Ganz im Gegenteil wurde unser Integrationsgesetz in seinen zentralen Punkten bestätigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Erstens. Die Grundpfeiler unserer Integrationspolitik, die Integrationspflicht und das Prinzip des Förderns und Forderns – das wurde heute schon mehrfach angesprochen –, sind mit der Verfassung vereinbar. Punkt!
Ich weiß gar nicht, was es da noch zu diskutieren gibt. Das ist auch gerichtlich so anerkannt und entschieden.
Zweitens. Das zentrale Ziel, die als Leitkultur bezeichnete kulturelle Grundordnung zu wahren und Migranten zur Achtung der Leitkultur zu verpflichten, ist ebenso verfassungskonform. Punkt! Ich weiß gar nicht, warum man das immer wieder angreift. Das ist so.
Jetzt könnte ich aus der Präambel zitieren, das ist heute aber schon gemacht worden. Das will ich an dieser Stelle so stehenlassen. Ich frage einfach: Was gibt es mit Blick auf die Ergebnisse, auf die Situation und das Zusammenleben in unserem Land eigentlich daran noch auszusetzen?
Drittens. Der Verfassungsgerichtshof hat entgegen der Ansicht der SPD, lieber Herr Kollege Arnold und Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, klar bestätigt: Die Betretungsbefugnis der Polizei in den Asylunterkünften beschränkt Flüchtlinge nicht in ihren Grundrechten. Auch das müssen wir hier deutlich ansprechen. Die Regelung dient vielmehr dem Schutz der dort untergebrachten Menschen, insbesondere der Frauen und Kinder. Ich denke, wir müssen besonderen Wert darauf legen, dass auch dieser Punkt gesehen wird. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden – auch dies lasse ich hier übergreifend stehen –, dass diese Befugnisse verfassungskonform sind. Die einzelnen Beanstandungen – und auch das sage ich an dieser Stelle mit Respekt – werden wir selbstverständlich respektieren. Abschließend sage ich noch: Wir handeln hier bei uns in Bayern vorbildlich, allerdings immer nach Recht und Gesetz.
Ich bedanke mich, Herr Staatssekretär Eck. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit, eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Das an Nummer 1 der Liste stehende Konsultationsverfahren der Europäischen Union betreffend "Stadtverkehr – Evaluierung von EU-Maßnahmen" wurde vom Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen am Dienstag endberaten. Der Ausschuss schlägt dazu die auf der Drucksache 18/5167 aufgeführte Stellungnahme vor. Die Beschlussempfehlung wurde für Sie aufgelegt.
Von der Abstimmung ausgenommen sind die Nummern 20, 21 und 28 der Liste. Das sind die Anträge der AfD-Fraktion betreffend "Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemeldungen" auf Drucksache 18/3889, "Zahlen der per Flugzeug einreisender Asylbewerber wieder öffentlich zugänglich machen!" auf Drucksache 18/3890 und "Anhörung zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung kerntechnischer Nebenprodukte" auf Drucksache 18/4082. Der Aufruf der Anträge erfolgt, soweit zeitlich noch möglich, nach dem Tagesordnungspunkt 10, der Zweiten Lesung zu den Anpassungen im Beamtengesetz.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegenden Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Abgeordneten Swoboda und Plenk ist dem so entsprochen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz II (Drs. 18/3646) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) hier: Erhöhung des Budgets für Arbeit (Drs. 18/3998)
Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) hier: Bedarfsermittlungsinstrument beschließen (Drs. 18/3999)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Michael Busch, Martina Fehlner u. a. (SPD) hier: Einheitliche Bedarfsermittlung ermöglichen (Drs. 18/4020)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Michael Busch, Volkmar Halbleib u. a. (SPD) hier: Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (Drs. 18/4021)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Michael Busch, Martina Fehlner u. a. (SPD) hier: Übernahme und Evaluation der Kosten sowie einheitliche Bedarfsermittlung (Drs. 18/4422)
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Echte Mitbestimmung, einheitliche Bedarfsermittlung und Monitoring sicherstellen (Drs. 18/4162)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Verteilung: CSU neun Minuten, GRÜNEN sechs Minuten, FREIE WÄHLER fünf Minuten, AfD vier Minuten, SPD vier Minuten, FDP vier Minuten und die Staatsregierung neun Minuten. Die fraktionslosen Abgeordneten können jeweils zwei Minuten sprechen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Kollegen Andreas Jäckel von der CSU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege Jäckel.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorgestern haben wir den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Das ist ein guter Anlass für die heutige Zweite Lesung des Bayerischen Teilhabegesetzes II. Ich darf in Erinnerung rufen, dass der Bundestag das Bundesteilhabegesetz bereits 2016 verabschiedet hat, und dies nicht zuletzt auch auf Betreiben unseres Bundeslandes Bayern. Bayern war das erste Bundesland, das mit dem Bayerischen Teilhabegesetz das Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt hat. Insgesamt sind es vier Reformstufen bis zum Jahr 2023, in denen das Bundesrecht in Landesrecht übertragen wird. Wir haben jetzt zum 01.01.2020 mit dem Bayerischen Teilhabegesetz II die dritte Reformstufe.
Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt hier ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe. Durch die Übertragung von SGB XII in das SGB IX wird die Eingliederungshilfe dort verortet, wo sie hingehört, nämlich in dem Bereich "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen". Daraus folgt eben auch die Notwendigkeit der Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung. Hier wurde darauf geachtet, dass dem Grundsatz "Leistungen wie aus einer Hand" aus dem Bundesteilhabegesetz entsprechend Rechnung getragen wurde. So bleiben die Bezirke die Träger der Leistungen bei Bestattungen, wenn zuvor Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe bezogen wurden. Analog dazu bleiben die Landkreise Träger der Sozialhilfe, wenn zuvor Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezogen wurden.
Meine Damen und Herren, in der Trennung von Fachleistungen und Lebensunterhaltsleistungen sehe ich die große Herausforderung in der Umsetzung. Dieser Prozess muss in der kommenden Zeit immer wieder hinterfragt und beobachtet werden. Nur so lassen sich eventuelle Schwachstellen herausfinden und dann beheben.
Meine Damen und Herren, das anlasslose Prüfrecht für die Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung im Bereich der Eingliederungshilfe ist im Bayerischen Teilhabegesetz I geregelt und dient dem Wohl der Menschen mit Behinderung. Verstöße gegen vertragliche oder gar gesetzliche Pflichten sollen damit verhindert werden.
Ein weiterer essenzieller Punkt ist die Benennung der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern e.V. als Interessenvertretung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung zwischen Trägern der Sozialhilfe und den Leistungserbringern. Es ist wichtig, dass die Menschen mit Behinderung in Bayern hier ein Sprachrohr haben, mit dem sie sich und ihre Anliegen direkt in die vertraglichen Prozesse einbringen können. Das Ziel insgesamt muss sein, dass die Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen und mehr Selbstbestimmung und bessere Möglichkeiten bekommen, ihren eigenen Lebensweg nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Meine Damen und Herren, mit dem Budget für Arbeit, das in Bayern um 20 % höher liegt als vom Bund verlangt, ist in Bayern ein wirksamer Anreiz geschaffen worden. Dieser Zuschuss, der dem Arbeitgeber gewährt wird, soll den Menschen mit Behinderung in Bayern die Teilnahme am Arbeitsleben erleichtern.
Ich darf an dieser Stelle kurz auf die Änderungsanträge eingehen, die mehrheitlich abgelehnt wurden. Wir haben bei dem Thema "Budget für Arbeit" eine entsprechende Regelung, wobei die Leistungen höher als beim Bund sind, die gleichzeitig für die Bezirke insgesamt einigermaßen kostenneutral sein soll. Im Übrigen muss darauf verwiesen werden, dass Bayern als eines der wenigen Länder das Budget für Arbeit nach oben angepasst hat.
Es ging auch um die Frage, wie es mit anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfungen weitergeht. Hier sind wir der Meinung, dass die Leistungserbringer und Kostenträger nicht allzu sehr eingreifen dürfen. Einen Generalverdacht von vornherein lehnen wir ab.
Schließlich geht es um das Thema Eingliederungshilfe, wo entsprechende Regelungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Hier besteht eine landesrechtliche Öffnungsklausel im Hinblick auf das Instrument zur Bedarfsermittlung. Hier sind wir der Auffassung, dass die Arbeitsgruppe, die eingesetzt wird, mit ihren fachlichen und sachlichen Überlegungen weiterarbeiten wird, um diese Instrumente zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Wir sehen eine gute Chance, dass wir hier weiterkommen.
In dem anderen Bereich, nämlich was den individuellen Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe betrifft, gibt es keine landesrechtliche Öffnungsklausel.
Ich darf zum Schluss darauf hinweisen, dass wir mit der Umsetzung in einer Anfangsphase sind. Es ist ganz logisch, dass wir immer, wenn wir etwas Neues haben, Erfahrungen machen werden. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir jetzt gut starten und dieses Teilhabegesetz II umsetzen. Dabei ist möglichst viel Freiheit geboten, ohne im Vorfeld zu viel zu gängeln. Aber selbstverständlich müssen Wirksamkeit und Qualität eingefordert werden. Hier muss entsprechend sanktioniert werden, wenn Probleme auftauchen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende an die Gesellschaft appellieren. Ich glaube, wir sind in der Politik sehr gut mit dem Umsetzen von Vorgaben, von guten und schönen Ansätzen, die wir gesamtgesellschaftlich brauchen. Aber Wirtschaft und Gesellschaft, ob im sportlichen oder im kulturellen Bereich, sind genauso aufgerufen, bei diesem Thema mitzuhelfen, jeder einzelne von uns.
(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Alexander König (CSU): Das stimmt! Man kann nicht alles regeln!)
Wir werden allein über gesetzliche Regelungen nur immer wieder verschiedenen Dingen nachlaufen; aber die Gesellschaft selbst muss dieses Thema leben. Ich nenne nur drei Beispiele, die für uns alle hier selbstverständlich sind und über die wir gar nicht lange nachdenken: Ein kaputter Aufzug in einem Restaurant oder einem Café, in einer Versammlungsstätte, wo eine entsprechende Veranstaltung ist, die nicht barrierefrei ist, ein hingeschmissener E-Scooter oder ein Fahrrad sind, meine Damen und Herren, für Menschen mit Behinderung Herausforderungen, über die wir uns im Grunde gar keine Gedanken machen. Es ist ganz wichtig, dass wir an einem solchen Tag, bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes diesen Appell äußern. – Ich darf Ihnen herzlich danken.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Kollege Jäckel, für den Beitrag und darf Frau Kerstin Celina als nächste Rednerin aufrufen. Bitte schön, Frau Kollegin.