Währenddessen versuchen wir, den Laden zusammenzuhalten. Mit Ihrer Art und Weise der Argumentation, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir die Potenziale, die dieses Land hat, nicht aktivieren. Wenn wir nicht in der Lage sind, die Menschen mitzunehmen, werden wir es alleine mit Verboten, Pflichten und Misstrauen nicht schaffen – ganz im Gegenteil. Wenn wir eine Aufbruchstimmung erzeugen wollen, damit die Menschen voller Überzeugung einer Politik folgen, die in die Zukunft gerichtet ist, dann müssen wir motivieren und nicht demotivieren.
sondern müssen ihnen die Möglichkeit geben, für die Zukunft gerüstet zu sein. Dieser Nachtragshaushalt trägt dazu bei.
Ich hoffe, dass wir im Haushaltsausschuss noch die eine oder andere Überzeugung leisten können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche uns gute Beratungen.
Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Michael Hofmann. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Nach § 148 der Geschäftsordnung sind beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis?
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/3922) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Markus (Tessa) Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 18/5059)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU 9 Minuten, GRÜNE 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, AfD 4 Minuten, SPD 4 Minuten, FDP 4 Minuten, Staatsregierung 9 Minuten. Für die beiden fraktionslosen Abgeordneten Raimund Swoboda und Markus Plenk sind 2 Minuten eingeplant. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Max Gibis von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Gibis, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Haushalt kommen wir jetzt zu den Niederungen des Beamtenrechts, und zwar zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Mit dem jetzt in Zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf soll zunächst einmal eine ganze Reihe von Gesetzen geändert werden. In weiten Teilen handelt es sich eher um redaktionelle Änderungen bzw. um Anpassungen.
Am wichtigsten aber ist, dass damit zahlreiche weitere Verbesserungen der Familienfreundlichkeit für Beschäftigte des Freistaats Bayern vorgenommen werden. Der Freistaat Bayern ist nicht nur bei der Entlohnung seiner Beschäftigten führend, sondern auch bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bei den Arbeitsbedingungen insgesamt. Dieser Weg wird mit den zahlreichen Änderungen in diesem Gesetzentwurf nun konsequent fortgesetzt.
Bereits in der Ersten Lesung bestand hier im Hohen Hause großer Konsens über die vorgelegten Änderungen – bis auf das eine oder andere Detail, das von den Oppositionsfraktionen bemängelt oder kritisiert wurde. Auch bei der Behandlung im Ausschuss gab es insgesamt breite Zustimmung und Einigkeit bezüglich der einzelnen Maßnahmen. Zu den wesentlichsten Punkten möchte ich Näheres ausführen.
Bei den Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz bestand Konsens, dass die Höchstdauer von Beurlaubungen für die Betreuung minderjähriger Kinder um zwei Jahre angehoben werden sollte, womit dies der Regelung bei der Pflege naher Angehöriger gleichgestellt wird.
Ebenso bestand Konsens, dass die Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für den Ehegatten eines Beihilfeberechtigten von 18.000 auf 20.000 Euro angehoben wird. Befürwortet wurde auch, dass die Ausschlussfrist zur Stellung eines Beihilfeantrags von einem auf drei Jahre verlängert wird.
Beim Leistungslaufbahngesetz soll die Ressortverantwortlichkeit gestärkt werden. Ebenso sind Regelungen vorgesehen, wonach Beamte in ihrem laufbahnrechtlichen Fortkommen zum Beispiel durch Elternzeit und Sonderurlaub keine Nachteile haben. Das wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem für weibliche Beschäftigte viele Hemmnisse abbauen. Auch hier bestand Einigkeit im Ausschuss.
Auch bei den Regelungen zu beschleunigten Verfahren im Disziplinarrecht und bei den Regelungen im Hochschulgesetz, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, bestand Einigkeit.
Die Änderungen im Reisekostengesetz sind im Endeffekt Klarstellungen bei der zukünftigen Nutzung von Behördensatelliten. Die Schaffung dieser Behördensatelliten ist neben den bereits zum Großteil umgesetzten Behördenverlagerungen ein weiterer Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit. Viele Beschäftigte müssen sich dann nicht mehr täglich auf den Weg in die ohnehin verstopften Innenstädte machen und können sich damit viel Zeit, lange und weite Wege ersparen. Somit sparen sie auch Zeit und Nerven, die sie wiederum für ihre Arbeit oder eben für ihre Familie nutzen können.
Auf zwei Punkte möchte ich aber doch noch etwas näher eingehen. Zum einen sind das die Änderungen im Personalvertretungsgesetz; hier gibt es im Wesentlichen zwei Änderungen. Zum einen: Für den Fall, dass bei der Neubildung von Dienststellen – Stichwort Behördenverlagerungen oder Um- und Neubildung von Ministerien – kein Übergangspersonalrat gebildet werden kann, wird geregelt, dass der zu bildende Wahlvorstand die Geschäfte der Personalvertretung bis zur Wahl des Personalrats fortführt.
Zudem soll die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen abzuschließen, erweitert werden. So sollen zukünftig auch Dienstvereinbarungen möglich sein, die Regelungen
der Ordnungen in der Dienststelle, allgemeine Fragen der Fortbildung sowie Regelungen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement betreffen. Hierbei hatten insbesondere Herr Kollege Gehring bei der Ersten Lesung und Frau Kollegin Ganserer im Ausschuss kritisiert oder moniert, dass diese Änderungen im Personalvertretungsgesetz nicht bloß in diesem Gesetzentwurf quasi mitangehängt werden sollten, sondern sie sich weitergehende Änderungen gewünscht hätten. Inzwischen wurde die von den GRÜNEN im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beantragte Anhörung auch beschlossen. Wir werden diese Anhörung jetzt durchführen, und dann wird man sehen, ob es weitergehende Änderungen im Personalvertretungsrecht braucht und das Bayerische Personalvertretungsgesetz, das ohnehin das modernste und fortschrittlichste in Deutschland ist, geändert werden muss.
Zum Schluss darf ich noch auf die Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz eingehen, insbesondere auf die Übertragung der sogenannten Mütterrente II auf die Beamtinnen und Beamten. Dazu haben die GRÜNEN auch einen Änderungsantrag eingebracht.
Ich habe bereits in der Ersten Lesung gesagt, dass wir unter Berücksichtigung der systembedingten Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rente, die man bedenken muss, diese Mütterrente II genauso wie die Mütterrente I auf die Beamtenversorgung übertragen wollen. Eine hundertprozentige Gleichstellung mit den Rentenversicherten lassen diese beiden Systeme nicht zu. Das muss man wissen. Das erleben wir regelmäßig zum Beispiel auch bei der Übernahme der Tarifergebnisse in die Beamtenbesoldung. Auch hier kann man für bestimmte Details nur annähernde Regelungen treffen.
Die Berücksichtigung von Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen und während des Beamtenverhältnisses erzogener Kinder erfolgt in der Beamtenversorgung von jeher anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Bei der Übertragung der sogenannten Mütterrente I im Jahr 2015 wurde deshalb die Erziehungszeit von sechs auf zwölf Monate erweitert. Nunmehr soll die weitere Verbesserung im Rentenrecht, also die Mütterrente II, übertragen werden, indem die Erziehungszeit nochmals, nämlich von zwölf auf fünfzehn Monate, erhöht wird.
Die Forderung der GRÜNEN nach einem Mindestbetrag für die Besoldungsgruppen unter A 9 würde eine rückwirkende Systemumstellung bedeuten; denn die Höhe der Versorgung im Beamtenbereich hängt grundsätzlich vom erreichten Amt ab. Das muss man berücksichtigen. Es ist immer das Amt entscheidend, das am Ende der beruflichen Laufbahn pensionswirksam wird. Von diesem System können und werden wir auch nicht abweichen. Das ist entgegen den Einlassungen der GRÜNEN auch in Bezug auf die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten nicht zu beanstanden. Zielsetzung der Mütterrente ist – entgegen den Ausführungen der GRÜNEN in ihrem Antrag – der Ausgleich von Nachteilen in der Altersversorgung. Es geht hierbei nur um den Ausgleich von Nachteilen in der Altersversorgung, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes oder der Kinder nicht oder nur Teilzeit gearbeitet haben.
Wir sind der Meinung, dass mit dieser Regelung – noch einmal: unter Beachtung der Unterschiede der beiden Systeme – sehr wohl eine wirkungsgleiche Übertragung stattfindet. Deshalb können wir dem Änderungsantrag der GRÜNEN auch nicht zustimmen.
Ich darf abschließend darauf hinweisen, dass nur der Freistaat Bayern diese Mütterrente von Anfang an konsequent auf seine Beamten übertragen hat und in einem nächsten Schritt weiter übertragen wird. Ich bitte schon darum, meine Damen und Herren, das Rentensystem hierbei nicht gegen das Versorgungssystem der bayerischen Beamten auszuspielen. Das bringt keinem etwas; denn ich
glaube schon, sagen zu können, dass die Versorgung der bayerischen Beamtinnen und Beamten auf einem sehr guten Niveau ist.
Ich bitte um Zustimmung zu all diesen Regelungen, zu diesem Gesetzentwurf, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich beim Abgeordneten Gibis für seine Rede und darf als Nächste Frau Tessa Ganserer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufrufen. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung beinhaltet eine ganze Reihe von Änderungen dienstrechtlicher Vereinbarungen, die, wie es Herr Kollege Gibis schon ausgeführt hat, teilweise nur der Klarstellung von Sachverhalten dienen. Darin sind viele kleine Verbesserungen enthalten, auf die ich jetzt im Detail nicht eingehen möchte. Wir haben diese bei der Ersten Lesung und auch bei der Beratung im federführenden Ausschuss ausdrücklich begrüßt. Bezüglich dieser kleinen Änderungen möchte ich es an dieser Stelle bei der bayerischen Redewendung "Ned gschimpft is globt gnua" belassen und auf die Ausführungen des Kollegen Gibis verweisen.
Das sind einmal die Regelungen im bayerischen Personalvertretungsrecht. Wir waren, ehrlich gesagt, überrascht, dass mit diesem umfangreichen Änderungskatalog auch das bayerische Personalvertretungsrecht mit verwurstet wird. Die jetzt vorgesehenen Verbesserungen, dass Dienstvereinbarungen jetzt auch für betriebliches Gesundheitsmanagement möglich sind und dass vor allem Regelungslücken hinsichtlich der Personalvertretung bei Umressortierung und Neubildung von Ministerien in Zukunft geschlossen werden, begrüßen wir genauso ausdrücklich wie die jetzt geschaffene Regelung, dass in Zukunft auch das Bayerische Rote Kreuz örtliche Personalräte bilden kann. Aber wir sind der felsenfesten Überzeugung: Wenn wir dafür sorgen wollen, dass der bayerische öffentliche Dienst auch in Zukunft als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird, reicht es nicht, dass jeder Artikel im Personalvertretungsrecht eine eigene Überschrift bekommt. Das ist zwar schön und gut, aber für eine echte Mitbestimmung braucht es hier deutlich mehr, und für mehr Attraktivität des Arbeitgebers müssen wir nach unserer Überzeugung die Mitbestimmungsrechte im Personalvertretungsrecht deutlich stärken und verbessern.
Hier sind vor allem die Freistellung von Personalrätinnen und Personalräten, Mitbestimmungstatbestände und Schulungsmöglichkeiten von Personalratsmitgliedern zu nennen. Wir meinen, dass wir hier deutliche Verbesserungen brauchen. Bei diesem Gesetzentwurf haben wir auf eine Beantragung einzelner Änderungen verzichtet, weil wir der Überzeugung sind, dass es einer vertieften sachlichen Debatte bedarf, um der Bedeutung dieser Forderungen gerecht zu werden. Ich bin der CSU wirklich dankbar, dass sie zumindest dieser Debatte offen gegenübersteht und unseren Antrag auf eine Expertenanhörung mitgetragen hat. Das heißt, das Ringen um ein besseres Personalvertretungsrecht geht im nächsten Jahr in die nächste Runde und wird mit der Anhörung mit Sicherheit noch nicht beendet sein.
Die Hauptintention des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs dürfte aber mit Sicherheit die Übertragung der Mütterrente II auf die Beamtenversorgung sein. Das ist wohl auch der Grund, warum dieses Gesetz noch vor der Weihnachtspause verabschiedet werden soll. Was das Ziel des Gesetzes angeht, heißt es im Gesetzentwurf, die Änderungen im Rentenrecht zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bedürften aus Fürsorge- und Gleichbehandlungsgründen einer unter Beachtung der systembedingten Unterschiede wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamtenversorgung.
Insoweit möchte ich schon noch einmal deutlich machen, was das Ziel der Mütterrente war. Ziel war es, die Altersarmut zu bekämpfen, weil Altersarmut in Deutschland ein Gesicht hat. Dieses Gesicht ist in der Regel weiblich;
denn in unserer Gesellschaft sind es nach der klassischen Rollenverteilung nach wie vor im Wesentlichen die Mütter, die die Erziehungsleistung erbringen, deswegen weniger Beitragsjahre haben, deswegen viel mehr Teilzeit arbeiten und aus diesem Grund auch eine geringere Rente haben. Daher heißt das Kind ja auch Mütterrente und nicht Elternrente.
Von einer wirkungsgleichen Übertragung kann hier allerdings nicht gesprochen werden, weil im Rentenrecht alle Versorgungsberechtigten den gleichen Betrag bekommen, nicht so nach Versorgungsrecht die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Ursache ist die Prozentregelung beim Kindererziehungszuschlag. Ich meine, die gesellschaftliche Leistung der Erziehung von Kindern ist doch unabhängig davon, von welcher Besoldungsstufe aus die Mütter in Pension gehen. Die Leistung für die Gesellschaft ist doch, was die Erziehung eines Kindes angeht, bei einer Sekretärin, die mit der Endstufe A 7 in Pension geht, die gleiche wie die der Oberstudienrätin, die mit A 14 geht.