im Saal sind, Sie sprachen vorhin die Hightech-Offensive an. Hightech-Offensive bedeutet auch, dass wir Kräfte haben, die diese Offensive vorantreiben. Ich nenne Ihnen eine Zahl: Im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – also auch an den Universitäten – sind über 60 % der Tarifbeschäftigten befristet beschäftigt. Das heißt, wenn wir tatsächlich eine Hightech-Offensive und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen, müssen wir diese Kräfte entfristen.

(Beifall bei der SPD)

Dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir aus zwei Gründen leider nicht zustimmen: Erstens ist das System des Beamtenrechts ein völlig anderes als das des Tarifrechts. Beide Systeme miteinander zu vermengen, wäre nicht richtig. Zweitens. Würden wir nur Artikel 114a ändern, würde das nur für Beamtinnen und Beamte, die bis zum Jahresende in Pension gehen, gelten, für alle anderen, die ab 1. Januar 2020 in Pension gehen, würde sich nichts ändern. Deshalb ist dieser Änderungsantrag gut gemeint, aber schlecht gemacht. Deswegen müssen wir ihn ablehnen.

(Beifall bei der SPD – Tobias Reiß (CSU): Sehr gut!)

Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Taşdelen für seinen Beitrag und darf als Nächsten Herrn Vizepräsidenten Dr. Heubisch aufrufen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden Anpassungen an insgesamt sieben beamtenrechtlichen Gesetzen vorgenommen. In weiten Teilen handelt es sich dabei leider nur um redaktionelle Änderungen. Für die Beschäftigten des Freistaats Bayern werden einige Verbesserungen erreicht. In vielen Punkten geht es aber nur um die notwendigsten Anpassungen. Wir Freien Demokraten hätten uns aber viel mehr gewünscht, zum Beispiel ein Recht auf Home-Office in allen Landesbehörden und staatlichen Institutionen.

(Beifall bei der FDP)

Wir brauchen mehr Teilzeitausbildung, damit auch Eltern eine Ausbildung absolvieren können, und mehr Jobsharing, damit Menschen, die nur in Teilzeit arbeiten wollen, Aufstiegsmöglichkeiten haben. Wir brauchen bessere Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen und flexiblere Arbeitszeiten. Dazu muss das veraltete und dringend überarbeitungsbedürftige Arbeitszeitgesetz endlich reformiert werden.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir junge und motivierte Beamtinnen und Beamte für uns gewinnen wollen, brauchen wir eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu müssen Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden, um eine echte Wahlfreiheit zu bieten, wann und in welchem Umfang die Menschen wieder ins Arbeitsleben zurückkehren wollen. Bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf würden Männer und Frauen gleichermaßen in Führungspositionen kommen. Hiervon steht in dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nichts. Der Status quo in unseren bayerischen Behörden ist und bleibt, dass Männer und Frauen in Führungspositionen nicht gleich stark vertreten sind. Das zeigt der Gleichstellungsbericht ganz deutlich.

Die Realität zeigt auch: Je höher die Besoldungsgruppe, umso niedriger der Frauenanteil. Es gibt aber einen Lichtblick: Wir haben uns gestern im Präsidium des

Landtags einen Bericht geben lassen, wie es bei uns im Landtag in der Verwaltung aussieht. Der Weg ist eingeschlagen. Das gibt uns Mut, dass wir auch Beamtinnen in Spitzenpositionen bringen können. Das ist der richtige Weg.