Protocol of the Session on September 25, 2019

Es steht in unserer Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Apothekenpflicht und die damit verbundene Beratungsleistung sind meines Erachtens sehr sinnvoll. So kann eine unsachgemäße Anwendung von Homöopathika verhindert werden. Wenn es eine Krankenkasse somit für sinnvoll erachtet, ihren Versicherten Homöopathika zur Verfügung zu stellen, dann soll sie das auch tun dürfen.

Wir GRÜNE wollen die Wahlfreiheit der Patienten stärken. Diese beschreibt das Recht der Patientinnen und Patienten, über alle medizinischen Behandlungen frei zu entscheiden, ihnen zuzustimmen oder diese abzulehnen, nachdem sie fachgerecht über sämtliche Aspekte aller relevanten möglichen Therapieformen aufgeklärt worden sind.

Das Kriterium für diese Patientenautonomie ist die informierte Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Eine Einwilligung setzt voraus, dass die Entscheidungen der Patientinnen und Patienten frei, absichtlich und mit Verständnis getroffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen und sollen selber entscheiden können. Manche Kassen bieten Homöopathika an, manche nicht. Jeder und jede kann selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse er oder sie versichert sein möchte. Wer Homöopathika in seinem Leistungskatalog haben möchte, wählt auch bewusst

eine Kasse, die diese Leistungen anbietet. Wer keinen Wert darauf legt, wählt eine Kasse, die seinen Bedürfnissen entspricht.

Die Krankenkassen selber haben geäußert, dass die Kosten für sie kein Problem darstellen. Bei uns in Deutschland handelt es sich nur um einen Bruchteil der Arzneimittelkosten. Von den Gesamtkosten in Höhe von 40 Milliarden Euro sind dies lediglich 0,05 %. Die ganze Diskussion wird momentan sehr emotional geführt. Es wäre an der Zeit, die Thematik wieder nüchtern zu betrachten. Ich denke, es gibt wesentlich dringendere Probleme in unserem Gesundheitssystem. Wie mein Vorredner kann ich die Dringlichkeit dieses Themas nicht erkennen. Wir sollten unsere Aufmerksamkeit wirklich auf wichtigere Themen richten, wie beispielsweise den Pflegenotstand, über den wir heute bereits diskutiert haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Bitte bleiben Sie am Rednerpult stehen. – Herr Kollege Spitzer hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Spitzer.

Sehr geehrte Frau Haubrich, ich hoffe nicht, dass es zur Regelmäßigkeit wird, dass ich jedes Mal aufstehen muss. Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben nicht davon gesprochen, die Homöopathika zu verbieten. Wir möchten die Wahlfreiheit auch erhalten. Eines unserer höchsten Güter ist es, dass jeder frei entscheiden kann, welche Therapie er haben möchte. Jetzt spreche ich jedoch als Allgemeinmediziner. Die Krankenkassen kontrollieren den Bereich der niedergelassenen Ärzte auf Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Das erwarte ich auch von den Krankenkassen für sich selbst. Ich erwarte, dass sich die Kosten im Rahmen halten, auch wenn es keine hohen Kosten sind. Wir sprechen von "evidence-based medicine". Glauben Sie nicht auch, dass es besser ist, die "evidenzbased medicine" zu fördern anstatt Therapeutika, die keinen Mehrwehrt generieren?

Bitte schön, Frau Haubrich.

Das ist Ihre Bewertung; für Sie hat das Ganze keinen Mehrwert. Ich würde sagen: 0,05 % – das ist ein Betrag, ja, aber ein geringer für die Krankenkassen.

Diese Gesetze zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern obliegt ohnehin der Bundesebene. Das ist nicht unser Ding hier in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Kollege Prof. Bauer von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Dringlichkeitsantrag kann man natürlich trefflich streiten, geschätzter Kollege Spitzer. Aber er betrifft ein Bundesthema; wir hier im Landtag sind eigentlich der falsche Ansprechpartner. Während der Zeit, in der Sie im Bund mitregiert und den zuständigen Bundesminister gestellt haben, hätten Sie doch genug Zeit gehabt, eine entsprechende Änderung herbeizuführen. Die Geburtsstunde der Homöopathie war immerhin schon 1796. Sie haben aus guten Gründen auf diese Änderung verzichtet. Ich begründe jetzt, warum das die richtige Entscheidung war.

Seit über 200 Jahren machen die Menschen gute Erfahrungen mit der Homöopathie. Immer wieder suchen erkrankte oder aus anderen Gründen hilfesuchende

Menschen Zuspruch in der Homöopathie. Sie finden dort eine Linderung ihrer Beschwerden, manchmal auch die Genesung. Das sollte man nicht wegdiskutieren; denn das sind einfach Fakten. Diesen Erfolg wollen wir nicht gefährden.

Es ist vorhin schon gesagt worden: Die Krankenkassen haben ein Selbstbestimmungsrecht in ihrer Satzung, die Satzungsleistungen, und gewisse Möglichkeiten, diese auszugestalten. Das haben sie getan.

Als Sie von der FDP an der Bundesregierung beteiligt waren, haben Sie immer wieder gesagt: Wettbewerb! Wettbewerb! Wettbewerb! – Wir waren uns auch damals nie einig, wie weit der Wettbewerb gehen soll. Im vorliegenden Fall findet Wettbewerb statt; aber Sie stellen sich hierhin und fordern, dieser solle zwischen den Krankenkassen nicht gelten bzw. beseitigt werden. Diese Argumentation ist nicht schlüssig und nicht klar, sondern widersprüchlich.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Auch die allopathischen Arzneimittel sind schon genannt worden. Wenn auf homöopathische Arzneimittel nur 0,05 % von 40 Milliarden Euro Gesamtausgaben entfallen, dann sollte man auch diesen Fakt in der Wettbewerbsdiskussion im Hinterkopf behalten. Ich denke, insoweit kann es keine zwei Meinungen geben.

In der Koalition sind wir uns einig, den Wettbewerb innerhalb der Krankenkassen zuzulassen und weiter zu stärken. Dazu gehört auch die Freiheit der Krankenkassen zu sagen: Jawohl, wir bezahlen die homöopathischen Arzneimittel. – Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen.

Die FDP fordert in ihrem Antrag schließlich auch die Aufhebung der Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel. Es geht darum, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dafür sind die Apotheken wichtige Ansprechpartner. Das wollen wir nicht gefährden. Deshalb muss die Apothekenpflicht für diese Arzneimittel bestehen bleiben.

Durch die Umsetzung mehrerer Bundesgesetze sind wir in einer laufenden Entwicklung. Wir sind auf einem guten Weg. Diesen wollen wir nicht verlassen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Das Wort hat der Abgeordnete Winhart von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten wir, wie eine ehemals liberale Partei immer mehr zur Verbotspartei wird. In diesem Zusammenhang nehmen wir von der AfD den heutigen Dringlichkeitsantrag der FDP zur Kenntnis.

Kein bayerisches Thema hat sich die Fraktion der ehemals Liberalen herausgesucht. Nein, etwas von bundesweiter Tragweite musste es für die kleinste Fraktion in unserem Hause sein, nämlich dass Krankenkassen keine Leistungen für Homöopathie mehr übernehmen.

Ein paar Worte vorweg: Es gehört für uns von der AfD zur persönlichen Freiheit eines Menschen, über seinen Körper zu bestimmen, sofern – nach der goldenen Regel nach Kant – die Freiheit und das Leben eines anderen nicht beeinträchtigt sind.

(Beifall bei der AfD)

Ja, liebe Kollegen, der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathie mag nicht zu Ihrem Gefallen erbracht worden sein. Aber immer mehr Menschen vertrauen auf Heilerfolge der Homöopathie. Auch im vergangenen Jahr ist der Markt für entsprechende Präparate wieder stark gewachsen. Im Jahr 2018 wurden etwa 670 Millionen Euro mit homöopathischen Mitteln umgesetzt – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, so die Zahlen von "Spiegel-online" vom März dieses Jahres.

Eine Studie der Deutschen Finanz-Service Institut GmbH – DFSI – unter dem Titel "Beste kundenorientierte Krankenkasse 2018" zeigt, dass die Nachfrage nach Homöopathie bei Krankenkassen weiter steigt. Ziel sei es laut DFSI gewesen, zu untersuchen, inwiefern eine Krankenkasse auch das anbiete, was von den Versicherten nachgefragt werde. Es ist eine Tatsache, dass fast ein Drittel aller Befragten Alternativmedizin nannten.

Die repräsentative Befragung zur Homöopathie unterstreicht diese Entwicklung: 75 % der Menschen in Deutschland wünschen sich demnach, integrativ behandelt zu werden, also ein Hand-in-Hand von konventioneller Medizin und komplementären Verfahren wie der Homöopathie.

Laut dem Marktforschungsinstitut Kantar ist es der großen Mehrheit der Deutschen – rund 80 % – wichtig, bei der Wahl ihrer Therapie und damit ihrer Arzneimittel mitentscheiden zu können. 66 % der Befragten wollen in der Apotheke frei zwischen Medikamenten aus der Schulmedizin und solchen aus der Naturmedizin bzw. Homöopathie wählen können. Diese Freiheit und Mitbestimmung soll der FDP-Antrag jetzt beseitigen.

Auch bremst der FDP-Antrag in sozialistischer Manier den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ein. Die Krankenkassen haben die Zeichen der Zeit erkannt. Immer mehr von ihnen bieten alternative Heilmethoden im Leistungsspektrum an. Wer das als unsolidarisch im Sozialsystem Krankenkasse ansieht, der hat sogar die Freiheit, die Krankenkasse zu wechseln, liebe Kollegen von den Liberalen.

Die Krankenkassen richten sich im Wettbewerb nach den Bedürfnissen ihrer Kunden. Immer häufiger finden sie neben homöopathischen auch alternative Heilmethoden auf den Leistungsportfolios der Krankenkassen wie die Traditionelle Chinesische Medizin oder die Chiropraktik, welche häufig von Orthopäden ergänzend eingesetzt wird.

Ich weiß nicht, ob irgendein Pharmalobbyist Ihnen von der FDP diesen Antrag geschrieben hat. Aber ich weiß, dass wir von der AfD die Beschneidung der Freiheit von Menschen und die Einschränkung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs nicht mittragen. Wir lehnen diesen Dringlichkeitsantrag daher entschieden ab.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat nun die Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einig sind wir uns mit den Antragstellern, auch mit der Wissenschaft, dass bei homöopathischen Arzneimitteln, hier verkürzt als "Globuli" bezeichnet, keine medizinische Wirkung nachgewiesen werden konnte. Aber heißt das auch, dass Homöopathie insgesamt gänzlich unwirksam ist?

Mit dieser Bewertung könnte man diesen Behandlungsmethoden tatsächlich Unrecht tun. Homöopathie ist nicht das Gleiche wie Globuli schlucken. Aus meiner Sicht bestehen die tatsächlich wirksamen Aspekte in der Hinwendung zum Patienten, in dem ganzheitlichen Ansatz. Dazu gehört die zweistündige, sehr gründliche Anamnese, die nicht nur einzelne Symptome in den Blick nimmt, sondern den ganzen Menschen mit allen Befindlichkeiten und Empfindungen, vorangegangene Krankheiten, die nicht zum originären Krankheitsbild gehören, die persönliche Lebenssituation des Patienten, Verhaltensmuster und Lebensgewohnheiten. Diese Zuwendung, das Zuhören und Ernstnehmen tun offenbar vielen Menschen gut.

Insoweit gibt es tatsächlich erhebliche Defizite in der sogenannten Schulmedizin. Die sprechende Medizin kommt hier viel zu kurz, ist oft nur rudimentär vorgesehen und schlecht finanziert. Angesichts dessen wäre es doch sinnvoll, die tatsächlichen Wirkmechanismen der Homöopathie, die in dieser Hinwendung, in dem den ganzen Menschen in den Blick nehmenden Ansatz bestehen, genauer zu untersuchen und zu beleuchten, bevor sie einfach abgewürgt werden.

Die Erstattung für die homöopathischen Mittel ist für die Kassen eine freiwillige Leistung. Sie können entscheiden, ob sie sie ihren Versicherten anbieten wollen. Das wollen Sie von der FDP den Kassen verbieten. Wir halten das nicht für den richtigen Weg.

Wenn Patienten berichten, dass es ihnen besser geht, dass ihnen die Behandlung gutgetan hat – können wir als Politik dann sagen, das stimme nicht?

(Beifall bei der SPD)

Klar ist, dass es nicht die Globuli sind, die wirken; das kann man nachweisen. Es kann aber auch über den Nutzen vieler anderer Medikamente debattiert werden, ebenso über viele klassische Behandlungskonzepte, darüber, ob jede Operation wirklich nötig ist. Diese Fragen regeln wir ja auch nicht durch Verbote. Doch Sie wollen den Krankenkassen verbieten, die Kosten für homöopathische Arzneimittel den Versicherten zu ersetzen, und zwar nur den gesetzlichen Krankenkassen; von den privaten ist hier überhaupt nicht die Rede. Es ist schon erwähnt worden: Der Anteil der Kosten für homöopathische Arzneimittel liegt im Promillebereich.

Das zweite Petitum in Ihrem heutigen Antrag ist es, die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneien aufzuheben. Ich halte das für keine gute Idee und fürchte, dass man damit dem Wildwuchs eher noch Vorschub leistet. Qualifizierte Apotheker leisten wichtige Beratungen und erkennen zum Beispiel auch, wenn ein Kunde erscheint, der eine schwerwiegende Erkrankung hat. Dann können sie darauf hinwirken, dass er auch wirklich zu einem Arzt geht. Das würde entfallen. Wir halten es nicht für angemessen, den gesetzlichen Krankenkassen diese freiwillige Erstattung zu verbieten.

Weil vorhin die Frage nach den früheren FDP-Bundesgesundheitsministern aufgekommen ist: Philipp Rösler war nicht nur Bundesgesundheitsminister, sondern sogar Ihr Parteichef. Er hat es ausdrücklich begrüßt und gesagt, dass er es als freiwillige Leistung der Kassen beibehalten will.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache beendet, und wir kommen nun zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/3691, also dem Antrag der FDPFraktion, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion sowie einige Abgeordnete der GRÜNEN. Ich bitte, die Ge