Protocol of the Session on December 5, 2019

In der Rückschau ist dies vielleicht auch ein Beleg dafür, dass es diesem Land ganz guttut, wenn es von einer Koalition der Vernunft regiert wird mit einem Partner, der eine Leitkultur nicht braucht, weil er darauf vertraut, dass die Menschen in Bayern in all ihrer Vielheit, aber auch in ihrem Zusammenhalt die Leitplanken für eine Kultur bilden, die vom Grundsatz "Leben und leben lassen" getragen wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Betrachten Sie es genau: Die Präambel, die Ziele, die Regelungen zur Integrationsförderung, zur frühkindlichen und schulischen Bildung, zur Hochschulbildung, die Regelungen zu Kommunen und Wirtschaft – all das ist verfassungsgemäß. Drei Regelungen sind dies nicht. Interessanterweise hat der VGH etwas, was uns immer wichtig war und was wir bemängelt haben, kassiert und korrigiert. Was uns aber die meisten Bauchschmerzen gemacht hat, nämlich die finanzielle Belastung der Kommunen durch Integrationsaufgaben, ist weder von der SPD noch von den GRÜNEN angefochten worden. Dass die Kommunen nicht im Regen stehen gelassen werden und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Integration nicht nach Kassenlage des Freistaats auf die Kommunen abgeladen wird, meine Damen und Herren, darauf werden wir weiterhin ein aufmerksames Auge haben.

Uns ist wichtig, dass die Auseinandersetzung mit den Themen Asyl, Integration und Migration endlich sachorientiert und ideologiefrei geführt wird. Dafür werden wir weiterhin kämpfen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als nächster Redner spricht Kollege Christoph Maier für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde trägt heute den Titel "Verfassung achten und schützen: Integrationspolitik nach Recht und Gesetz". Das Thema kommt ausgerechnet von der GRÜNEN-Partei. Was für ein Hohn! Ihr Vorsitzender Robert Habeck ist der Meinung, dass es kein Volk gibt, obwohl das Grundgesetz, unsere Verfassung, dieses Wort 51-mal verwendet. Claudia Roth stellt sich hinter ein Transparent mit der Aufschrift "Nie

wieder Deutschland". Den RAF-Sympathisanten Joschka Fischer feiern die GRÜNEN bis heute als ihr großes Idol. Frau Schulze nahm gemeinsam mit der linksextremen MLPD, der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands, an einer Demonstration teil, auf der gefordert wurde: Feuer und Flamme den

Abschiebebehörden. Sie wünschen den bayerischen Behörden, die Recht und Gesetz vollziehen, Feuer und Flamme. Diese Leute wollen uns heute über Recht und Gesetz und unsere Verfassung belehren. Sie sind eine Schande für den Bayerischen Landtag!

(Beifall bei der AfD)

Diese Verfassung zu achten und zu schützen ist nicht das Programm der GRÜNEN-Partei. Diese Verfassung zu achten und zu schützen ist das Programm der Alternative für Deutschland.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja, genau!)

Artikel 16a Absatz 1 und Absatz 2 unseres Grundgesetzes besagen: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Hierauf kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Diese Vorschrift ist eindeutig und unmissverständlich, und jeder Jurist versteht das auf Anhieb. Nur einige im Land, die ihre links-grüne Ideologie umsetzen wollen, wollen diesen Satz bewusst missverstehen. Die Praxis in diesem Land ist eine ganz andere.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Wir, und nur wir, als AfD fordern, dass die Politik der offenen Grenzen unverzüglich beendet wird.

(Beifall bei der AfD)

Nur die AfD fordert eine Absage an die Phantasien eines Robert Habeck, die nichts anderes sind als verfassungsfeindlich und antideutsch. Nur wir fordern sichere Grenzen. Sichere Grenzen bedeuten sichere Zukunft. Dies steht im Einklang mit der Verfassung. Ihre Agenda tut dies nicht.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, neben einem effektiven Grenzschutz fordert unsere Rechtsordnung auch den Schutz der kulturellen Überlieferung, so etwa Artikel 3 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Das Bayerische Integrationsgesetz, von dem heute schon ausreichend die Rede war, trägt genau diesem Gedanken Rechnung. Es spricht von einer tiefen Verwurzelung in Werten und Traditionen des gemeinsamen christlichen Abendlandes und betont dabei den Gedanken der Leitkultur. Die links-grünen Fraktionen im Haus haben gegen dieses Gesetz geklagt. Insbesondere am Begriff der Leitkultur haben sie sich aufgehangen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung über die Klage bekannt gegeben:

Die staatliche Förderung von an der "Leitkultur" ausgerichteten Bildungsangeboten […] verstößt weder gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen die Gemeinwohl- und Neutralitätsverpflichtung des Staates.

Die deutsche Leitkultur ist damit neue bayerische Staatsräson. Nur wenige Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes hat das Gericht hingegen beanstandet, so etwa eine den Rundfunkanstalten auferlegte Verpflichtung, eine bestimmte Leitkultur zu vermitteln.

Dass es wieder ausgerechnet die GRÜNEN sind, die sich als Verfechter der Meinungsfreiheit aufspielen, ist besonders bemerkenswert. Ihr Gesetz gegen die sogenannte Hate Speech nimmt geradezu Orwell‘sche Ausmaße an. Im Migrationspakt, den Sie so heiß beklatschen, sollte eine Vorschrift aufgenommen werden, nach der Berichterstattung über Migration ausschließlich positiv erfolgen dürfe. Medienunternehmen seien dazu angehalten; bei negativer Berichterstattung solle ihnen die öffentliche Förderung entzogen werden. Nur durch den Druck der europäischen Mitte-rechts-Parteien konnte diese Vorschrift des Migrationspaktes zugunsten unserer Meinungsfreiheit abgemildert werden – so viel zu Ihrem Verständnis, liebe GRÜNE. Wie wichtig aber eine Leitkultur für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist, können wir dort beobachten, wo die Ideologie der kulturellen Diversität bereits Realität geworden ist. Schauen Sie nach Berlin: 2018 zählte die Polizei dort 2.795 Messerattacken. Im Schnitt wird in Berlin alle drei Stunden ein Messer gezogen. Das ist Teil der kulturellen Bereicherung, von der uns auch der Kollege Hold gerade eben berichtet hat. Schauen Sie nach Frankreich: Denken Sie an die Gewaltausbrüche in den Banlieues. Schauen Sie in die Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo Multikulti Tradition hat. Das ist unser Musterland und offensichtlich ein Vorbild für Multikulti. Unsere Vision von Deutschland ist das ganz sicher nicht, liebe Freunde.

(Beifall bei der AfD)

Wir haben eine andere Vision: Wir fordern sichere Grenzen und eine Leitkultur, die diesen Namen verdient. Frau Gudrun Brendel-Fischer, Sie sind die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Ich habe aus Ihrem Haus einen interkulturellen Kalender für das Jahr 2020 zugeschickt bekommen. In diesem Kalender sind zahllose Feiertage, beispielsweise von Jesiden, Buddhisten und Islamisten, enthalten.

(Allgemeiner Widerspruch – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Lächerlich!)

Ich will Ihnen eines sagen: Frau Brendel-Fischer, dieser Kalender ist kein Vorbild für die bayerische Leitkultur. Dieser Kalender ist "zum in die Tonne treten".

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist vorbei.

So gelingt Integration nicht. Nur mit unserem Ansatz gelingt Integration für Deutschland. Die Alternative für Deutschland steht für die deutsche Leitkultur und die Werte des christlichen Abendlandes.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Horst Arnold das Wort.

Frau Präsidentin! Dem Vorredner möchte ich angesichts dessen, was er zur Leitkultur und weiter ausgeführt hat, sagen, dass es sich um eine absolute Themaverfehlung handelt. Ich möchte ihm deshalb einen Leitsatz aus dem Urteil entgegenhalten, das möglicherweise auch der CSU hilft, weil Sie die Leitkultur so himmlisch feiern. Die unter Satz 3 der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes enthaltene Definition des Begriffs der Leitkultur ist mangels eigenständigen Regelungsgehalts für sich genommen nicht an den Vorgaben der Bayerischen Verfassung zu messen. Diese ist nicht geprüft, nicht bestätigt und nicht gemessen worden. Sie feiern in Ihrem Gesetz eine Luftnummer.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Insgesamt ist das Urteil ein Sieg der Verfassung, des Rechtsstaates und der Rechts- und Werteordnung. Sie ist eine Geißel für Ihre Unbelehrbarkeit und Ihre machtverliebte Sturheit.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Reiß, ich möchte jetzt nicht aus den Antragsschriften, sondern aus dem Urteil selbst zitieren. Es handelt sich um ein meinungsbeschränkendes Gesetz und greift in gravierender Weise in die Freiheit der Meinungsbildung und Meinungsäußerung ein. Die Propaganda für den Bayerischen Rundfunk ist untersagt. Weiterhin zielt es auf den Gesinnungswandel – Umerziehung – ab und greift in innerpsychische Vorgänge der Meinungsbildung ein, die für das individuelle Selbstverständnis besonders bedeutsam sind. Diese Sätze, die Ihnen ins Stammbuch geschrieben worden sind, stammen vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Sie reden von einer Lappalie, wenn ein oder zwei Vorschriften nicht richtig sind. Das zeugt nicht von einem kritischen Verfassungsverständnis.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Die Meinungsfreiheit ist ein Kerngrundrecht. Ihre Meinung ist in der Tat sehr bedenklich. Ihnen wird erneut ins Stammbuch geschrieben, dass die Liberalitas Bavariae nichts mit Ihrem Verfassungsverständnis zu tun hat. Leben und leben lassen – wie Sie es immer propagieren –, ist angesichts dieses Urteils eine Luftnummer, weil das mit Meinungsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun hat. Dieses Bekenntnis zum luftleeren Raum haben Sie wiederholt. Wenn man sich mit dem Urteil auseinandersetzt und zu der Auffassung gelangt, dass es zwei oder drei Beanstandungen gibt, dann müssen Sie doch erkennen, dass diese Beanstandungen den Kern dessen treffen, was Ihre Ansicht von Integration ist: Meinungsbeschränkung, Beeinträchtigung, Umerziehung, Einschüchterung und Propaganda. Diese Dinge sind nichtig. Hören Sie auf, mit dieser Grundeinstellung zu operieren, kehren Sie auf den Boden der Verfassung zurück!

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Prof. Bausback – leider ist er gerade außerhalb des Plenarsaals, er ist ja Professor für Rechtskunde bzw. Jura –, normalerweise muss der Staatsregierung für diesen Teil des Grundrechtes folgendes Zeugnis ausgestellt werden: null Punkte für das Verfassungsverständnis, null Punkte für das gesetzliche Handwerk und null Punkte für den parlamentarischen Umgang mit diesem Thema.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben es ernst gemeint und meinen es noch immer ernst. In der letzten Legislaturperiode haben wir lange darüber diskutiert. Nach 22:00 Uhr sind Sie aus der Diskussion ausgestiegen. Hätten Sie sich unsere Argumente zu eigen gemacht, hätten Sie sich dieses Desaster ersparen können.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Integration wird nicht durch einen erzwungenen Gesinnungswandel erreicht und nicht durch Ausgrenzung. Die Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben" der letzten Legislaturperiode, bei der Arif Taşdelen als Vorsitzender wirkte, hat mit den Experten und mit Ihnen einstimmig Handlungsempfehlungen für ein zukünftiges und vernünftiges Integrationsgesetz beschlossen.

Die SPD lebt in der Tradition Hoegners, der Bayerns erster Ministerpräsident war und Vater der Bayerischen Verfassung ist. Die SPD hat bewiesen, dass sie Garant

dafür ist, dass diese Verfassung gelebt, behütet und geschützt wird. Die SPD ist auch der Garant für eine verfassungskonforme, kreative und konstruktive Integrationspolitik. Der Gedanke der Leitkultur schwebt luftleer im Raum und muss mit Leben ausgefüllt werden. Die Glaubwürdigkeit in alle Richtungen muss gegeben sein. Sie haben die Glaubwürdigkeit bei diesem Thema, wenn Sie nicht umkehren, ein für alle Mal verspielt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Martin Hagen für die FDP-Fraktion das Wort.

(Beitrag nicht autorisiert) Frau Präsident, meine Damen und Herren! In Artikel 13 des Integrationsgesetzes heißt es: