Protocol of the Session on December 11, 2019

Für uns Überlebende ist es unerträglich, wenn heute wieder Naziparolen gebrüllt, wenn jüdische Menschen und Synagogen angegriffen werden, wenn Menschen durch die Straßen gejagt und bedroht werden, wenn Todeslisten kursieren und extreme Rechte nicht mal mehr vor Angriffen gegen Vertreter des Staates zurückschrecken.

Um mit ihren Worten zu enden: Was kann gemeinnütziger sein als der Kampf gegen den Faschismus?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, machen Sie diesem Irrweg ein Ende. Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bozoğlu. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Florian Ritter für die SPD-Fraktion.

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist zu Recht stolz auf seine Gedenkstättenkultur.

Ich muss aber dazu sagen: Diese ist nicht vom Himmel gefallen. Nach dem Krieg war sie nicht plötzlich da. Sie musste vielmehr hart erkämpft werden. Die Überlebenden aus den Lagern und die Überlebenden der Verfolgung haben dafür gekämpft, dass die Stätten, in denen die Nazi-Barbarei stattgefunden hatte, zum Beispiel die Konzentrationslager, erhalten geblieben sind. Zwanzig Jahre später wurden diese Flächen in Gedenkstätten umgewandelt.

Die Überlebenden – viele von ihnen sind in der VVN organisiert – und die VVN als Organisation haben für diese Gedenkkultur gekämpft und sich dafür eingesetzt, dass diese Gedenkkultur weiterentwickelt wird. Inzwischen sind wir stolz darauf, dass diese Gedenkkultur zur demokratischen DNA der Bundesrepublik Deutschland gehört. Mitglieder der VVN waren und sind bis ins hohe Alter unermüdlich als Zeitzeugen unterwegs, um mit jungen Menschen zu sprechen und von der Verfolgung zu berichten. Sie sind anerkannte Partner aller Initiativen, die sich der Gedenkkultur verschrieben haben. Sie sind auch anerkannte Partner bei allen Initiativen, die sich heute friedlich gegen alte und neue Nazis engagieren.

Viele Mitglieder der VVN sind dafür mit den höchsten Ehren der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die Nennung im Verfassungsschutzbericht entbehrt jeder Grundlage. Die SPD-Fraktion hat deshalb schon mehrfach die Streichung beantragt.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, diese Streichung ist tatsächlich überfällig, weil wir endlich dem tatsächlichen Wirken der VVN gerecht werden müssen und nicht dem Zerrbild, das die Staatsregierung zeichnet. Allerdings muss ich sagen, dass die CSU anlässlich der heutigen Debatte über die Dringlichkeitsanträge auf dieses Zerrbild noch eins draufgesetzt hat. Sie verwendet in den sozialen Medien eine Bildsprache, die man eher von anderen in diesem Hause gewohnt ist, und zeichnet ein Bild nach dem Motto: Protest gegen Neonazis ist gleich linksextrem. Das ist nicht hinzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Wer sich mit diesem Thema auch nur im Ansatz beschäftigt, weiß, dass dies hanebüchen ist. Für diejenigen, die sich damit nicht beschäftigt haben, folgender Ratschlag: Schauen Sie einmal ins Grundgesetz und in die Bayerische Verfassung. Dort stehen die Lehren aus dem Faschismus und aus dem Nationalsozialismus. Diese Verfassungen sind im Wesenskern antifaschistisch. Kolleginnen und Kollegen, Antifaschismus ist Verfassungsauftrag.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

In diesem Sinne fordern wir Sie auf, unserem Antrag auf Streichung der VVN aus dem Verfassungsschutzbericht zuzustimmen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN ebenfalls zustimmen.

Danke, Herr Kollege Ritter. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – die SPD hat zum gleichen Thema einen Antrag nachgezogen – beantragt, die Beobachtung der Landesvereinigung Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, kurz VVN–BdA, durch den Bayerischen Verfassungsschutz einzustellen und deren Einstufung als "linksextremistisch" zurückzunehmen.

Wir wollen nicht gegen die Gedenkstättenkultur vorgehen, haben aber trotzdem eine andere Meinung. Die VVN–BdA ist ein im Jahr 1947 gegründeter Verein mit Sitz in Berlin. Bundesweit gehören dieser Gruppierung 6.000 Mitglieder an. In Bayern sind es 700. Sie ist damit die größte linksextremistisch beeinflusste Gruppierung in Deutschland, so steht es im Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2018.

(Alexander König (CSU): Hört, hört!)

Der Landesverband Bayern ist langjähriges Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und wird regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten zitiert. Gegen diese Berichterstattung aus den Jahren 2010 bis 2013 erhob der Landesverband Klage, die vom Verwaltungsgericht München mit dem Urteil vom 2. Oktober 2014 abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegeben seien. So bestehe ein maßgeblicher Einfluss von Linksextremisten, insbesondere aus den Reihen der DKP, auf diese Vereinigung.

Das Verwaltungsgericht stellt im Tenor seiner Urteilsfindung ausdrücklich klar – ich zitiere –, dass die VVN–BdA einen kommunistisch orientierten Antifaschismus verfolge, "der alle nicht marxistischen System und damit auch die parlamentarische Demokratie zumindest als zu bekämpfende Vorstufe zum Faschismus betrachte."

Es geht weiter: Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts München wird durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 7. Februar 2018 inhaltlich nochmals in seinen Kernaussagen bestätigt. Entscheidend sei die historisch bedingte Kooperation mit der DKP. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt damit die Einschätzung mit dem Hinweis auf die Nähe zur DKP und den engen Schulterschluss mit gewaltorientierten autonomen Gruppierungen. – Soweit das Gericht.

(Florian Ritter (SPD): (Beitrag nicht autorisiert) Das ist Käse! Es gibt keinen einzigen Beleg!)

Das hat das Verwaltungsgericht so geschrieben.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!)

Vielleicht schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung nur Käse. Das kommt aber nicht von mir.

(Beifall bei der CSU)

Diese Einschätzung wurde und wird auch noch aktuell von der Erkenntnislage des Verfassungsschutzes in Bayern gestützt und bestärkt. Das ist also nicht so weit hergeholt.

Fazit: Daraus ergibt sich der Auftrag für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, die VVN–BdA auch weiterhin zu beobachten. Diese fachliche Einschätzung des LfV kann und darf – das möchte ich ganz ausdrücklich betonen – weder durch eine Einzelfallentscheidung hier im Landtag geändet werden, noch, wie Sie es fordern, durch die Staatsregierung außer Kraft gesetzt werden.

(Beifall bei der CSU)

Das wäre, wenn man es genau nimmt, ein Durchbrechen der Gewaltenteilungsprinzipien. Denn was beobachtet wird, entscheidet nicht das Parlament, auch nicht die Regierung, sondern das hat die Fachbehörde zu entscheiden, und die Fachbehörde ist und bleibt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.

(Alexander König (CSU): Sehr lehrreiche Rede!)

Die Zuständigkeit können wir in Artikel 3 des Verfassungsschutzgesetzes nachlesen.

(Beifall bei der CSU – Alexander König (CSU): Sehr gut!)

Deshalb kann ich nur sagen: Aus rechtlichen Gründen muss der Dringlichkeitsantrag abgelehnt werden.

(Anhaltender Beifall bei der CSU – Alexander König (CSU): Wirklich sehr gute Rede!)

Vielen Dank, Herr Grob. Bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. Es gibt eine Zwischenbemerkung. – Zunächst gebe ich aber bekannt, dass die CSU-Fraktion zu dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat. – Und nun kommt die Zwischenbemerkung vom Kollegen Florian Ritter von der SPD.

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrte Kollegen, auch die CSU versucht natürlich, in ihren Social-Media-Posts die Verbindung zu einer angeblich gewaltbereiten Szene herzustellen, indem sie ein Bild verbreitet, in dem Sitzblockierer bei einer Demonstration gegen Nazis abgebildet sind.

(Alexander König (CSU): Das reicht schon!)

Abgesehen davon, dass die VVN keine besondere Affinität zu Sitzblockaden hat, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass einige Kolleginnen und Kollegen der CSU, beispielsweise der Bürgermeister Beck aus Wunsiedel, selbst eine Sitzblockade gegen Nazis angeführt haben.

(Zurufe bei der SPD und den GRÜNEN)

Von hier aus ein herzlicher Dank an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Gräfenberg und auch aus München, die in Fürstenried im Jahr 2010 an einer Blockade gegen Nazis teilgenommen haben.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter, denken Sie bitte an die Redezeit.

(Beitrag nicht autorisiert) Das Problem mit Ihrer Bildsprache ist, dass Sie hier ein Zerrbild zeichnen, das der Realität nicht entspricht.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der CSU)

Sehr geehrter Herr Ritter, ich bin kein Künstler und kann keine Bilder zeichnen. Die Fakten, die ich genannt habe, stammen nicht von mir, sondern gehen zum einen zurück auf das Verwaltungsgericht München und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und zum anderen auf Feststellungen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die Sie im Verfassungsschutzbericht nachlesen können. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

(Zuruf von der SPD: Lauter Zerrbilder!)

Das ist faktisch hinterlegt und nichts, was die CSU sich soeben aus den Fingern gesogen hätte.

(Beifall bei der CSU)